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Wer ist für das Fehlen der
Informationsfreiheit in 12 von 16 Bundesländern in Deutschland
verantwortlich? 

25. 8. 2005:
Diese Internetpublikation ist ein "Hearing": Gerne
nehme ich Kommentare entgegen: walter.keim@gmail.com.
Habe ich jemand vergessen auf der Liste weiter unten?
Das Menschenrecht
der Informationsfreiheit
(einschließlich der Einsicht in Dokumente der öffentlichen
Verwaltung) ist überall in Europa,
der
EU, der OECD
und entwickelten Staaten in der ganzen
Welt verbreitet. Deutschland war im Bund das letzte
bedeutende Land in Europa, das ein Informationsfreiheitsgesetz
beschließt. In 12 von 16
Bundesländern fehlen solche Gesetze immer noch, fast die
einzige Ausnahme in Europa. Als EU Bürger habe ich dieses
Recht gegenüber der EU aufgrund (Artikel
42: Informationsfreiheit) der Charta
der Grundrechte der Europäischen Union. Warum nicht in
Deutschland? Warum ist Deutschland ein Schlusslicht bezüglich
der Informationsfreiheit?
Ich klage an:
    - Den Bundesinnenminister
        Otto Schily, weil er nur einen Referentenentwurf
        zustande brachte und zu schlapp war trotz dem "Aufstand
        der Amtsschimmel" (Die "Zeit": Nur ein
        Rückzugsgefecht: http://www.zeit.de/2002/15/Aufstand_der_Amtsschimmel)
        Bürgerrechte zu verwirklichen, obwohl ein Gesetz seit
        1998 versprochen wird. Schily fängt
        im November 2004 sogar einen Streit an um einen
        schlechtes Gesetzentwurf noch schlechter zu machen,
        obwohl schon fast jedes Balkanland ein besseres Gesetz
        hat. Nachdem Minister Schily gescheitert war, mit Hilfe
        des Kanzleramtschefs Frank-Walter Steinmeier die
        erste Beratung im Bundestag am 17.12.04 abzusetzen,
        schloss er sich der Skepsis der CDU/CSU an, gab dem
        anonymen Amtsschimmel der Ministerialbürokratie ein
        Ansicht und profilierte sich als Schutzpatron des Aufstandes
        der Amtsschimmel. Bietet Innenminister
        Schily die Gewähr dafür sich jederzeit für das
        Menschenrecht der Informationsfreiheit einzusetzen?
 
    - Der Bundeskanzler hat die Petition
        über Informationsfreiheit am 22.12.2004 zur
        Berücksichtigung mit einer Antwortfrist von 6 Wochen
        übermittelt vom Bundestagspräsident übermittelt
        bekommen. Aber
        am 25.5.2005 lag noch keine Antwort vor obwohl er
        antworten muss. Statt dessen lies er zu dass einer
        seiner Minister
        das Gesetz verschlechterte.
 
    - Das Bundesgesundheitsministerium
        unterstützte die unberechtigten Einwände der
        Krankenkassen, was zu einer Verzögerung der
        Verabschiedung im Bundestag führte.
 
    - Die Bundesminister des Bundeskabinetts,
        weil sie die Ressortabstimmung
        und damit den Gesetzentwurf nicht zustande brachten. Der Druck
        der Medien und Bürger sei zu schwach gewesen.
 
    - Die Bundesministerien, da sie Europaratsempfehlungen
        z. B. über Informationsfreiheit nicht übersetzen.
 
    - Die Regierung behauptet im Punkt
        240 des Staatenberichts über die Einhaltung des IPbürgR:
        CCPR/C/DEU/2002/5
        vom 4. Dezember 2002, dass Deutschland den IPbürgR
        Artikel 19 (2) einhält. Doch das ist falsch, da Artikel
        5 des GG keinen Zugang zu den Dokumenten der
        öffentlichen Verwaltung gibt, sondern nur
        "öffentlich zugängliche Quellen".
 
    - Den Bananenrepublik-Müller,
        da er die Koalitionsparteien stoppte: http://www.heise.de/tp/deutsch/special/frei/12689/1.html.
        Geschah das auf Anweisung Schröders http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,200757,00.html,
        der in dieser Sache der Bananenrepublikindustrie
        nachgab? Aufforderung
        an den Kanzler neue Richtlinien zu geben.
 
    - Den Landtag von Baden-Württemberg,
        weil er zu geizig zur Informationsfreiheit
        ist: http://home.broadpark.no/~wkeim/files/petition_bw_3.pdf
        ("erheblicher
        Verwaltungsaufwand, nicht unerhebliche Kosten"). Man
        behauptet "sich der Transparenz nicht zu
        verschließen" lehnt
        aber Akteneinsicht ab. 
 
