in English
Kritik der Patientenrechte in Deutschland
25.04.03:
Diese Internetpublikation ist ein "Hearing": Gerne
nehme ich Kommentare entgegen: walter.keim@gmail.com.
Habe ich jemand vergessen auf der Liste weiter unten?
Patientenrechte leiten
sich aus den Menschenrechten ab1
und sind überall in Europa und den entwickelten Staaten in er
ganzen Welt verbreitet. Um das grundgesetzlich garantierte
Selbstbestimmungsrecht (Artikel
2 (2) GG: Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit2) auch gegenüber Ärzten und
Gesundheitswesen verantwortlich ausüben zu können und zur
Realisierung von Patientenrechten beitragen zu können, wären
folgende Rechte notwendig:
1. Recht auf Akteneinsicht, ohne ein "berechtigtes"
Interesse nachweisen zu müssen, inklusive "subjektive"
Informationen.
2. Recht auf Rechtsbelehrungen/Klagebehelfsbelehrungen und
Information über eigene Rechte. 
3. Recht an eine übergeordnete und/oder unabhängige Stelle
kostenlos zu klagen.
4. Recht auf begründete Antworten auf Klagen innerhalb
angemessener Zeit.
5. Berichtigung von Fehlern in Krankenakten
In der Charta
der Grundrechte der Europäischen Union3
ist die Informationsfreiheit in Artikel
423. die Akteneinsicht in Artikel
41 (2)3, das kostenlose
Klagerecht in Artikel
433 (Ombudsmann) und das Recht
auf begründete Antworten innerhalb angemessener Zeit in Artikel
41 (1)3 gesichert. Active Citizenship
Network4 hat die Grundrechte der
EU für den Bereich der Patienten in der European
Charter of Patients Rights5
konkretisiert und beobachtet
die Entwicklung in Europa. Auch die EU hat
1979 Patientenrechte für Krankenhauspatienten6
und die WHO
1994 allgemeine Patientenrechte proklamiert7.
Artikel
10 des Übereinkommens über Menschenrechte und Biomedizin8 gibt u. a. Einsichtsrechte. Die
Realisierung dieser Rechte zeigt diese Übersicht für
europäische Staaten: http://wkeim.bplaced.net/patienten.htm1 und z. B. Norwegen: http://wkeim.bplaced.net/no_gesetze.htm9. 
Warum nicht in Deutschland?
Ich kritisiere und klage an:
    - Einen Gmünder Arzt weil er die Einsicht
        in Arztunterlagen verweigerte10
        und ein Jahr lang nicht antwortete11.
 
    - Die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, da sie dieses Verhalten
        nicht beanstandete12 und
        zusätzlich noch die Klage13 auf den Kopf
        stellte und dem Kläger unberechtigterweise die Schuld
        zuwies14. Hier wurde der
        Volksmund bestätigt, dass eine Krähe der anderen kein
        Auge aushackt. Den Ärztekammern fehlt die
        Unabhängigkeit um als Klageinstanzen Patientenrechte
        wahrnehmen zu können, d. h. der klagebehandelnde Jurist
        könnte entlassen werden, wenn er sich auf die Seite der
        Patienten stellen würde. (Ein Angestellter der KV, der Abrechnungsbetrug15 nicht mitmachen wollte, wurde
        gefeuert16). Da ein
        Jurist einem Arzt keine Weisungen erteilen kann  (§ 2 (4)
        der ärztlichen Berufsordnung17)
        hackt er auf dem Schwächsten in der Hierarchie rum, d.
        h. dem Patienten.
 
    - Die Bundesärztekammer, da sie keine Auskunft erteilte18 über die verbandsinterne Aufsicht der
        Bezirksärztekammer19
        und Rechtsaufsicht des Sozialministeriums.
 
    - Die Landesärztekammer
        Baden-Württemberg, da sie nun zwar
        vom Arzt die Einsicht erbat20,
        aber sonnst nichts beitrug der
        Klage (übersandt vom Sozialministerium)21
        abzuhelfen. Da Akteneinsicht in den Klagevorgang nicht
        gewährt wird, kann man sich leisten zu mogeln. Aber
        meine Pappenheimer haben sich ja schon vorher deutlich zu
        erkennen gegeben. Hier wurde möglicherweise das informelle
        Selbstbestimmungsrecht verletzt auf jeden Fall aber
        geschummelt22. Wegen der
        Einsichtsverweigerung fliegt nicht auf, wer das gemacht
        hat.
 
