in English:
http://wkeim.bplaced.net/files/050731bl-en.htm
Werden die deutschen Bundesländer den Gedanken des "Raums der Freiheit"
(KOM (2002) 247)
mit "Garantien für die Achtung (...) der
Menschenrechte" in Europa (Agentur der Europäischen
Union für Grundrechte COM(2005)280)
fördern?
Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 20. September 2005
An die Petitionsausschüsse der Parlamente der Bundesländer
Bremen, Hamburg, Hessen,
Niedersachsen,
Mecklenburg- Vorpommern, Rheinland-Pfalz,
Saarland, Sachsen,
Sachsen-Anhalt,
Thüringen,
und zum Schluss am 16. Oktober 2005:
Bayern
und 14.11.05
Baden-Württemberg.
Betreff: Petition Verabschiedung von einem
Informationsfreiheitsgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich beziehe mich auf das verfassungsrechtlich garantierte
Petitionsrecht, dass "Jeder hat das Recht, sich einzeln oder
in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder
Beschwerden an den Landtag" zu wenden.
Die Informationsfreiheit macht das Verwaltungshandeln
transparenter, indem Bürger Zugang zu behördlichen Dokumenten
und Informationen bekommen. Die demokratischen Beteiligungsrechte
der Bürger werden gestärkt gemäß dem Leitprojekt des
Programms Moderner Staat - moderne Verwaltung unter
Berücksichtigung des Datenschutzes. Dieses Bürgerrecht wird im
Informationszeitalter als Teil der Demokratie verstanden und ist
in über 60
Staaten der Welt verwirklicht. In mehr als der Hälfte dieser
Staaten z. B. Brandenburg
(Art.
21 (4)) ist dieses Grundrecht
in der Verfassung verankert.
Deutschland ist in 12 von 16
Bundesländern (d. h. mehr als 70 % der Bevölkerung) bisher das
einzige bedeutende Land der EU, Europas, der OSZE, der OECD sowie aller entwickelten zivilisierten
Länder ohne
Informationsfreiheitsgesetz in Gemeinden, Kreisen und
Landesebene.
Die Informationsfreiheit (einschließlich des Zugangs zu
Dokumenten der öffentlichen Verwaltung) ist Teil der
Meinungsfreiheit und durch international anerkannte Menschenrechte speziell des Artikel 19 des Internationaler Paktes
über bürgerliche und politische Rechte (IPbürgR, BGBl. 1973 II S.
1534) geschützt. Diesem Pakt ist Deutschland beigetreten,
verletzt ihn aber bisher in 12 Bundesländern.
Überall in Europa wurde auf der Basis der Empfehlung 81 (19) des Europarats aus dem Jahre 1981 die Informationsfreiheit
eingeführt, beispielsweise fehlt auf dem Balkan nur noch
Montenegro. Werden deutsche Bundesländer auch vom letzten
Balkanland überholt werden? Werden in Europa übliche Standards von
Bürgerfreundlichkeit in deutschen Bundesländern eine Chance
haben?
Die Charta
der Grundrechte der Europäischen Union enthält die
Informationsfreiheit in Artikel
42, das kostenlose Klagerecht in Artikel
43 (Ombudsmann) und das Recht auf begründete Antworten
innerhalb angemessener Zeit in Artikel
41 (1) für Bürger.
Sowohl Hongkong
als auch Shanghai
haben die Informationsfreiheit
eingeführt um Investoren anzulocken. Dies ist ein Test für
Pläne in ganz China, eine der am schnellsten
expandierenden wirtschaftlichen Wachstumsregionen in der Welt, die
Informationsfreiheit einzuführen. Wird es in einigen
Jahren Informationsfreiheit in China aber nicht in deutschen
Bundesländern geben? Ist die deutsche Ministerialbürokratie
starrer und weniger flexibel als die Kader der chinesischen
Kommunistischen Partei? Kanzler Schröder hat im Sommer 2002 der
Industrie zuliebe das Informationsfreiheitsgesetz
gestoppt um weniger Probleme mit der Wirtschaft vor
der Wahl zu haben. Aber haben die Teile der deutschen Wirtschaft
(z. B. BDI), die dem Informationsfreiheitsgesetz kritisch
gegenüberstehen, überhaupt
kapiert um was es geht?
