Subject: Report München - "Kindesentzug auf Verdacht- Die unkontrollierte Macht der Jugendämter"
From: Walter Keim
Date: Fri, 09 Nov 2007 12:00:27 +0100
To: ulrich.janssen@geldern.de
CC: kinderkommission@bundestag.de
 


Sehr geehrter Herr Janssen,

zunächst vielen Dank für Ihre Erläuterungen in der Sie auf die Justiz und die Presse verweisen.

Ich möchte Sie auf folgenden Aufsatz aufmerksam machen: "Querulanten in Richterrobe, 31.03.2007, Politik - Seite 04: Rolf Lamprecht" (Ehrenvorsitzender der "Justizpressekonferenz Karlsruhe") über den Fall Görgülü:
     "Justizverbrechen werden von der eigenen Zunft nur widerwillig
    wahrgenommen. Nichts sehen! Nichts hören! Nichts sagen! Letztmals
    geschehen in Naumburg. Dort beging das Oberlandesgericht (OLG) -
    objektiv - Rechtsbeugung im Wiederholungsfall. Keiner regte sich auf."
    (...)
    Diese Apathie ist ein schlimmes Zeichen. Sie schürt Wiederholungsängste.
    Schon einmal, 1933, als sich Recht in Unrecht verkehrte, nahm der
    "Stand" den Verfall achselzuckend hin.
    (...)
    So dreist haben Überzeugungstäter erst ein Mal die Autorität des Rechts
    herausgefordert: Baader und Meinhof. Der Unterschied: Damals rebellierten
    Desperados, heute sind es drei Herren in roter Robe.
  (Anlage O: http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2007/0331/politik/0056/index.html )

Das wirft eine bezeichnenedes Licht auf Justiz und Presse, die nicht darüber berichtet und den Leser in Unkenntnis setzt.

Zwar glauben Deutsche so lange an einen vorbildlichen Rechtsstaat bis sie selber mit ihm zu tun haben, aber international bekommt die das Jugendamt beschüzende Justiv folgende Noten:

Die "Bamberger Erklärung" vom 21. Oktober 2007 verabschiedet im Rahmen des internationalen Symposiums "Deutsche Jugendämter und Europäische Menschenrechtskonvention" unter der Leitung : Annelise Oeschger, Präsidentin der Konferenz der Internationalen Nichtregierungs-Organisationen des Europarates (Anlage: http://www.blauer-weihnachtsmann.de/uploads/media/2007-10-21-Bamberger-Erklaerung.pdf) stellt fest:


   "Im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes in Deutschland, namentlich von Seiten der Jugendämter, kommt es zu Verletzungen der Menschenrechte, insbesondere der von Art. 3 (Verbot der Folter), Art. 6 (Recht auf ein faires Verfahren vor unabhängigen Gerichten), Art. 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens), Art. 13 (Recht auf wirksame Beschwerde) und Art. 14 (Diskriminierungsverbot) der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte".


Die Präsidentin der NGO`s des Europarates sendete die Bamberger Erklärung an Marcin Libicki, Vorsitzender des Petitionsausschusses des Europäischen Parlamentes und an Thomas Hammarberg Kommissar für Menschenrechte des Europarates. (Anlage P: http://deutsche-jugendamt.blogspot.com/2007/11/bamberg-declaration-send-to-eu-and-coe.html)

Ich habe mir deshalb erlaubt der Bundesjusitzministerin, dem Bundestag und 6 Bundesländern vorzuschlagen die Vorschläge des Menschenrechtskommissars des Europarates umzusetzen: http://wkeim.bplaced.net/files/familienrecht.htm und auch Sie aufgefordert sich in Menschenrechten schulen zu lassen: http://wkeim.bplaced.net/files/geldern-0711.htm

Die von Ihnen beauftragten Rechtsanwälte versuchen mit Gesetzen aus dem Jahre 1935 (RBerG) altruistische Rechtshilfe zu unterbinden und zweifelhaften Abmahnungen eine öffentlichen Diskussion abzuwürgen. Dabei lässt § 7 RBerG zu Mitgliedern von Vereinigungen zu unterstützen.