    - Das Sozialministerium von
        Baden-Württemberg führt
        nur Rechtsaufsicht23,
        keine Fachaufsicht. Die Klage wird
        falsch dargestellt24, um
        die Rechtsaufsicht
        zu vernachlässigt25.
        Die dokumentiert unvollständige Einsicht in
        Arztunterlagen wird unterschlagen, Akteneinsicht in den
        Klagevorgang abgelehnt. Dieses Klageorgan ist kann im
        entscheidenden Bereich (Fachaufsicht) nicht mal was
        sagen, im formalen Bereich lässt sie es durchgehen, dass
        selbstverständliche EU Grundrechte (Einsicht) verletzt
        werden.
 
    - Das Innenministerium von
        Baden-Württemberg schreibt
        nicht zuständig zu sein26
        für Datenschutzklage27. Eine Rechtsbelehrung28 wird nicht gegeben, da nur Gutachten
        gegeben werden29. Rechtsbelehrung30
        über Mängel der Berufsordnung bleibt unbeantwortet31.
    
 
    - Die Berufsordnung
        der Ärzte vom 10. April 2003 gibt nur Einsicht in
        objektive Krankenunterlagen: nach §10 Absatz (2) sind
        von der Einsicht "ausgenommen ... diejenigen Teile,
        die subjektive Eindrücke oder Wahrnehmungen von
        Ärztinnen und Ärzten enthalten." Der Landtag von
        Baden-Württemberg passte die Berufsordnung der Ärzte
        nicht an die neueste
        Rechtsprechung (1
        BvR 1130/9894) an, dass
        die Ablehnung
        in subjektive Informationen der Begründung bedarf.
        Damit beruft sich die Berufsordnung immer noch auf 20
        Jahre alte Rechtsprechung.
 
    - Die Verfasser der Patientenrechtscharta
        200232, da sie das
        Berichtigungsrecht ausgelassen haben, das bei Patientenrechte
        in Deutschland heute" vom 9./10. Juni 199933 noch dabei war.
 
    - Krankenversicherungen sollten eigentlich die
        "Anwälte" der Patienten und Versicherten sein.
        Aber auch die AOK missachtet die Akteneinsicht und gibt
        keine Information über Klagerechte34,
        wie u. a. folgende Bewertung
        der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 2.4.20035 zeigt. Dabei wird die traditionelle
        paternalistische (Verwaltungs-)kultur36
        befolgt, anstatt die Charta
        der Grundrechts der EU37
        anzuwenden. Konsequenterweise vergisst
        man das Klagerecht zu er währen38,
        wenn Patientenrechte beschrieben werden.
 
    - Den Landtag von Baden-Württemberg,
        da die Antwort39 des Petitionsausschusses bei
        der Petition nur eine wortwörtliche
        Abschrift des Schreibens des Ministeriums40 ist. Kein Wunder, dass der
        Petitionsausschuss die Einsicht
        ablehnte41. Mängel bei
        gesetzlichen Einsichts- und Klagerechten und
        gesetzgeberischer Handlungsbedarf werden nicht gesehen.
 
    - Den Landtag von Baden-Württemberg, weil er wegen der Kosten die Übersetzung
        von Europaratsempfehlungen zu u. a. Patientenrechten42 und dem Menschenrecht
        der Informationsfreiheit43
        ablehnte.
 
    - Der Bundestag da Deutsche kein
        "Recht auf eine gute Verwaltung" EU
        Charter Artikel 4137
        (siehe auch "Der
        Europäische Kodex für gute Verwaltungspraxis44") haben. Das Recht auf
        gute Verwaltung bedeutet in der EU nicht nur
        Akteneinsicht, sondern auch das Recht auf begründete
        Antworten (Kodex Artikel 18) innerhalb angemessener Zeit
        (Artikel 17: spätestens 2 Monate). Vorschläge
        Europaratsempfehlungen ins Deutsche zu übersetzen,
        werden von der deutschen Verwaltung nicht beantwortet: http://wkeim.bplaced.net/020106coe.htm45,  http://wkeim.bplaced.net/files/011223fischer.htm46 und http://wkeim.bplaced.net/files/020214bmi.htm47 geschweige die Ablehnung
        begründet.
 
