in English on same subject: http://wkeim.bplaced.net/files/familyrights.htm
 
Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, 20. 12. 2007
 

Petitionsausschuss
Landtag Rheinland-Pfalz
Postfach 3040
D-55020 Mainz
 
Kopie: Ministerpräsident, Justizminister, CDU Fraktion, Oberlandesgericht Koblenz, Landgericht Mainz, Amtsgericht Worms, Richter Mall Amtsgericht Pirmasens (Aktenzeichen: 4231 Js 5369/05.1 Ds), Jugendamtes Worms, OB Michael Kissel, Bürgermeister Büttler der Stadt Worms.
 
Petition: Der Fall Spatzennest - GAU für den Kinderschutz? Vorschläge des Menschenrechtskommissars umsetzen und öffentlich Bedienstente, Staatsanwälte und Richter in Menschenrechten schulen (z. B. Bürgermeister der Stadt Worms, Jugendamt Münster, Richter des Oberlandesgerichtes Koblenz, Landgerichtes Mainz, Amtsgerichtes Worms), Judikative unabhängig machen und dem Gesetz unterwerfen
 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
Im Jahr 1993 wird Worms zum Schauplatz der "größten Missbrauchsprozesse der deutschen Rechtsgeschichte": 25 Eltern sollten ihre eigenen und fremde Kinder sexuell missbraucht haben. Die Kinder kommen ins Heim. Drei Jahre dauern die Ermittlungen und die Gerichtsverhandlung. Dann das Urteil: Alle Eltern werden freigesprochen. Nach und nach kommen die Kinder wieder zu ihren Familien. Nur nicht die sechs Kinder aus dem Kinderheim "Spatzennest" in Ramsen. Für diese Einrichtung ist das Jugendamt Worms zuständig.
 
Jahrelang versuchen die verzweifelten Eltern Kontakt zu ihren Kindern zu bekommen. Der Heimleiter und das Jugendamt verhindern das. Kein Treffen, kein Wiedersehen, keine Briefe - seit 14 Jahren nicht. Ein Kontakt, so das Jugendamt Worms, diene nicht dem "Wohle der Kinder". Jetzt wird gegen den Leiter des Heimes wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch ermittelt. Der Alptraum der Eltern geht weiter.
 
Nun stellt sich die Frage, ob Kinderschützter zu Tätern wurden (Anlage 29) und ob "der Fall Spatzennest ein GAU für den Kinderschutz ist? (Anlage 28 http://www.az-badkreuznach.de/rhein-main/objekt.php3?artikel_id=3094988 ).
 
Dabei entschuldigt sich das Jugendamt, der Bürgermeister und die Stadt Worms, dass ja Gerichte die Zurückhaltung der Kinder gutgeheissen haben.

Im Spiegel Nr. 48, Seite 63 (Anlage 30) wird dokumentiert, dass das Jugendamt und die Gerichte bei der Behandlung der Rückführungsverlangen der Eltern frische Missbrauchsspuren ignorierten. Im Panorama Beitrag (Anlage 31) werden weitere Versäumnisse aufgezeigt, beispielsweise deckten Gutachter auf, dass die Kinder Gehirnwäsche ausgesetzt waren.

 
Vom europäischen "Raum der Freiheit" der EU (KOM (2002) 247) betrachtet, sieht aus menschenrechtlicher Perspektive die Familienjustiz so aus:
 
Die "Bamberger Erklärung" vom 21. Oktober 2007 verabschiedet im Rahmen des internationalen Symposiums "Deutsche Jugendämter und Europäische Menschenrechtskonvention" unter der Leitung : Annelise Oeschger, Präsidentin der Konferenz der Internationalen Nichtregierungs-Organisationen des Europarates (Anlage 21: http://www.blauer-weihnachtsmann.de/uploads/media/2007-10-21-Bamberger-Erklaerung.pdf) stellt fest:
 
    "Im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes in Deutschland, namentlich von Seiten der Jugendämter, kommt es zu Verletzungen der Menschenrechte, insbesondere der von Art. 3 (Verbot der Folter), Art. 6 (Recht auf ein faires Verfahren vor unabhängigen Gerichten), Art. 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens), Art. 13 (Recht auf wirksame Beschwerde) und Art. 14 (Diskriminierungsverbot) der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte".
 
