Englishin English on same subject: http://wkeim.bplaced.net/files/familyrights.htm
 
Walter Keim, E-Mail: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, 23.10.2007
 

Landkreis Wittenberg
Der Landrat
Postfach 251
D-06872 Lutherstadt Wittenberg
 
Kopie: Pflegeeltern, Jugendamt Wittenberg, OLG Naumburg, Staatsanwaltschaft Halle, Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt,  Ministerpräsident Böhmer, BGH (XII ZB 229/06), EU Parliament, EU Commission, EU Council, Committee of Ministers Council of Europe, PACE, IHF, OSCE, UN, Menschenrechtskommissar des Europarates, alle EU Parlamentarier, EU Kommission, Botschafter Dr. Edmund Duckwitz (Vertreter Deutschlands bei der EU), Bundesjustizministerium, Dr. Reinhard Wiesner (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend), Andreas Hilliger (Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg)
 
Betreff: Brief vom 30.11.06 von Herrn Gramatke, Aktenzeichen 601
 
 
Menschenrechtsverletzungen in Sachsen-Anhalt: Aufruf Urteile des EGMR und Meinungsfreiheit auch in Sachsen-Anhalt zu respektieren und Einschüchterungen einzustellen
 
Sehr geehrter Herr Gramatke,
 
ich beziehe auf Ihren Brief vom 30.11.06 Aktenzeichen 601.
 
Darin steht:
 
    "Ich gehe davon aus, dass Sie den Wortlaut der Eintragungen (des unter Ihrem Namen geführten Internet-Tagebuches) zu verantworten haben. Darin titulieren Sie ohne weitere Differenzierung die Mitarbeiter des Jugendamtes des Landkreises Wittenberg als Menschenrechtsverletzer.
 
    Ich möchte Sie daher bitten, bei öffentlichen Äußerungen über das Jugendamt (...) künftig mehr Vorsicht walten zu lassen, Andernfalls könnte ich mich auf Grund der mir gegenüber den Bediensteten des Jugendamtes (..) obliegenden Fürsorgepflichten gezwungen sehen, Strafantrag wegen Verleumdung zu stellen" (Anlage B).
 
Zunächst möchte ich auf das Urteil vom 26.02.2004 Antrag Nr. 74969/01 des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hinweisen in dem Deutschland wegen Verstoßes geben Art. 8 der EKMR verurteilt wurde.
 
Artikel 46 der Europäischen Konvention für Menschenrechte (EMRK) lautet:
 
    "Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in allen Rechtssachen, in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des Gerichtshofs zu befolgen."
 
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes sind alle deutschen Behörden, also sowohl Sie als auch das Jugendamt verpflichtet diesen Konventionsverstoß zu beenden: Die Bindungswirkung des EGMR erstreckt sich nach der Entscheidung BVerfG 2 BvR 1481/04 des Verfassungsgerichtes (Punkt 3) auf alle staatlichen Organe:
 
    "Die Bindungswirkung einer Entscheidung des EGMR erstreckt sich auf alle staatlichen Organe und verpflichtet diese grundsätzlich, im Rahmen ihrer Zuständigkeit und ohne Verstoß gegen die Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) einen fortdauernden Konventionsverstoß zu beenden und einen konventionsgemäßen Zustand herzustellen."
 
Staatliche Organe umfassen sowohl Gerichte (OLG Naumburg) als auch die Exekutive (z. B. Landkreis und Jugendamt Wittenberg) und Legislative.
 
Die "Bamberger Erklärung" vom 21. Oktober 2007 verabschiedet im Rahmen des internationalen Symposiums "Deutsche Jugendämter und Europäische Menschenrechtskonvention" unter der Leitung : Annelise Oeschger, Präsidentin der Konferenz der Internationalen Nichtregierungs-Organisationen des Europarates (Anlage 21: http://www.blauer-weihnachtsmann.de/uploads/media/2007-10-21-Bamberger-Erklaerung.pdf) stellt fest:
 
    "Im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes in Deutschland, namentlich von Seiten der Jugendämter, kommt es zu Verletzungen der Menschenrechte, insbesondere der von Art. 3 (Verbot der Folter), Art. 6 (Recht auf ein faires Verfahren vor unabhängigen Gerichten), Art. 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens), Art. 13 (Recht auf wirksame Beschwerde) und Art. 14 (Diskriminierungsverbot) der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte".