Die UN, OSZE und AOS bestätigten in ihrer gemeinsamen
Erklärung vom 6.12.2004, dass der Zugang zu amtlichen Dokumenten ein
Menschenrecht ist:
The right to access information held by
public authorities is a fundamental human right which should
be given effect at the national level through comprehensive
legislation (for example Freedom of Information Acts) based
on the principle of maximum disclosure, establishing a presumption that all
information is accessible subject only to a narrow system of
exceptions.
Ich begrüße, dass die OSZE
sich im Jahr 2005 auf die Informationsfreiheit konzentrieren wird
und alle OSZE Staaten einschließlich
Deutschland beobachten wird. Auch der Europarat wird im Zusammenhang mit einem Besuch des
Menschenrechtsbeauftragten in Deutschland im Jahre 2005: http://wkeim.bplaced.net/files/coe-031128.htm
und eines Surveys über
Informationsfreiheit Deutschland beobachten. Der Europarat
hat außerdem die Empfehlung
Rec (2002) 2 des Ministerausschusses an die Mitgliedstaaten zum
Zugang zu amtlichen Dokumenten gegeben.
In Deutschland wurde ein Informationsfreiheitsgesetz seit 1998
von den von der Wählermehrheit getragenen Koalitionsparteien
versprochen. Durch den "Aufstand
der Amtsschimmel" wurde die Ausarbeitung des Gesetzes 7
Jahre lang verzögert. Die Koalitionsparteien haben dieses Gesetz deshalb selber erarbeitet und
am 17.
Dezember 2004 (BT Drs.
15/4493) in den Bundestag eingebracht. Der
Bundestagspräsident hat meine Petition
über Informationsfreiheit am 22.12.03 an den Bundeskanzler zur
Berücksichtigung überwiesen. Am 3.6.05 wurde
das Gesetz im Bundestag beschlossen (Plpr 15/179).
Dieses Gesetz
ist nur für die Bundesverwaltung und daher nicht
zustimmungspflichtig. Am 8.6.05 hat der Bundesrat keinen
Einspruch gegen dieses
Gesetz erhoben. In Schleswig-Holstein haben die 2
Abgeordneten der dänischen Minderheit trotz der Untätigkeit der
Regierung schließlich eine Mehrheit dafür bekommen. Auch in
Berlin und im Bund wurde trotz des Widerstandes der Verwaltung
und der Regierungen die Informationsfreiheit durch das Parlament
vorangebracht. Geben Sie den Deutschen in Ihrem Bundesland dieses
Grund-
und Menschenrecht.
Überall in Europa zuletzt in Nordrhein-Westfalen
(2001 mit den Stimmen der CDU), der Türkei
(2003), Schweiz
(2004) und Serbien
(2004) haben auch konservative Parteien bei der einstimmigen
Verabschiedung mitgewirkt und zumindest nicht gegen das Bürger-
und Menschenrecht der Informationsfreiheit gestimmt.
Das Wichtigste Argument für die Einführung der Transparenz
staatlichen Handelns mit Hilfe der Informationsfreiheit ist das Vertrauen in den
Staat zu stärken. Misstrauen
kann abgebaut werden. Der "Transparency"-Chef
Peter Eigen sagte "Nach
einer internationalen Umfrage wird auch in Deutschland die
politische Klasse für am wenigsten glaubwürdig gehalten."
Bei manchen Wahlen ist die "Partei" der Nichtwähler
auf dem Marsch von der relativen zur absoluten Mehrheit.
Antidemokratische Tendenzen und Unmut breiten sich aus. Deshalb
wäre es unverantwortlich auf die überall in Europa erprobte
vertrauensschaffende Informationsfreiheit zu verzichten.
Bei der letzten Behandlung und Abweisung eines Vorschlages zur
Verabschiedung eines Informationsfreiheitsgesetzes kamen viele
der hier aufgeführten Argumente - insbesondere der
Menschenrechtscharakter - nicht zur Sprache.
Leider unterdrückt die Verwaltung das total und das ist in
Deutschland im Gegensatz zu anderen Ländern Europas zu wenig
bekannt. Ein Beispiel dafür: Da der erste Direktor des Deutsche
Institut für Menschenrechte Percy
MacLean zurücktreten
musste, weil er auch (wie vom Europarat in Recommendation
No. R (97) 14 und den VN in der Resolution
48/134 of 20. Dezember 1993 gewünscht) Menschenrechte
in Deutschland thematisieren wollte, habe ich Menschenrechtsverletzungen
Deutschlands eben selber untersucht (siehe Anlage 1). Diese
für mich überraschend lange Liste wurde von keinem der 14
angeschriebene offiziellen Stellen beantwortet. Viele davon sind
Ihrem Namen nach den Menschenrechten verpflichtet. Die
Einführung der Informationsfreiheit kann
Menschenrechtsverletzungen verringern.
