Einschreiben 21.1.2002
Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 21.12.01 (am 9.2.01 und 13.3.02 ergänzt)

An den Petitionsausschuss des
Deutschen Bundestages
Platz der Republik 1
D-11011 Berlin

Petition (4-14-05-104-042507) 1-14-06-298-042380: Obrigkeitsstaat durch Einführung der Informationsfreiheit überwinden

Sehr geehrte Frau Lüth,

mit Bezug auf Artikel 17 des GG nach der der Petitionsausschuss auch zuständig ist für die Behandlung der Bitten zur Bundesgesetzgebung und mit Bezug auf die Verfahrensordnung des Petitionsausschusses übersende ich folgende Petition die Informationsfreiheit betreffend:

Die Informationsfreiheit verschafft allen Bürgern Zugang zu Akten und Informationen der Behörden, um die demokratischen Beteiligungsrechte zu stärken und das Verwaltungshandeln transparenter zu machen. Der europäische Ombudsmann sagt, dass Transparenz ein essentieller Bestandteil der Demokratie ist ("In my view, public access is an essential aspect of transparency which, as I have explained earlier, is itself an essential part of democracy").

Freedom of Information in Europa1. Der Europarat hat in seiner Empfehlung (81) 19 (see http://www.coe.int/t/dghl/standardsetting/media/Doc/CM/Rec(1981)019_en.asp#TopOfPage)  aus dem Jahre 1981 seinen Mitgliedern die Einführung der Informationsfreiheit empfohlen. Alle Länder der EU (außer Deutschland) und auch alle Beitrittskandidaten der EU haben entsprechende Gesetze beschlossen oder eine entsprechendes Grundrecht in der Verfassung verankert, mit Schweden (1766) und Finnland (1951) als Pionieren. Fast alle anderen Länder in Europa sind diesem Beispiel gefolgt. Nur 5 Länder haben keine Informationsfreiheit in der Verfassung und/oder gesetzliche Regelungen. Alle diese 5 Länder haben Gesetzesvorhaben in der legislativen Behandlung, die voraussichtlich 2002 mit Verabschiedungen abgeschlossen werden. Der Europarat hat bei einer Expertengruppe in Auftrag gegeben eine Konvention auszuarbeiten. Das Ergebnis liegt nun zur Beschlussfassung vor.

2. Die Informationsfreiheit leitet sich aus dem Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen her. (13.3.02: Deutschland ist dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte beigetreten und verletzt damit die im Artikel 19 Absatz (2) enthaltene Informationsfreiheit.) Die Menschenrechtsorganisation ARTIKEL 19: http://www.article19.org/ (benannt nach dem Artikel 19 der Menschenrechtserklärung der UN) stellt zusammenfassend fest, dass die Informationsfreiheit weitgehend als Menschenrecht anerkannt ist: Toby MENDEL:Freedom of Information: An Internationally protected Human Right (http://www.juridicas.unam.mx/publica/rev/comlawj/cont/1/cts/cts3.htm). Dieser Bericht ist als Buch erschienen unter ISBN 1 902598 44 X.

Im Bericht des UNHCR-Special Rapporteur, Mr. Abid Hussain, "Promotion and protection of the right to freedom of opinion and expression", E/CN.4/1998/40, speziell Part III. A. The right to seek and receive information, fordert die Informationsfreiheit als Voraussetzung für die Meinungsfreiheit. Das wird bestätigt und verstärkt im Bericht E/CN.4/2000/63 Teil 42. "B. Access to information": (Freedom of information) "is one of the rights upon which free and democratic societies depend". 