Deutschland verletzt u. a. folgende internationaler Normen:



       * Gewaltentrennung ist in Deutschland nicht gewährleistet und
   Deutschland verstößt gegen Europarecht (Empfehlung Nr. R (94)12,
   Anlage E), d. h. die Unabhängigkeit der Gerichte  (Art. 6 EGMR)
   ["gewaltentrennung.htm]
   und Bindung an das Gesetz steht nur auf dem Papier und ist nicht
   gewährleistet.

       * das Menschenrecht der (allgemeinen) Akteneinsicht
   (Informationsfreiheit:
   http://wkeim.bplaced.net/files/ifg-material.htm
   <ifg-material.htm> ) müsste respektiert werden. Das steht im
   Gegensatz zum in Hessen praktizierten Amtsgeheimnisses aus dem
   Obrigkeitsstaat. Neben 5 Bundesländern gilt das im Wesentlichen nur
   noch für Russland und Weißrussland.

       * Entkriminalisierung der Strafbarkeit von Beleidigungen (siehe
   Anlage H: http://merlin.obs.coe.int/iris/2006/10/article1). Bis
   jetzt wird jährlich gegen ca. 180 000 Personen ermittelt, das
   entspricht ca. 20 % aller Verurteilten in Strafverfahren
   (http://wkeim.bplaced.net/files/defamation.htm )



Ich hoffe hiermit einen Beitrag zu leisten, die Idee des europäischen Raumes der Freiheit auch in Geldern bekannt zu machen.

Mit freundlichen Grüßen

Walter Keim
Netizen: http://wkeim.bplaced.net/index_de.htm

Kopie: Institut zur Überwachung der Menschenrechte in Europa



ulrich.janssen@geldern.de wrote:

Sehr geehrter Herr Karrer,

zunächst vielen Dank für Ihre Mail  und für Ihr Interesse an dem in der "Report"-Sendung geschilderten Fall.

Allerdings gestatten Sie mir die Feststellung, dass es ein wenig seltsam anmutet, wenn man zuerst einen Kommentar zu einem Fall fällt ohne die andere Seite zuhören. Es scheint immer noch so zu sein, das Medien einen hohen Glaubwürdigkeitsgrad haben, obwohl gerade hier auch gute Gegenbeispiele von gezielter Kombination von Information und Weglassen von Informationen vorhanden sind, um Stimmung zu machen oder zu bedienen. Es war wohl nicht ganz der Zufall, der regierte. Der Fall Kevin hat in dieser Woche seinen traurigen Jahrestag.

Um zu vermeiden, dass Sie Argumente der  Stadt Geldern zu diesem Fall als Verteidigung des eigenen Dienstherren abtun, erlaube ich mir, Ihnen drei Artikel der Rheinischen Post - immerhin die zweitgrößte Tageszeitung Deutschlands - zu diesem Fall zu übermitteln. Nach der Kenntnisnahme einiger Umstände des Falles, die seitens der Rheinischen Post der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden, werden Sie möglicherweise anders über die Berichterstattung und das durch das Fernsehteam inszenierte Zusammentreffen der Familie mit Herrn Bürgermeister Janssen in der "Report"-Sendung denken. Eine Recherche durch Journalistenkollegen kann auch anders ausfallen. Jedenfalls hat die Stadt Geldern nach den Grundsätzen des Deutschen Presserates die Informationen gegeben, die unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte eines kleinen Jungen, der sonstigen Betroffenen und des Datenschutzes unter Berücksichtigung des Wohl des Kindes möglich erschien.

Bei allem Respekt vor einer kritischen Berichterstattung wollen Sie bitte auch berücksichtigen, dass ursächlich für die Übertragung der Vormundschaft auf das Gelderner Jugendamt eine gerichtliche Entscheidung war und keineswegs die Vorliebe unseres Jugendamtes, ein Kind aus der gewohnten Umgebung seiner Familie zu entnehmen. Eine solche Entscheidung trifft man nicht aufgrund von bloßen Verdachtsmomenten. Gerade das Kindeswohl, das von den Autoren des Beitrags freilich ständig gegen das handelnde Jugendamt interpretiert wurde, lag der gerichtlichen Entscheidung zugrunde.


Anlage: rp-online 24.10.2007: Geldern Wüste Mails nach TV-Bericht

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