Die Präsidentin der NGO`s des Europarates sendete die Bamberger Erklärung an Marcin Libicki, Vorsitzender des Petitionsausschusses des Europäischen Parlamentes und an Thomas Hammarberg Kommissar für Menschenrechte des Europarates. (Anlage P: http://deutsche-jugendamt.blogspot.com/2007/11/bamberg-declaration-send-to-eu-and-coe.html)
 
Diese Tatsachen werden in Deutschland totgeschwiegen:
 
Der Ehrenvorsitzender der "Justizpressekonferenz Karlsruhe" Rolf Lamprecht achreibt in "Querulanten in Richterrobe", 31.03.2007, Politik - Seite 04: über den Fall Görgülü:
 
     "Justizverbrechen werden von der eigenen Zunft nur widerwillig
    wahrgenommen. Nichts sehen! Nichts hören! Nichts sagen! Letztmals
    geschehen in Naumburg. Dort beging das Oberlandesgericht (OLG) -
    objektiv - Rechtsbeugung im Wiederholungsfall. Keiner regte sich auf."
    (...)
    Diese Apathie ist ein schlimmes Zeichen. Sie schürt Wiederholungsängste.
    Schon einmal, 1933, als sich Recht in Unrecht verkehrte, nahm der
    "Stand" den Verfall achselzuckend hin.
    (...)
    So dreist haben Überzeugungstäter erst ein Mal die Autorität des Rechts
    herausgefordert: Baader und Meinhof. Der Unterschied: Damals rebellierten   
    Desperados, heute sind es drei Herren in roter Robe.
  (Anlage O: http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2007/0331/politik/0056/index.html )
 
Im 18-zehnten Jahrhundert schrieb Georg Büchner im Hessischen Landboten: "Die Justiz ist in Deutschland die Hure der Fürsten". Auch im Kaiserreich war die Justiz ein Anhängsel der Justizverwaltungen der Justizministerien und Stütze der Herrschaftsordnung.
 
Während die Justiz gegen die demokratisch legitimierten Regierungen der Weimarer Republik auf die Barrikaden ging, hat sie sich dem Umbau Deutschlands zum diktatorischem Führerstaat willig untergeordnet. Der Reichsrechtsführer Frank verkündete auf dem „Deutschen Juristentag“ in Leipzig, im Herbst 1933 vor 20000 Juristen zu Adolf Hitler „Sie können sich auf Ihre deutschen Juristen verlassen!“. Die Untaten der nationalsozialistischen Unrechtsjustiz sind in der Öffentlichkeit durch Ingo Müllers Bestseller von 1987 "Furchtbare Juristen" (Untertitel: Die  unbewältigte Vergangenheit unserer Justiz http://de.wikipedia.org/wiki/Furchtbare_Juristen) bekannt. Darin wird auch beschrieben, wie durch Übernahme von belasteten Juristen in den Staatsdienst der Bundesrepublik Deutschland die Aufarbeitung der Verbrechen der deutschen Justiz in der Zeit des Nationalsozialismus behindert wurde.
 
Beim 5. (internationalen) Europäischen Tag der Ziviljustiz der EU mit Beteiligung aus Holland, Belgien und Polen reagierten deutsche Juristen mit Tumulten (Anlage 29: http://deutsche-jugendamt.blogspot.com/2007/11/der-5-internationale-europische-tag-der.html) als versucht wurde den Bruch von EU Recht durch Deutschland anzusprechen und eine Publikumsdiskussion wurde abgesagt.
 
Deshalb habe ich am 18. November 2003 (Anlage M) und 21. November 2006 (Anlage N) den Menschenrechtskommissar des Europarates über strukturelle Probleme in Deutschland unterrichtet. Der Menschenrechtskommissar hat Deutschland 2006 besucht und am 11.7.07 seinen Bericht mit konkreten Vorschlägen veröffentlicht (Anlage A). Ich schlage vor seine Vorschläge umzusetzen:
 