    - Die Antwort des
        Petitionsausschusses bei der Petition über
        Patientenrechte ist eine wortwörtliche
        Abschrift des Schreibens des Ministeriums. Kein
        Wunder, dass der Petitionsausschuss die Einsicht
        ablehnte. Bei Patientenrechten werden die Rechte der Charta der Grundrechte der
        Europäischen Union verletzt.
 
    - Der Bundestag und die Regierung
        da Deutsche kein "Recht auf eine gute
        Verwaltung" (EU
        Grundrechtscharter Artikel 41) und
        Informationsfreiheit (EU Grundrechtscharter Artikel
        42) haben. Das Recht auf gute Verwaltung (siehe
        "Der
        Europäische Kodex für gute Verwaltungspraxis")
        bedeutet in der EU auch das Recht auf begründete
        Antworten (Artikel 18) innerhalb angemessener Zeit
        (Artikel 17: spätestens 2 Monate). Vorschläge
        Europaratsempfehlungen ins Deutsche zu übersetzen,
        werden von der deutschen Verwaltung nicht beantwortet: http://home.broadpark.no/~wkeim/020106coe.htm,
        http://home.broadpark.no/~wkeim/020214bmi.htm
        und http://home.broadpark.no/~wkeim/files/011223fischer.htm#PS
        geschweige die Ablehnung begründet.
 
    - Im Zusammenhang mit der Diskussion über ein Gesetz der
        Informationsfreiheit, weist die Administration darauf
        hin, dass die Akteneinsicht ja schon heute nach
        pflichtgemäßem Ermessen erlaubt ist. Aber Regierungen
        und Parlamente haben alle Einsichtsgesuche abgelehnt,
        obwohl Einsicht nach pflichtgemäßem Ermessen angeblich
        möglich ist: 
    
 
    - Die Alliierten haben nach dem Krieg Hitlers Diktatur für
        illegal erklärt, aber sie haben vergessen
        das rechtsberatungsgesetz aus dem Jahre 1935 aufzuheben3. 
 
    - Der Bundestag, da er immer
        noch das
        umstrittene Monopol der Rechtsanwälte
        (Rechtsberatungsgesetz
        aus dem Jahre 1935) aufrecht erhält, das von den Rechtsanwaltkammern ausgenützt
        wird. Dadurch werden die Möglichkeiten von Behörden,
        Auskünfte zu geben, begrenzt. Auch die Presse wird
        daran gehindert über Rechte zu berichten. Gegen das Rechtsberatungsgesetz
        ist eine Verfassungsbeschwerde
        (Ergänzung
        vom 5.5.2000: Ein in Europa einmaliges Monopol)
        anhängig. Die 8 in Karlsruhe haben die Klage bisher nur
        liegenlassen. Die Beschwerde
        Nr. 40901/02 beim Europäischen Gerichtshof für
        Menschenrechte ist auch gegen Anwendung
        des Rechtsberatungsgesetztes gerichtet. Ein Nürnberger
        Beamter der Sozialhilfe wurde angezeigt, weil er
        systematisch Krankenscheine für Asylsuchende zu spät
        ausstellte. Daraufhin wurde derjenige, der den
        Asylsuchenden beistand, der Leiter des Nürnberger
        Integrationshilfeverein angezeigt und verurteilt
        wegen unerlaubter
        Rechtsberatung. Wo bleibt die Verpflichtung zu den
        Grundrechten des Grundgesetzes?
 
    - Das Verfassungsgericht
        setzt sich nicht für das Menschenrecht des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung ein. Die Klagen vom 5.5.2002:
        http://home.broadpark.no/~wkeim/v-klage.htm und vom
        18.8.05: http://home.broadpark.no/~wkeim/files/verfassungsbeschwerde.htm
        werden ohne Begründung nicht
        zur Entscheidung angenommen. Die Informationsfreiheit
        ist ein Menschenrecht. Das Bekenntnis zu den
        Menschenrechten Artikel
        1 (2) GG ist nur ein Lippenbekenntnis. Dass
        Völkerrecht vor Bundesrecht gilt Artikel
        25 GG, wird nicht praktiziert: Deutschland wurde im
        Fall Vogt
        gegen Deutschland ( - 7/1994/454/535 - EuGRZ 1995, 590 -
        ) wegen Verletzung der Meinungsfreiheit vom Europäischen
        Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt. Trotzdem
        führt die deutsche
        Justiz das Ergebnis nicht durch und versucht so
        weiterzumachen wie vorher. Das Grundrecht
        der EU Charta auf eine begründete Antwort (Artikel 41),
        wird vom Verfassungsgericht selbst
        für Petitionen dem Bürger
        genommen. Der Europäische Gerichtshof für
        Menschenrechte ist höchstwahrscheinlich der Ansicht,
        dass Gerichtsentscheidungen
        begründet sein müssen.
 
