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Deutschlands Bayern vom Schlusslicht in Westeuropa zum Schlusslicht in ganz Europa (2005) und den entwickelten Staaten in er ganzen Welt (2012) bei der Informationszugangsfreiheit:
Schlusslicht in Westeuropa:
Franz-Josef Strauß ist 1980 Ministerpräsident in Bayern, wird aber nicht zum Bundeskanzler gewählt. Stoiber war sein Wahlkampfmanager.
9.5.1978: Am 2.5.78 hatte ich eine Arbeit bei der MAN Neuen Technologie begonnen. "Ich werde Windmühlen berechnen, da brauch' ich doch keinen VS-Antrag (Verschlusssachen) stellen". Juristischer Berater antwortet: "Wenn Du keinen Antrag stellst, fliegst Du gleich. Wenn Du einen stellst erst in einem halben Jahr. Auf jeden Fall musst Du eine Rechtsschutzversicherung abschließen, das ist besser als nur gewerkschaftliche Rechtsvertretung".
10.11.78: Auf dem Tag pünktlich 6 Monate später: Warum werde ich morgen gekündigt, wenn ich nicht selber kündige?: Das müssen Sie selber wissen. Mein juristischer Berater: Der Rechtsvertreter der MAN heißt Schilling, und befindet sich mit beiden Beinen im Mittelalter. Das gibt den ersten Berufsverbotsprozess in der Industrie, den er kennt. Die gehen durch alle Instanzen, auch wenn sie dauernd verlieren. "Was mach'sch"? "I geb net noch". "Bisch Du domm". "Des isch mei Sach". (Die schwäbische Sprache ist eben kurz, brutal und präzise: ein messerschaftes Instrument schnell wichtige Entscheidungen zu treffen. Da wird nicht drumherumgeredet). Ja, wenn das so ist, brauche ich den besten Rechtsanwalt Münchens auf dem Gebiet: den liberalen Dr. W. Kanz, der Betriebsrat muss Bedenken gegen fristlose Kündigung anmelden, ein anständiger Arbeitsrichter wird nicht schaden, (Auslands-)presse informieren (als Zuhörer zum Arbeitsgerichtsprozess gewinnen) und Unterstützungskomitee bilden (das macht er, wenn's so weit ist).
12.1978: Der Fachvorgesetzte und juristische Ratgeber machten mir folgende Vorschläge. Ich soll amdere Arbeit suchen und Kündigung zu bestimmten Termin zusagen.
02.12.78: Bewerbung in der Schweiz: Nachdem ich den Film "Schweizermacher" gesehen hatte, dachte ich, da kann ich gleich in Deutschland bleiben.
10.12.78: Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste: Eine Firma kann in den Ferien eine Kündigung per Bote rechtsgültig zustellen. Wenn man zu spät zurück kommt, kann das unter Umständen nicht mehr angefechtet werden. (Mit der fertig formulierten Kündigungsschutzklage ging's nun in die Ferien: Diese Prozedur haben ich dann in allen meinen Ferien angewandt. Das bewahrt möglicherweise auch die Firma vor Dummheiten: Die wissen dann, dass ich juristisch erstklassig beraten bin)
14.12.78: Zum Fachvorgesetzten: "Ich bekam die Note 4 bis 5. Das Personalbüro will mich doch behalten." Er: "Kann ich eine Kopie bekommen?" Ich: "Ja.". Mein eigener Vorschlag war anders.
12.1978: Anruf vom einem Mitglied des Bundestages (MdB) dem ich am 9.12.78 geschrieben hatte (dorthin hatte ich auf Anfrage den VS-Antrag auch geschickt): Dieser Antrag wird nicht abgelehnt werden können. Bitte um Information falls wer was Gegenteiliges unternimmt.