Der Menschenrechtskommissar des Europarates hat in seinem Bericht am 11.7.07 geschrieben (Anlage E):

 
    Punkt 10: Der Fall Görgülü ist jedoch der erste deutsche Fall, der im Ministerkomitee des Europarats seit mehr als zwei Jahren einer Lösung harrt. (Der Fall betrifft den rechtlich anerkannten biologischen Vater eines 1999 unehelich geborenen Sohnes, der seit 2000 in Sachsen-Anhalt um das Sorge- und Besuchsrecht kämpft. Der Vater wandte sich an den Gerichtshof mit der Beschwerde, sein Recht auf Achtung des Familienlebens sei verletzt worden, weil ihm der Umgang mit seinem Sohn und das Sorgerecht verweigert worden seien. In seinem Urteil vom 26. Mai 2004 stellte der Gerichtshof eine Verletzung des Artikels 8 fest.)
 
Es liegt eindeutig eine fortdauernde Verletzung der EKMR vor, ohne Zweifel eine Menschenrechtsverletzung von Ihnen und dem Jugendamt. Ich habe auf der Seite http://willkuer.vafk.de/Tagebuch.htm keine Bemerkung über Menschenrechtsverletzungen des Jugendamtes gefunden und frage mit Bedauern: Ist hier durch Einschüchterung das Recht auf freie Meinungsäußerung (Art. 10 EKMR) eingeschränkt worden? Ich schreibe Ihnen, da ich mich durch Sie nicht einschüchtern lasse.
 
Gegen drei Richter des 14. Senats des OLG Naumburg (Sachsen-Anhalt) erhob die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg Anklage. Die Anklageeröffnung und Verurteilung der drei Richter des OLG Naumburg, denen das Bundesverfassungsgericht in das Stammbuch schrieb, dass sie ein Urteil des EGMR „nicht nur nicht beachtet, sondern dessen Vorgaben in ihr Gegenteil verkehrt“ haben; es sei ein „Verstoß gegen die Bindung an Gesetz und Recht“ vorliegend (siehe: BVerfG, NJW 2005, 2685), wäre ein Novum in der Rechtsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland. Dr. Lamprecht spricht in seinem Kommentar „Wenn der Rechtssaat seine Unschuld verliert“ (siehe: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Ausgabe 38/2007, Seite 2744 – 2746) davon, dass eine vergleichbare Herausforderung der „Autorität des Rechts bisher nur einmal“ erfolgt sei, nämlich „von der RAF“. Es gebe allerdings einen bedeutenden Unterschied: „Damals rebellierten Desperados, heute sind es drei Herren in roter Robe.“
 
Dr. Lamprecht rügt in seinem Kommentar auch, dass Justitia im Fall Görgülü sich nach dem Motto der drei Affen verhält. „Diese Apathie“ sei „kein gutes Zeichen. Sie schürt Wiederholungsängste. Schon einmal, 1933, als sich Recht in Unrecht verkehrte, nahm der Stand den Verfall Achseln zuckend hin.“ (siehe Dr. Lambrecht, NJW 2007, Seite 2745).
 

(...) ausführliche Begründung: http://wkeim.bplaced.net/files/0710witt.htm
 

Liegt diese Menschenrechtsfeindlichkeit zugunsten der Autoritäten an der fehlenden Unabhängigkeit der Gerichte von der Exekutive? (Anlage H).
 
Die Kommunalaufsicht musste am 10.2.05 eingreifen, um den Boykott der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes von 28.12.2004 (1 BvR 2790/04) ein Ende zu setzen.
 
Nachdem der Amtsvorstand seine seine Einwilligung zur Adoption vom 31.1.2001 am 31.7.06 zurückgezogen hat, ist wohl das dem Kindsvater ergangene Unrecht zweifelsfrei. Soll ihm nun auch noch das Recht auf Meinungsäußerung genommen werden? Wo ist eigentlich die Entschädigung für das ergangene Unrecht?
 
Nach einem positiven Ferienaufenthalt Sommer 2007 beim leiblichen Vater wurde eine Familienzusammenführung für Sommer 2008 in Aussicht gestellt. Trotzdem wird seit 10 Wochen das Umgangsrecht sabotiert (Anlage P: http://willkuer.vafk.de/TBlesen.htm).
 
Verwundert es da, dass bei den Kommunalwahlen in Sachsen-Anhalt im April 2007 nur 36,6 % teilnahmen, d. h. die "Partei" der Nichtwähler ist auf dem Weg zur zweidrittel Mehrheit. In der Stichwahl im Mai 2007 waren es nur 20.1%: Ein Negativrekord.
 
