Knowledge will forever govern ignorance, and a people who mean to be their own governors,
must arm themselves with the power knowledge gives. A popular government without popular
information or the means of acquiring it, is but a prologue to a farce or a tragedy or perhaps both.

-- James Madison

English in English on same subject: http://wkeim.bplaced.net/files/ifg-5-laender-en.htm

Frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht. (Präambel der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft)

Walter Keim
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 11.06.2008

                                 
 Ministerpräsident Oettinger                                                            Landtagspräsident
 Staatsministerium Baden-Württemberg                                           Landtag Baden-Württemberg
 Richard-Wagner-Str. 15                                                                Konrad Adenauer Str. 3
 D-70184 Stuttgart                                                                         D-70173 Stuttgart
 

Betreff: Schriftliche Anhörung Informationsfreiheitsgesetz: Kann Baden-Württemberg bei der Verwaltungstransparenz den Anschluss zur zivilisierten Welt finden? Wird die FDP diese Bürgerrecht stützen?

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Fraktion der Grünen hat am 10.3.08 im Landtag den Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes eingebracht (Anlage 1: Drucksache 14/2468). Warum behandelte der Innenausschuss das Informationsfreiheitsgesetz am 11.6.08 in nichtöffentlicher Sitzung?

Ich beziehe mich auf die Sitzung des Landtages am 5.6.08 in der der Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes für Baden-Württemberg (Anlage G) an den an den Innenausschuss und federführenden Ständigen Ausschuss überwiesen wurde. Die Anhörung der kommunalen Spitzenverbände ist in Anlage 7 beigelegt.

Ich begrüße den Vorschlag der Fraktion der Grünen sowohl als notwendiges Bürgerrecht in der Demokratie als auch förderlich für die wirtschaftliche Entwicklung und möchte auch einige Verbesserungsvorschläge machen.

Baden-Württemberg hat damit die Chance den Anschluss an andere Bundesländer und die zivilisierte Welt bei der Informationsfreiheit zu schaffen und als Wirtschaftsstandort attraktiver zu werden (Anlage 2).

Eigentlich gibt es im Landtag eine Mehrheit dafür, da nur die CDU wirklich dagegen ist. Die FDP will eine Bürgerrechtspartei sein. Wird sie sich dem Diktat der informationsfreiheitsfeindlichen Betonköpfe der CDU und der widerstrebenden Amtsschimmel fügen?

Weltweit kommt die Verwaltungstransparenz bisher in mehr als 75 Staaten mit mehr als ca. 3,5 Milliarden Menschen in Europa, (Nord- und Mittel-)Amerika, Australien, und Asien (Japan, Indien, Indonesien, China) zugute. In Europa fehlt die Verwaltungstransparenz im Wesentlichen nur in Weißrussland und Russland und einigen CDU/CSU regierten Bundesländern.

Trotzdem verweigern die regierende CDU in Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen und die CSU Hinterwäldler in Bayern ihren Bürgern dieses Menschenrecht.

Allerdings haben die CDU in NRW und Bremen an der Verabschiedung eines IFG mitgewirkt. In Hamburg hat die CDU Fraktion, in Thüringen die CDU Fraktion, in Sachsen-Anhalt und im Saarland die CDU Regierung ein IFG in Landesparlamente eingebracht das verabschiedet wurde.

Auch wirtschaftliche Standortvorteile sprechen für die Informationsfreiheit. Die Informationsfreiheit ist nämlich in allen wirtschaftlichen Kraftzentren der Welt USA, EU, Japan und Indien eingeführt. Nach guten Erfahrungen mit der Verwaltungstransparenz in Hong Kong (1998), Guangzhou (2002), Shanghai (2004) wurde am 24.4.07 nun für ganz China eine Informationsfreiheitsdekret, das die Verwaltungstransparenz ab 1.5.08 einführt. Dies wird in der am schnellsten expandierenden wirtschaftlichen Wachstumsregionen in der Welt als Mittel angesehen den Standort wirtschaftlich noch attraktiver zu machen und zusätzlich Investoren anzulocken. China wird Deutschland in Kürze sowohl beim Export als auch beim Bruttosozialprodukt überholen.