09.01.79: Die IAGB (Industrieanlagengesellschaft) befasst sich u. a. mit strategischer Rüstung. Ich hatte den Text der Stellenanzeige und den Namen erst genommen und gedacht, dass die mit Industrieanlagen zu tun haben. Mein juristischer Berater kommentiert meine Bewerbung dort so: Das war wieder mal ein großer Blödsinn: Nun denken die vielleicht fälschlicherweise, dass die strategische Rüstungsplanung ausspioniert werden soll.
22.01.79: Bewerbung bei MBB in Hamburg, die den AIRBUS bauen. Auch hier Fragen nach politischer Einstellung und Beziehungen zur DDR.
Januar 79: Fachvorgesetzter zu mir: "Ich bin das ärmste Schwein, weiß nicht was ich glauben soll". Meine Antwort: "_Ich_ bin das ärmste Schwein hier. Es sollte jemand geben, der die Verantwortung übernimmt und dem ich dann meine Entscheidung mitteilen könnte. Nach dem ordnungsgemäßen VS Antragsverfahren bekommt die Firma nur Bescheid, ob der Antrag genehmigt ist oder nicht". "Meinen Sie in der MAN geht es nicht ordnungsgemäß zu?". "Ja, das meine ich". (Mit dem Ausdruck Schwein kam er meiner eigentlichen Meinung, dass das ein Saustall war und - ich jedenfalls - bis zum Hals in der Scheiße steckte, ziemlich nahe. Allerdings hielt ich das besser zurück: Wer weiß wie tief er in der Scheiße steckt und eine blöde Bemerkung von mir mir dann noch den Rest gibt. (Mein Argument des "ordnungsgemäßen VS-Antragsverfahrens" sollte auch seine Möglichkeiten Druck standzuhalten stärken). Ich habe ja auch ein Recht auf einen Bescheid, der gerichtlich überprüft werden kann.
1979 Juristischer Berater: Das Nächste was die machen, ist Dir eine Promotionsstelle an der Universität anzubieten. Ein paar Monate später sagt mein Kollege, dass er gehört hat, dass ich nach Berlin gehe um zu promovieren. "Wer hat denn den Quatsch erzählt?". Das sagt er nicht, aber ich kann mir schon denken wer das wen angesprochen hat. Ich rufe an in Berlin: Was es damit auf sich hat. Der Professor sagt, er lässt sich nicht in den Gängen eines Bundesministeriums anhauen, so was detailliert abzusprechen. Wer wird da eventuell Doktorvater und was ist das Thema. Da ist ein anderer vorgesehen und Thema gibt es noch nicht. Ich kenne den fast nicht und nehme keinen Kontakt auf, da ich nicht motiviert bin. Später ruft ein anderer Professor an und bietet mir das an. "Das ist gut zu wissen, falls ich Interesse bekommen sollte." Ich fühle mich dazu nicht in der Lage, der Schreck dieser ganzen Geschichte saß mir zu sehr in den Knochen.
24.10.79: Anhörung: Juristisch belangloses Potemkinsches Dorf. Eine Fassade, hinter der die Bürokratie ihre Untaten versteckt.
23.01.80: Brief an MdB, dass von zu vielen Ermächtigung verlangt wird. Deshalb kündigt Firma an, meinen Antrag zurückzuziehen.
02.02.80: Meine Ermächtigung kommentierte ich so: Der Krieg ist zwar verloren, aber ich habe wieder mal eine Schlacht gewonnen. Antwort des MdB.
10.01.82: Erfahrungsbericht an den Rechtsausschuss, der an BMW weitergeleitet wurde. GROWIAN wurde gebaut "um zu zeigen, dass es nicht geht"
11.01.82: Ein Alptraum ist vorbei. (Mit den eigenen Händen an den eigenen Haaren aus der Scheiße gezogen)
22.01.82: Den Arbeitskollegen (und Deutschen) mal die Meinung sagen. .