Unter anderem haben viele Staaten dieses Recht in der Verfassung als Grundrecht aufgenommen: ARTICLE 19: GLOBAL TRENDS ON THE RIGHT TO INFORMATION: A SURVEY OF SOUTH ASIA, July 2001, ISBN 1 902598 44 X (see: http://www.article19.org/pdfs/publications/south-asia-foi-survey.pdf ) z. B. Schweden (1766),  Finnland (§ 12) (1951), Belgien (Art. 32), Niederlanden (Art. 110), Portugal (Art. 268), Spanien (Art. 105 b), Thailand (Sec. 58), Nepal (Art. 16), den Philippinen (Art. III, Sec. 7), Malawi (Art. 37), Tansania (Art. 18(2)), Mosambik (Art. 74), der Südafrikanische Republik (Sec. 16), Argentinien (Art. 43), Peru (Art. 200(3)), Mazedonien (Art. 16), Rumänien (Art. 31), Bulgarien (Art. 41), Estland (Art. 44), Ungarn (Art. 61), Litauen (Art. 25), Moldawien (Art. 34), Polen (Art. 61), Slowenien (Art. 39), Slowakei (Art. 26), Tschechien (Art. 17), Weißrussland (Art. 34), und der Russische Föderation (Art. 29) und auch der Charta der EU (Art. 42).

3. Den Deutschen wird dieses Grundrecht der EU-Charta/Menschenrecht im Bund gegenüber der Bundesverwaltung und auch in 12 Bundesländern in Gemeinden und der Länderverwaltung vorenthalten.

Im Bund hat das BMI am 20.12.2000 einen Referentenentwurf zur Informationsfreiheit vorgelegt. In der Begründung steht, dass der Entwurf den Übergang vom obrigkeitsstaatlichen zum partnerschaftlichen Verhältnis der Bürger zum Staat markiert. Das BMI hat die Bevölkerung eingeladen sich an der Vorbereitung dieses Gesetze zu beteiligen. An dieser Diskussion habe ich auch teilgenommen. Daher mein Interesse an dieser Sache. Ich begrüße es sehr, dass die Koalitionsparteien von der Regierung die baldige Verabschiedung eines Informationsfreiheitsgesetzes: einforderten. Aber am 12. Dezember 2001 hat mir das BMI mitgeteilt, dass sich "die Frage, ob noch in dieser Legislaturperiode mit einem Kabinettsbeschluss zu rechnen ist, zur Zeit nicht beantworten" lässt, da die Ressortabstimmung noch nicht abgeschlossen ist.

Ich verweise auch auf die Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage der Grundrechte in der Europäischen Union (2000) (2000/2231(INI)): A5-0223/2001: Dort wird im Punkt 3 festgestellt, dass das Parlament: "3. ... der Ansicht (ist), dass es insbesondere dem Europäischen Parlament, kraft der ihm durch den neuen Artikel 7 Absatz 1 des Vertrags von Nizza übertragenen Rolle, und seinem zuständigen Ausschuss obliegt, in Zusammenarbeit mit den nationalen Parlamenten und den Parlamenten der beitrittswilligen Länder darauf zu achten, dass die in den Kapiteln der Charta niedergelegten Rechte sowohl von den europäischen Institutionen als auch von den Mitgliedstaaten beachtet werden". Im Punkt 8 wird ein Frühwarnsystem empfohlen.

Ich fordere den Petitionsausschuss auf, dem Bundestag zu empfehlen das Gesetz selber zu beschließen, wenn die Regierung nicht in der Lage ist, das Gesetz selber einzubringen. Ich möchte dabei darauf hinweisen, dass fast alle anderen EU Staaten und Beitrittskandidaten das hinbekommen haben und der Bundestag letztlich für die Gesetzgebung und daraus resultierenden Menschenrechtsverletzungen verantwortlich ist. In Nordrhein-Westfalen (NRW) haben alle Parteien am 15.11.2001 ein Informationsfreiheitsgesetz einstimmig verabschiedet. Die Opposition fordere ich auf wie die CDU und FDP in NRW Bürger- und Menschenrechte der Parteipolitik voranzustellen und für die Informationsfreiheit zu stimmen. In Schleswig-Holstein haben die 2 Abgeordneten der dänischen Minderheit schließlich eine Mehrheit dafür bekommen. Geben Sie den Deutschen dieses Menschenrecht. 

