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06.01.03: Diese Internetpublikation ist ein "Hearing": Gerne nehme ich Kommentare entgegen:
walter.keim@gmail.com. Habe ich jemand vergessen auf der Liste weiter unten?
Patientenrechte leiten sich aus den Menschenrechten ab
und sind überall in Europa und den entwickelten Staaten in er ganzen Welt
verbreitet. Um das grundgesetzlich garantierte Selbstbestimmungsrecht (Artikel
2 (2) GG: Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit) auch gegenüber Ärzten
und Gesundheitswesen verantwortlich ausüben zu können,
wären folgende Rechte notwendig:
1. Recht auf Akteneinsicht, inklusive "subjektive" Informationen.
2. Recht auf Rechtsbelehrungen/Klagebehelfsbelehrungen und Information über eigene Rechte.
3. Recht an eine übergeordnete und/oder unabhängige Stelle kostenlos zu klagen.
4. Recht auf begründete Antworten auf Klagen innerhalb angemessener Zeit.
5. Berichtigung von Fehlern in Krankenakten
In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist die
Informationsfreiheit in Artikel
42, die Akteneinsicht in
Artikel 41 (2), das kostenlose Klagerecht in
Artikel 43 (Ombudsmann)
und das Recht auf
begründete Antworten innerhalb angemessener Zeit in
Artikel 41 (1) gesichert.
Active Citizenship Network hat
diese Grundrechte für den Bereich der Patienten in der
European Charter of Patients Rights
konkretisiert. Auch die WHO hat 1994 Patientenrechte proklamiert.
Artikel 10 des
Übereinkommens über Menschenrechte und Biomedizin gibt u. a.
Einsichtsrechte. Die Realisierung dieser Rechte zeigt diese Übersicht für europäische Staaten:
http://wkeim.bplaced.net/patienten.htm
und z. B. Norwegen: http://wkeim.bplaced.net/no_gesetze.htm. 
Warum nicht in Deutschland?
Ich klage an:
  - Einen Gmünder Arzt weil er die Einsicht in Arztunterlagen verweigerte
      und ein Jahr lang nicht antwortete.
 
  - Die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, da sie dieses
  Verhalten nicht
      beanstandete und zusätzlich noch
  die Klage auf den
  Kopf stellte
  und dem Kläger unberechtigterweise die Schuld zuwies.
 
  - Die Bundesärztekammer, da sie keine Auskunft erteilte
  über die verbandsinterne Aufsicht der Bezirksärztekammer.
 
  - Die Landesärztekammer, da sie nun
  zwar vom Arzt die Einsicht erbat, aber sonnst nichts beitrug
  der Klage (übersandt vom
  Sozialministerium) abzuhelfen.
 
  - Das Sozialministerium
  führt nur
  Rechtsaufsicht, keine Fachaufsicht. Die Klage wird falsch dargestellt, um die
  Rechtsaufsicht zu vernachlässigt.
  Die dokumentiert unvollständige Einsicht in Arztunterlagen wird unterschlagen.
  Akteneinsicht in den Klagevorgang abgelehnt.
 
  - Das Innenministerium
  schreibt nicht
  zuständig zu sein für 
  Datenschutzklage. Eine
  Rechtsbelehrung
  wird nicht gegeben, da nur
  Gutachten
  gegeben werden. 
  Rechtsbelehrung über Mängel der Berufsordnung bleibt 
  unbeantwortet. 
 
  - Die Verfasser der
  
  Patientenrechtscharta 2002, da sie das Berichtigungsrecht ausgelassen
  haben, das bei 
  Patientenrechte in Deutschland heute" vom
  9./10. Juni 1999 noch dabei war.
 
  - Den Landtag von Baden-Württemberg, da die Antwort des
  Petitionsausschusses bei der Petition nur eine
  wortwörtliche
  Abschrift des Schreibens des Ministeriums ist. Kein Wunder, dass der
  Petitionsausschuss die
  Einsicht
  ablehnte. Mängel bei gesetzlichen Einsichts- und Klagerechten und
  gesetzgeberischer Handlungsbedarf werden nicht gesehen.
 
