Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com                                      
Torshaugv. 2 C                                              
N-7020 Trondheim, den 3
.3.03

An die
Gesch�ftsstelle des Berufsgerichts bei der
Landes�rztekammer Baden-W�rttemberg
Jahnstr. 38 A
D-70597 Stuttgart

Betreff: Kostenregelung des Berufsgerichtlichen Verfahrens 

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
in der Petition 13/1413: http://wkeim.bplaced.net/files/L-BW-Petition_13-1413.htm steht folgendes:
"Der Umstand, dass die Einlegung von Rechtsmitteln im Falle ihrer Erfolglosigkeit zu einer Kostentragungspflicht f�hren kann, liegt im Bereich der allgemeinen Lebenserfahrung. Die Petenten h�tten die M�glichkeit gehabt, sich bei der Gesch�ftsstelle des Landesberufsgerichts vor der Einlegung des Rechtsmittel entsprechend zu informieren." Der Petition konnte nicht abgeholfen werden.
 
Ich bitte Sie mir die Kostenregeln des berufsgerichtlichen Verfahrens zukommen zu lassen. Leider war es mir nicht m�glich, das im Internet zu finden. Dabei nehme ich Bezug auf meine Klage vom 29.10.02
http://wkeim.bplaced.net/020322ab.htm deren Entgegennahme noch nicht vom Kammeranwalt best�tigt wurde.
 
Dabei lege ich auch Zugrunde, dass die vom Landtag zitierte "allgemeine Lebenserfahrung" f�r diejenigen demokratischen Staaten der EU, die die Charta der Grundrechte der Europ�ischen Union anerkennen und Staaten mit vordemokratischen �berresten wie Deutschland, die das nicht tun, verschieden ist: kostenloses Klagerecht ist in Artikel 43 (Ombudsmann) der Charta der Grundrechte der Europ�ischen Union verankert. Geb�hren f�r ablehnende Bescheide sind prohibitiv und Deutschland wurde beim UIG (Umweltinformationsgesetz) verurteilt (Rechtssache C-217/97) das abzuschaffen: http://wkeim.bplaced.net/v-klage.htm#UIG. Kosten f�r den Beschluss der Nichtbehandlung sind - in einem europ�ischen Rahmen gesehen - falsch.
 
Wie die Klage (Punkt 6) zeigt, wurde ich �bers Ohr gehauen: 20 DM f�r 3 unleserliche Kopien. Zus�tzlich wird die Solidargemeinschaft der Versicherten http://wkeim.bplaced.net/anklage.htm#versicherte �bers Ohr gehauen, da Deutschland zwar das teuerste Gesundheitswesen der EU hat, aber bei der Qualit�t nur auf Platz 13 von 15 steht. Ein gleich schlechtes Gesundheitssystem gibt es in der EU schon f�r ca. 55 Milliarden € (EURO) billiger. Das beste Gesundheitswesen der EU (Frankreich) ist immer noch ca. 25 Milliarden € (EURO) billiger. Dazu kommt noch, dass Klagen offensichtlich nicht gef�rdert werden (um zur Qualit�tsverbesserung beizutragen), sondern durch Kosten unterdr�ckt werden.
 
Als Europ�er bin ich der Meinung, dass die europ�ischen Grundrechte und die European Charter of Patients Rights von der Landes�rtzekammer und vom Kammeranwalt respektiert werden sollten.
 
Mit freundlichen Gr��en
 
Walter Keim
Kanzlerrichtlinie Informationsfreiheit: http://wkeim.bplaced.net/files/kanzler.htm
Warum sind Patientenrechte defizit�r in Deutschland? : http://wkeim.bplaced.net/anklage.htm
Support freedom of information: http://wkeim.bplaced.net/foi.htm#e-mail, http://wkeim.bplaced.net/petition_eu.htm
Who is responsible for the lack of freedom of information:  http://wkeim.bplaced.net/I_accuse.htm
Support patients rights: http://wkeim.bplaced.net/patients.htm#e-mail