    - Der Bundestag, da er immer
        noch das
        umstrittene Monopol48
        der Rechtsanwälte49 (Rechtsberatungsgesetz
        aus dem Jahre 193550)
        aufrecht erhält, das von den Rechtsanwaltkammern ausgenützt
        wird51. Dadurch werden
        die Möglichkeiten von Behörden,
        Auskünfte zu geben, begrenzt52.
        Auch die Presse
        wird daran gehindert über Rechte53
        zu berichten. Gegen das Rechtsberatungsgesetz95 ist eine Verfassungsbeschwerde54 (Ergänzung55 vom 5.5.2000: Ein in Europa
        einmaliges Monopol) anhängig. Die 8 in Karlsruhe haben
        die Klage bisher nur liegenlassen. Es liegt auch eine Beschwerde
        mit der Nr. 40901/02 beim Europäischen Gerichtshof für
        Menschenrechte gegen Anwendung des
        Rechtsberatungsgesetztes
        vor. Ein Nürnbeger
        Beamter der Sozialhilfe wurde angezeigt, weil er
        systematisch Krankenscheine zu spät ausstellte.
        Daraufhin wurde der Leider des Nürnberger
        Integrationshilfeverein, der den Asylsuchenden
        beistand, angezeigt und verurteilt wegen unerlaubter
        Rechtsberatung. Verbraucherrechte
        werden verletzt. Wo bleibt die Verpflichtung zu den
        Grundrechten des Grundgesetzes?
 
    - Der Bundes- und die Landesgesetzgeber, da sie die aus
        der Nazizeit56 stammenden
        Privilegien
        der Ärzte57 (Suche
        nach Zitat58: "45%
        aller Ärzte waren NSDAP-Mitglieder", die "Hälfte
        der deutschen Ärzte ... Mitglieder der NSDAP"59) und Anwaltskammern (Anteil
        der NSDAP
        Mitglieder in der Justiz 80%60)
        als Körperschaften des öffentlichen Rechts, nicht
        abschaffen. Es gibt keinen vernünftigen Grund den
        ärztlichen und anwaltlichen Standesfunktionären
        hoheitliche Funktionen zu übertragen. Das gesamte Gesundheitssystem
        leidet darunter aus vordemokrastischer Zeit zu stammen.
        Dagegen sollte ein Patienten- und
        Mandantenschutzgesetzes verabschiedet werden61, da die heutigen
        gesetzlichen Regelungen unzulänglich sind, da u. a. die
        Ärzte- und Anwaltskammern nicht die Grundechte der Charta 
        der Europäischen Union37
        praktizieren, das heißt z.
        B. Akteneinsicht in Artikel 4137 (2) und das Recht auf begründete
        Antworten innerhalb angemessener Zeit in Artikel 4137 (1).
 
    - Das Verfassungsgericht
        taugt auch nichts. Die Klage
        http://wkeim.bplaced.net/v-klage.htm62
        mit Fragen zu Patientenrechten63 wird ohne Begründung nicht
        zur Entscheidung angenommen64.
        Der Menschenrechtscharakter der Informationsfreiheit und
        Einsicht wird also nicht behandelt. Das Bekenntnis zu den
        Menschenrechten Artikel
        1 (2) GG2 und dass
        Völkerrecht vor Bundesrecht geht Artikel
        25 GG2 ist nur ein Lippenbekenntnis65. Deutschland wurde im Fall Vogt gegen Deutschland ( - 7/1994/454/535 - EuGRZ 1995, 590 -
        ) wegen Verletzung der Meinungsfreiheit vom Europäischen
        Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt. Trotzdem
        führt die deutsche
        Justiz das Ergebnis nicht durch und versucht so
        weiterzumachen wie vorher. Das Grundrecht
        der EU Charta auf eine begründete Antwort (Artikel 4137),
        wird vom Verfassungsgericht
        selbst für Petitionen66
        dem Bürger
        genommen67. Der
        Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist
        höchstwahrscheinlich der Ansicht, dass Gerichtsentscheidungen
        begründet sein müssen68.
 
