[Mollath-Skandal]    [Menschenrecht Informationszugang in Bayern]   
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 in English on same subject:
http://wkeim.bplaced.net/files/enforce_access_to_information.html
    
      
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    Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
      
      Torshaugv. 2 C 
      N-7020 Trondheim, den 2.3.2013
    Ministerpräsident
      Horst Seehofer
      Franz-Josef-Strauß-Ring 1
      D-80539 München
     Kopie:  Justizministerin Dr. Merk, Fraktionen im Bayer. Landtag
    
     
    
    Betreff: Der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Bayern
        Geltung verschaffen und Richter dem Gesetz unterwerfen
      
     
    Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Seehofer,
    
    Im Interview mit Telepolis sagt die Anwältin von Gustl Mollath:
    "Mollath wurde in einem Maße, wie es kaum zu beschreiben ist, Unrecht
    zugefügt" (1).
    
    Art. 97 (1) GG lautet "Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze
    unterworfen."
    
    In Bayern
    ist das nicht verwirklicht und alle mit Mollath befassten Richter wurden
    angestellt, befördert und unterliegen der Dienstaufsicht des
    Justizministeriums. Die Staatsanwälte sind nach § 146
    Gerichtsverfassungsgesetz grundsätzlich an Weisungen ihrer Vorgesetzten
    gebunden. Oberster Vorgesetzter ist das Justizministerium.
    
    Wer glaubte, die bayerische Justiz könnte im Zusammenhang mit dem Fall
    Mollath nicht noch tiefer sinken, sieht sich nun eines Besseren belehrt. Die
    Staatsanwaltschaft Augsburg teilte heute mit, daß sie nach Prüfung der von
    Mollaths Rechtsanwalt Gerhard Strate Anfang Januar 2013 eingereichten
    Strafanzeige gegen den Richter am Amtsgericht Armin Eberl und den
    psychiatrischen Gutachter Klaus Leipziger “keine zureichenden tatsächlichen
    Anhaltspunkte für verfolgbare Straftaten der angezeigten Personen” sehe.
    
    Die Staatsanwaltschaft argumentiert, die Unterbringung Mollaths zur
    Beobachtung nach § 81 StPO – sowohl was ihre Anordnung als auch ihre
    Durchführung betrifft – erreiche nicht nur die Strafbarkeitsschwelle nicht,
    sondern sie sei sogar rechtmäßig gewesen.
    
    Damit verabschiedet sich Bayerns Justiz vom Geltungsbereich der
    Rechtsprechung des Verfassungsgerichts über die Verhältnismäßigkeit einer
    Unterbringung nach § 81 StPO, in dem der Angeklagte die Zusammenarbeit mit
    dem psychiatrischen Sachverständigen verweigert (siehe BVerfG, 2
      BvR 1523/01 vom 9.10.2001).
    
    Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat ihren Ermittlungsauftrag vom Bayerischen
    Staatsministerium der Justiz erhalten. Auch die jetzt ergangene Verfügung
    der Staatsanwaltschaft Augsburg wird mit dem Bayerischen Staatsministerium
    der Justiz abgestimmt und von ihr gebilligt worden sein. (2,
    3)
    
    Werden Sie Justizministerin Dr. Merk - wie schon einmal - auf einen besseren
    Weg helfen um diesmal Bayern zurück in den Geltungsbereich der
    Rechtsprechung des des Verfassungsgerichts zu führen?
    
    Mit freundlichen Grüßen
    Walter Keim
    Kopie: Bayerischer Richterverein e.V.
      (BRV), Gustl Mollath, Presse
    
    Antwort: 
    
    
    Anlagen:
    
      - Telepolis, Marcus Klöckner (25.02.2013): http://www.heise.de/tp/artikel/38/38632/1.html
 
      - RA Strate (27.2.2013), Presseerklärung:  http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Presseerklaerung-2013-02-27.pdf
 
      - 1.3.2013: Frage an Dr. Beate Merk auf abgeordnetenwatch.de über ihre
        Mitwirkung im Fall Mollath: http://tinyurl.com/cw5453u
 
    
    Antwort:
    
    Entwicklung:
    
    
     
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    Gewaltentrennung in Europa:
        
    
    
    Anlage: Süddeutschland der Schandfleck bezüglich der Informationsfreiheit
      in Europa. Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz
      beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb:
      Gesetz in Vorbereitung. Access to Information Law =
      Informationsfreiheitsgesetz.
    
    
     
    