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        English:
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Einschreiben
    
Walter Keim, E-mail: walter.keim@gmail.com
      
      Almbergskleiva 64 
      NO-6657 Rindal, den  26.11.2012
      
      An das
      Verwaltungsgericht München
      Postfach 200543  
      D-80005 München
Betreff: Az. M 17 K 12.3408
    
Verwaltungsstreitsache 
         Walter Keim
      gegen Freistaat Bayern, der auch durch die Staatsregierung vertreten
        werden muss
      wegen Akteneinsicht in das Schreiben des Staatsministeriums des Innern
      (14.4.2008, Az. IA1-1017-8) und der Justiz (8.1.2008, Az. 1402 E Ls - I -
      9892/2007) 
vorab per E-Mail und Fax:
      0049-89-5143777 
    
In obiger Verwaltungsstreitsache wird Widerspruch gegen die
      Nichtzustellung der
    
Verpflichtungsklage: Akteneinsicht in die Schreiben des Staatsministeriums des Innern (14.4.2008, Az. IA1-1017-8) und der Justiz (8.1.2008, Az. 1402 E Ls - I - 9892/2007) gemäß Art. 19 (4) GG, 20 (3) GG, Art. 25 GG, Art. 5 GG i. Vb.m. Art. 19 (2) IPbpR und Art. 10 EMRK, Art. 13 EMRK, Art. 10 EKMR, Art. 19 IPbpR und § 9 AGO
an die Bayerische Staatsregierung erhoben.
      
    
Sehr geehrte Frau Dreher-Eichhoff,
ich danke Ihnen für die Zusendung vom 7.11.2012 eines Abdrucks des
      Schreibens an den Bayer. Landtag v. 26.7.2012, des Schreibens des Bayer.
      Landtags v. 9.8.2012 und des Schreibens des Bayer. Verwaltungsgerichts v.
      16.8.2012. Daraus ergibt sich - Vollständigkeit vorausgesetzt - dass die
      Verpflichtungsklage der Bayerischen Staatsregierung nicht zugestellt
      wurde. Es war neu für mich, dass die Verpflichtungsklage der
      Staatsregierung nicht zugestellt wurde. Im Schreiben vom 26.7.2012 an mich
      ist nur Zustellung an den Freistaat als Beklagten erwähnt, nicht
      spezifiziert, dass dabei nur der Bayer. Landtag ausgewählt wurde.
    
Die Stellungnahme vom 20.9.2012 wurde nur für den "beklagten Freistaat Bayern - soweit dieser durch den Bayer. Landtag vertreten wird - " abgegeben. Die Verpflichtungsklage betrifft Akteneinsicht in die Schreiben des Staatsministeriums des Innern (14.4.2008, Az. IA1-1017-8) und der Justiz (8.1.2008, Az. 1402 E Ls - I - 9892/2007). Deshalb muss die Verpflichtungsklage auch der Bayerischen Staatsregierung vertreten durch das Staatsministeriums des Innern und das Staatsministeriums der Justiz zugestellt werden, um den beklagten Freistaat im Sinn der Klage zu erfassen.
Bedauerlicherweise bin ich bisher ohne Antwort bezüglich der am
      15.10.2012 vorgeschlagenen und am 27.10.2012 geforderten notwendigen
      Vertretung des Freistaates durch die Staatsregierung. Die Verwaltungsklage
      war gegen den Freistaat gerichtet und umfasst auch die Ablehnung der
      Akteneinsicht des Justizministeriums vom 17.09.08 (Az 1402 ELs - I -
      9892/2007, siehe  Anlage 2) und keine Akteneinsicht des
      Innenministeriums vom 19.09.08 (Az. LB, siehe Anlage 3). In der
      Verpflichtungsklage steht dazu wörtlich: "Inzwischen haben 115
          Staaten (https://www.rti-rating.org/country-data/)
        mit mehr als 5,9 Milliarden Einwohnern entweder
        Informationsfreiheitsgesetze oder entsprechende Verfassungsbestimmungen
        und damit bessere allgemeine (über Verbraucherinformation und
        Umweltinformation hinausgehende) Einsichtsrechte als Bayern. Deshalb
        wurde am 13. 12. 2011 der Akteneinsichtsantrag
      beim Landtag, Justizministerium und Innenministerium
      wiederholt (Anlage 4)." 
    
Deshalb wird gegen die Nichtzustellung an die Bayerische Staatsregierung Widerspruch erhoben. Das Unterlassen der Zustellung an die Bayerischen Staatsregierung könnte ein unrichtiges Urteil zur Folge haben, da der Landtag in seiner Stellungnahme am 20.9.2012 die Schreiben der Ministerien als Teil der Petitionsakte betrachtet, die der Akteneinsicht grundsätzlich entzogen seien.
Bedauerlicherweise wurde der Brief des Verwaltungsgerichts vom 7.11.2012
      nicht an die im Brief vom 27.10.2012 angegebene Adresse 
    
 Walter Keim
      Almbergskleiva 64 
      NO-6657 Rindal
      Fax: 0047-71 66 40 51
geschickt und wurde deshalb erst am 22.11.2012 entgegengenommen.
      
    
Walter Keim
    
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Anlage: Süddeutschland der Schandfleck bezüglich der Informationsfreiheit in Europa. Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. Access to Information Law = Informationsfreiheitsgesetz.