    - Der Bundestag, da er die Petition
        2-14-15-21260-040503 vom 25.10.01 zu Patientenrechten69 und Petition 2-14-15-2160-004220 einfach abschloss70, ohne auch nur auf die Frage der
        Menschenrechte71,
        Verhältnis zur EU Charta und Patientenrechte in den
        übrigen europäischen Staaten (außer Norwegen) einging.
 
    - Sieht das Bundesgesundheitsministerium
        den hier aufgezeigten gesetzlichen Handlungsbedarf72? Aus der Antwort73 geht hervor, daß an der alten
        vordemokratischen inspirierten Rechtsprechung
        festgehalten wird74.
 
    - Die Solidargemeinschaft der Versicherten
        finanziert das teuerste Gesundheitswesen pro Kopf in der
        EU (ca. 225 Milliarden  jährlich), aber bei der
        Qualität der Leistungen landet Deutschland im Vergleich
        mit anderen EU Staaten im unteren Drittel (Platz 13 von
        15): http://www.vz-nrw.de/SES79823442/doc1293A75 siehe auch das
        Jahresgutachten des Sachverständigenrates 2000/2001: http://www.svr-gesundheit.de/gutacht/sogu00/kurzf00.pdf76, siehe auch World
        Health Report 200077: Platz
        2578 unter den
        Industrieländern. Ein gleich schlechtes
        Gesundheitssystem gibt es in der EU schon für ca. 45
        Milliarden  (EURO) billiger. Das beste
        Gesundheitswesen der EU (Frankreich) ist immer noch ca.
        23 Milliarden  (EURO) (ca. 1 % des BNP) billiger.
        Wo bleibt das Geld, das nicht bei den Patienten als
        Leistung ankommt? Warum lassen sich die Versicherten und
        Patienten so übers Ohr hauen? Strukturelle
        Veränderungen sind notwendig um Korruption
        zu bekämpfen meint
        TI.
 
    - Das deutsche Volk
        und die deutschen Patienten, da sie zwar gemeinsam stark
        wären, aber ihre Patientenrechte nicht durchsetzen und Überbleibsel
        des Obrigkeitsstaates akzeptieren. Das Bekenntnis zu
        den Menschenrechten
        Artikel
        1 (2) GG2 ist offenbar
        ein Lippenbekenntnis. Aber da ist die Demokratie nicht
        ungerecht: Bekommen die Wähler nur das, was sie gewählt
        (= verdient) haben? Warum gibt es immer noch so viele
        Untertanen und Autoritätshörige und so wenig Einsatz
        für eigene (Menschen-)Rechte?
    
 
    - Zusammenfassend
        muss gesagt werden: Deutschlands Legislative,
        Administrative und Judikative Gewalt bietet nicht nur
        nicht die Gewähr dafür sich jederzeit für die Menschenrechte
        einzusetzen, sondern stellt ganz im Gegenteil eigene vordemokratische
        Gesetze über die Menschenrechte, das heißt duldet
        und begeht Menschenrechtsverletzungen97. Bei der Informationsfreiheit
        wird im Bund und 12 von 16 Bundesländern gegen die UN
        Menschenrechte und die Grundrechtscharta
        der EU verstoßen. Bei den Patientenrechten gegen die EU
        Charta der Grundrechte und European
        Charter of Patients Rights. Was für
        "Menschen" sind das eigentlich, die sich das
        widerspruchslos (außer ein paar Ausnahmen) gefallen
        lassen?
 
