Sehr geehrter Herr Hirtz,
 
die S�ddeutsche Zeitung berichtet heute �ber das
Rechtsberatungsgesetz: "Bundesrat hebt Nazi-Gesetz auf"
 
 
Dabei ist das schon nach RBerG � 7
erlaubt. Mit dem Argument der "wettbewerbswidrigen Handlung" widerlegen Sie
die Behauptung der Standesvertreter, dass das RBerG dem Verbraucherschutz
dient.
 
F�r dieses juristische Machwerk 1023,16 EURO zu
verlangen ist ja wohl ein schlechter Witz.
 
Ich m�chte Sie auffordern Ihren Antrag
zur�ckzunehmen.
 
Die Meldung der SZ lautet:
 
Anwaltsmonopol gelockert
Bundesrat hebt Nazi-Gesetz auf
Die
L�nderkammer hat das neue Rechtsdienstleistungsgesetz gebilligt - und
damit
das Rechtsberatungsgesetz aus dem Jahre 1935 aufgehoben, das im Zuge 
der antisemitischen
NS-Ideologie entstanden war.
Mit der heutigen Bundesratsentscheidung wird
das Monopol der Anw�lte
etwas gelockert und auch Nicht-Juristen in begrenztem
Umfang Rechtsberatung
erlaubt. F�r den Kernbereich rechtlicher
Dienstleistungen bleibt es aber
beim Anwaltsmonopol. (...)
      Ziel des Nazi-Gesetzes war es, j�dischen
Anw�lten, die schon nicht
mehr praktizieren durften, auch noch die
M�glichkeit privater Rechtsberatung
zu nehmen. K�nftig k�nnen
Dienstleistungen wie Testamentsvollstreckung oder
F�rdermittelberatung, die
bislang Anw�lten vorbehalten waren, auch von
Steuerberatern oder Banken
�bernommen werden.
 
 
Mit freundlichen Gr��en
 
Walter Keim
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