in English on access to information in Bavaria:
http://wkeim.bplaced.net/files/enforce_access_to_information.html
    
      
    [Mollath-Skandal]    [Menschenrecht Informationszugang in Bayern]   
        [Zur Homepage] 
      
     
    
    
    An 
      Landespressekonferenz Bayern
      Kopie: Landtagsfraktionen
    
    
    CSU abwählen um Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des
      Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Bayern Geltung zu
      verschaffen
    
    
    Am 2.3.2013 habe ich dem Bayerischen Ministerpräsident mit Kopie an
    Justizministerin Merk einen Brief geschrieben:
    "Der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Bayern Geltung
    verschaffen (...) Im Interview mit Telepolis sagt die Anwältin von Gustl
    Mollath: Mollath wurde in einem Maße, wie es kaum zu beschreiben ist,
    Unrecht zugefügt". (1) Es wird von
    Justizversagen mit "Fehlern
      die zum Himmel schreien" (Süddeutsche Zeitung 31.5.2013) geschrieben.
    
    
    Die Verfassungsbeschwerde 2 BvR 371/12 attestierte am 1.7.2013
    der Justiz 
    und Psychiatrie wahnhaftes Bestreiten von Tatsachen und Realitätsverlust um
    eigene Fehler zu verleugnen: "Gemeingefährlich sind - diese Anmerkung sei
    erlaubt - eher Richter, welche wegen eigener Wahnvorstellungen im Hinblick
    auf eine angebliche Gemeingefährlichkeit unschuldige Bürger jahrelang ihrer
    Freiheit berauben durch Einweisung in die Forensische Psychiatrie und selbst
    dann nicht von ihrem Fehlverhalten Abstand nehmen, wenn alle Verdächtigungen
    sich als unhaltbar erweisen".
    
    Der Ministerpräsident lässt am 14.3.2013 antworten, dass er versteht, dass
    ich mich an ihm wende, weist auf den Wiederaufnahmeantrag hin, dessen
    Annahme "allein den unabhängigen Gerichten" obliegt. 
    
    Weiter schreibt er "Ich würde es begrüßen, wenn bei Ihrer persönlichen
    Bewertung auch die in diesem Rahmen öffentlich durch (Staatsministerin Dr.
    Merk) mitgeteilten Informationen Berücksichtigung finden." (2)
    
    Staatsministerin Dr. Beate Merk schreibt: "Aufgrund der verfassungsrechtlich
    gewährleisteten richterlichen Unabhängigkeit kann ich mich zu diesem
    Verfahren nicht äußern." (3)
    
    Zwar kritisiert Justizministerin Merk Bayer. Gerichte nicht, aber das
    Bundesverfassungsgericht schon: “Wir erliegen nicht dem Bild des
    Bundesverfassungsgerichtes, dass wirklich jeder Täter geläutert, wieder gut
    werden kann! Das ist gerade nicht die Realität." (Merks
      Regierungserklärung 17.10.2012). Wenn die Bayer. Justiz die
    Rechtsprechung des Verfassungsgerichts ignoriert, folgt sie den Wünschen von
    Justizministerin Merk.
    
    Art. 97 (1) GG lautet "Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze
    unterworfen." Diese Forderung des Grundgesetzes ist in Bayern nicht
    verwirklicht. Richter werden angestellt, befördert und unterliegen der
    Dienstaufsicht des Justizministeriums und stellen sich über die
    Rechtsprechung des Verfassungsgerichts. Staatsanwälte unterliegen den
    Weisungen des Justizministeriums. Auch das
    CSU-Staatsanwalts-Richter-Minister Rotationsprinzip widerspricht der
    Gewaltenteilung. Heribert Prantl schreibt von der notwendigen "Entfesselung
      der dritten Gewalt".
    
    Immer wenn ich z. B. in Petitionen (4)
    in den letzten Jahren, darauf hinwies, dass das nicht europäischen Normen
    entspricht (5), bekam ich
    immer zur Antwort, dass das wegen notwendiger demokratischer Legitimation
    angebracht sei.
    
    Der Menschenrechtskommissar des Europarates empfahl die Schulung von
    Richtern und Verwaltung in Menschenrechten. Die Bayer. Staatsregierung
    lehnte das ab und verweigert die Akteneinsicht in die Gründe der Ablehnung (6). Mehr als 125
      Staaten mit mehr als 5,9 Milliarden Einwohnern
    haben besseren Informationszugang (Informationsfreiheitsgesetz) als Bayern.
    
    Der Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung ist nun ein anerkanntes
    Menschenrecht gemäß Zivilpakt [Quelle
      A, C, D, E] und der
    Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte [Quelle
      F] aufgrund der Europäischen Konvention für Menschenrechte (EKMR) [Quelle
      B], wird international als Voraussetzung für die Demokratie angesehen
    [Quelle G] und ist wichtig im
    Kampf gegen Korruption.
    