Fragen:
Werden Musterprozesse
Rentner von der Erhöhung der Krankenkassenbeiträge auf das
Doppelte bewahren?
Wird der Kammeranwalt Patientenrechten
Geltung verschaffen79? (Obwohl
das Berufsgericht für den Beschluss
der Nichtbehandlung Gebühren erhebt80).
Anfrage 
Gebührenordnung81 (pdf).
Akteneinsichtsgesuch
nach 2 Jahren Untätigkeit. Greift
die verbandsinterne Aufsicht? Beschwerde
an Sozialministerium.
Werden Selbsthilfegruppen in
der Öffentlichkeit und beim Gesetzgeber Gehör finden? Z. B. Der
Allgemeiner Patienten-Verband e.V.: http://www.patienten-verband.de/
61, die Bundesarbeitsgemeinschaft
der Notgemeinschaften Medizingeschädigter e.V.82 
(Petition PDF-Format.)
und Opfer von Kunstfehlern: http://www.geburtsschaden.de/
83 und http://www.aerzte-pfusch.de/
84.
Wird die Patientenbeauftragte
zur Verbesserung der Lage beitragen?
Wird die WHO, die die "Europäischer
Partnerschaftsverbund für Patientenrechte und die Befähigung
der Bürger zum selbstbestimmten Handeln85"
ins Leben gerufen hat, Patientenrechte fördern? Leider scheint dieses Programm seit 1999 ohne
Aktivitäten86.
Als EU-Bürger frage
ich auch87: Wie lange möchte die EU Kommission:
http://wkeim.bplaced.net/330166.htm88
und das EU Parlament89 
(Courrier du Citoyen90)
noch zuschauen, dass mir als EU Bürger in Deutschland das in
Europa üblichen Patientenrechte (siehe European
Charter of Patients Rights91)
und Grundrechte der EU Charta nicht zugestanden wird, d. h. dass
ich zum Bürger zweiter Klasse erniedrigt werde, wenn ich nach
Deutschland reise? Wie lange noch wird die EU dulden, dass
Deutschland ein Schandfleck im "Raum
der Freiheit" ist?
Das Europäischen Parlament stellt zur Lage der Grundrechte in
der Europäischen Union (2000) (2000/2231(INI)): A5-0223/200192: fest: "dass die in den
Kapiteln der Charta niedergelegten Rechte sowohl von den
europäischen Institutionen als auch von den Mitgliedstaaten
beachtet werden". Wird das Parlament seiner Meinung Geltung
verschaffen und die Petition http://wkeim.bplaced.net/petition_eu.htm89 positiv beantworten? 
Wird der Europäische Konvent dieses Problem lösen93
und die Grundrechte der EU Charta auch für Mitgliedsstaaten
verbindlich machen?
Walter Keim
E-mail: walter.keim@gmail.com
Support freedom of information: http://wkeim.bplaced.net/foi.htm,
http://wkeim.bplaced.net/petition_un.htm,
http://wkeim.bplaced.net/v-klage_en.htm
Support patients rights: http://wkeim.bplaced.net/patients.htm#e-mail
Kopie: Anlage für in Petition 2-14-15-2160-004220
bearbeitet.
Ältere Entwürfe, Version: 0.0, 0.1,
0.2. Neueste
Version.
Anlagen:
    - Patientenrechte in Europa: http://wkeim.bplaced.net/patienten.htm
 
    -  Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gg/
    
 
    - Charta
        der Grundrechte der Europäischen Union: http://www.sidiblume.de/info-rom/europa/2000c364_01.htm
 
    - Active
        Citizenship Network: http://www.activecitizenship.net/
 
    - European
        Charter of Patients Rights: http://wkeim.bplaced.net/files/european_charter.htm
 
    -  EU
        1979: Charta der Patientenrechte für
        Krankenhauspatienten: http://www.hope.be/07publi/publoth/Hospchart.htm
 
    -  WHO
        hat 1994 allgemeine Patientenrechte proklamiert: http://www1.umn.edu/humanrts/instree/patientrights.html
 
    -  Artikel
        10 des Übereinkommens über Menschenrechte und
        Biomedizin: http://book.coe.fr/conv/de/ets/164-de.htm#A-10
 
    -  Patientenrechte in Norwegen: http://wkeim.bplaced.net/no_gesetze.htm.
 