  - Den Landtag von Baden-Württemberg, weil er wegen der
  Kosten die Übersetzung von
      Europaratsempfehlungen zu u. a. Patientenrechten und dem
  
  Menschenrecht der Informationsfreiheit ablehnte.
 
  - Der Bundestag da Deutsche kein "Recht auf eine gute Verwaltung" EU
  Charter Artikel 41 (siehe auch "Der
  Europäische Kodex für gute Verwaltungspraxis") haben. Das Recht auf gute
  Verwaltung bedeutet in der EU nicht nur Akteneinsicht, sondern auch das
  Recht auf begründete Antworten (Kodex Artikel 18) innerhalb angemessener Zeit
  (Artikel 17: spätestens 2 Monate). Vorschläge Europaratsempfehlungen ins
  Deutsche zu übersetzen, werden von der deutschen Verwaltung nicht beantwortet: http://wkeim.bplaced.net/020106coe.htm,
  
  http://wkeim.bplaced.net/020214bmi.txt und
  
  http://wkeim.bplaced.net/files/011223fischer.htm geschweige die Ablehnung
  begründet.
 
  - Der Bundestag, da er
  immer noch
  das
  umstrittene Monopol der
  Rechtsanwälte
  (Rechtsberatungsgesetz aus
      dem Jahre 1935) aufrecht erhält, das von den
  
  Rechtsanwaltkammern  ausgenützt wird. Dadurch werden die Möglichkeiten von
  Behörden,
  Auskünfte zu geben, begrenzt. Gegen das Rechtsberatungsgesetz ist eine Verfassungsbeschwerde
  (Ergänzung vom 5.5.2000)
  anhängig. 
 
  - Der Bundes- und die Landesgesetzgeber, da sie die
  aus der Nazizeit stammenden
      Privilegien der Ärzte-
  (Suche
  nach Zitat: "45%
  aller Ärzte waren NSDAP-Mitglieder", die "Hälfte
  der deutschen Ärzte ... Mitglieder der NSDAP" ) und Anwaltskammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts,
      nicht abschaffen. Es gibt keinen vernünftigen Grund
      den ärztlichen und anwaltlichen Standesfunktionären hoheitliche Funktionen zu übertragen.
      Dagegen sollte ein Patienten- und Mandantenschutzgesetzes verabschiedet werden, da die heutigen
      gesetzlichen Regelungen unzulänglich sind, da u. a. die Ärzte- und
  Anwaltskammern nicht die Grundechte der Charta  der Europäischen Union
  praktizieren, das heißt z. B. Akteneinsicht in Artikel
41 (2) und das Recht auf begründete Antworten innerhalb
angemessener Zeit in Artikel
41 (1). 
  
 
  - Das Verfassungsgericht taugt auch nichts. Die Klage
    http://wkeim.bplaced.net/v-klage.htm mit Fragen zu Patientenrechten wird nicht
    zur Entscheidung angenommen. Der Menschenrechtscharakter der Einsicht wird
  also nicht behandelt. Das
    Bekenntnis zu den Menschenrechten Artikel
    1 (2) GG ist nur ein Lippenbekenntnis.
 
  - Der Bundestag, da er die Petition zu Patientenrechten einfach
  abschloss, ohne auch nur
      auf die Frage der Menschenrechte, Verhältnis zur EU Charta und Patientenrechte in den übrigen
      europäischen Staaten (außer Norwegen) einging.
 
  - Das deutsche Volk und die deutschen Patienten, da sie zwar gemeinsam stark wären
    aber ihre Patientenrechte nicht durchsetzen und Überbleibsel des Obrigkeitsstaates akzeptieren.
    Das Bekenntnis zu den
    Menschenrechten Artikel
    1 (2) GG  ist offenbar ein Lippenbekenntnis. Aber da ist die Demokratie
    nicht ungerecht: Bekommen die Wähler nur das, was sie gewählt (= verdient)
    haben? Warum gibt es so viele Untertanen und Autoritätshörige und so wenig
  Einsatz für eigene (Menschen-)Rechte?
 