Eines der wichtigsten Argumente für die Einführung der Transparenz staatlichen Handelns mit Hilfe der Informationsfreiheit ist das Vertrauen in den Staat zu stärkenBisher ist Deutschland ein Volk ohne Vertrauen: Vier von fünf Deutschen haben das Vertrauen in die Politik verloren (Die Welt: 12. März 2006, 00:00 Uhr Von Sabine Höher). In vielen Wahlen ist die "Partei der Nichtwähler" am größten. Untersuchungen in England zeigen, dass Misstrauen kann abgebaut werden.

In der Welt haben ca. 70 Staaten den Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung in der Verfassung verankert. Etwa die Hälfte davon hat IFG-Gesetze verabschiedet. Weitere ca. 40 Staaten haben dieses Menschenrecht gesetzlich verankert. Damit ist diese Menschenrecht in mehr als die Hälfte der Staaten und fast allen zivilisierten Staaten in der Welt realisiert dase gemäß Art. 59 Abs. 2 GG Bestandteil des Bundesrechts ist. "Die Entstehung von universellem Völkergewohnheitsrecht erfordert zwar nicht, daß einem Völkerrechtssatz ausnahmslos alle Staaten ausdrücklich oder durch konkludente Handlung zugestimmt haben. Dieses Völkergewohnheitsrecht muß aber auf einer allgemeinen, gefestigten Übung zahlreicher Staaten beruhen, der die Rechtsüberzeugung zugrunde liegt, daß dieses Verhalten Rechtens sei" (vgl. BVerfGE 92, 277 <320>, BVerfGE 66, 39 [64 f.]; 68, 1 [83], vgl. International Court of Justice, Reports 1969, S. 41 ff. - Festlandsockel-Fall; BVerfGE 46, 342 [367] m. w. N.).

In Europa wurde durch die Empfehlung Nr. 854 (1979) der Parlamentarischen Versammlung des Europarates "betr. den Zugang der Öffentlichkeit zu Regierungsunterlagen und die Informationsfreiheit" folgendes beschlossen:

Die Versammlung

  1. bekräftigt ihren Glauben an die parlamentarische
    Demokratie;
     
  2. ist überzeugt, dass die parlamentarische Demokratie
    nur angemessen funktionieren kann, wenn die
    Bürger und ihre gewählten Vertreter vollständig
    informiert werden;
     
  3. ist der Auffassung, daß das öffentliche Leben in
    der heutigen Gesellschaft so komplex und technisch
    geworden ist, daß die Regierungsstellen und
    -behörden häufig Informationen erstellen und
    besitzen, die aus anderen Quellen nicht zu erhalten
    sind;
     

Unter besonderer Berücksichtigung von Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, Artikel 6, 8 und 10 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, der Konvention der Vereinten Nationen zum Informationszugang, zur Beteiligung der Öffentlichkeit am Entscheidungsprozess und Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (angenommen in Aarhus, Dänemark, am 25. Juni 1998), wurde 2002 die Empfehlung Rec (2002) 2 des Ministerausschusses an die Mitgliedstaaten zum Zugang zu amtlichen Dokumenten beschlossen.

Artikel 10 der europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte (EMKR, BGBl. 1952 Teil II S. 685) schützt die Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Fünfte Sektion), Rechtssache Sdruženi Jihoceské Matky gegen Tschechische Republik, Antrag Nr. 19101/03 vom 10. Juli 2006 enthält "eine ausdrückliche und unleugbare Anerkennung der Anwendung von Artikel 10 im Falle einer Verweigerung eines Antrags auf Zugang zu öffentlichen oder behördlichen Dokumenten" (Anlage 3). Auch die Rechtssache GERAGUYN KHORHURD PATGAMAVORAKAN AKUMB v. ARMENIA: Antrag Nr. 11721/04 vom 11. April 2006 bestätigt diese Rechtsprechung. Mit der Rechtssache Keim gegen Deutschland beim europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Antrag Nr. 41126/05 (Anlage 4) versuche ich Deutschland auf den rechten Weg zu bringen. Artikel 46 (1) der EKMR lautet: "Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in allen Rechtssachen, in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des Gerichtshofs zu befolgen."