    -  Verweigerung
        der Einsicht in Arztunterlagen: http://wkeim.bplaced.net/files/000606dg.htm
 
    -  Ein Jahr lang
        keine Antwortet: http://wkeim.bplaced.net/files/000719ab.htm
 
    -  Bezirksärztekammer
        Nordwürttemberg 23.10.2000: http://wkeim.bplaced.net/files/001023bzak.pdf
 
    -  19.7.2000: Klage
        an Bezirksärztekammer: http://wkeim.bplaced.net/files/000719ab.htm
 
    -  8.4.2001: An
        Bezirksärztekammer: http://wkeim.bplaced.net/files/010408bzak.htm
 
    -  KV Abrechnungsbetrug:
        http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,228591,00.html
 
    -  Der Spiegel 52/2002: Kartell der
        Abzocker: http://wkeim.bplaced.net/files/kartell_der_abzocker.pdf
 
    -  Ärztlichen
        Berufsordnung § 2 (4): http://www.bnf.de/originalia/mbo.html#BI2
 
    -  Bundesärztekammer
        2.10.2000: http://wkeim.bplaced.net/001002bak.htm#bak
 
    -  Verbandsinterne
        Aufsicht der Bezirksärztekammer: http://wkeim.bplaced.net/001002bak.htm#010624
 
    -  Landesärztekammer 12.06.01: http://wkeim.bplaced.net/files/010612abw.pdf
 
    -  Klage an
        Sozialministerium: http://wkeim.bplaced.net/010509sb.htm
 
    -  Selbstbestimmungsrecht
        verletzt und geschummelt: http://wkeim.bplaced.net/files/000719dg.htm
 
    -  An Sozialministerium: http://wkeim.bplaced.net/files/petition3_sbw.htm
 
    -  Sozialministerium 26.10.01: http://wkeim.bplaced.net/011026sb.htm
 
    -  Sozialministerium 16.10.01: http://wkeim.bplaced.net/files/011016sm.pdf
 
    -  Innenministerium 16.08.00: http://wkeim.bplaced.net/files/000816im.pdf
 
    -  An Innenministerium 19.07.00: http://wkeim.bplaced.net/000719ib.htm
 
    -  An Innenministerium 04.10.00: http://wkeim.bplaced.net/001004ib.htm
 
    -  An Innenministerium: http://wkeim.bplaced.net/files/petition3_ibw.htm
 
    -  An Innenministerium 20.07.00: http://wkeim.bplaced.net/000720ib.htm
 
    -  Innenministerium 15.05.01: http://wkeim.bplaced.net/010515ib.txt
 
    -  http://www.lebertransplantation.de/pdf/Patientenrecht.pdf
 
    -  Patientenrechte heute: http://www.patientenunterstuetzung.de/Grundsaetzliches/patientenrechte_in_deutschland.htm
 
    -  Petition: http://wkeim.bplaced.net/petition2.htm#petition
 
    -  AOK 2.4.2002: http://wkeim.bplaced.net/files/000402aok.pdf
 
    -  Verfassungsbeschwerde: http://wkeim.bplaced.net/v-klage.htm#hintergrund
 
    -  Charta
        der Grundrechts der EU: http://www.sidiblume.de/info-rom/europa/2000c364_01.htm#art41
 
    -  http://www.patientenrechte.de/mvpatientenrechte.html
 
    -  Antwort auf Petition: http://wkeim.bplaced.net/petition3.htm#antwort
 
    -  Sozialministerium Baden-Württemberg: http://wkeim.bplaced.net/files/020607sbw.pdf
 
    -  http://wkeim.bplaced.net/files/petition3_p2.pdf
 
    -  Petition Informationsfreiheit: http://wkeim.bplaced.net/petition_bw.htm#antwort
 
    -  http://www.heise.de/tp/deutsch/special/frei/12314/1.html
 
    -  http://www.ombudsman.europa.eu/code/pdf/de/code2005_de.pdf
 
    -  Europarat: http://wkeim.bplaced.net/020106coe.htm
 
    -  An Bundesaussenminister: http://wkeim.bplaced.net/files/011223fischer.htm
 
    -  An Bundesinnenministerium: http://wkeim.bplaced.net/files/020214bmi.htm
 
    -  http://www.forumjustizgeschichte.de/Zur_Veruntreuun.97.0.html
 
    -  http://www.tacheles.wtal.de/aktuelles/hammel/rechtsberatungsgesetz2.asp
 
    -  http://wkeim.bplaced.net/files/de_rechtsberatung.htm
 
    -  http://www.tacheles.wtal.de/aktuelles/hammel/rechtsberatungsgesetz2.asp
 
    -  Bundesgesundheitsministerium 20.08.00: http://wkeim.bplaced.net/files/000820bmg.pdf
 