    * Punkt 35: (...) Was das Jurastudium an Hochschulen angeht, stellt der Kommissar mit Bedauern fest, dass die internationalen Vorschriften im Bereich der Menschenrechte oft nur als fakultatives Fach gelehrt zu werden scheinen. Er bestärkt die deutschen Hochschulen darin, Menschenrechte in den Kernlehrplan des Jurastudiums aufzunehmen. (...) Der Kommissar betont auch, wie wichtig es ist, Richter und Staatsanwälte an Gerichten auf Länder- und kommunaler Ebene im Thema Europäische Menschenrechtskonvention zu schulen, um deren direkte nationale Umsetzung zu stärken. Dem Kommissar ist bekannt, dass das Bundesministerium der Justiz an der Entwicklung des neuen Programms für die Menschenrechtserziehung von Rechtsexperten (HELP) des Europarats Anteil hat, und er ermutigt die deutschen Behörden, sich aktiv an dessen Umsetzung zu beteiligen.
    * Die Schaffung unabhängiger außergerichtlicher Beschwerdeorgane.
    * Menschenrechtsausschüsse für Landesparlamente
    * Der Ausbau der Infrastruktur für die Menschenrechtserziehung für alle Berufe einschließlich von Polizei und Justiz sowie staatlichen Bediensteten im Allgemeinen sowie Parlamentarier auf Bundes- und Länderebene.
    * Außerdem soll im Zusammenarbeit mit dem Bund ein nationaler „Aktionsplan Menschenrechte“ als ein koordinierter Prozess für die kontinuierliche Verbesserung des Schutzes der Menschenrechte in Deutschland durch die Beteiligung aller Akteure und die Festlegung klarer politischer Ziele und Strategien für ihre Erreichung entwickelt werden.
 
Schulungen von Bediensteten und Richtern in Menschenrechten können die deutsche Justiz vermittelbar für den europäischen Raum der Freiheit machen.
 
Ich möchte anregen Bürgermeister der Stadt Worms, Jugendamt Münster, Richter des Oberlandesgerichtes Koblenz, Landgerichtes Mainz, Amtsgerichtes Worms und Richter Mall Amtsgericht Pirmasens bei der Schulung in Menschenrechten zu bevorzugen, wie die Anlagen erläutern. Das gilt insbesondere dem Bürgermeister von Worms, der für das Jugensamt Worms verantwortlich ist.
 
Ich schlage auch vor die Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte (EMRK, BGBl. 1952 Teil II S. 685), den Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPbürgR, BGBl. 1973 II S. 1534) und den Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPwskR, BGBl. 1976 II S. 428), als verbindliches Grundrecht im die Verfassung von Rheinland-Pfalz aufzunehmen.
 
Weiter wird vorgeschlagen das in den Art 20 Abs. 2 und 3, 92 und 97 Grundgesetz 1949 beschlossene Gewaltentrennungsprinzip durch Anwendung der Prinzipien des Europarates (Richterwahl, Beförderung und Aufsicht unabhängig von Exekutive, Empfehlung Nr. R (94)12, Anlage E) zu realisieren um damit Richter wirklich "unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen" zu machen.  Der Deutsche Richterbund hat am 27. April 2007 die Realisierung der Gewaltenteilung gefordert (Anlage K). Auch die Neue Richtervereinigung fordert diese Verwirklichung des Grundgesetzes (Anlage L). Diese Forderung ist genauso alt wie das Grundgesetz.
 
In Rheinland-Pfalz gibt es zwar einen Richterwahlausschuss, doch das Justizministerium entscheidet über die vorläufige Anstellung und die Berufung eines Richters auf Lebenszeit allein. Das Landesrichtergesetz bestimmt in § 14 Aufgaben, Unterrichtung:
 
"Über die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber für die Anstellung und Beförderung einer Richterin oder eines Richters auf Lebenszeit entscheidet die oder der für die Angelegenheiten der Rechtspflege zuständige Ministerin oder Minister gemeinsam mit dem Richterwahlausschuss. Das Ernennungsrecht der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten bleibt unberührt."
 
Auch die Dienstaufsicht wird vom Justizministerium vorgenommen. .
 
Gewaltentrennung und Unabhängigkeit der Justiz ist eine Voraussetzung für die Demokratie und muss deshalb auch in Rheinland-Pfalz eingeführt werden.
 
In der Publikation im Internet: "Deutsche Jugendämter und die europäische Menschenrechtskonvention Internationales Symposium als Reaktion auf Bamberger Justizskandal" (Anlage 20: http://www.pressetext.de/pte.mc?pte=071011021) wird über die Verhandlung 17.9.07 Jugendamt Aktz. 002 UF 171/06 berichtet. Der Richter Döfler wird so zitiert, dass man wohl dort sei, "um was über Demokratie und Rechtsstaat zu lernen". Allerdings berichten eine russische Beobachterin die Schweizer Rechtsanwältin was ganz anderes:
 
    Die ganze Verhandlung war eine Farce, die sich im Theater sicher gut, im Justizalltag jedoch äusserst schlecht macht".
    (Stellungnahme der schweizerischen Rechtsanwältin Frau Michèle Oeschger-Courvoisier)
 
Als Reaktion auf den Bamberger Justizskandal wurde die oben zitierte "Bamberger Erklärung" verfasst, die als Situationsbericht der Praxis deutscher Jugendämter zu verstehen ist.
 
Beispielsweise wurde am 08.04.2004 im Eilverfahren in der Rechtssache HAASE gegen DEUTSCHLAND (Individualbeschwerde Nr. 11057/02) Menschenrechtsverletzungen festgestellt und 53000 Euro Erstattung zugesprochen. Allerdings gab das Jugendamt nur 2 der 7 Kinder zurück (Anlage 28). Anfang 2007 starb eine 14 jährige Tochter in der Obhut des Jugendamts Münster unter mysteriösen Umständen nach 2 Selbstmordversuchen. Sie war gegen das Herausreißen aus der eigenen Familie, da sie verstand, dass es dafür keinen Grund gab. Jahrelang wird die Familie Psychoterror ausgesetzt. Nach ca. 4,5 Jahren Fremdunterbringung werden die Töchter Anna und Sandra in die Familie Haase zurückgeführt und berichten dann davon, dass ihnen in der Obhut des Jugendamtes während der Fremdplatzierung erzählt und vorgetäuscht wurde, dass ihre Eltern bereits tot seien. Wo bleibt hier das Wohl der Kinder, das als Rechtfertigung für diese Übergriffe genannt wird?
 
Das Menschenrecht des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung wird 2008 durch eine bindende Konvention des Europarates gesichert werden. Am 31.7.05 habe ich eine Petition zu einem Informationsfreiheit im Landtag von Rheinland-Pfalz eingebracht. 15.03.07- Innenministerium arbeitet an einem Entwurf zum IFG. Die Arbeit des Innenministeriums bedeutet, dass Rheinland-Pfalz den Anschluss gewinnen kann.
 

(...) Detalierte Begründung: http://wkeim.bplaced.net/files/petition_rp-m.htm
 

Zwar sind im Artikel 6 des VERTRAGS ÜBER DIE EUROPÄISCHE UNION Menschenrechte und Demokratie erwähnt:
 
    (1)Die Union beruht auf den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit; diese Grundsätze sind allen Mitgliedstaaten gemeinsam
 
Allerdings müssen nur neue Mitglieder sich diesen Normen anpassen. Deutschland verletzt u. a. folgende internationaler Normen:
 
    * Gewaltentrennung ist in Deutschland nicht gewährleistet und Deutschland verstößt gegen Europarecht (Empfehlung Nr. R (94)12, Anlage E), d. h. die Unabhängigkeit der Gerichte  (Art. 6 EGMR) [Anlage 11] und Bindung an das Gesetz steht nur auf dem Papier und ist nicht gewährleistet (Anlage L).
    * das Menschenrecht der (allgemeinen) Akteneinsicht (Informationsfreiheit: Anlage 18) müsste respektiert werden. Das steht im Gegensatz zum in Niedersachsen praktizierten Amtsgeheimnisses aus dem Obrigkeitsstaat. Neben Niedersachsen und 4 anderen Bundesländern gilt das im Wesentlichen nur noch für Russland und Weißrussland.
    * Entkriminalisierung der Strafbarkeit von Beleidigungen (siehe Anlage H: http://merlin.obs.coe.int/iris/2006/10/article1). Bis jetzt wird jährlich gegen ca. 180 000 Personen ermittelt, das entspricht ca. 20 % aller Verurteilten in Strafverfahren (Anlage 19 und Anlage J)
 
Alle neuen Mitgliedstaaten mussten also solche Bedingungen vor der Aufnahme erfüllen. Würde Deutschland die Mitgliedschaft in der EU heute beantragen, müsste das verbessert werden. Da Deutschland zu den "alten" Mitgliedsländern gehört, kann es für sich selber wegen des Einstimmigkeitsprinzips die Einführung dieser internationalen Demokratieprinzipien verhindern.
 
Das Amtsgeheimnis stammt aus dem Obrigkeitsstaat. Auch heute noch gilt es in 8 von 16 Bundesländern. In gerichtlichen Verfahren müssen Betroffene mit vielen Schikanen gegen faire Verfahren rechnen, oft wird die Akteneinsicht behindert Beispielsweise beschloss das LG Mainz  (1 QS 25/98):  "Die deutschen Gerichte dürften jedoch keine Akteneinsicht gewähren, solange der Gesetzgeber dies nicht ausdrücklich zulasse". Das stehe nur dem Rechtsanwalt zu. Der Europäische Gerichtshof sieht Akteneinsicht als Menschenrecht nach Art. 6 EKMR an auch für Angeklagte.
 
Strafe für Beleidigung ist in den meisten europäischen Staaten abgeschafft. Der Staat Großbritannien hat, gemäß seiner 1927 bereits begonnener Entwicklung, seine Gesetzgebung wegen Beleidigung drastisch abgebaut, bis nur die schriftliche Beleidigung ("Libel") unter ganz bestimmten Umständen übrig blieb und seit 1997 waren das weniger als 5 Verurteilungen im Jahr. Deutschland. Laut Reichskriminalstatistik beschäftigten sich die Gerichte Deutschlands im Jahre 1927 mit 50.000 Fällen von "Beleidigung". Im Jahre 2005 waren es beinahe 180.000, mit steigender Tendenz. Die meisten Staaten der OSZE haben Beleidigung entkriminalisiert (Anlage H).
 
Das bekommen auch Justizkritiker zu spüren und viele, die sich gegen die deutsche Justiz zu Wehr setzen in dem sie ihre Meinung zu deutlich sagen. Der bekannte Remstal-Rebell und Bürgerrechtskämpfer Helmut Palmer, der Bürokratiewillkür anprangerte, ist ein Beispiel dafür. Er saß oft im Gefängnis wegen Beleidigung der Obrigkeit, ein unbekannter oder nicht angewandter Straftatbestand in den meisten Staaten Europas, der internationalem Recht und OSZE Normen widerspricht.
 
Müssen Deutsche diese in anderen Staaten der EU selbstverständlichen Rechte mit Hilfe von Artikel 46 der europäischen Konvention für Menschenrechte "Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in allen Rechtssachen, in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des Gerichtshofs zu befolgen" durchsetzen?
 
Zusammenfassung
 
Das zeigt und dokumentiert die Schwäche und Unfähigkeit der Parlamentarier in Rheinland-Pfalz sich bei Menschen- und Bürgerrechten durchzusetzen. Parlamente sind in Deutschland - im Gegensatz zur übrigen zivilisierten Welt - auf diesem Gebiet bisher zu schwach und große Versager. Bei der Informationsfreiheit ist das Bundesland dabei aufzuschließen. Allerdings sind weltweit ca. 3 Milliarden Menschen (Europa, Amerika, Indien und China) bei der Verwaltungstransparenz schon weiter.
 
Der Menschenrechtskommissar des Europarates empfiehlt den "Ausbau der Infrastruktur für die Menschenrechtserziehung (von dem) staatliche Bedienstete im Allgemeinen sowie Parlamentarier auf Bundes- und Länderebene (...) profitieren".
 
Es ist notwendig die Menschenrechte der Bürger zu stärken, um individuelle Möglichkeiten zur Durchsetzung von Menschenrechten auf europäischem Niveau zu schaffen. Der Menschenrechtskommissar hat dazu konkrete Vorschläge gemacht. Danach soll ein  nationaler „Aktionsplan Menschenrechte“ als ein koordinierter Prozess für die kontinuierliche Verbesserung des Schutzes der Menschenrechte in Deutschland durch die Beteiligung aller Akteure und die Festlegung klarer politischer Ziele und Strategien für ihre Erreichung entwickelt werden. Die Gewaltentrennung ist notwendig um Menschenrechte in der Praxis der Justiz zu realisieren. Nur dadurch ist ein faires Verfahren vor unabhängigen Gerichten (Art. 6 EGMR) gewährleistet. Die Bundesvertreterversammlung des Deutschen Richterbundes hat am 27. April 2007 die Gewaltenteilung gefordert (Anlage K). Auch die Neue Richtervereinigung setzt sich für die Verwirklichung der Unabhängigkeit der Justiz von der Exekutive ein, die schon auf dem 40. Deutschen Juristentages 1953 angemahnt wurde (Anlage L).
 