    - Den Stauß-Epigonen Kanzlerkandidat Stoiber,
        weil er sich als "Mann
        der Mitte" verkaufte, ohne die in Europa
        übliche Informationsfreiheit zu fördern: http://home.broadpark.no/~wkeim/020507stoiber.htm.
        (In Bayern gilt nicht der "gläserne Staat"
        sondern der "gläserne Beamtenanwärter": Als
        einziges Bundesland gilt hier noch die Regelanfrage beim
        Verfassungsschutz aus der Zeit des Radikalenerlasses von
        1972.)
 
    - Die überwiegende Mehrheit
        der Sachverständigen empfahl dem Innenausschuss
        Verbesserungen des Entwurfs empfohlen bekommen. Aber die Vorschläge
        wurden nicht aufgegriffen. Ganz im Gegenteil wurde
        auf unbegrüdete
        Einwände der Krankenkassen und des
        Gesundheitsministeriums Rücksicht genommen. Dadurch
        wurde die Transparenz
        im Gesundheitsbereich geschwächt mit ca. 20 Milliarden
        Betrug und Korruption.

 
    - Die Solidargemeinschaft
        der Versicherten finanziert das
        teuerste Gesundheitswesen pro Kopf in der EU (ca. 225
        Milliarden  jährlich), aber bei der Qualität der
        Leistungen landet Deutschland im Vergleich mit anderen EU
        Staaten im unteren Drittel (Platz 13 von 15): http://www.vz-nrw.de/SES79823442/doc1293A75 siehe auch das
        Jahresgutachten des Sachverständigenrates 2000/2001: http://www.svr-gesundheit.de/gutacht/sogu00/kurzf00.pdf76, siehe auch World
        Health Report 200077: Platz
        25 unter den Industrieländern. TI zeigt hier Betrug
        und Korruption im Gesundheitswesen auf: http://www.transparency.de/II__Abrechnungsbetrug_-_von_de.488.0.html. 
        Ausgerechnet
        die Krankenkassen verhinderten die 2. und 3 Lesung des
        Informationsfreiheitsgesetzes am 13.5.2005.
 
    - Das deutsche Volk, da es das Joch der
        Informations-Unfreiheit nicht abwirft, ein Überbleibsel
        des Obrigkeitsstaates. Das Bekenntnis zu den
        Menschenrechten Artikel
        1 (2) GG ist offenbar ein Lippenbekenntnis. Aber da
        ist die Demokratie nicht ungerecht: Bekommen die Wähler
        nur das, was sie gewählt (= verdient) haben? Welchen
        Untertanendachschaden hat eigentlich die Mehrheit der Süddeutschen? (In Norddeutschland
        siegte die Koalition bei den Bundestagswahlen im
        Herbst 2002). Wird das Versprechen des
        Koalitionsvertrages, "für
        eine lebendige Demokratie" mit Informationsfreiheit
        erfüllt werden?
 
    - Das
        Verwaltungsgericht Berlin fördert den Gedanken des
        "Raums
        der Freiheit" und der Menschenrechte
        in Europa überhaupt nicht. Ganz im Gegenteil Verwaltungsgericht
        findet es ganz in Ordnung, dass die Petition über
        Menschenrechte unterschlagen und das Menschenrecht der
        Informationsfreiheit verletzt wird.
 
    - Der federführende Innenausschuss
        des Bundesrates auf Antrag von Bayern und
        Baden-Württemberg: http://www.umwelt-online.de/PDFBR/2005/0450_2D1_2D05.pdf im Juni 2004 beschlossen
        den Vermittlungsausschuss anzurufen: http://www.bundesrat.de/coremedia/generator/Inhalt/Drucksachen/2005/0450_2D1_2D05,property=Dokument.pdf.
        Die CDU/CSU hat angekündigt, das "Gesetz zu
        beerdigen". Damit würde nicht nur Süddeutschland http://home.broadpark.no/~wkeim/foi-laws-eu-de.gif, sondern auch der Bund zum
        Schandleck Europas werden: http://home.broadpark.no/~wkeim/files/foi-europe-rot.gif was die Informationsfreiheit
        angeht. 
    - Der
        CSU Hinterwäldler Zeitlmann lehnt die
        Informationsfreiheit ab.
 
    - Zusammenfassend
        muss gesagt werden: Deutschlands Legislative,
        Administrative und Judikative Gewalt bietet nicht nur
        nicht die Gewähr dafür sich jederzeit für die Menschenrechte
        einzusetzen, sondern stellt ganz im Gegenteil eigene vordemokratische
        Gesetze über die Menschenrechte, das heißt duldet
        und begeht Menschenrechtsverletzungen1. Bei der Informationsfreiheit
        wird in 12 von 16 Bundesländern gegen die UN
        Menschenrechte und die Grundrechtscharta
        der EU verstoßen. Bei den Patientenrechten gegen die EU
        Charta der Grundrechte und European
        Charter of Patients Rights. Was für
        "Menschen" sind das eigentlich, die sich das
        widerspruchslos (außer ein paar Ausnahmen) gefallen
        lassen?
 