    -  Verfassungsbeschwerde Rechtsberatung: http://www.gabnet.com/jus/rberg1.htm
 
    -  Verfassungsbeschwerde Dr. Kramer: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=110
 
    -  Verfassungsbeschwerde Zusatz: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=111
 
    -  http://www.forumjustizgeschichte.de/Die_Entstehung.82.0.html
    
 
    -  http://www.kvberlin.de/STFrameset165/index.html?/Homepage/publikation/archiv/kvbla0702/kvb0702u.html
 
    -  http://wkeim.bplaced.net/files/heesch.htm
 
    -  http://www.kvberlin.de/STFrameset165/index.html?/Homepage/publikation/pk2002/pk061102.html
 
    -  Umgang der Justiz mit NS-Vergangenheit:
        http://wkeim.bplaced.net/files/Umgang_der_Justiz_mit_ihrer_NS-Vergangenheit.htm#80
 
    -  Patientenvereinigung: http://www.patienten-verband.de/
 
    -  Verfassungsbeschwerden
        Informationsfreiheit: http://wkeim.bplaced.net/v-klage.htm
        und vom 18.8.05: http://wkeim.bplaced.net/files/verfassungsbeschwerde.htm
    
 
    -  Verfassungsbeschwerde: http://wkeim.bplaced.net/v-klage.htm#patienten
 
    -  Bundesverfassungsgericht: http://wkeim.bplaced.net/files/020621bvg.pdf
 
    -  Berufsverbote: http://www.berufsverbote.de/docs/hh-dammann.html
 
    -  Bundesverfassungsgericht:http://wkeim.bplaced.net/files/030310bvg.htm
 
    -  Bundesverfassungsgericht: http://dejure.org/gesetze/rechtsprechung/Hollerlanderschliessung.html
 
    -  http://www.justizskandale.de/1/schoeler_bverfg.html
 
    -  Petition Patientenrechte: http://wkeim.bplaced.net/petition4.htm
 
    -  Landtag Baden-Württemberg: Antwort auf
        Petition: http://wkeim.bplaced.net/petition4.htm#antwort
 
    -  Petition: http://wkeim.bplaced.net/petition4.htm#menschenrechte
 
    -  Petition: http://wkeim.bplaced.net/petition4_bgm.htm
 
    -  Bundesministerium der Gesundheit: http://wkeim.bplaced.net/files/030314bgm.pdf
 
    -  Bundesministerium der Gesundheit: http://wkeim.bplaced.net/files/030428bgm.htm
 
    -  http://www.vz-nrw.de/SES79823442/doc1293A
 
    -  Sachverständigenrates 2000/2001: http://www.svr-gesundheit.de/gutacht/sogu00/kurzf00.pdf
 
    -  World
        Health Report 2000: http://www.who.int/whr/2001/archives/2000/en/index.htm
 
    -  WHO Health ranking: http://www.photius.com/rankings/healthranks.html
 
    -  Kammeranwalt:
        http://wkeim.bplaced.net/020322ab.htm
 
    -  Landtag Baden-Württemberg: Petition
        13-1413: http://wkeim.bplaced.net/files/L-BW-Petition_13-1413.htm
 
    -  Gebührenordnung:
        http://wkeim.bplaced.net/files/Gebuehrenordnung.htm
 
    -  Notgemeinschaft Medizingeschädigter
        e.V: http://www.bag-notgemeinschaften.de/Petition/petition.html
 
    -  http://www.geburtsschaden.de/
 
    -  http://www.aerzte-pfusch.de/
 
    -  Europäischer
        Partnerschaftsverbund für Patientenrechte und die
        Befähigung der Bürger zum selbstbestimmten Handeln:
        http://bmj.com/cgi/content/full/318/7193/1234/b
 