Im Artikel 20 GG steht: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" und die "vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an" (das von der gewählte Volksvertretung beschlossene) "Gesetz und Recht gebunden". Damit ist auch in Rheinland-Pfalz eine Demokratie (bezüglich Gewaltentrennung) mit Menscherhechtsschutz europäischen Typs und wie in zivilisierter Staaten möglich, wenn die Abgeordneten nur wollen und sich getrauen.
 
In der Schweiz sind Urteile des EGMR direkt gültig ("monistisches" Rechtssystem). In Österreich ist die EKMR seit 1958 rechtswirksam (BGBl. Nr. 210) und wurde 1964 rückwirkend in Verfassungsrang erhoben (BGBl. Nr. 59), womit sie unmittelbar anzuwenden ist. Auch Norwegen, die Niederlande und England und Kroatien anerkennen die EKMR als vorrangig gegenüber nationalen Recht an.
 
Damit wird die Absicht der Mütter und Väter des Grundgesetz auf der Grundlage des Bekenntnisses zu den  "unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt" "als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa" (Präambel GG) " auch für Rheinland-Pfalz Wirklichkeit.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Walter Keim
 
Kopie: Deutsches Institut für Menschenrechte, Menschenrechtszentrum, BMJ, Lehrstuhl für Menschenrechtsbildung, EU Council, EU Commission, EU Parlament, EU Ombudsmann, Commissioner for Human Rights of the Council of Europe, Bundeskanzler, Bundestagspräsident, Verfassungsgericht, Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe
 
Anlagen:
 
   1. 31. August 2001: Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte 26. (außerordentliche) Sitzung 13. -  (E/C.12/1/Add. 68): http://institut-fuer-menschenrechte.de/dav/Bibliothek/Dokumente/UN-Dokumente%20deutschsprachig/CESCR2001ConclObs.pdf  
   2. Tagesspiegel l 8.12.06: Europäischer Menschenrechtshof: Präsident ermahnt Deutschland.
   3. 1998: Entstehungsgeschichte der Aarhus-Konvention: http://www.aarhus-konvention.de/index.php?option=com_content&task=view&id=16&Itemid=44&limit=1&limitstart=1
   4. 2007: Klage gegen EU-rechtswidrigen Umsetzung Öffentlichkeitsrichtlinie (2003/35/EG): http://www.aarhus-konvention.de/index.php?option=com_content&task=view&id=45&Itemid=45
   5. Aarhus Ratifikation mit Vorbehalt Deutschlands: http://www.unece.org/env/pp/ctreaty.htm 
   6. Oktober 2007: Menschenrechtskommissar des Europarates kritisiert Deutschland:  http://www.socialtimes.de/nachricht.php?nachricht_id=8915&thema_id=31&PHPSESSID=a22b2271f6a4e8235c1ee4d3588a091e
   7. 1999: Urteil des Europäischen Gerichtshofes in der Rechtssache C-217/97: http://curia.europa.eu/de/actu/communiques/cp99/aff/cp9959de.htm 
   8. 25.12.2003: Einladung des Menschenrechtsbeauftragten des Europarats, Einsicht in Kuratoriumssitzungsunterlagen: http://wkeim.bplaced.net/files/031225im.htm
   9. 07.02.2007: Mitarbeit beim Fragebogen über europäische Menschenrechtsinstitutionen: http://wkeim.bplaced.net/files/0702dim.htm
  10. 10.03.2007: Wann hört der Bundestagspräsident auf, die gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichung der Nebentätigkeiten von Abgeordneten zu sabotieren? http://wkeim.bplaced.net/files/070311btp.htm  
  11. Udo Hochschild: GEWALTENTEILUNG IM DEUTSCHEN BEWUSSTSEIN. Versuch einer Kritik: http://web.archive.org/web/20140107004837/http://www.gewaltenteilung.de/einf_druck.htm 
  12. Die Entfesselung der dritten Gewalt Von Heribert Prantl [veröffentlicht in der Süddeutschen Zeitung Nr. 81 vom 6. April 2006, Seite 28] https://www.gewaltenteilung.de/788/
  13. Giacomo OBERTO: DIE RICHTERLICHE UNABHÄNGIGKEIT IN EUROPA UND IHRE SICHERUNG DURCH EINEN OBERSTEN RICHTERRAT (Vortrag zur Jahrestagung des Hessischen Richterbundes, Arnoldshain vom 1. bis 3.7.2004): http://gewaltenteilung.de/oberto.htm 
  14. Der Niedergang des Rechtsstaates Festschrift für Christian Richter II "Verstehen und widerstehen" von Dr. Egon Schneider: http://www.hu-marburg.de/homepage/justiz/info.php?id=134#text
  15. Dr. Ekkehart Reinelt im Aufsatz "Irrationales Recht" im ZAP Sonderheft zum 75. Geburtstag von Dr. Egon Schneider: http://www.reinelt-bghanwalt.de/veroeffentlichungen/vo_r36_c.htm
  16. Udo Hochschild: Neue "Steuerungs"- Modelle in der Justiz: Lesefassung eines im Jahre 2000 auf der Landesmitgliederversammlung der Neuen Richtervereinigung Baden-Württemberg gehaltenen Vortrags: http://web.archive.org/web/20140107004837/http://www.gewaltenteilung.de/steuerung.htm
  17. Claus Plantiko: ´Richterwahl auf Zeit durchs Volk´. Ein Plädoyer mit Konsequenzen. Kritisch-rechtswissenschaftliche Studie zur berufsrichterlichen Legitimationsproblematik
      im gegenwärtigen Deutschland: http://www.hausarbeiten.de/faecher/hausarbeit/juh/24886.html
  18.  Menschenrecht Informationsfreiheit in Deutschland: http://wkeim.bplaced.net/files/ifg-material.htm
  19. Peter Briody: Strafbarkeit von Beleidigungen: http://www.eucars.de/images/stories/beleidigung_de.pdf
  20. "Deutsche Jugendämter und die europäische Menschenrechtskonvention Internationales Symposium als Reaktion auf Bamberger Justizskandal": http://www.pressetext.de/pte.mc?pte=071011021
  21. Die "Bamberger Erklärung" vom 22. Oktober 2007 verabschiedet im Rahmen des internationalen Symposiums "Deutsche Jugendämter und Europäische Menschenrechtskonvention" unter der Leitung : Annelise Oeschger, Präsidentin der Konferenz der Internationalen Nichtregierungs-Organisationen des Europarates: http://www.blauer-weihnachtsmann.de/uploads/media/2007-10-21-Bamberger-Erklaerung.pdf
  22. 26.10.07: Der Menschenrechtskommissar las meine Vorschläge gesetzlicher Reform mit Interesse und wird sie möglicherweise benutzen: http://wkeim.bplaced.net/files/coe-071026.pdf
  23. Aus Bayern auswandern: Was sonnst?: http://wkeim.bplaced.net/auswandern.htm
  24. Strafrechtliche Verfolgung der Leitung Jugendamt Münster im Fall Haase: http://www.systemkritik.de/bmuhl/forschung/brd/jugendamt_muenster_fall_haase.html
  25. 15.03.07: Innenministerium des Landes Rheinland-Pfalz arbeitet an einem Entwurf zum IFG: http://wkeim.bplaced.net/files/070315rlp.pdf
  26. 05.04.07: Die Arbeit des Innenministeriums bedeutet, dass Rheinland-Pfalz den Anschluss gewinnen kann: http://wkeim.bplaced.net/files/070405rlp.htm
  27. 11.09.07: Kopernikus kommt nach Mainz: http://wkeim.bplaced.net/files/070911rlp.htm
  28. Der Fall Spatzennest - GAU für den Kinderschutz? http://www.az-badkreuznach.de/rhein-main/objekt.php3?artikel_id=3094988
  29. Wenn Kinderschützter zu Tätern werden: http://papas-tagebuch.blog.volksfreund.de/pressemeldungen/wenn-kinderschuetzer-zu-taetern-werden.html
  30. Spiegel Nr. 48, Seite 63: http://wkeim.bplaced.net/files/Spiegel-Nr.48_Seite-63.pdf

  31: Panarama Sendung Download: http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2007/t_cid-4449612_mid-4456494_.html

 
 
 
Ergebnis:
 
    *  08.01.08: Präsidentin des Landgerichts Zweibrücken fordert solche Schreiben zu unterlassen und droht mit Strafanzeige.