Der Menschenrechtskommissar des Europarates hat Deutschland besucht und schlägt am 11.7.07 vor (Anlage 6):
 
    * Punkt 46: Der Ausbau der Infrastruktur für die Menschenrechtserziehung würde die Einbeziehung der Menschenrechte in die beruflichen Laufbahnen weiter stärken. Der Kommissar ermutigt zur Aufnahme der Menschenrechte als Kernbestandteil der beruflichen Ausbildung im Justizvollzug und für Lehrer und Praktiker im Sozialwesen und Gesundheitsbereich. Außerdem würden staatliche Bedienstete im Allgemeinen sowie Parlamentarier auf Bundes- und Länderebene von einer Menschenrechtsschulung profitieren, die auf ihr Arbeitsgebiet zugeschnitten ist.
    * Punkt 35: (...) Was das Jurastudium an Hochschulen angeht, stellt der Kommissar mit Bedauern fest, dass die internationalen Vorschriften im Bereich der Menschenrechte oft nur als fakultatives Fach gelehrt zu werden scheinen. Er bestärkt die deutschen Hochschulen darin, Menschenrechte in den Kernlehrplan des Jurastudiums aufzunehmen. (...) Der Kommissar betont auch, wie wichtig es ist, Richter und Staatsanwälte an Gerichten auf Länder- und kommunaler Ebene im Thema Europäische Menschenrechtskonvention zu schulen, um deren direkte nationale Umsetzung zu stärken. Dem Kommissar ist bekannt, dass das Bundesministerium der Justiz an der Entwicklung des neuen Programms für die Menschenrechtserziehung von Rechtsexperten (HELP) des Europarats Anteil hat, und er ermutigt die deutschen Behörden, sich aktiv an dessen Umsetzung zu beteiligen. 
 
Bitte zögern Sie nicht, dieses Angebot anzunehmen.
 
Sachsen-Anhalt ist ohne Zweifel bisher der Schandfleck in Deutschland und der zivilisierten Welt, was Menschenrechtsverletzungen der Informationsfreiheit und Familienleben angeht und deshalb ist es notwendig, Meinungsfreiheit zu respektieren und Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu respektieren. Weiter möchte ich dazu aufrufen das Menschenrecht der Meinungsfreiheit auch in Wittenberg einzuführen. Menschenrechte sind laut Art. 1 (2) "unverletzlich und unveräußerlich", was ich auffordere in Zukunft zu beachten.
 
Wittenberg war am Ende des Mittelalters mit dem Reformator Luther der Pionier der Neuzeit und sollte schon deshalb bei Menschenrechten zur zivilisierten Welt aufschließen. Damals ging es um das Menschenrecht die Bibel in der Mutersprache lesen zu können und gegen das Meinungs- und Informationsmonopol der katholischen Kirche.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Walter Keim
Netizen:  http://sites.google.com/site/walterkeim/de
 
Kopie: Deutsche Institut für Menschenrechte


Anlagen:

 
   1. Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments Sitzung vom 7. Juni 2007: http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2004_2009/organes/peti/peti_20070607_1500.htm 
   2.  Deutsche Jugendämter missachten Recht auf Familie Kindern, Eltern und Großeltern: http://openpr.de/news/139648/Deutsche-Jugendaemter-missachten-Recht-auf-Familie-Kindern-Eltern-und-Grosseltern.html
   3.  EU-Petitionskommission in Brüssel beschließt Initiativbericht zum deutschen Jugendamt: http://www.openpr.de/news/140173.html
   4. Menschenrechtsverletzungen Deutschlands: Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Familienleben und faires Verfahren:  http://wkeim.bplaced.net/files/de_menschenrechte.htm
   5.   Menschenrecht der (allgemeinen) Akteneinsicht (Informationsfreiheit): http://wkeim.bplaced.net/files/petition_bl.htm, http://wkeim.bplaced.net/files/ifg-material.htm
   6. Menschenrechtskommissar des Europarates: http://wkeim.bplaced.net/files/coe-031128.htm
   7. Akteneinsicht gemäß RICHTLINIE 2003/4/EG: Zu viel Uran im Mineralwasser?: http://wkeim.bplaced.net/files/060516sa.htm
   8. Wann wird die Regierung und die Mehrheit des Landtages in Sachsen-Anhalt die Gewähr dafür bieten sich jederzeit für das Menschenrecht der Informationsfreiheit einzusetzen? http://wkeim.bplaced.net/files/ifg-resultat-sa.htm
   9. 10.08.2007: Anhörung zum IFG in Sachsen-Anhalt: http://wkeim.bplaced.net/files/ifg-anhoerung-sa.htm
 