    -  Patients Rights in Europe: http://wkeim.bplaced.net/patienten.htm#WHO_1997
 
    -  http://wkeim.bplaced.net/020418eu.htm
 
    -  http://wkeim.bplaced.net/330166.htm
 
    -  Petition to EU Parliament: http://wkeim.bplaced.net/petition_eu.htm
 
    -  Courrier du
        Citoyen 23. February 2002: http://wkeim.bplaced.net/020823eu.htm
 
    -  European
        Charter of Patients Rights: http://www.activecitizenship.net/content/blogcategory/32/77/
 
    -  Lage der Grundrechte in der
        Europäischen Union (2000) (2000/2231(INI)): A5-0223/2001
 
    -  Petition 25. April 2002: http://wkeim.bplaced.net/020427eu.htm
 
    -  Bundesverfassungsgericht (BVerfG) 1 BvR
        1130/98 vom 16.9.1998: http://www.bverfg.de/entscheidungen/text/rk19980916_1bvr113098
 
    -  Links zum Rechtsberatungsgesetz: http://www.rechtsberatungsgesetz.info/links/index.html
 
    -  Beschwerde
        vom 13.11.2002 beim Europäischen Gerichtshof für
        Menschenrechte gegen Rechtsberatungsgesetz: http://www.gscbs.de/forum/faktuell/rechtsberatung/uebersichtrg.htm
 
    - Urteile des EGMR auf
        Deutsch: http://www.coe.int/T/D/Menschenrechtsgerichtshof/Dokumente_auf_Deutsch/Volltext/Urteile/ http://www.egmr.org/
 
    - Menschenrechtsverletzungen
        in Deutschland: http://wkeim.bplaced.net/files/de_menschenrechte.htm 
 
 
Unterstützt die Stärkung der
Patientenrechte durch eine E-Mail an das
Bundesgesundheitsministerium mit einer Kopie an den Bundestag.
Unterstützt die Stärkung der Patientenrechte, mit
folgender Email an das Bundesministerium für Gesundheit (hier
klicken):
Ich unterstütze die Stärkung der Patientenrechte. Die
Regelungen zum Patientenschutz sind bisher unübersichtlich in
vielen Gesetzen und Gerichtsentscheidungen verstreut und deshalb
für den Patienten schwer zu handhaben. Deshalb unterstützen
viele Beteiligten (u. a. der Sachverständigenrat) Bestrebungen,
die Rechte des Patienten einheitlich und übersichtlich zu
regeln. Dies würde zur Rechtsicherheit aller Beteiligten im
Gesundheitswesen beitragen. Die Bundesregierung sollte nun
einlösen, was sie selbst zu Zeiten ihrer Bundestagsopposition
gefordert hat: Die Rechte von Patienten müssen verbessert
werden. Dazu ist ein eigenes Patientenschutzgesetz geeignet.
Dabei kann die European Charter of Patients Rights
http://wkeim.bplaced.net/files/european_charter.htm
Anregungen geben.
(Natürlich kann dieser Text im Email Programm beliebig geändert
und ergänzt werden). 
 Unterstützt die Stärkung der
Patientenrechte durch eine E-Mail an die Kommission der EU mit
einer Kopie an das Europäische Parlament.
Viele Länder in Europa haben Gesetze oder Chartern, die
Rechte der Patienten sichern. Aber Minimum Standards
fehlen. Um allen Europäischen Bürgern Patientenrechte zu
garantieren und mit der internationalen Entwicklung mitzuhalten
sollten Patientenrechte in den Mitgliedsstaaten gestärkt werden.
Support Patients rights, by
the following E-Mail to the European Commission (click here):
I support the call to the
European Commission for securing the rights of patients.
As a guideline I suggest to use European Charter
of Patients Rights http://wkeim.bplaced.net/files/european_charter.htm
and the "Recommendation Rec (2000) 5 of the Council of
Europe on the development of structures for citizen and patient
participation in the decision-making process affecting health
care": http://www.social.coe.int/en/qoflife/recomm/R(00)5.htm
.
(You may change the text according to your needs). 
Besucher Nr. 
seit 5.1.2003
[Material
Patientenrechte]  
   [Patientenrechte
in Europa]    [Bildung der KV und Ärztekammern]     [Petitionen]     [Informationsfreiheit]    
[Zur Homepage]  
Informationsfreiheit in Europa: