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Wer ist für das Fehlen der
Informationsfreiheit in Deutschland verantwortlich? 

5.11.2004:
Diese Internetpublikation ist ein "Hearing": Gerne
nehme ich Kommentare entgegen: walter.keim@gmail.com.
Habe ich jemand vergessen auf der Liste weiter unten?
Das Menschenrecht
der Informationsfreiheit
(einschließlich der Einsicht in Dokumente der öffentlichen
Verwaltung) ist überall in Europa,
der
EU und entwickelten Staaten in er
ganzen Welt verbreitet. Deutschland ist (im Bund und 12 von 16 Bundesländern) fast
die einzige Ausnahme in Europa. Als EU Bürger habe ich dieses
Recht gegenüber der EU aufgrund (Artikel
42: Informationsfreiheit) der Charta
der Grundrechte der Europäischen Union. Warum nicht in
Deutschland?
Ich klage an:
    - Den Bundesinnenminister
        Otto Schily, weil er nur einen Referentenentwurf
        zustande brachte und zu schlapp war trotz dem
        "Aufstand der Amtsschimmel" (Die
        "Zeit": Nur ein Rückzugsgefecht: http://www.zeit.de/2002/15/Aufstand_der_Amtsschimmel)
        Bürgerrechte zu verwirklichen, obwohl ein Gesetz seit
        1998 versprochen wird. Schily fängt
        im November 2004 sogar einen Streit an um einen
        schlechtes Gesetzentwurf noch schlechter zu machen,
        obwohl schon fast jedes Balkanland ein besseres Gesetz
        hat. Nachdem Minister Schily gescheitert war, mit Hilfe
        des Kanzleramtschefs Frank-Walter Steinmeier die
        erste Beratung im Bundestag am 17.12.04 abzusetzen,
        schloss er sich der Skepsis der CDU/CSU an, gab dem
        anonymen Amtsschimmel der Ministerialbürokratie ein
        Ansicht und profilierte sich als Schutzpatron des Aufstandes
        der Amtsschimmel. 
 
    - Die Bundesminister des Bundeskabinetts,
        weil sie die Ressortabstimmung
        und damit den Gesetzentwurf nicht zustande brachten. Der Druck
        der Medien und Bürger sei zu schwach gewesen.
 
    - Die Bundesministerien, da sie Europaratsempfehlungen
        z. B. über Informationsfreiheit nicht übersetzen.
 
    - Die Regierung behauptet im Punkt
        240 des Staatenberichts über die Einhaltung des IPbürgR:
        CCPR/C/DEU/2002/5
        vom 4. Dezember 2002, dass Deutschland den IPbürgR
        Artikel 19 (2) einhält. Doch das ist falsch, da Artikel
        5 des GG keinen Zugang zu den Dokumenten der
        öffentlichen Verwaltung gibt, sondern nur
        "öffentlich zugängliche Quellen".
 
    - Den Bananenrepublik-Müller,
        da er die Koalitionsparteien stoppte: http://www.heise.de/tp/deutsch/special/frei/12689/1.html.
        Geschah das auf Anweisung Schröders http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,200757,00.html,
        der in dieser Sache der Bananenrepublikindustrie
        nachgab? Aufforderung
        an den Kanzler neue Richtlinien zu geben.
 
    - Den Bundestag, da er bisher kein
        Gesetz beschließt: Als fast einziges Parlament in
        Europa bisher unfähig Bürgerrechte gegen den "Aufstand
        der Amtsschimmel" durchzusetzen. Die deutschen
        Wähler haben durch die Bestätigung der rot-grünen
        Koalition für die Informationsfreiheit gestimmt. Ob
        der Bundestag dieses Mandat ausführt?
 
    - Den Landtag von Baden-Württemberg,
        weil er zu geizig zur Informationsfreiheit
        ist: http://home.broadpark.no/~wkeim/files/petition_bw_3.pdf
        ("erheblicher
        Verwaltungsaufwand, nicht unerhebliche Kosten"). Man
        behauptet "sich der Transparenz nicht zu
        verschließen" lehnt
        aber Akteneinsicht ab. 
 
    - Die Antwort des
        Petitionsausschusses bei der Petition über
        Patientenrechte ist eine wortwörtliche
        Abschrift des Schreibens des Ministeriums. Kein
        Wunder, dass der Petitionsausschuss die Einsicht
        ablehnte. Bei Patientenrechten werden die Rechte der Charta der Grundrechte der
        Europäischen Union verletzt.
 