Verwaltungen in aller Welt wollen sich nicht gerne in
die Karten schauen lassen und versuchen deshalb die allgemeine
Akteneinsicht zu erschweren. Dabei beziehe ich mich auch auf mehr
als 200 Jahre Erfahrung mit der
Informationsfreiheit in Schweden. Die schwedische Verwaltung
hat ihren Widerstand nicht aufgegeben. Das schwedische Parlament
kommt zum Ergebnis, dass man streng sein
muss: "Doch die Vorschriften sind so deutlich abgefasst,
die Einsichtnahme des Ombudsmannes des Reichstags so streng und
die Tradition so alt, dass diesem Widerstand im Ernstfall nicht
nachgegeben wird". Mir scheint diese Frage ist geradezu ein
Lackmustest, der das Kräfteverhältnis beschreibt und zeigt ob
ein Parlament stark genug ist Bürgerrechte durchzusetzen.
Stellen Sie das Bürgerrecht der Informationsfreiheit über
parteipolitische Überlegungen, damit endlich auch in den
Bundesländern das Menschenrecht der Informationsfreiheit
respektiert wird. Damit werden auch die Bundesländer in
Deutschland den Anschluss an die internationale Entwicklung
finden und vermeiden hinter Bananenrepubliken
zurückzufallen und der Schandfleck der zivilisierten Staaten
zu bleiben.
Ich sehe der Verabschiedung eines
Informationsfreiheitsgesetzes entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Keim
Informationsfreiheitsgesetz ohne Wenn und Aber: http://wkeim.bplaced.net/files/ifg-anhoerung.htm
Wer lädt den Menschenrechtsbeauftragten des Europarats nach
Deutschland ein: http://wkeim.bplaced.net/files/coe-031128.htm
Wird die OSZE die Informationsfreiheit fördern? : http://wkeim.bplaced.net/files/osce-050106.htm
Kopie: Deutscher Presserat (Ist der
Handlungsbedarf zu übersehen?), EU
Commission, EU Parliament, EU Council, Council
of Europe, OSCE, OECD, PACE und UN
Anlage:
- Menschenrechtsverletzungen
Deutschlands: Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit,
Informationsfreiheit und faires Verfahren: http://wkeim.bplaced.net/files/de_menschenrechte.htm
- Empfehlung
Rec (2002) 2 des Ministerausschusses des Europarates an
die Mitgliedstaaten zum Zugang zu amtlichen Dokumenten:
http://www.fr.ch/ofl/de/cst2004/empf_2002_2.pdf
- Access Info Europe:
Bindende Konvention für den Zugang zu Dokumenten der
öffentlichen Verwaltung (Development of a Binding Treaty
on the Right of Access to Official Documents): http://www.access-info.org/?id=12
Antworten: Hamburg (29.3.06),
Bremen
(11.5.06)
und Mecklenburg-Vorpommern
(27.6.06,
Drucksache
4/2117), das Saarland
(Drucksache
13/758) und am 20.12.07 Thüringen
verabschiedeten IFG Gesetze.
Negativ von: Sachsen-Anhalt (Opposition
positiv), Landtagsmehrheit in Sachsen
(Innenministerium, Opposition positiv), Hessen
(Innenministerium, Landtag lässt zwar neue Petition zu lehnt aber Behandlung ab), Bayern (Innenministerium),
Niedersachsen und Thüringen (Innenministerium,
Opposition positiv) und Baden-Württemberg (Sozialministerium). 7 Bundesländer setzen also die
Verletzung des Menschenrechtes der Informationsfreiheit fort.
- 01.07.05: Bremer
Senat hat "Gesetzentwurf fertig."
- 31.08.05: Petitionsausschuss des Landtages
Mecklenburg-Vorpommern bearbeitet ähnliches Schreiben
als Petition
- 16.09.05: Der Bürgerbeauftragte
des Landtages von Rheinland-Pfalz leitet ähnliches
Schreiben als "Legislativpetition" an
Petitionsausschuss (Aktenzeichen WD7-LE 11/05) weiter.