31.01.82: Es ist so üblich, dass man seine Zeugnisse selbst schreibt. Zum Fachvorgesetzten: Ich warne Sie, ich gab mir die Note 1 ("stets zu unserer vollsten Zufriedenheit"). Das schickt er weiter: "Da kenn' ich nichts." (Die Note 1 gab ich mir wegen meiner Verdienste um den Kampf für Demokratie). Meine Frage an Personalverwaltung war: Ist das ein Tippfehler, dass das "st" fehlt? "Nein, so was schreiben wir nie". Zeugnisnoten.
07.3.82: Brief an Personalchef
25.3.82: Bundeswirtschaftsministerium (BMW) weist alles zurück
1982: Erst in Norwegen fällt mir auf, dass der Rufmord der MAN ja auch mit Informationen gemacht wurde, für die das BMW Vertraulichkeit zusicherte: Ich hätte die MAN mit Hilfe des BMW in die Pfanne hauen können: Die hätten dann wohl geschworen, dass sie das nicht gemacht haben, was sie gemacht haben. Das BMW ist insofern für die Schandtaten verantwortlich als es den Missbrauch vertraulicher Daten nicht verhinderte.
13.9.82: Antwort an das BMW. Das ordnungsgemäße Verfahren wurde nicht eingehalten. Das BWM hat keine Ahnung was gespielt wird. Das BMW hat den Missbrauch meiner Angaben nicht verhindert und ist deshalb mir gegenüber für die Schandtaten der MAN versantwortlich.
23.7.83: Das "rigth to know" auf Schwäbisch: "Ochsen haben dieses Recht (auf Antwort) nicht, Menschen Selbstverständlicher-weise".
15.8.83: Die Presse schwieg diese Sache tot.
24.10.83: MdB weiß nichts Neues mehr.
Aber hier zeigt sich, in größter Not ist die Hilfe am Nächsten: Die Nacht der Radikalenhatz gebar auch in mir (ohne je über dieses Menschenrecht gelesen zu haben) das Licht des universellen Menschenrechts der Informationsfreiheit (Menschen sind keine Ochsen: Ich hoffe, auch Nichtschwaben verstehen das). Das bestätigt die Theorien Kants.
Mehr als 30 Jahre später: Deutschland auf dem Weg zum Schlusslicht in ganz Europa und der entwickelten Länder mit Bayern an der Spitze:
19. February 2020: Case Against Germany: No Right to Information Law in Bavaria Breaches Right to Freedom of Expression
Das Menschenrechtskomitee hat meine Klage bezüglich fehlender Informationsfreiheit in Bayern im Februar 2020 an die Bundesrepublik Deutschland geschickt. Deutschland hat nun sechs Monate Zeit, um gemäß der Geschäftsordnung des Ausschusses zu reagieren.
29. Juni 2019: Das Centre for Law and Democracy sendet eine detaillierte Klage an das Menschenrechtskomitee der Vereinten Nationen mit Anlagen
09.05.2018: Petition an die Vereinten Nationen wegen Verweigerung der Akteneinsicht in Bayern
März 2016: Klage an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
01.03.2014: 100 Staaten haben ein IFG. Trotzdem lehnt der Bayer. Verwaltungsgerichtshof das Menschenrecht Informationszugang ab.
14.07.2012: Kann das Menschenrecht des Zugangs zu amtlichen Dokumenten juristisch in Bayern durchgesetzt werden?
24.04.2012: Kann Ostseerat Bayern helfen?
2011: Bayern auf dem Weg zum Schlusslicht in der Welt? Mehr als 130 Staaten (https://www.rti-rating.org/country-data/) mit mehr als 5,9 Milliarden Einwohnern haben entweder Informationsfreiheitsgesetze oder entsprechende Verfassungsbestimmungen.
