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5.10.2002: Diese Internetpublikation ist ein "Hearing": Gerne nehme ich Kommentare entgegen:
walter.keim@gmail.com. Habe ich jemand vergessen auf der Liste weiter unten?
Das Menschenrecht der Informationsfreiheit
ist überall in Europa,
der EU und
entwickelten Staaten in er ganzen Welt verbreitet. Deutschland ist (im Bund und
12 von 16
Bundesländern) fast die einzige Ausnahme in Europa. Als EU Bürger habe ich
dieses Recht
gegenüber der EU aufgrund (Artikel
42: Informationsfreiheit) der
Charta der
Grundrechte der Europäischen Union. Warum nicht in Deutschland?
Ich klage an:
  - Den Bundesinnenminister Otto Schily, weil er
  nur einen 
  Referentenentwurf zustande brachte und zu schlapp war trotz dem "Aufstand der Amtsschimmel"
    (Die "Zeit": Nur ein Rückzugsgefecht: http://www.zeit.de/2002/15/Aufstand_der_Amtsschimmel)
    Bürgerrechte zu verwirklichen.
 
  - Die Bundesminister des Bundeskabinetts, weil sie keinen Gesetzentwurf
    zustande brachten.
 
  - Die Bundesministerien, da sie
  
  Europaratsempfehlungen z. B. über Informationsfreiheit nicht übersetzen.
 
  - Den Bananenrepublik-Müller,
    da er die Koalitionsparteien stoppte: http://www.heise.de/tp/deutsch/special/frei/12689/1.html.
  Geschah das auf Anweisung Schröders http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,200757,00.html,
    der in dieser Sache der Bananenrepublikindustrie nachgab?
  Aufforderung
  neue Richtlinien zu geben.
 
  - Den Bundestag, da er bisher kein
    Gesetz beschließt: Als fast einziges Parlament in Europa bisher unfähig
    Bürgerrechte gegen den "Aufstand
    der Amtsschimmel" durchzusetzen. Die deutschen Wähler haben durch
  die Bestätigung der rot-grünen Koalition für die Informationsfreiheit
  gestimmt. Ob der Bundestag dieses Mandat ausführt?
 
  - Den Landtag von Baden-Württemberg, weil er zu geizig zur
    Informationsfreiheit ist: http://wkeim.bplaced.net/files/petition_bw_3.pdf
    ("erheblicher Verwaltungsaufwand, nicht unerhebliche
    Kosten"). 
 
  - Die Antwort des
  Petitionsausschusses bei der Petition über Patientenrechte ist eine
  wortwörtliche
  Abschrift des Schreibens des Ministeriums. Kein Wunder, dass der
  Petitionsausschuss die
  Einsicht
  ablehnte.
 
  - Der Bundestag und die Regierung da Deutsche kein "Recht auf eine gute
  Verwaltung" (EU
  Charter Artikel 41 siehe auch "Der
  Europäische Kodex für gute Verwaltungspraxis") haben. Das Recht auf gute
  Verwaltung bedeutet in der EU nicht nur Informationsfreiheit, sondern auch das
  Recht auf begründete Antworten (Artikel 18) innerhalb angemessener Zeit
  (Artikel 17: spätestens 2 Monate). Vorschläge Europaratsempfehlungen ins
  Deutsche zu übersetzen, werden von der deutschen Verwaltung nicht beantwortet: http://wkeim.bplaced.net/020106coe.htm,
  
  http://wkeim.bplaced.net/020214bmi.txt und
  
  http://wkeim.bplaced.net/files/011223fischer.htm geschweige die Ablehnung
  begründet.
 
  - Das Verfassungsgericht taugt auch nichts. Die Klage
    http://wkeim.bplaced.net/v-klage.htm wird nicht
    zur Entscheidung angenommen. Die
  
  Informationsfreiheit ist ein Menschenrecht. Das
    Bekenntnis zu den Menschenrechten Artikel
    1 (2) GG ist nur ein Lippenbekenntnis.
 
  - Den Stauß-Epigonen Kanzlerkandidat Stoiber, weil er sich als "Mann
    der Mitte" verkaufte, ohne die in Europa übliche
    Informationsfreiheit zu fördern: http://wkeim.bplaced.net/020507stoiber.htm.
    (In Bayern gilt nicht der "gläserne Staat" sondern der
    "gläserne Beamtenanwärter": Als einziges Bundesland gilt hier noch die Regelanfrage beim
    Verfassungsschutz aus der Zeit des Radikalenerlasses von 1972.)
 
  - Die lahmen Enten der Europarates, die der Entwicklung bei der Ausbreitung
    der Informationsfreiheit in Europa nur nachrennen: http://wkeim.bplaced.net/020106coe.htm
    und nur
  
  Empfehlungen (1981) produziert, die Deutschland ignoriert.
  (2002: http://cm.coe.int/stat/E/Public/2002/adopted_texts/recommendations/2002r2.htm).
 
  - Das deutsche Volk, da es das Joch der Informations-Unfreiheit nicht
    abwirft, ein Überbleibsel des Obrigkeitsstaates. Das Bekenntnis zu den
    Menschenrechten Artikel
    1 (2) GG  ist offenbar ein Lippenbekenntnis. Aber da ist die Demokratie
    nicht ungerecht: Bekommen die Wähler nur das, was sie gewählt (= verdient)
    haben? Welchen Untertanendachschaden hat eigentlich die Mehrheit der Süddeutschen?
  (In Norddeutschland siegte die Koalition bei den Bundestagswahlen im Herbst
  2002). Wird das Versprechen des Koalitionsvertrages,
  "für
  eine lebendige Demokratie" mit
  
  Informationsfreiheit erfüllt werden?
 
Fragen:
Wie wird der Bundestag die Petition Informationsfreiheit: http://wkeim.bplaced.net/petition_ifg.htm beantworteten? Wird er Bürgerrechte gegen den "Aufstand
    der Amtsschimmel" durchsetzen können und wenigstens diesen
Vorschlag der Regierung zur Behandlung übersenden?
 Halten die Vereinten Nationen das, was sie versprechen: Dass der Zugang zu amtlichen Informationen ein Menschenrecht ist:
http://wkeim.bplaced.net/petition_un.htm?
In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist die
Informationsfreiheit (Artikel
42),  das kostenlose Klagerecht an eine unabhängige Stelle in
Artikel 43 (Ombudsmann), das Recht auf
begründete Antworten innerhalb angemessener Zeit in
Artikel 41
(1) gesichert. Als  EU-Bürger frage ich auch:
Wie lange möchte  die EU
Kommission http://wkeim.bplaced.net/330166.htm und das EU Parlament 
(Courrier du
Citoyen) noch
zuschauen, dass
mir als EU Bürger in Deutschland das in Europa übliche  Menschenrecht der
Informationsfreiheit nicht zugestanden wird, d. h. dass ich zum Bürger zweiter
Klasse erniedrigt werde, wenn ich nach Deutschland reise?
Wird der Europäische Konvent dieses Problem lösen und die Grundrechte der EU Charta
auch für Mitgliedsstaaten verbindlich machen?
Walter Keim
E-mail: walter.keim@gmail.com
Support freedom of information: http://wkeim.bplaced.net/foi.htm,
http://wkeim.bplaced.net/petition_un.htm,
http://wkeim.bplaced.net/v-klage_en.htm
Support patients rights: http://wkeim.bplaced.net/patients.htm#e-mail
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