Wenn Sie das nicht hinkriegen, dann sollten Sie wenigstens die Regierung dazu verpflichten, Europaratsempfehlungen z. B. (81) 19 ("on Access to Information Held by Pubic Authorities": http://www.coe.int/t/dghl/standardsetting/media/Doc/CM/Rec(1981)019_en.asp#TopOfPage) und über Bürgerbeteiligung und Patientenpartizipation "Recommendation Rec (2000) 5" http://www.social.coe.int/en/qoflife/recomm/R(00)5.htm und "The 5th Conference of Health Ministers" http://www.social.coe.int/en/qoflife/patients.htm zu übersetzen und zugänglich zu machen (Das deutsche Gesundheitswesen ist laut Sachverständigenrat: http://dip.bundestag.de/btd/14/068/1406871.pdf das teuerste in der EU, aber im unteren Drittel der Industriestaaten (World Health Report 2000: Platz 25), was die Qualität der Leistungen angeht. Es ist nämlich auch deshalb so schwierig selbstverständliche Menschenrechte in Deutschland geltend zu machen, da es keine Übersetzungen gibt, weder vom Europarat selbst, noch von Universitäten oder der Bundesregierung. Ich habe allen geschrieben alle haben entweder nicht geantwortet oder abgelehnt. Natürlich widerspricht diese Politik einer anderen Empfehlung des Europarats NR. R (2001)19 über Bürgerbeteiligung Punkt 4: Übersetzung und Publikation von Europaratsempfehlungen. (Orginal in Englisch)

Diese Petition ist ein offener Brief im Internet unter der Adresse: http://wkeim.bplaced.net/petition_ifg.htm publiziert, wo auch die Antwort hinkommt.

Mit freundlichen Grüßen

Walter Keim
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim
E-Mail: walter.keim@gmail.com
Support Freedom of Information: http://home.broadpark.no/~wkeim/foil.htm#e-mail
Support Patients' Rights: http://wkeim.bplaced.net/patients.htm#e-mail

Anlagen:

Diese Internetpublikation ist auch ein "Hearing": Gerne nehme ich Kommentare entgegen: walter.keim@gmail.com

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Unterschrift notwendig. Empfangsbestätigung. Zweite Empfangsbestätigung. Den Beschluss des Bundestages erwartete ich im Januar 2003 leider vergebens. Deshalb:

Akteneinsicht:

Akteneinsicht vom Petitionsausschuss. Antwort des Bundestagspräsidenten (ohne Porto), Einsichtgesuch an Justizministerium.

Ergebnis:

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Unterstützt die Informationsfreiheit als Menschenrecht, mit folgender E-Mail an die Fraktionen des Bundestages (hier klicken):
Ich unterstütze das Informationsfreiheitsgesetz, da dadurch das Verwaltungshandeln transparenter wird, indem Bürger Zugang zu behördlichen Informationen bekommen.
Deutschland sollte wie alle anderen Staaten der EU die Informationsfreiheit einführen gemäß der Empfehlung (81) 19 des Europarates aus dem Jahre 1981.
Die Menschenrechtsorganisation ARTIKEL 19 stellt zusammenfassend fest, dass die Informationsfreiheit weitgehend als Menschenrecht anerkannt ist: http://www.juridicas.unam.mx/publica/rev/comlawj/cont/1/cts/cts3.htm. Den Deutschen wird dieses Menschenrecht im Bund und 12 Bundesländern vorenthalten.

(Leider wird nicht von allen Programmen der ganze Text übertragen aber natürlich kann dieser Text im E-Mail Programm beliebig geändert und ergänzt werden).

Warnung: Ich übernehme keine Gewähr für die Richtigkeit der gegebenen Informationen.

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Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. FOIA= Freedom of Information Act (Informationsfreiheitsgesetz)

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