    - Der Bundestag und die Regierung
        da Deutsche kein "Recht auf eine gute
        Verwaltung" (EU
        Grundrechtscharter Artikel 41) und
        Informationsfreiheit (EU Grundrechtscharter Artikel
        42) haben. Das Recht auf gute Verwaltung (siehe
        "Der
        Europäische Kodex für gute Verwaltungspraxis")
        bedeutet in der EU auch das Recht auf begründete
        Antworten (Artikel 18) innerhalb angemessener Zeit
        (Artikel 17: spätestens 2 Monate). Vorschläge
        Europaratsempfehlungen ins Deutsche zu übersetzen,
        werden von der deutschen Verwaltung nicht beantwortet: http://home.broadpark.no/~wkeim/020106coe.htm,
        http://home.broadpark.no/~wkeim/020214bmi.htm
        und http://home.broadpark.no/~wkeim/files/011223fischer.htm#PS
        geschweige die Ablehnung begründet.
 
    - Die Regierungen und Parlamente, alle Einsichtsgesuche
        abgelehnt wurden, obwohl Einsicht nach pflichtgemäßem
        Ermessen möglich ist: 
    
 
    - Die Alliierten haben nach dem Krieg Hitlers Diktatur für
        illegal erklärt, aber sie haben vergessen
        seine Gesetze aufzuheben. 
 
    - Der Bundestag, da er immer
        noch das
        umstrittene Monopol der Rechtsanwälte
        (Rechtsberatungsgesetz
        aus dem Jahre 1935) aufrecht erhält, das von den Rechtsanwaltkammern ausgenützt
        wird. Dadurch werden die Möglichkeiten von Behörden,
        Auskünfte zu geben, begrenzt. Auch die Presse wird
        daran gehindert über Rechte zu berichten. Gegen das Rechtsberatungsgesetz
        ist eine Verfassungsbeschwerde
        (Ergänzung
        vom 5.5.2000: Ein in Europa einmaliges Monopol)
        anhängig. Die 8 in Karlsruhe haben die Klage bisher nur
        liegenlassen. Die Beschwerde
        Nr. 40901/02 beim Europäischen Gerichtshof für
        Menschenrechte ist auch gegen Anwendung
        des Rechtsberatungsgesetztes gerichtet. Ein Nürnberger
        Beamter der Sozialhilfe wurde angezeigt, weil er
        systematisch Krankenscheine für Asylsuchende zu spät
        ausstellte. Daraufhin wurde derjenige, der den
        Asylsuchenden beistand, der Leiter des Nürnberger
        Integrationshilfeverein angezeigt und verurteilt
        wegen unerlaubter
        Rechtsberatung. Wo bleibt die Verpflichtung zu den
        Grundrechten des Grundgesetzes?
 
    - Das Verfassungsgericht
        taugt auch nichts. Die Klage
        http://home.broadpark.no/~wkeim/v-klage.htm wird ohne
        Begründung nicht
        zur Entscheidung angenommen. Die Informationsfreiheit
        ist ein Menschenrecht. Das Bekenntnis zu den
        Menschenrechten Artikel
        1 (2) GG ist nur ein Lippenbekenntnis. Dass
        Völkerrecht vor Bundesrecht gilt Artikel
        25 GG, wird nicht praktiziert: Deutschland wurde im
        Fall Vogt
        gegen Deutschland ( - 7/1994/454/535 - EuGRZ 1995, 590 -
        ) wegen Verletzung der Meinungsfreiheit vom Europäischen
        Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt. Trotzdem
        führt die deutsche
        Justiz das Ergebnis nicht durch und versucht so
        weiterzumachen wie vorher. Das Grundrecht
        der EU Charta auf eine begründete Antwort (Artikel 41),
        wird vom Verfassungsgericht selbst
        für Petitionen dem Bürger
        genommen. Der Europäische Gerichtshof für
        Menschenrechte ist höchstwahrscheinlich der Ansicht,
        dass Gerichtsentscheidungen
        begründet sein müssen.
 
    - Den Stauß-Epigonen Kanzlerkandidat Stoiber,
        weil er sich als "Mann
        der Mitte" verkaufte, ohne die in Europa
        übliche Informationsfreiheit zu fördern: http://home.broadpark.no/~wkeim/020507stoiber.htm.
        (In Bayern gilt nicht der "gläserne Staat"
        sondern der "gläserne Beamtenanwärter": Als
        einziges Bundesland gilt hier noch die Regelanfrage beim
        Verfassungsschutz aus der Zeit des Radikalenerlasses von
        1972.)
 