Die Bindungswirkung des EGMR erstreckt sich nach der Entscheidung BVerfG 2 BvR 1481/04 des Verfassungsgerichtes (Punkt 3) auf alle staatlichen Organe:  "Die Bindungswirkung einer Entscheidung des EGMR erstreckt sich auf alle staatlichen Organe und verpflichtet diese grundsätzlich, im Rahmen ihrer Zuständigkeit und ohne Verstoß gegen die Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) einen fortdauernden Konventionsverstoß zu beenden und einen konventionsgemäßen Zustand herzustellen." Damit müssen sich sowohl der Petitionsausschuss, die Regierung und der Landtag mit dem Menschenrecht Informationsfreiheit auseinandersetzen. Es wäre verfassungswidrig die Rechtsprechung des EGMR einfach ignorieren.

Deutschland solle sich "näher mit dem System der Menschenrechtskonvention befassen", sagte Wildhaber am 8.12.06 im Gespräch mit der Nachrichtenagentur AFP. Es gebe offensichtlich "einige Wissenslücken", auch bei deutschen Richtern, betonte der 69-jährige Schweizer, der den Straßburger Gerichtshof im Januar aus Altersgründen verlassen wird. Wildhaber verwies auf Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Darin sei unmissverständlich festgelegt, dass die Unterzeichnerstaaten die endgültigen Urteile des Gerichtshofs "befolgen" müssen. Der Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung ist nach der neuesten Rechtsprechung des EGMR ein Menschenrecht.

Der Europarat schlägt in der Empfehlung Rec(2004)5 über die "Überprüfung der Vereinbarkeit von Gesetzentwürfen mit der EKMR den Mitgliedstaaten" vor, unter Berücksichtigung der im Anhang aufgeführten Beispiele einer guten Praxis:

I. dafür Sorge zu tragen, dass angemessene und wirksame Mechanismen bestehen, um die Vereinbarkeit von Gesetzentwürfen mit der Konvention im Lichte der Rechtsprechung des Gerichtshofs systematisch zu überprüfen;

II. dafür Sorge zu tragen, dass solche Mechanismen bestehen, um bei Bedarf die Vereinbarkeit der geltenden Gesetze und der Verwaltungspraktiken, wie sie insbesondere in Verordnungen, Erlassen und Rundschreiben zum Ausdruck kommen, zu überprüfen;

III. für eine möglichst umgehende Anpassung ihrer Gesetze und Verwaltungspraktiken Sorge zu tragen, um Konventionsverletzungen zu vermeiden;

Der Ministerrat des Europarates hat mit der "Empfehlung Rec(2004)6 über die Verbesserung der innerstaatlichen Rechtsbehelfe" gefordert, die Rechtsprechung des EGMR bei Gerichten und Verwaltungen bekannter gemacht wird und mehr beachtet wird, um den EGMR zu entlasten.

Der Menschenrechtskommissar (Human Rights Commissioner) des Europarats hat 2006 Deutschland besucht und im Sommer seinen Bericht veröffentlicht (Anlage F). Im Punkt 19 seines Berichtes werden die Länder aufgefordert sich mehr "systematisch" mit Menschenrechten zu befassen. Im Punkt 30 und Empfehlung 5 wird dazu aufgefordert das Deutsche Institut für Menschenrechte mit der Beobachtung der Menschenrechte in Deutschland  zu beauftragen und zur Beratung bei Gesetzesvorhaben heranzuziehen. Weiter sollen laut Punkt 35 die Länder Richter und Ankläger in der Europäischen Menschenrechtskonvention geschult werden. Der Menschenrechtskommissar bedauert auch in Punkt 35, dass Menschenrechte in der juristischen Ausbildung meist freiwillig sind und fordert das Justizministerium auf im Europaratsprogramm für "Human Rights Education for Legal Professionals (HELP)" aktiv mitzuarbeiten.

Der Europarat hat 1981 seinen Mitgliedsstaaten die Empfehlung (81) 19 des Europarates zur Informationsfreiheit gegeben und folgte damit der Empfehlung 854 (1979) der parlamentarischen Versammlung des Europarates. Die meisten Staaten haben daraufhin Gesetze beschlossen. Eine neue Empfehlung Recommendation Rec(2002)2 wurde 2002 beschlossen. Eine bindende Konvention wird voraussichtlich 2008 verabschiedet.

Die europäische Union verlangt von allen Kandidaten IFG. Bisher wurden Mitgliedsländer nicht dazu gezwungen, allerdings wurde am 1.1.07 die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (Grundrechtsagentur) gebildet, die Menscherechte inklusive den Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung in der Union und den Mitgliedsstaaten beobachtet und evaluiert.

Überall in Europa zuletzt in Nordrhein-Westfalen (2001 mit den Stimmen der CDU), der Türkei (2003), Schweiz (2004), Serbien (2004), Bremen (2006 CDU/SPD Koalition), Hamburg (2006, CDU Fraktion) und Saarland (2006, CDU Regierung) haben auch konservative Parteien bei der einstimmigen Verabschiedung mitgewirkt und zumindest nicht gegen das Bürger- und Menschenrecht der Informationsfreiheit gestimmt.

Verwaltungen in aller Welt wollen sich nicht gerne in die Karten schauen lassen und versuchen deshalb die allgemeine Akteneinsicht zu erschweren. Dabei beziehe ich mich auch auf mehr als 200 Jahre Erfahrung mit der Informationsfreiheit in Schweden. Die schwedische Verwaltung hat ihren Widerstand nicht aufgegeben. Das schwedische Parlament kommt zum Ergebnis, dass man streng sein muss: "Doch die Vorschriften sind so deutlich abgefasst, die Einsichtnahme des Ombudsmannes des Reichstags so streng und die Tradition so alt, dass diesem Widerstand im Ernstfall nicht nachgegeben wird". Mir scheint diese Frage ist geradezu ein Lackmustest, der das Kräfteverhältnis beschreibt und zeigt ob ein Parlament stark genug ist Bürgerrechte durchzusetzen.

Die CDU in Hamburg hat ein IFG laut Plenarprotokoll 18/22 18. Wahlperiode am 19. 01. 05 (Anlage 6: Tagesordnungspunkt 43) so begründet:

"Kai Voet van Vormizeele CDU: Herr Präsident, meine
Damen und Herren! Ich will ausnahmsweise einmal mit
einem Zitat anfangen, und zwar einem Zitat von Max
Weber, der sich mit solchen Dingen schon reichlich frühzeitig
beschäftigt hat. Ich finde, dass dieses Zitat hier gut
passt.
"Das Amtsgeheimnis ist eine spezifische Erfindung der
Bürokratie und nichts wird von ihr mit solchem Fanatismus
verteidigt, wie eben diese rein sachlich, nicht
motivierbare Attitüde."
(Beifall bei allen Fraktionen)
Recht hat der Mann. Informationsfreiheit gehört zu den
Menschenrechten
. Sie ist nicht nur ein notwendiges Gegenstück
zu dem Recht auf Meinungsäußerung, sondern
unser höchstes Gericht hat schon sehr früh festgestellt,
dass Informationsfreiheit ein selbstständiges, eigenständiges
Grundrecht neben der Presse- und Meinungsfreiheit
ist."

(Anlage 5) Stellungnahmen der Verwaltung in anderen Bundesländern z. B. Hessen (Anlage 2) und Baden-Württemberg (Anlage 7) unterstreichen das. Beispielsweise wird der Ladenhüter der dadurch überlasteten Verwaltung aufgetischt. Im Bund gab es im Jahre 2006 nur etwa 2300 Akteneinsichtsanfragen. Allein die chinesische Großstadt Schanghai, in der China (das Deutschland in ein paar Jahren wirtschaftlich überholen wird) die Informationsfreiheit ausprobiert, hat mehr als doppelt so viele Anfragen beantwortet. Die chinesische Kommunistpartei hat die Verwaltungstransparenz durchgeführt, da sie als Notwendigkeit und Standortvorteil für die Wirtschaft angesehen wird.