    International: 
Positive Beiträge:
Wird das Europäische Gericht für Menschenrechte die
Informationsfreiheit, Akteneinsicht und faires Verfahren
fördern?: http://home.broadpark.no/~wkeim/files/echr-complaint.htm5 
Ich begrüße, dass die OSZE
sich im Jahr 2005 auf die Informationsfreiheit konsentrieren wird.
Wird es positive Auswirkungen haben, dass die OSZE
alle Staaten einschließlich Deutschland beobachten wird:
http://home.broadpark.no/~wkeim/files/osce-050106.htm?
Der Europarat hat bisher nur Empfehlungen
(1981 und 2002)
für die Informationsfreiheit in Europa ausgearbeitet: http://home.broadpark.no/~wkeim/020106coe.htm.
Diese Empfehlungen hat Deutschland im Bund bis 2005 und 12 von 16
Bundesländern auch heute noch ignoriert. Wird
der Menschenrechtsbeauftragte des CoE die Informationsfreiheit
fördern?  Was wird aus diesem Survey
resultieren? Wird
der Europarat eine Konvention erarbeiten?
Halten die Vereinten Nationen das, was sie versprechen: Dass
die Informationsfreiheit ein Menschenrecht
ist: http://home.broadpark.no/~wkeim/petition_un.htm?
Offensichtlich ist der Special Rapporteur der
Informationsfreiheit verpflichtet. Aber diese Verpflichtung wird
von der
Petitions Unit nicht weitergeführt. Wird
der Kommissar für Menschenrechte der Vereinten Nationen das
korrigieren und die Informationsfreiheit fördern? Bis jetzt
machen die Vereinten Nationen nicht die Arbeit für die sie
bezahlt werden.
Wird die internationale
Öffentlichkeit dazu
schweigen (ARTICLE19, EFIL)?
In der Charta
der Grundrechte der Europäischen Union ist die
Informationsfreiheit (Artikel
42), das kostenlose Klagerecht an eine unabhängige
Stelle in Artikel
43 (Ombudsmann), das Recht auf begründete Antworten
innerhalb angemessener Zeit in Artikel
41 (1) gesichert. Artikel 6
(1) des VERTRAGS ÜBER DIE EUROPÄISCHE UNION lautet "
Die Union beruht auf den Grundsätzen der Freiheit, der
Demokratie, der Achtung der Menschenrechte". Als EU-Bürger frage deshalb ich auch: Wie
lange möchte das EU Parlament 
(Courrier du Citoyen) noch zuschauen,
dass mir als EU Bürger in Deutschland das in Europa
übliche Menschenrecht
der Informationsfreiheit nicht zugestanden wird, d. h. dass ich
zum Bürger zweiter Klasse erniedrigt werde, wenn ich nach
Deutschland reise? Im Bericht 2003/2237(INI),
9 März 2004 (Chapter KK) schreibt das EU
Parlament: "The European Parliament notes that in
Germany there is no law ensuring access to documents of public
authorities at the national (i.e.. federal) level and that only
four of the federal states have enacted such legislation".
Wird das EU Parlament die Informationsfreiheit und Menschenrechte
fördern: http://home.broadpark.no/~wkeim/files/petition-hr.htm4 ?
 
Walter Keim
E-mail: walter.keim@gmail.com
Support freedom of information: http://home.broadpark.no/~wkeim/foi.htm,
http://home.broadpark.no/~wkeim/petition_un.htm,
http://home.broadpark.no/~wkeim/v-klage_en.htm
Support patients rights: http://home.broadpark.no/~wkeim/patients.htm#e-mail
Ältere Entwürfe, Version: 0.0, 0.1, 0.2, 0.3, 0.4, 0.5, 0.6. Neueste
Version.
Anlagen:
    - Menschenrechtsverletzungen
        in Deutschland: http://home.broadpark.no/~wkeim/files/de_menschenrechte.htm
 
    - Verfassungsbeschwerde
        Informationsfreiheit: http://home.broadpark.no/~wkeim/files/verfassungsbeschwerde.htm 
 
    - Gesetz über
        Rechtsberatung vom 13. Dezember 1935: http://home.broadpark.no/~wkeim/files/de_rechtsberatung.htm 
 
    - Wird das EU Parlament die
        Informationsfreiheit und Menschenrechte fördern: http://home.broadpark.no/~wkeim/files/petition-hr.htm
        ? 
 
    - Wird das Europäische Gericht für
        Menschenrechte die Informationsfreiheit, Akteneinsicht
        und faires Verfahren fördern?: http://home.broadpark.no/~wkeim/files/echr-complaint.htm
    
 
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