Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 27.4.2004

An das
Verwaltungsgericht Berlin
2. Kammer
Kirchstraße 7
D-10557 Berlin

In der Verwaltungsstreitsache Walter Keim ./. Bundesrepublik Deutschland
                                 
VG 2 A 85.04
wird mit Bezug auf die Stellungnahme des Bundestages vom 15.4.2004 Akteneinsicht beantragt um in der Lage zu sein zu antworten.

Begründung:

Der Sachbearbeiter des Referats ZV6 der Verwaltung des Bundestages geht in seiner Stellungnahme vom 15.4.2004 überhaupt nicht auf den Artikel 19 des Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbürgR, BGBl. 1973 II S. 1534) ein, d. h. er bietet nicht die Gewähr dafür, sich jederzeit für die Menschenrechte einzusetzen und steht nicht auf dem Boden der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte Artikel 19, des IPbürgR Artikel 19 und der Charta der Grundrechte der EU Artikel 42.

Insofern wird die bisherige Linie weiterverfolgt, dass Menschenrechte totgeschwiegen werden.

Auf der anderen Seite liegen 3 Bände (1 Band 196 Seiten, Band 2 und 3 zusammen 232 Seiten) Akten zum Petitionsvorgang vor. Um zu sehen ob dieses düstere Bild doch etwas heller ist, wird Akteneinsicht in die 428 Seiten dieser 3 Bände beim Deutschen Konsulat in Trondheim beantragt, siehe § 29 VwVfG Absatz 3 in Verbindung mit § 100 VwGO. Hilfsweise werden Anträge auf andere Formen der Akteneinsicht gestellt werden. Produziert der Petitionsausschuss riesige Aktenberge statt Bescheide für Petenten?

Was die tatsächlich (nicht) verabschiedeten Gesetze zur Informationsfreiheit angeht, ist der Bundestag bisher einer der größten Versager in Europa, der zivilisierten Welt und der OECD. Kann sich auf diesen 428 Seiten, was positives zur Entlastung dienendes finden, damit die Nachrichten an internationale Organisationen, die Menschenrechte erst nehmen nicht so schlecht ausfallen?

gez. Walter Keim


 

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