Im Bund hat die Ministerialbürokratie die Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs 7 Jahre lang blockiert. Der Bundestag sah sich gezwungen seinen eigenen Entwurf diesem Widerstand anzupassen. Dadurch hat die Bürgerfreundlichkeit gelitten. Der gegenwärtige Entwurf ist dem IFG des Bundes zu nahe und sollte deshalb nachgebessert werden (Anlage 6):

Dabei wird auf die Europaratsempfehlung Rec 2002(2) Bezug genommen.

Nachdem das Menschenrecht des Zugangs zu Informationen der öffentlichen Verwaltung in ganz Europa und fast allen zivilisierten Staaten verwirklicht ist, sollte Baden-Württemberg den gegenwärtigen Entwurf nachbessern, um nicht nur den Anschluss sondern auch Bürgerfreundlichkeit auf hohem Niveau zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Walter Keim

Kopie: Fraktionen Landtag Baden-Württemberg, 5 Bundesländer ohne das Menschenrechtes der Informationsfreiheit.

Anlagen:

  1. Entwurf eines Informationszugangsgesetzes Baden-Württemberg der Fraktion der Grünen: Drucksache 14/2468. http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/2000/14_2468_D.PDF
  2. Anhörung im Innenausschuss des hessischen Landtages am 26.2.07 über IFG: http://www.landtag.hessen.de/index.cfm?rubrik=2&unterrubrik=18, Stellungnahmen: http://www.juergen-froemmrich.de/cms/default/rubrik/10/10634.stellungnahmen_fuer_den_innenausschuss_z.htm
  3. 10. July 2006: Sdruženi Jihoceské Matky v. Czech Republic, Application no. 19101/03. Decision of  ECHR Admissibility of Access to information.http://merlin.obs.coe.int/iris/2006/9/article1
  4. Keim v. Germany: ECHR Appl. No. 41126/05: http://wkeim.bplaced.net/files/echr-061101.htm
  5. Auszug Plenarprotokoll 18/22 18. Wahlperiode am 19. 01. 05 (Tagesordnungspunkt 43): http://wkeim.bplaced.net/files/Hamburg-ifg-20050119.txt
  6. Bündnis Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz. Presseerklärung Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion für ein Informationsfreiheitsgesetz Rheinland-Pfalz greift zu kurz:  http://www.dgif.de/fileadmin/user_upload/pdfs/IFG-RP-PM15-04-2008Endf-2.pdf und http://www.informationsfreiheit.org/1822.html
  7. Anhörung IFG Baden-Württemberg: http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/2000/14_2715_d.pdf

 

Anlagen im Internet publiziert:

  1. Empfehlung Rec (2002) 2 des Ministerausschusses an die Mitgliedstaaten zum Zugang zu amtlichen Dokumenten: http://www.fr.ch/ofl/de/cst2004/empf_2002_2.pdf
  2. Tagesspiegel l 8.12.06: Europäischer Menschenrechtshof: Präsident ermahnt Deutschland: http://www.tagesspiegel.de/politik/international/praesident-ermahnt-deutschland/784798.html
  3. Report by the Commissioner for Human Rights, Thomas Hammarberg, on his visit to Germany, 9 – 11 and 15 – 20 October 2006: https://wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?id=1162763&Site=CommDH: German Human Rights Institute should monitor, development of national action plan on human rights.
  4. Empfehlung Rec(2004)5 über die "Überprüfung der Vereinbarkeit von Gesetzentwürfen mit der EKMR den Mitgliedstaaten: http://egmr.org/minkom/ch/rec2004-5.pdf
  5. Empfehlung Rec(2004)6 über die Verbesserung der innerstaatlichen Rechtsbehelfe: http://egmr.org/minkom/ch/rec2004-6.pdf
  6. Pressemitteilung des Europarates 11.7.07: Bericht des Menschenrechtskommissars Thomas Hammarberg über seinen Besuch in Deutschland 9. – 11. und 15. – 20. Oktober 2006: http://wkeim.bplaced.net/files/Bericht-des-Menschenrechtskommissars.html: Deutsche Institut für Menschenrechte mit der Beobachtung der Menschenrechte in Deutschland beauftragen, nationalen "Aktionsplan Menschenrechte" entwickeln.
  7. Sitzung des Landtages am 5.6.08 mit Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes für Baden-Württemberg: http://www.landtag-bw.de/aktuelles/beschluesse/Beschluesse/046_-Sitzung-vom-05_06_2008.pdf