- 19.09.05: Thüringen behandelt die
Petition unter dem Aktenzeichen E-846/05
- 23.09.05: In Sachsen-Anhalt bekam
diese Petition das Aktenzeichen 4-I/563
- 27.09.05: Die Hamburger
Bürgerschaft behandelt diese Petition unter der
Geschäftsnummer 464/05
- 27.09.05: Der niedersächsische Landtag behandelt diese Petition unter der Nummer
25554/01/15
- 27.09.05: Der saarländische Landtag gab dieser Petition
die Tgb.Nr. E 9748/05
- 23.09.05: Bestätigungsschreiben:
Sachsen-Anhalt bekam diese Petition das Aktenzeichen
4-I/563
- 28.09.05: Bremer Bürgerschaft behandelt Petition unter
dem Zeichen L 16/160
- 06.10.05: Der Petitionsdienst des sächsischen Landtages
gibt der Petition das Aktenzeichen
04/01059/8
- 11.10.05: Die Kanzlei des hessischen Landtags gibt der
Petition das Aktenzeichen Nr. 03496/16
- 16.10.05: Zum Schluss Bayern: Ich habe von 1978 bis 1982 in Bayern
gewohnt und weiß deshalb aus erster Hand, wie notwendig
es ist, dass Bayern bei der Informationsfreiheit zur
zivilisierten Welt aufschließen sollte.
- 19.10.05: Entgegnung an Landtag
Mecklenburg-Vorpommern: Informationsfreiheit wichtig
im europäischen "Raums der Freiheit"
(KOM (2002) 247) mit
"Garantien für die Achtung (...) der
Menschenrechte"
- 26.10.05: Durchbruch
für die Informationsfreiheit in Mecklenburg-Vorpommern
- 27.10.05: Petition P II
2/VF.0593.15 wurde der Bayer. Staatsregierung vorgelegt
und wird im Ausschuss für Verfassungs-, Rechts-, und
Parlamentsfragen behandelt werden.
- 16.11.05: Petitionsausschuss
des saarländischen Parlaments, verweißt auf Versprechen
der Regierung ein Gesetz in den Landtag einzubringen.
- 21.11.05: Hessischer Landtag sendet Brief vom 31.7.05,
eingegangen am 29.8.05 unter der Petitionsnummer 03496/16
dem Petitionsausschuss weiter.
- 01.12.05:
Landtag
in Baden-Württemberg diskutiert Gesetzentwurf der
Grünen. (Drucksache
13/4785: Pressekonferenz
16.11.05). Plenarprotokoll
1.12.05. 15.12.05
Beschluss abgelehnt. Plenarprotokoll
15.12.05.
- 28.11.05: Petitionsausschuss
Rheinland-Pfalz wartet ab was Regierung machen wird.
- 09.12.05: Alle
Fraktionen der Hamburger Bürgerschaft haben Anträge auf
ein IFG gestellt (GAL
Drs.
18/1554, SPD
Drs. 18/1604 und CDU Antrag (Drucksache
18/3909) vom 25.10.05 im Rechtsausschuss zu Drs. 18/1554). Es
geht nur noch um Ausformung.
- 07.12.05: Petition bekommt in
Baden-Württemberg die Nummer 13/6099 und wird dem
Ministerium vorgelegt.
- 15.12.05: Landesregierung
in Bremen bringt Entwurf eines Gesetzes in Bürgerschaft
ein, Drucksache
16/874. HU
Stellungsnahme.
- 21.12.05: Anfrage das Datum des
CDU Antrages in der Hamburger Bürgerschaft zu erfahren.
- 29.12.05: Übersendung an Landtag
BW des Kommentars zur Stellungnahme des Innenministeriums
in MV.
- 01.01.06: Kommentierung der
Stellungsnahme des Innenministeriums Rheinland-Pfalz.
- 03.01.06: Landtag
Mecklenburg-Vorpommern informiert darüber, dass die
Landesregierung und Regierungsfraktionen einig seien
einen Gesetzentwurf einzubringen.
- 18.01.06: Landtag Sachsen-Anhalt
folgt dem Begehren nicht.
- 24.01.06: Landtag in Thüringen
antwortet und sendet die Stellungnahme des
Innenministeriums.
- 01.02.06: Bayerischer Landtag berät SPD Entwurf (Drucksache
15/4586) und Entwurf der Grünen (Drucksache
15/4587) eines IFG.
- 15.02.06: Kommentare zur
Stellungnahme des Innenministeriums in Thüringen.
- 15.02.06: Saarländischer
Landtag behandelt IFG (Punkt 5: Drucksache
13/758, 1.2.06)
- 19.02.06: In Hamburg
demonstriert die CDU Fraktion Muskeln gegenüber dem
Senat und bringt ein IFG in der Bürgerschaft ein.
