Rechtsanwalt
Claus Plantiko setzt sich u. a. für die Verwirklichung der
Verfassungsgrundsätze Volkshoheit und Gewaltentrennung ein:
"getrennter persönlicher Mehrheitswahl aller Abgeordneten, Beamten und Richter auf allen Ebenen, Gemeinde, Land, Bund, Europa, und nur auf Zeit unmittelbar durchs Volk, das auch über alle Sachfragen, wenn es will, letztentscheidet wie in der Schweiz und den USA."
Wegen konsequenten Einsatzes dafür wird ihm Richterbeleidigung vorgeworfen und gegen ihn seit 2002 ein Verfahren zum Entzug der Zulassung zum Anwalt durchgeführt.
Im Aufsatz: ´Richterwahl auf Zeit durchs Volk´ Ein Plädoyer mit Konsequenzen. Kritisch-rechtswissenschaftliche Studie zur berufsrichterlichen Legitimationsproblematik im gegenwärtigen Deutschland wird das Problem der Gewaltentrennung detailliert beschrieben.
Hier einige Veröffentlichungen gegen den Entzug der Zulassung zum Rechtsanwalt:
27.02.08: Verfassungsbeschwerde gegen Entzug der Zulassung zum Anwalt.
20.02.08: Widerspruch gegen Vollziehung des Entzugs der Zulassung zum Anwalt.
BGH-Termin am 26.11.2007 über Entzug der Zulassung zum Anwalt.
02.02.07: Nebenintervention BGH.
02.04.05: span lang="-de-DE"> Verfassungsbeschwerde gegen den OLG Brandenburg 1 Ss 7/05 vom 16.2.2005: Geldstrafe wegen Formalbeleidigung (pdf)
22.08.05: Der Beschluß AGH NW 1 ZU 65/02 vom 14.2.2003 ist nichtig und entfaltet keine Rechts-wirkung
14.09.02: Antrag auf gerichtliche Entscheidung über Entzug der Anwaltszulassung.
Anlage: