Sehr geehrter Herr Fraktionsvorsitzender
      Schmid, sehr geehrter Herr Fraktionsvorsitzender Hacker, 
      
      Im Interview mit Telepolis sagt die Anwältin von Gustl Mollath: "Mollath
      wurde in einem Maße, wie es kaum zu beschreiben ist, Unrecht zugefügt" ( 
http://www.heise.de/tp/artikel/38/38632/1.html
      ). 
      
      In Bayern wurden alle mit Mollath befassten Richter angestellt, befördert
      und unterliegen der Dienstaufsicht des Justizministeriums. Staatsanwälte
      unterliegen den Weisungen des Justizministeriums. 
      
      Wer glaubte, die bayerische Justiz könnte im Zusammenhang mit dem Fall
      Mollath nicht noch tiefer sinken, sieht sich nun eines Besseren belehrt.
      Die Staatsanwaltschaft Augsburg teilte heute mit, dass sie nach Prüfung
      der von Mollaths Rechtsanwalt Gerhard Strate Anfang Januar 2013
      eingereichten Strafanzeige gegen den Richter am Amtsgericht Armin Eberl
      und den psychiatrischen Gutachter Klaus Leipziger “keine zureichenden
      tatsächlichen Anhaltspunkte für verfolgbare Straftaten der angezeigten
      Personen” sehe. 
      
      Die Staatsanwaltschaft argumentiert, die Unterbringung Mollaths zur
      Beobachtung nach § 81 StPO – sowohl was ihre Anordnung als auch ihre
      Durchführung betrifft – erreiche nicht nur die Strafbarkeitsschwelle
      nicht, sondern sie sei sogar rechtmäßig gewesen. 
      
      Damit verabschiedet sich Bayerns Justiz vom Geltungsbereich der
      Rechtsprechung des Verfassungsgerichts über die Verhältnismäßigkeit einer
      Unterbringung nach § 81 StPO, in dem der Angeklagte die Zusammenarbeit mit
      dem psychiatrischen Sachverständigen verweigert (siehe BVerfG, 2 BvR
      1523/01 vom 9.10.2001). 
      
      Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat ihren Ermittlungsauftrag vom
      Bayerischen Staatsministerium der Justiz erhalten. Auch die jetzt
      ergangene Verfügung der Staatsanwaltschaft Augsburg wird mit dem
      Bayerischen Staatsministerium der Justiz abgestimmt und von ihr gebilligt
      worden sein. ( 
http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Presseerklaerung-2013-02-27.pdf
      ) 
      
      Der informierte Zeitungsleser muss sich über Generalstaatsanwalt Nerlich
      und Präsident des Landesamts für Steuern Roland Jüptner und andere wundern
      wie sie in den Anhörungen im Landtag mit Tatsachen umgehen. Volksvertreter
      fordern, dass Sizungen des Landtags keine Märchenstunden sein sollten.
      Generalstaatsanwalt Nerlich sollte wegen Besorgnis der Befangenheit nicht
      mit der Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Mollath befasst sein. 
      
      Werden Sie es fördern, dass Staatsanwälte, das Finanzwesen und
      Justizministerium zu den Tatasachen und zur Wahrheit zurückkehren und dass
      Bayern zurück in den Geltungsbereich des Verfassungsgerichts findet? 
      
      Mit freundlichen Grüßen 
      
      Walter Keim