- 23.02.06: Hessischer Landtag überweist Petition 3496/16
als Material an das zuständige Ministerium.
- 28.02.06: Verabschiedung des
Gesetzes in Mecklenburg-Vorpommern
- 08.03.06: Erste
Lesung des Gesetzentwurfes in Mecklenburg-Vorpommern
(Drucksache 4/2117). Anhörung
3.5.06. Kommentar
Datenschutzbeauftragter.
- 15.03.06: Die Fraktion Die
Linke.PDS im Sächsischen Landtag informiert darüber,
dass ihr IFG
Entwurf Drs. 4/0466 am 8.12.05
(Drs. 3/3473) nicht angenommen wurde
- 29.03.06: Hamburg
verabschiedet IFG (TOP 58 Drucksache 18/3909), das von der
Bürgerschaft eingebracht wurde.
Gesetzesblatt 11.4.06.
- 06.04.06: Der Sächsische Landtag
kann der Petition 04/01059/8
nicht abhelfen.
- 20.04.06: Petition wird im
Bayerischen Landtag am 27.4.06 behandelt.
- 20.04.06: Hessisches
Innenministerium teilt mit, dass die Landesregierung
nicht bestrebt ist, ein IFG in den Landtag einzubringen.
- 27.04.05: Bayerischer
Landtag behandelt Eingabe unter Punkt 2 im
Rechtsausschuss. Berichterstatter:
Florian Ritter
- 01.05.06: Hessischer Landtag kann
IFG beschließen um diese Bürgerrecht zu realisieren:
Antwort 29.05.06: Dieses Schreiben
wird als Petition 0453/16 bearbeitet.
- 11.05.06: Bremer
Bürgerschaft verabschiedet IFG (Unter
"Weitere Themen außerhalb der TOP", Drucksache
16/1000)
- 15.05.06: Der Rechtsausschuss des
Bayerischen Landtag Landtag schließt sich der Meinung des
Innenministeriums an, "dass der Erlass eines
Informationsfreiheitsgesetzes nicht geboten sei."
- 16.05.06: Bremer
Informationsfreiheitsgesetz veröffentlicht
BremIFG
- 29.05.06: Hessischer Landtag
eröffnet neue Petition 0453/16.
- 30.05.06: Niedersächsischer
Innenminister lehnt Informationsfreiheitsgesetz ab.
- 31.05.06: Warum akzeptiert der
Landtag die Ablehnung der bayrischen Regierung?
- 31.05.06: Die Information des
Innenministeriums ist nur für den Ausschuss bestimmt,
der die Veröffentlichung nicht beschlossen hat.
- 08.06.06: Akteneinsicht in die
Stellungnahme des bayrischen Innenministeriums.
- 27.06.06: Mecklenburg-Vorpommern
verabschiedet IFG.
- 05.07.06: Der Petitionsausschuss des Landtages
Mecklenburg-Vorpommern informiert über die
Verfahrensweise zur Behandlung der Petition Pet.-Nr. 2005/00326 PETI3.
- 07.07.06: Das Bayerische Staatsministerium des Innern
übersendet die Stellungnahme des
Staatssekretärs Georg Schmid vom 10.1.06 zur
Petition P II
2/VF.0593.15. Antwort.
- 10.07.06: Hessischer Landtag
beschloss am 21.6.06 die Petition 04653/16 nicht zu
behandeln.
- 12.07.06: Saarländischer
Landtag verabschiedet Informationsfreiheitsgesetz
(Punkt 3).
- 12.07.06: Die Fraktion der Linkspartei.PDS wird in der
laufenden Legislaturperiode den Entwurf eines IFG in den
Landtag einbringen.
- 14.07.06: Bremische Bürgerschaft
teilt mit am 11.5.06 ein IFG beschlossen zu haben. Damit
ist der Eingabe entsprochen worden.
- 30.07.06: Brief an die
Fraktion der Linkspartei.PDS im Thüringer Landtag.
- 04.08.06: Petitionsausschuss des
Thüringer Landtag beschließt die Petition E-846/05
über Informationsfreiheit den Fraktionen zur Kenntnis zu
geben.
- 06.08.11: Sozialministerium
Baden-Württemberg gibt Akteneinsicht in
Stellungnahme an den Landtag BW
- 10.08.06: Die Regierung und
Landtagsmehrheit in Hessen bietet nicht die Gewähr
dafür sich jederzeit für das Menschenrecht der
Informationsfreiheit einzusetzen.