    - Das deutsche Volk, da es das Joch der
        Informations-Unfreiheit nicht abwirft, ein Überbleibsel
        des Obrigkeitsstaates. Das Bekenntnis zu den
        Menschenrechten Artikel
        1 (2) GG ist offenbar ein Lippenbekenntnis. Aber da
        ist die Demokratie nicht ungerecht: Bekommen die Wähler
        nur das, was sie gewählt (= verdient) haben? Welchen
        Untertanendachschaden hat eigentlich die Mehrheit der Süddeutschen? (In Norddeutschland
        siegte die Koalition bei den Bundestagswahlen im
        Herbst 2002). Wird das Versprechen des
        Koalitionsvertrages, "für
        eine lebendige Demokratie" mit Informationsfreiheit
        erfüllt werden?
 
    - Zusammenfassend
        muss gesagt werden: Deutschlands Legislative,
        Administrative und Judikative Gewalt bietet nicht nur
        nicht die Gewähr dafür sich jederzeit für die Menschenrechte
        einzusetzen, sondern stellt ganz im Gegenteil eigene vordemokratische
        Gesetze über die Menschenrechte, das heißt duldet
        und begeht Menschenrechtsverletzungen.
        Bei der Informationsfreiheit
        wird im Bund und 12 von 16 Bundesländern gegen die UN
        Menschenrechte und die Grundrechtscharta
        der EU verstoßen. Bei den Patientenrechten gegen die EU
        Charta der Grundrechte und European
        Charter of Patients Rights. Was für
        "Menschen" sind das eigentlich, die sich das
        widerspruchslos (außer ein paar Ausnahmen) gefallen
        lassen?
 
    International: 
Positive Beiträge:
Wird die Anhörung
im Innenausschuss des Bundestages am 14.3.2005 Verbesserungen
des Entwurfes bringen?
Wird
das Verwaltungsgericht den Gedanken des "Raums der Freiheit"
und der Menschenrechte
in Europa fördern?
Der Europarat hat bisher nur Empfehlungen
(1981 und 2002)
für die Informationsfreiheit in Europa ausgearbeitet: http://home.broadpark.no/~wkeim/020106coe.htm.
Diese Empfehlungen hat Deutschland im Bund und 12 von 16
Bundesländern ignoriert. Wird
der Menschenrechtsbeauftragte des CoE die Informationsfreiheit
fördern?  Was wird aus diesem Survey
resultieren? Wird der Europarat eine Konvention erarbeiten?
Halten die Vereinten Nationen das, was sie versprechen: Dass
die Informationsfreiheit ein Menschenrecht
ist: http://home.broadpark.no/~wkeim/petition_un.htm?
Offensichtlich ist der Special Rapporteur der
Informationsfreiheit verpflichtet. Aber diese Verpflichtung wird
von der
Petitions Unit nicht weitergeführt. Wird
der Kommissar für Menschenrechte der Vereinten Nationen das
korrigieren und die Informationsfreiheit fördern?
Wird die internationale
Öffentlichkeit dazu
schweigen (ARTICLE19, EFIL)?
In der Charta
der Grundrechte der Europäischen Union ist die
Informationsfreiheit (Artikel
42), das kostenlose Klagerecht an eine unabhängige
Stelle in Artikel
43 (Ombudsmann), das Recht auf begründete Antworten
innerhalb angemessener Zeit in Artikel
41 (1) gesichert. Artikel 6
(1) des VERTRAGS ÜBER DIE EUROPÄISCHE UNION lautet "
Die Union beruht auf den Grundsätzen der Freiheit, der
Demokratie, der Achtung der Menschenrechte". Als EU-Bürger frage deshalb ich auch: Wie
lange möchte das EU Parlament 
(Courrier du Citoyen) noch zuschauen,
dass mir als EU Bürger in Deutschland das in Europa
übliche Menschenrecht
der Informationsfreiheit nicht zugestanden wird, d. h. dass ich
zum Bürger zweiter Klasse erniedrigt werde, wenn ich nach
Deutschland reise? Im Bericht 2003/2237(INI),
9 März 2004 (Chapter KK) schreibt das EU
Parlament: "The European Parliament notes that in
Germany there is no law ensuring access to documents of public
authorities at the national (i.e.. federal) level and that only
four of the federal states have enacted such legislation".
 
Walter Keim
E-mail: walter.keim@gmail.com
Support freedom of information: http://home.broadpark.no/~wkeim/foi.htm,
http://home.broadpark.no/~wkeim/petition_un.htm,
http://home.broadpark.no/~wkeim/v-klage_en.htm
Support patients rights: http://home.broadpark.no/~wkeim/patients.htm#e-mail
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