Fragen:
Wie wird das Bundesgesundheitsministerium den hier aufgezeigten gesetzlichen Handlungsbedarf
   behandeln?
Wird der Kammeranwalt Patientenrechten Geltung verschaffen?
Werden Selbsthilfegruppen in der Öffentlichkeit und beim Gesetzgeber Gehöhr finden?
Z. B. Der Allgemeiner Patienten-Verband e.V.: http://www.patienten-verband.de/,
die
Bundesarbeitsgemeinschaft der Notgemeinschaften Medizingeschädigter e.V. 
(Petition
PDF-Format.), Opfer von Kunstfehlern: 
http://www.geburtsschaden.de/ und
http://www.aerzte-pfusch.de/.
Wird die WHO, die die "Europäischer Partnerschaftsverbund für Patientenrechte und die Befähigung der Bürger zum selbstbestimmten Handeln"
   ins Leben gerufen hat, Patientenrechte fördern? Leider scheint
dieses Programm seit 1999 ohne Aktivitäten.
Als  EU-Bürger frage ich auch:
Wie lange möchte  die EU
Kommission: http://wkeim.bplaced.net/330166.htm und das EU Parlament 
(Courrier du
Citoyen) noch
zuschauen, dass
mir als EU Bürger in Deutschland das in Europa üblichen
Patientenrechte (siehe
European Charter of Patients Rights)
und Grundrechte der EU Charta nicht zugestanden wird, d. h. dass ich zum Bürger zweiter
Klasse erniedrigt werde, wenn ich nach Deutschland reise?
Wird der Europäische Konvent dieses Problem lösen und die Grundrechte der EU Charta
auch für Mitgliedsstaaten verbindlich machen?
Walter Keim
E-mail: walter.keim@gmail.com
Support freedom of information: http://wkeim.bplaced.net/foi.htm,
http://wkeim.bplaced.net/petition_un.htm,
http://wkeim.bplaced.net/v-klage_en.htm
Support patients rights: http://wkeim.bplaced.net/patients.htm#e-mail
Ältere Entwürfe, Version: 
0.0,
Neueste Version.
 Unterstützt die Stärkung der
Patientenrechte durch durch eine E-Mail an das Bundesgesundheitsministerium
mit einer Kopie an den Bundestag.
Unterstützt die Stärkung der Patientenrechte, mit
folgender Email an das Bundesministerium für Gesundheit (hier
klicken):
Ich unterstütze die Stärkung der Patientenrechte. Die
Regelungen zum Patientenschutz sind bisher unübersichtlich in
vielen Gesetzen und Gerichtsentscheidungen verstreut und deshalb
für den Patienten schwer zu handhaben. Deshalb unterstützen
viele Beteiligten (u. a. der Sachverständigenrat) Bestrebungen,
die Rechte des Patienten einheitlich und übersichtlich zu regeln.
Dies würde zur Rechtsicherheit aller Beteiligten im
Gesundheitswesen beitragen. Die Bundesregierung sollte nun einlösen,
was sie selbst zu Zeiten ihrer Bundestagsopposition gefordert hat:
Die Rechte von Patienten müssen verbessert werden. Dazu ist ein
eigenes Patientenschutzgesetz geeignet. Dabei kann die European Charter of Patients Rights
http://wkeim.bplaced.net/files/european_charter.htm Anregungen geben.
(Natürlich kann dieser Text im Email Programm beliebig geändert
und ergänzt werden). 
 Unterstützt die Stärkung der
Patientenrechte durch durch eine E-Mail an die Kommission der EU
mit einer Kopie an das Europäische Parlament.
Viele Länder in Europa haben Gesetze oder Chartern, die die Rechte der
Patienten sichern. Aber Minimum Standards fehlen. Um allen
Europäischen Bürgern Patientenrechte zu garantieren und mit der internationalen
Entwicklung mitzuhalten sollten Patientenrechte in den Mitgliedsstaaten gestärkt
werden.
Support Patients rights, by
the following E-Mail to the European Commission (click here):
I support the call to the
European Commission for securing the rights of patients.
As a guideline I suggest to use European Charter of Patients Rights
http://wkeim.bplaced.net/files/european_charter.htm and the "Recommendation
Rec (2000) 5 of the Council of Europe on the development of
structures for citizen and patient participation in the decision-making
process affecting health care": http://www.social.coe.int/en/qoflife/recomm/R(00)5.htm
.
(You may change the text according to your needs). 
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