Anlagen im Internet publiziert:
 
   A. Obrigkeitsstaat durch Einführung der Informationsfreiheit überwinden am 22.12.04 (http://wkeim.bplaced.net/files/041222btp.pdf)
   B. Ihren Brief vom 30.11.06Aktenzeichen 601
   C. Brief des BMJ vom 15.2.07 an den Vorsitzenden der Familienministerkonferenz im Bezug auf das JUGENDAMT: http://www.jugendamt-wesel.com/PETITION/Zypries_kommentierter_Brief_mit_Ori_DE.pdf
   D. Bericht des Menschenrechtskommissars Thomas Hammarberg über seinen Besuch in Deutschland 9. – 11. und 15. – 20. Oktober 2006: http://wkeim.bplaced.net/files/Bericht-des-Menschenrechtskommissars.html, https://wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?Ref=CommDH%282007%2914&Language=lanGerman&Ver=original&Site=COE&BackColorInternet=DBDCF2&BackColorIntranet=FDC864&BackColorLogged=FDC864, https://wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?Ref=CommDH(2007)14&Language=lanGerman  Deutsche Institut für Menschenrechte mit der Beobachtung der Menschenrechte in Deutschland beauftragen, nationalen "Aktionsplan Menschenrechte" entwickeln.
   E. Empfehlung Nr. R (94)12 des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten über die Unabhängigkeit, Effizienz und Rolle der Richter: http://web.archive.org/web/20140107004837/http://www.gewaltenteilung.de/richter_7.htm
   F. IRIS 2006-10:2/1: Ilia Dohel: Büro des OSZE-Beauftragten für die Freiheit der Medien. Beauftragter für Medienfreiheit: Bericht über Erfolge bei der Entkriminalisierung von Ehrverletzungen: http://merlin.obs.coe.int/iris/2006/10/article1
   G. Bundesvertreterversammlung des Deutschen Richterbundes hat am 27. April 2007 fordert Gewaltenteilung: http://web.archive.org/web/20140107004837/http://www.gewaltenteilung.de/drb07.htm
   H. Gewaltentrennung in Deutschland und Europa: http://wkeim.bplaced.net/files/gewaltentrennung.htm
   I. Beleidigung in Europa und Deutschland: http://wkeim.bplaced.net/files/defamation.htm
   J. 11.08.07: Aufforderung an BMJ die Vorschläge des Menschenrechtskommissars durchzuführen, um akzeptable Zustände zu schaffen.
   K. Petition Menschenrechte als verbindliches Grundrecht im Grundgesetzes verankern und Judikative unabhängig machen: http://wkeim.bplaced.net/petition_gg.htm
   L. 11.10.07: Ist 2. Senat des OLG Bamberg ein Vorbild für Rechtsstaat oder typisch für Mangel an Demokratie?: http://wkeim.bplaced.net/files/Ist_OLG_Bamberg_ein_Vorbild_fuer_Rechtsstaat.html
   M. 14.10.07: Brief an die Präsidentin der Versammlung der internationalen NRO im Europarat: http://wkeim.bplaced.net/files/071014ingo.htm
   N. Die Webseite der Familie Haase: Wie die Jugendämter Münster und Steinfurt eine Familie zerstören: http://www.kinderklau.net/medien.html und http://www.jugendamt-wesel.com/CEED_ge.htm
   O. "Deutsche Jugendämter und die europäische Menschenrechtskonvention Internationales Symposium als Reaktion auf Bamberger Justizskandal": http://www.pressetext.de/pte.mc?pte=071011021
   P. Das Tagebuch der Familie Görgülü: http://willkuer.vafk.de/TBlesen.htm

Q) Deutsche Jugendämter und die europäische Menschenrechtskonvention am 20. und 21.10.07. Bamberger Erklärung stellt "Verletzungen der Menschenrechte von Art. 3 (Verbot der Folter), Art. 6 (Recht auf ein faires Verfahren vor unabhängigen Gericht), Art. 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens), Art. 13 (Recht auf wirksame Beschwerde) und Art. 14 (Diskriminierungsverbot) der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte" fest.

Entwicklung: 
 

 

Walter Keim
Netizen: http://sites.google.com/site/walterkeim/

 

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