 

Antwort:

 

Entwicklung:

 

Tabellarische Übersichten: Menschenrecht Informationszugang im Bundesgesetzblatt (BGBl.)

Europarat zur Informationsfreiheit:

Organisation Name mit Link Über-
setzung
Europarat, 4.11.1950 Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte (BGBl. 1952 Teil II S. 685): Artikel 10: Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit English
Parlamentarische Versammlung, 1979 Empfehlung Nr. 854 (1979) der Parlamentarischen Versammlung des Europarates betr. den Zugang der Öffentlichkeit zu Regierungsunterlagen und die Informationsfreiheit: http://wkeim.bplaced.net/files/empf_854_1979.htm English
Europarat, 1981 "Recommendation No. R (81) 19" on the access to information held by public authorities.  
Parlamentarische Versammlung, 1986 Recommendation 1037 (1986). On Data Protection and Freedom of Information  
Europarat, 2002 Empfehlung Rec (2002) 2 des Ministerausschusses an die Mitgliedstaaten
zum Zugang zu amtlichen Dokumenten
: http://www.fr.ch/ofl/de/cst2004/empf_2002_2.pdf
Englisch
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, 2006 Rechtssache Sdruženi Jihoceské Matky gegen Tschechische Republik, Antrag Nr. 19101/03 vom 10. Juli 2006 English
Europarat, 2006 Arbeit an bindender Konvention. CDDH: Project 2004/DG2/74 “Guaranteeing the right of the public to have access to official documents”: http://wkeim.bplaced.net/files/project_2004dg274.htm  

 

Vereinte Nationen (UN) und UNECE

Organisation Name mit Link Über-
setzung
Generalversammlung, 10.12. 1948 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte: Artikel 19: ...Freiheit ... "Informationen (...) zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten." English
Vereinte Nationen, 1966 Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. (BGBl. 1973 II S. 1534) Artikel 19: Freiheit ... "Informationen (...) sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben." English
Europa UNECE, 1998 United Nations Economic Commission for Europe: Umweltschutz: Die Aarhus Konvention: http://www.unece.org/env/pp/acig.htm English
COMMISSION ON HUMAN RIGHTS, 1998 E/CN.4/1998/40, 28 January 1998: Promotion and protection of the right to freedom of opinion and expression Report of the Special Rapporteur, Mr. Abid Hussain, submitted pursuant to Commission on Human Rights resolution 1997/26: III A  
COMMISSION ON HUMAN RIGHTS, 2000 E/CN.4/2000/63, 18 January 2000: Report of the Special Rapporteur on the promotion and protection of the right to freedom of opinion and expression, Mr. Abid Hussain, submitted in accordance with Commission resolution 1999/36: III B  
UN Special Rapporteur, 2004 JOINT DECLARATION by the UN Special Rapporteur on Freedom of Opinion and Expression, the OSCE Representative on Freedom of the Media and the OAS Special Rapporteur on Freedom of Expression: http://merlin.obs.coe.int/iris/2005/2/article1: "The right to access information held by public authorities is a fundamental human right"  

 

 

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Anlage: Deutschland der Schandfleck der Informationsfreiheit in Europa. Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. Access to Information Law = Informationsfreiheitsgesetz.

 

Freedom of Information in Europe

 

Informationsfreiheit in Europa