- 11.08.06: Bietet der
Landtag in Thüringen die Gewähr dafür sich jederzeit
für das Menschenrecht der Informationsfreiheit
einzusetzen?
- 30.09.06: GRÜNE
legen Informationsfreiheitsgesetz für Hessen vor.
- 20.09.06: Werden die Menschenrechtsbeauftragten
der Bundesregierung die Arbeit an einer bindenden
Konvention des Europarates unterstützen?
- 22.09.06: Schleswig-Holstein
(SH): Bürgerrecht Informationsfreiheit statt Rückgriff
auf Amtsgeheimnis- Mottenkiste.
- 10.11.06: Bitte um Mitteilung, ob die Petition
L141-16/633 an den Landtag in SH anonymisiert werden
soll.
- 15.11.06: SH-Petition soll nicht
anonymisiert werden.
- 19.11.06: Antrag auf
Akteneinsicht beim Landtag in Sachsen-Anhalt.
- 04.12.06: Wann wird die
Regierung in Rheinland-Pfalz ein IFG vorschlagen?
- 04.12.06: Landtag in
Sachsen-Anhalt hat Petition nicht an Regierung
weitergeleitet.
- 09.12.06: Wann wird die
Mehrheit des Landtages in Sachsen-Anhalt die Gewähr
dafür bieten sich jederzeit für das Menschenrecht der
Informationsfreiheit einzusetzen?
- 10.12.06: Wann wird
die Regierung und die Mehrheit des Landtages in
Sachsen-Anhalt die Gewähr dafür bieten sich jederzeit
für das Menschenrecht der Informationsfreiheit
einzusetzen?
- 13.12.06: Landtag Rheinland-Pfalz
fragt Regierung nach dem Stand der Beratungen.
- 14.12.06: Petitionsausschuss
Sachsen-Anhalt: Petition wird nur "in der
Regel" weitergeleitet.
- 23.12.06: Könnte Landtag von
Rheinland-Pfalz selber ein IFG geben?
- 20.12.06: Petitionsausschuss in
Sachsen-Anhalt verweist auf Parlamentsdokumentation und
findet die Kritik unverständlich.
- 09.01.07: Petitionsausschuss in
Sachsen sieht nicht, dass 2006 die Rechtsprechung des
EGMR dazugekommen ist.
- 17.01.07: Vorschlag Menschenrecht
der Informationsfreiheit auch in Niedersachsen
einzuführen.
- 18.01.07: Da noch keine Antwort aus Niedersachsen: Akteneinsicht Stellungnahme
Verabschiedung von einem Informationsfreiheitsgesetz.
- 12.03.07: Niedersachsen: Behandlungspflicht der
Petition Nummer 25554/01/15 Verabschiedung von einem
Informationsfreiheitsgesetz.
- 13.03.07: Anhörung zur Vorgangsnummer: 4/2284Dr Informationsfreiheitsgesetz
in Thüringen.
- 14.03.07: Akteneinsicht in
Schreiben des sächsischen Justizministeriums vom 26.1.06
- 15.03.07: Das
Innenministerium Rheinland-Pfalz hat mit den Arbeiten an
einem IFG begonnen
(Petitionsausschuss 13.3.07, Landtag
RPF 21.02.2007 Vorlage 15/862).
- 01.04.07: Niedersächsische Petition
25554/01/15 wurde als Vorlage dem Gesetzesvorschlag
Drucksache 15/1027 vom 18.5.04 zugeordnet.
- 04.04.07: Petitionsausschuss in
Sachsen-Anhalt empfiehlt das Petitionsverfahren
abzuschließen, da die Regierung versprochen hat einen
Gesetzentwurf vor der Sommerpause vorzulegen und die
Ausführungen Berücksichtigung finden werden.
- 14.04.07: MDR: CDU
in Thüringen wird IFG in Landtag einbringen.
- 20.12.07: Thüringen
beschließt IFG.
- 29.05.08:
Sachsen-Anhalt beschließt IFG.
- 04.06.08:
Der Landtag Rheinland-Pfalz verschiebt Verabschiedung des IFG
auf Antrag der CDU, die eine weitere Anhörung zum IFG am 12.8.2008 beantragt.
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Anlage: Süddeutschland der Schandfleck
bezüglich der Informationsfreiheit in Europa. Bild unten:
Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün:
Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in
Vorbereitung. Access to Information Law = Informationsfreiheitsgesetz.