Die "Bamberger Erklärung" vom 21. Oktober 2007 verabschiedet im Rahmen des internationalen Symposiums "Deutsche Jugendämter und Europäische Menschenrechtskonvention" unter der Leitung : Annelise Oeschger, Präsidentin der Konferenz der Internationalen Nichtregierungs-Organisationen des Europarates (Anlage 21: http://www.blauer-weihnachtsmann.de/uploads/media/2007-10-21-Bamberger-Erklaerung.pdf) stellt fest:
"Im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes in Deutschland, namentlich von Seiten der Jugendämter, kommt es zu Verletzungen der Menschenrechte, insbesondere der von Art. 3 (Verbot der Folter), Art. 6 (Recht auf ein faires Verfahren vor unabhängigen Gerichten), Art. 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens), Art. 13 (Recht auf wirksame Beschwerde) und Art. 14 (Diskriminierungsverbot) der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte".
16.10.05: Nachdem im Bund der Bundestagspräsident meine Petition am 22.12.04 an den Bundeskanzler zur Berücksichtigung überwiesen und 11 Bundesländern Petitionen angenommen haben mache ich hier der Vorschlag die Informationsfreiheit auch in Bayern - dem Schlusslicht - einzuführen. Der Landtag hält die Gründe des Abschlags geheim, das Justizministerium getraut sich nicht gegen das Menschenrecht der Akteneinsicht zu verstossen.
Fazit: Deutschlands Legislative, Administrative und Judikative Gewalt bietet nicht nur nicht die Gewähr sich jederzeit für die Menschenrechte einzusetzen, sondern stellt ganz im Gegenteil eigene vordemokratische Gesetze über die Menschenrechte, das heißt duldet und begeht täglich Menschenrechtsverletzungen. Bei der Informationsfreiheit wird im Bund und 16 Bundesländern gegen die UN Menscherechte und die Grundrechtscharta der EU verstoßen. Bei den Patientenrechten gegen die EU Charta der Grundrechte und European Charter of Patients Rights. Was für "Menschen" sind das eigentlich, die sich das widerspruchslos (außer ein paar Ausnahmen) gefallen lassen? Wie lange noch wird die EU diesen Schandfleck im "Raum der Freiheit" dulden?
13.11.2002: das Rechtsberatungsgesetz aus dem Jahre 1935 gilt immer noch Dagegen liegt auch eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen Anwendung des Rechtsberatungsgesetztes vor. Ein Nürnbeger Beamter der Sozialhilfe wurde angezeigt, weil er systematisch Krankenscheine zu spät ausstellte. Daraufhin wurde der Leider des Nürnberger Integrationshilfeverein angezeigt und verurteilt wegen unerlaubter Rechtsberatung.
24.5.2002: Gesinnungsschnüffelei und Hexenjagd geht weiter in Bayern: attac Mitglied betroffen. Der Einsatz für eine gerechte Globalisierung ist also unerwünscht.
17.5.2002: Stoiber hat sich im Wahlkampf als "Mann der Mitte" dargestellt und führt in den Meinungsumfragen: Stoppt Stoiber!
7.05.2002: Hat sich der Erbe von Franz-Josef Strauß geändert oder hat er nur Kreide gefressen?
13.3.2002: Klage bei den Vereinten Nationen über das Fehlen der Informationsfreiheit. Verwaltungsklage da innerstaatliche Rechtsmittel nicht ausgeschöpft waren.
9.02.2002: Trotz Verurteilung der Praxis des Radikalenerlasses durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (- 7/1994/454/535 - EuGRZ 1995, 590 - ) sind die Opfer der Berufsverbotspraxis noch nicht entschädigt worden. Die Regelanfrage an die Verfassungsschutzämter in Bund und Ländern (Teil des Radikalenerlasses von 1972) gilt immer noch - als einzigem Bundesland - in Bayern. Die deutsche Justiz führt das Ergebnis nicht durch und versucht so weiterzumachen wie vorher.
27.12.2001: Petition über das Menschenrecht Informationsfreiheit an das Europäische Parlament: Patientenrechte sind Menschenrechte. Anhang 7. Juli 2002.Zulassung und Ergebnis, dass das Europaparlament für die Informationsfreiheit in Mitgliedsländern ist.
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