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Frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht. (Präambel der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft)

Walter Keim
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 20.09.2006

An die Menschenrechtsbeauftragte                 Menschenrechtsbeauftragter
Dr. Almut Wittling-Vogel                             Günter Nooke
Bundesministerium der Justiz                        Auswärtiges Amt
Mohrenstr. 37                                             Werderscher Markt 1
D-10117 BERLIN                                      D-11013 Berlin  



Betreff: Arbeit an Bindender Konvention des Europarates für Informationsfreiheit

Sehr geehrte Frau Dr. Wittling-Vogel, geehrter Herr Nooke,

ich beziehe mich auf die Seite der UNO: http://www.unric.org/index.php?option=com_content&task=view&id=105&Itemid=146 auf der geschrieben steht:
 

"In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte haben die Vereinten Nationen in klaren und einfachen Worten jene Grundrechte verkündet, auf die jedermann gleichermaßen Anspruch hat.

(...) Auch Sie haben Anspruch auf diese Grundrechte. Es sind auch ihre Rechte.

Machen Sie sich mit ihnen vertraut. Helfen Sie mit, diese Grundrechte für sich selbst und für Ihren Nächsten zu fördern und zu verteidigen."
 

Das habe ich versucht zu tun.

Als die Bundesregierung die Deutschen 2001 eingeladen hat das 1998 versprochene Informationsfreiheitsgesetz zu diskutieren, habe ich das sehr begrüßt. Damit wird der Übergang vom obrigkeitsstaatlichen Vorstellungen zu mehr gleichberechtigten Verhältnis zwischen Bürger und Staat gefördert. Den Gesetzesmachern wurde die "schwedische Lösung" empfohlen um den Aufstand der Amtsschimmel gegen den Bundestag zu überwinden. Zum Glück hat das nach 7 Jahren 2005 geklappt.

Der Bundestagspräsident hat meine Petition über Informationsfreiheit nach 3 Jahren am 22.12.03 an den Bundeskanzler zur Berücksichtigung überwiesen und der Bundestag hat - wie vorgeschlagen - das Informationsfreiheitsgesetz selber erarbeitet und 2005 gegen den Widerstand der Regierung verabschiedet.

Deshalb waren am 20.9.05 zwölf Petitionen an 12 Bundesländer zu schreiben mit dem Vorschlag dem Menschenrecht der Informationsfreiheit durch Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes Rechnung zu tragen. Im Jahre 2006 verabschiedeten Hamburg (29.3.06), Bremen (11.5.06) und Mecklenburg-Vorpommern (27.6.06, Drucksache 4/2117) und das Saarland (12.7.06, Drucksache 13/758) Informationsfreiheitsgesetze.

Deutschland ist aber immer noch in 8 Bundesländern: Sachsen-Anhalt, Sachsen (Opposition positiv), Hessen, Bayern Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Thüringen (d. h. mehr als 60 % der Bevölkerung) fast das einzige bedeutende Land der EU, Europas, der OSZE, der OECD sowie aller entwickelten zivilisierten Länder ohne Informationsfreiheitsgesetz in Gemeinden, Kreisen und Landesebene.

Die Informationsfreiheit (einschließlich des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung) ist Teil der Meinungsfreiheit und durch international anerkannte Menschenrechte speziell des Artikel 19 des Internationaler Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPbürgR, BGBl. 1973 II S. 1534) geschützt. Diesem Pakt ist Deutschland beigetreten, verletzt ihn aber bisher in 8 Bundesländern.

Die UN, OSZE und AOS bestätigten in ihrer gemeinsamen Erklärung vom 6.12.2004, dass der Zugang zu amtlichen Dokumenten ein Menschenrecht ist:

The right to access information held by public authorities is a fundamental human right which should be given effect at the national level through comprehensive legislation (for example Freedom of Information Acts) based on the principle of maximum disclosure, establishing a presumption that all information is accessible subject only to a narrow system of exceptions.

Ich begrüße, dass die OSZE sich um die Informationsfreiheit in Europa kümmert und alle OSZE Staaten einschließlich Deutschland beobachten wird und 2006 einen Survey über die Informationsfreiheit durchführt (Anlage 1). Auch der Europarat hat im Zusammenhang mit einem Surveys über Informationsfreiheit Deutschland beobachtet (Anlage 2). Der Europarat hat außerdem die Empfehlung Rec (2002) 2 des Ministerausschusses an die Mitgliedstaaten zum Zugang zu amtlichen Dokumenten gegeben und arbeitet an einer bindenden Konvention über die Informationsfreiheit (Anlage 3).

Offensichtlich bedürfen 8 Bundesländer der Unterstützung um das Menschenrecht des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung ("right to know", access to information) zu verwirklichen und damit den Anschluss an die zivilisierte Welt zu bekommen. Mehr als 70 Staaten haben ja inzwischen Informationsfreiheitsgesetze verabschiedet. Mehr als 80 Staaten haben den Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung in der Verfassung verankert. Ca. 50 Staaten beraten Entwürfe für Informationsfreiheitsgesetze.

Auch bei anderen Menschenrechten sieht es bedenklich aus: Der erste Direktor des Deutsche Institut für Menschenrechte Percy MacLean musste zurücktreten, weil er auch (wie vom Europarat in Recommendation No. R (97) 14 und den VN in der Resolution 48/134 of  20. Dezember 1993 gewünscht) Menschenrechte in Deutschland thematisieren wollte. Deshalb habe ich Menschenrechtsverletzungen Deutschlands eben selber untersucht (siehe Anlage 4).

Sie können durch konstruktive Unterstützung der Arbeit des Europarates und der OSZE einen Beitrag leisten, dass Deutschland auch in den verbleibenden 8 Bundesländern den Anschluss an die europäische Entwicklung bei der Informationsfreiheit schafft.

Mit freundlichen Grüßen

Walter Keim

Kopie: Bundestags-Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Regierungen und Parlamente der Bundesländer Hessen, Thüringen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Bayern und Baden-Württemberg.

Anlagen:

  1. OSCE is monitoring access to public documents: http://wkeim.bplaced.net/files/osce-050106.htm
  2. Who invites the Human Right Commissioner to Germany?: http://wkeim.bplaced.net/files/coe-031128.htm
  3. Access Info Europe: Bindende Konvention für den Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung (Development of a Binding Treaty on the Right of Access to Official Documents): http://www.access-info.org/?id=12
  4. Menschenrechtsverletzungen Deutschlands: Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Informationsfreiheit und faires Verfahren: http://wkeim.bplaced.net/files/de_menschenrechte.htm
  5. Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Fünfte Sektion), Rechtssache Sdruženi Jihočeské Matky gegen Tschechische Republik, Antrag Nr. 19101/03 vom 10. Juli 2006. Aus Artikel 10 folgt Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung.
  6. Tabellarische Übersichten: Menschenrecht Informationsfreiheit im Bundesgesetzblatt (BGBl.): http://wkeim.bplaced.net/IFG.htm#Europarat 

Antwort:


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Anlage: Süddeutschland der Schandfleck bezüglich der Informationsfreiheit in Europa. Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. Access to Information Law = Informationsfreiheitsgesetz.

Informationsfreiheitgesetze in Deutschland