    Das Ergebnis der Verpflichtungsklage Az. M 17
      K 12.3408 beim VG München über Akteneinsicht dokumentiert, dass
    Bayerische Richter Schulungen in Menschenrechten nötig haben, wie der
    Menschenrechtskommissar das vorschlägt.
    
    Im Urteil vom 13.6.2013 wird Akteneinsicht
      abgelehnt, u. a. weil BVerwG
      1 C 52.75 vom 6.09.1980 feststelle, dass die Rechtsprechung
    des EGMR der Jahre 2006 bis 2013 nur allgemein zugängliche Quellen umfasse (7).
    
    Alle mit Mollath befassten Richter - auch jetzt bei der Verzögerung der
    Wiederaufnahme - sind durch Anstellung, Beförderung und der Dienstaufsicht
    dem CSU-Justizministeriums unterworfen und stellen sich über das Gesetz. 
    
    In den USA hat die Hypo-Vereinsbank für Steuerhinterziehung
      Strafe bezahlt in Deutschland wurde Anmelder durch CSU Justiz weg
    gesperrt. Der Untersuchungsausschuss des Landtages dokumentiert, dass die
    CSU auch heute noch verteidigt, dass die Steuerfahndung und
    Staatsanwaltschaft damals untätig blieben.
    
    Dafür ist die CSU verantwortlich und ist deshalb abzuwählen. Der Wähler ist
    nämlich der Souverän der Demokratie.
    
    
    Anlagen:
    
    
      - 02.03.2013: Brief an Ministerpräsident Seehofer: Der
          Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Bayern Geltung
          verschaffen. http://wkeim.bplaced.net/files/1303stre-ba.htm
       
      - 14.03.2013: Antwort der Bayerischen
          Staatskanzlei: http://wkeim.bplaced.net/files/130314ba.pdf
         
      - 12.03.2013: Antwort der Bayerischen
          Justizministerin: http://wkeim.bplaced.net/files/130605bajm.pdf
       
      - 25.10.2007: Petition: Vorschläge des
          Menschenrechtskommissars umsetzen und Judikative unabhängig machen und
          dem Gesetz unterwerfen: http://wkeim.bplaced.net/petition_ba-m.htm
       
      - Heribert Prantl (6. April 2006): Entfesselung der dritten Gewalt: https://www.gewaltenteilung.de/788/
 
      - Akteneinsicht in die Gründe für die Ablehnung der Vorschläge des
        Menschenrechtskommissars: http://wkeim.bplaced.net/files/durchsetzung_informationszugang.html#klage
 
      - 06.07.2013: Urteilskritik Az. M 17 K
            12.3408 mit einigen Fehlern und Irrtümern im Urteil:  http://wkeim.bplaced.net/files/vgm-130706.html
         
    
    
    Quellen:
    
      - Zugang zu amtlichen Dokumenten ist ein Menschenrecht der VN: https://www.right2info.org/international-standards#section-1
      
 
      - Zugang zu amtlichen Dokumenten in Europäischer Konvention für
        Menschenrechte: https://www.right2info.org/international-standards#section-5
      
 
      - Gemeinsame Erklärung 2004 der drei Sonderbeauftragten von UN, OSZE und
        AOS für den Schutz der Meinungsfreiheit: http://merlin.obs.coe.int/iris/2005/2/article1
      
 
      - "General Comment No. 34 on Article 19 of the ICCPR" (Internationaler
        Paktes über bürgerliche und politische Rechte, Zivilpakt): http://www2.ohchr.org/english/bodies/hrc/comments.htm,
        http://merlin.obs.coe.int/iris/2011/10/article1
       
      - Klagen bei den VN gegen Staaten, die gegen das Menschenrecht des
        Zugangs zu amtlichen Dokumenten verstoßen: http://right2info.org/cases#section-6
      
 
      - Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte: http://right2info.org/cases#section-2
      
 
      - OSZE, April 2012: COMMENTS ON THE DRAFT LAW ON TRANSPARENCY, ACCESS TO
        INFORMATION AND GOOD GOVERNANCE OF SPAIN: http://www.osce.org/fom/89577
        ("International documents (...) state that access to information is a
        fundamental human right and an essential condition for all
        democratic     societies.")
          
       
    
    
    Internet:
    
    
     
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          in Deutschland]    [Zur Homepage] 
    
      
    Gewaltentrennung in Europa:
        
    
    
    Anlage: Süddeutschland der Schandfleck bezüglich der Informationsfreiheit
      in Europa. Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz
      beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb:
      Gesetz in Vorbereitung. Access to Information Law =
      Informationsfreiheitsgesetz.
    
    
     
    