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Frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht. (Präambel der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft)

Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 9.12. 2006 (Antikorruptionstag)

 Petitionsausschuss
 Landtag Sachsen-Anhalt
 Domplatz 6-9
 D-39104 Magdeburg




Betreff: Petition 4-I/563: Wann wird die Mehrheit des Landtages in Sachsen-Anhalt die Gewähr dafür bieten sich jederzeit für das Menschenrecht der Informationsfreiheit einzusetzen? 

 

Sehr geehrter Herr Eckhardt,  

ich beziehe mich auf Ihren Brief vom 4.12.2006 in dem Sie mitteilen, dass keine Stellungnahme der Landesregierung "eingeholt wurde". Im Faltblatt Petitionsrecht, das Sie mir zugesendet haben steht, dass zur Entscheidung über die Petition die Stellungnahme der Landesregierung zur Petition benützt wird. Da offenbar die Petition vom 16.905 nicht an die Regierung gesendet wurde, habe ich diesen Verstoß gegen das Petitionsrecht dadurch behoben, dass ich diese Petition am 10.12.06 (Menschenrechtstag) selber an die Landesregierung senden werde.

In Faltblatt zum Petitionsrecht steht auch, dass sich der Petitionsausschuss als Vertreter "gegen Unrecht" versteht. Offensichtlich ist das Fehlen des Menschenrechts der Informationsfreiheit ein Unrecht.

Die "Volksstimme" vom 13.5.2006 berichtet: "Berliner Journalist verklagt das Land Sachsen-Anhalt auf Herausgabe von Informationen: Uran im Mineralwasser? Ministerium hält Daten geheim", von Winfried Borchert (Anlage 2). Sowohl Baden-Württemberg als auch Nordrhein-Westfalen haben entsprechende Anfragen beantwortet. Eine Erhebung des Bundesinstituts für Risikoabschätzung ( BfR ) hat viele Proben gefunden, die mehr als 15 Mikrogram je Liter aufwiesen. Dabei geht es um die Suche nach Quellen, die bis zu 71 Mikrogramm je Liter Werte erreichen. Was hat Sachsen-Anhalt zu verbergen, dass beim Verwaltungsgericht Steuergelder verplempert werden, um gegen Bürgerrechte zu prozessieren? Der in der "Volksstimme" vom 13.5.2006 berichtete unverfrorene Gesetzesbruch, die EU-Richtlinie gelte nicht in Sachsen-Anhalt ist schon ein starkes Stück. foodwatch gewann Prozess um Uran in Mineralwasser, der am 5.9.06 rechtskräftig wurde.

Am 23.9.05 haben Sie mitgeteilt, dass Sie schriftliche Stellungnahmen anderer Ausschüsse angefordert haben. In Anbetracht des Menscherhechtscharakters der Akteneinsicht bitte ich Sie um Zusendung der Antworten des Ausschusses für Inneres und des Ausschusses für Bundes- und Europangelegenheiten zu geben. Eine Anhörung der 3 mitberatenden Ausschüsse fand am 24.3.04 in nichtöffentlicher Sitzung statt. Wenn auch dieses Arbeitsunterlagen normalerweise geheim bleiben, wird hier die Geheimhaltung ad absurdum geführt, da es sich ja um eine Diskussion um die Informationsfreiheit handelt. Was soll geheimhaltungsbedürftig an Argumenten bezüglich der Informationsfreiheit sein? Das haben sogar die Ministerien in Bayern und Baden-Württemberg erkannt und mir in solchen Fällen Einsicht erteilt.

Wenn Einsicht in die Schreiben anderer Ausschüsse verweigert wird, verlange ich Information in eine Stellungnahme der Landesregierung bzw. des zuständigen Ministeriums zum parlamentarischen Prozess des Vorschlages eines Informationsfreiheitsgesetzes (Drs. 4/1136).

Verwaltungen in aller Welt wollen sich nicht gerne in die Karten schauen lassen und versuchen deshalb die allgemeine Akteneinsicht zu erschweren. Dabei beziehe ich mich auch auf mehr als 220 Jahre Erfahrung mit der Informationsfreiheit in Schweden. Die schwedische Verwaltung hat ihren Widerstand nicht aufgegeben. Das schwedische Parlament kommt zum Ergebnis, dass man streng sein muss: "Doch die Vorschriften sind so deutlich abgefasst, die Einsichtnahme des Ombudsmannes des Reichstags so streng und die Tradition so alt, dass diesem Widerstand im Ernstfall nicht nachgegeben wird". Mir scheint diese Frage ist geradezu ein Lackmustest, der das Kräfteverhältnis beschreibt und zeigt ob ein Parlament stark genug ist Bürgerrechte durchzusetzen.

In Deutschland haben Parlamente in Schleswig-Holstein, Berlin, im Bund und Hamburg dieses Problem so gelöst, dass sie selber Informationsfreiheitsgesetze gegen den Willen der jeweiligen Regierungen verabschiedet haben. Während diese Länder damit den Anschluss an die zivilisierte Welt gefunden haben, ist Sachsen-Anhalt das Schlusslicht, da das Parlament nicht mal eine Petition darüber an die Regierung weitersendet.

Mit freundlichen Grüßen

Walter Keim

Keim gegen Deutschland Antrag Nr. 41126/05 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: http://wkeim.bplaced.net/files/echr-061101.htm  

Kopie: Ministerpräsident und Landtagspräsident des Landes Sachsen-Anhalt, Deutscher Presserat (Ist der Handlungsbedarf zu übersehen?), EU Commission, EU Parliament, EU Council, Council of Europe, OSCE, OECD, PACE, International Helsinki Federation for Human Rights, ECHR und UN

Anlage:

  1. Brief vom 10.12.06 an Ministerpräsident und Landtagspräsident des Landes Sachsen-Anhalt: http://wkeim.bplaced.net/files/ifg-resultat-sa.htm
  2. Sachsen-Anhalt verliert Prozess über Umweltinformation: http://wkeim.bplaced.net/files/060516sa.htm

Materialien: Hamburg (29.3.06), Bremen (11.5.06) und Mecklenburg- Vorpommern (27.6.06, Drucksache 4/2117) und das Saarland (Drucksache 13/758) verabschiedeten IFG Gesetze.

 

 

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Anlage: Süddeutschland der Schandfleck bezüglich der Informationsfreiheit in Europa. Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. Access to Information Law = Informationsfreiheitsgesetz.

Informationsfreiheitgesetze in Deutschland

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