English text on similar subject: http://wkeim.bplaced.net/files/verwaltungsgericht-en.htm , http://wkeim.bplaced.net/files/de_human_rights.htm

Am 8.3.04 und 18.3.04 als Einschreibebbrief gesandt:


Walter Keim, Email:
walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 6.2.04

 

An den Petitionsausschuss z. Hd. vom Vorsitzenden des Petitionsausschusses
Platz der Republik 1
D-11011 Berlin

 

Betreff: Ihr merkwürdiger Brief vom 30.1.2004    

Sehr geehrter Damen und Herren,  

ich nehme Bezug auf Ihren merkwürdiger Brief vom 30.1.2004 (Poststempel 3.2.04, Entgegennahme 6.2.04) in dem Sie unter der Überschrift "Datenschutz" behaupten, ich hätte Ihren Schreiben vom 12.12. und 22.12.2003 zukommen lassen.  

Meine Petition vom 21.12.2001 ist über Informationsfreiheit (ungefähr das Gegenteil von Datenschutz) und meine Petition vom 21.12.2003 über Menschenrechte (das Wort Datenschutz kommt dort nicht vor) sind unbeantwortet, deshalb fordere ich mir die Briefe vom 12.12. und 22.12.2003 zuzusenden, damit ich sehen kann, wie da die Behandlung meiner Petitionen sabotiert wird. Steckt da der Amtsschimmel dahinter?

Außerdem fordere ich die Bestätigung des Empfangs meiner neuen Petition vom 21.12.2003 über: Menschenrechtsverletzungen in Deutschland: Einladung des Menschenrechtsbeauftragten des Europarats.

Mein Brief vom 27.2.2003 über Akteneinsicht ist auch noch nicht beantwortet.

Leider ist es nicht möglich gewesen, dass das Petitionsverfahren transparent wird hinsichtlich Bearbeitungszeit und Zeitpunkt der Benachrichtigung. Hier beißt sich die Sache in den Schwanz: Die Transparenz sprich Informationsfreiheit fehlt !  

Dabei lege ich auch zugrunde, dass die Charta der Grundrechte der Europäischen Union die Akteneinsicht in Artikel 41 (2), die Informationsfreiheit in Artikel 42, das kostenlose Klagerecht in Artikel 43 (Ombudsmann) und das Recht auf begründete Antworten innerhalb angemessener Zeit in Artikel 41 (1) enthält. Im "Europäischen Kodex für gute Verwaltungspraxis" ist das Recht auf Antwort innerhalb angemessener Zeit (Artikel 17) auf spätestens 2 Monate festgelegt.

Als Europäer bin ich der Meinung, dass die europäischen Grundrechte sowohl vom Ihnen als vom Petitionsausschuss und Bundestag respektiert werden sollten. Wir Europäer sind besseres gewohnt und lassen uns Ihre schlechte Verwaltung nicht gefallen.  

Mit freundlichen Grüßen  

Walter Keim
Wer lädt den Menschenrechtsbeauftragten nach Deutschland ein: http://wkeim.bplaced.net/petition_me.htm
Kampf dem Rechtsberatungsgesetz: http://wkeim.bplaced.net/files/031213rberg.htm
"Schwedische Lösung" für Informationsfreiheit: http://wkeim.bplaced.net/files/fraktionen.htm
Kanzlerrichtlinie Informationsfreiheit: http://wkeim.bplaced.net/files/kanzler.htm
Warum sind Patientenrechte defizitär in Deutschland? :
http://wkeim.bplaced.net/anklage.htm
 

07.3.03: Antwort des Bundestagspräsidenten ohne Porto.

10.4.03: An Bundestagspräsidenten: Wird Strafporto gezahlt?

28.1.04: Innenministerium findet Petition nicht.

11.3.04: Der Petitionsausschuss will nicht verstehen, dass er die Entgegennahme der Petition vom 21.12.2003 zu bestätigen hat.

19.3.04: Brief an Bundestagspräsidenten: Soll man sich so was gefallen lassen?