Transparenz ist "unverzichtbare Voraussetzung für eine gelebte Demokratie"
Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar 


Rechtsprechung Informationsfreiheit und Umweltinformation


Informationsfreiheitsgesetze waren und sind in Deutschland nur schwer zu verabschieden und durchzusetzen, obwohl schon mehr als 80 Staaten (u. a. BRICS-Staaten inkludiert China) solche Gesetze praktizieren in Schweden sogar seit mehr als 230 Jahren. Zur Zeit (2012) fehlen noch in 5 Bundesländern Informationsfreiheitsgesetze. Können deutsche Gerichte helfen?

Der Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung ist ein Menschenrecht gemäß Zivilpakt und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, wird international als Voraussetzung für die Demokratie angesehen.

Art. 46 der Europäischen Konvention für Menschenrechte lautet:

"Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in allen Rechtssachen, in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des Gerichtshofs zu befolgen."

Damit ist das Menschenrecht des Zugang zu Informationen der öffentlichen Verwaltung auch in Deutschland juristisch durchsetzbar. Allerdings gilt das bisher nur für die Presse, NGOs und "Watchdogs".

EU (Parlament, Kommission, Agency for Fundamental Rights) Europarat (Parlament, Commissioner for Human Rights), OSZE, UN (HRC, OHCHR, UPR) halfen bisher nicht.

Allerdings zeigen zahlreiche Rechtssachen Keim gegen Deutschland 1 BvR 1057/02, VG 2 A 85.04, 1 BvR 1981/05, BvR 2565/05, 2 BvR 1033/07, VG 2 A 55.07, 1 BvR 238/09, dass die Europäischen Konvention für Menschenrechte von deutschen Gerichten ignoriert wird:

 

Rechtssachen Keim gegen Deutschland

Antrag Prozessschriften/Urteil Nächste Instanz
5.5.02: Verfassungsbeschwerde  Menschenwürde, Menschenrechte, Informationsfreiheit und Petitionsrecht (Aktenzeichen: 1 BvR 1057/02)
28.5.02: "Der Rechtsweg zu Verwaltungsgerichten (dürfte) eröffnet sein". 21.06.02: Nicht zur Entscheidung angenommen.

04.02.04: Verwaltungsgerichtssache Keim gegen Bundesrepublik Deutschland VG2 A 85.04 25.04.05: Urteil verletzt Menschenrecht der Informationsfreiheit. 18.08.05: Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1981/05. Abgelehnt.
18.08.05: Verfassungsbeschwerde Informationsfreiheit 1 BvR 1981/05. Abgelehnt. 11.11.2005: Complaint Appl. No. 41126/05 to European Court Human Rights
04.11.05: Verfassungsbeschwerde 1 BvR 2565/05: Verletzung des Menschenrechts der Akteneinsicht. Die Verfassungsbeschwerde 1 BvR 2565/05 wird nicht zur Entscheidung angenommen. 11.11.2005: Keim ./. Germany Appl. No. 41126/05 to ECHR
10.4.07 Nebenintervention Nebentätigkeit Abgeordneten Verfassungsbeschwerde 2 BvR 1033/07 24.05.07: Nicht zur Entscheidung angenommen. Keim (II) ./. Deutschland Antrag Nr. 31583/07
01.06.07: Keim gegen Deutschland VG 2 A 55.07 Verwaltungsgericht Berlin, BVerfG beachten. 10.07.0728.8.07 an Einzelrichter, Urteil. 30.11.08: Verfassungsbeschwerde 1 BvR 238/09 
30.11.08: Verfassungsbeschwerde 1 BvR 238/09 Veröffentlichung der Nebentätigkeiten von Abgeordneten gemäß 2 BvE 1/06 Justizverwaltungsangelegenheit 8.1.09, Antrag auf richterliche Entscheidung.  20.02.2009: Nicht zur Entscheidung angenommen.. Keim (III) ./. Germany Appl. No. 46953/09.
14.7.2012: Verpflichtungsklage VG München: Akteneinsicht in Stellungnahmen der Ablehnung der Petition II/VF.0993.15 die Vorschläge des Menschenrechtskommissar zu verwirklichen. Muss auch Staatsregierung zugestellt werden


Die Klagen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte:

wurden abgelehnt. Deutsche Richter werden von der Exekutive angestellt, befördert und unterliegen ihrer Dienstaufsicht und mangeln deshalb die Unabhängigkeit, die nötig ist um ein faires Verfahren gegen die Exekutive zu garantieren. Deshalb wurde das Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht übersprungen. Aber der Europäische Gerichtshof konnte nicht davon überzeugt werden, dass die fehlende Behandlung beim Oberverwaltungsgericht ohne Einfluss auf das Ergebnis war.

Der Zivilpakt sieht die Möglichkeit individueller Klagen vor. Das ich das Opfer von zahlreichen Verweigerungen der Akteneinsicht war, wurde auch am 18.4.2002 mit dem Petition Team des Menschenrechtskomitees der Vereinten Nationen geklagt. Am 25. April 2003 und 8. Mai 2003 sah das Petition Team es nicht als hinreichend dargelegt an, dass alle innerstaatlichen Rechtsmittel benutzt wurden.

Am 19. Oktober 2005 und 20. November 2005 wurde zusätzliche Information über Rechtssachen Keim gegen Deutschland VG 2 A 85.04 und die Verfassungsbeschwerden 1 BvR 1981/05, BvR 2565/05 nachgereicht. Diese Klagen wurden jedoch nicht beantwortet.

Sammlungen von Gerichtsentscheidungen

Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte: Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung: http://right2info.org/cases#section-2

Entscheidungen des Menschenrechtskomitees der Vereinten Nationen: (Individuelle Klagen gemäß Zivilpakt)http://right2info.org/cases#section-6

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit:  http://www.bfdi.bund.de/IFG/Rechtsprechung/Rechtsprechung_node.html

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg: http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=106511&template=allgemein_lda

Internetseite von UmweltinfoService: http://www.umweltinfoservice.de/seite63.htm

Bundesverfassungsgericht zur Veröffentlichung von Nebentätigkeiten: http://www.bverfg.de/entscheidungen/es20070704_2bve000106.html:

Das Volk hat Anspruch darauf zu wissen, von wem – und in welcher Größenordnung - seine Vertreter Geld oder geldwerte Leistungen entgegennehmen."(Randnummer 274)

Freedom of Information in European Union Law: http://www.access-info.org/en/european-union


 

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Anlage: Süddeutschland und Niedersachsen sind das Schlusslicht bezüglich der Informationsfreiheit in Europa. Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. Access to Information Law = Informationsfreiheitsgesetz.

 

Informationsfreiheitgesetze in Deutschland

Informationsfreiheit in Europa