 

 
 
 
Anlagen im Internet publiziert:
 
   A. Pressemitteilung des Europarates 11.7.07: Bericht des Menschenrechtskommissars Thomas Hammarberg über seinen Besuch in Deutschland 9. – 11. und 15. – 20. Oktober 2006: http://wkeim.bplaced.net/files/Bericht-des-Menschenrechtskommissars.html, https://wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?Ref=CommDH(2007)14&Language=lanGerman  Deutsche Institut für Menschenrechte mit der Beobachtung der Menschenrechte in Deutschland beauftragen, nationalen "Aktionsplan Menschenrechte" entwickeln.
   B. 11.8.2007: Bundesjustizministerin Zypries: Menschenrechtsverletzungen in Deutschland: Praxis des Deutsches Familienrechts im internationalen Vergleich: http://wkeim.bplaced.net/files/0708bmj.htm
   C. Verwaltungsstreitsache Walter Keim ./. Bundesrepublik Deutschland VG 2 A 55.07 über Veröffentlichung der Nebeneinkünfte:
      http://wkeim.bplaced.net/files/vgb-0707.htm
   D. EU Parlament 7.6.07: Deutsche Jugendämter missachten Recht auf Familie Kindern, Eltern und Großeltern: "Deutschland, das der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mehrfach verurteilte, sei aber nicht verpflichtet, Abhilfe zu schaffen.": http://openpr.de/news/139648/Deutsche-Jugendaemter-missachten-Recht-auf-Familie-Kindern-Eltern-und-Grosseltern.html
   E. Empfehlung Nr. R (94)12 des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten über die Unabhängigkeit, Effizienz und Rolle der Richter: http://web.archive.org/web/20140107004837/http://www.gewaltenteilung.de/richter_7.htm
   F. Keim gegen Deutschland: Informationsfreiheit: Antrag Nr. 41126/05 beim EGMR: http://wkeim.bplaced.net/files/echr-061101.htm
   G. Keim gegen Deutschland: Nebentätigkeiten: EGMR Antrag  Nr. 31583/07: http://wkeim.bplaced.net/files/egmr-klage-en.htm
   H. IRIS 2006-10:2/1: Ilia Dohel: Büro des OSZE-Beauftragten für die Freiheit der Medien. Beauftragter für Medienfreiheit: Bericht über Erfolge bei der Entkriminalisierung von Ehrverletzungen: http://merlin.obs.coe.int/iris/2006/10/article1
   I. Volume: 35 Number: 12 Rep. Christopher H. Smith, Co-Chairman May 24, 2002 www.csce.gov CRIMINAL DEFAMATION AND “INSULT” LAWS: http://wkeim.bplaced.net/files/osce_defamation_2002.htm
   J. Defamation in international law, OSCE, Council of Europe and law in Germany: http://wkeim.bplaced.net/files/defamation.htm
   K. Bundesvertreterversammlung des Deutschen Richterbundes hat am 27. April 2007 fordert Gewaltenteilung: http://web.archive.org/web/20140107004837/http://www.gewaltenteilung.de/drb07.htm
   L. Gewaltentrennung in Deutschland und Europa: http://wkeim.bplaced.net/files/gewaltentrennung.htm
   M. Visit of the Commissioner of Human Rights (CoE) in Germany: http://wkeim.bplaced.net/files/coe-031128.htm
   N. 21. November 2006: What will the Commissioner for Human Rights report on Germany? http://wkeim.bplaced.net/files/coe-0611.htm
   O. Querulanten in Richterrobe, 31.03.2007, Politik - Seite 04: Rolf Lamprecht (Ehrenvorsitzender der "Justizpressekonferenz Karlsruhe"): http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2007/0331/politik/0056/index.html
   P. Die Präsidentin der NGO`s des Europarates sendet die Bamberger Erklärung an Marcin Libicki, Vorsitzender des Petitionsausschusses des Europäischen Parlamentes und an Thomas Hammarberg Kommissar für Menschenrechte des Europarates: http://deutsche-jugendamt.blogspot.com/2007/11/bamberg-declaration-send-to-eu-and-coe.html
   Q. 26.11.07: Präsidentin der NGO-Konferenz des Europarats verurteilt Menschenrechtsverletzungen und fordert Abschaffung der Jugendämter. Video: http://www.rpdd.eu/filme/frOeRedePetAus 22.11.07.wmv
 

 
 
Walter Keim
Netizen: http://sites.google.com/site/walterkeim/
ECHR Appl. No. 31583/07: http://wkeim.bplaced.net/files/egmr-klage-en.htm
Keim v. Germany: ECHR Appl. No. 41126/05: http://wkeim.bplaced.net/files/echr-061101.htm

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Gewaltentrennung in Europa:

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