Entwurf Version 0.2
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Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 01.11.01
An den Sozialminister des
Landes Baden-Württemberg
Konrad Adenauer Str. 3
D-70173 Stuttgart
Betreff: Rechtlosigkeit der Patienten gegenüber Ärzten
im aussergerichtlichen (vorgerichtlichen) Bereich
Sehr geehrter Herr Sozialminister,
ich beziehe mich auf Ihre Unterschrift unter die Patientenrechtscharta: http://www-user.uni-bremen.de/~igmr/projekte/rechteheute.htm.
Darin wird über die gegenwärtige Rechtslage informiert, unter
anderem: "Haben Arztpraxis oder Krankenhaus unrichtige Daten
gespeichert, hat der Patient einen gesetzlichen
Berichtigungsanspruch."
Bitte entnehmen Sie dem Schreiben des Innenministerium vom 16.8.00
und 12.12.00, dass das in Baden-Württemberg nicht gilt. Auch die
Rechtsaufsicht des Sozialministeriums über die Ärztekammer (Schreiben
vom ...) ändert daran nichts.
Da Sie mich mit Ihrer Unterschrift reingelegt haben schulden Sie
mir Gesetzesinintiativen (auf Landes- möglicherweise auch
Bundesebene) um diese Scharte auszewetzen.
Die Berufsodrnung der Ärzte respektiert Rechte die nicht in ihr parternalistisches Weltbild passen nicht, unter anderem Rechte der Berichtigung, Löschung und Einsicht (in sämtliche Unterlagen). Dadurch werden Menschenrechte verletzt. Subjektive Urteile der Ärzte sind von der Einsicht ausgenommen, was gegen § 19 der Menschenrechtserklärung der UNO und Artikel 10 des Übereinkommens über Menschenrechte und Biomedizin verstösst. Den Ärztekammern sind deshalb hoheitliche Rechte zu entziehen, zugunsten unabhägiger Beschwerdestellen, die Patientenrechte der Einsicht, Löschung und Berichtigung durchsetzen.
Diese Petition ist ein offener Brief im Internet unter der
Adresse: http://wkeim.bplaced.net/011101sb.htm
publiziert, wo auch die Antwort hinkommt.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Keim
Kopie: Petitionsausschuß des Landtages, WHO, EU
Ältere Entwürfe, Version:
0.1,
Diese Internetpublikation ist ein "Hearing": Gerne
nehme ich Kommentare entgegen: walter.keim@gmail.com
Anhang: Heilberufsgesetz: http://wkeim.bplaced.net/heilberufsgesetz.htm
Verwaltungsgesetz: http://wkeim.bplaced.net/verwaltungsgesetz.htm
(gilt auch für Klagen im Gesundheitsbereich)
Patientenrechtsgesetz:
http://wkeim.bplaced.net/patientenrechtsgesetz.htm
Unterstüzt die Stärkung der Patientenrechte, mit
folgender Email an das Sozialministerium Baden-Württemberg,
Abteilung 5: Gesundheitswesen (hier klicken):
Ich unterstütze die Stärkung der Patientenrechte und bitte das
in der Landesgesetzgebung zu berücksichtigen. Im Rahmen der
Gesundheitsversorgung hat die Landesregierung die
Aufgabenbereiche gesundheitlicher Verbraucherschutz, öffentlicher
Gesundheitsdienst und Gesundheitsinformationen zu den
unterschiedlichsten Themenbereichen. Die Regelungen zum
Patientenschutz sind bisher unübersichtlich in vielen (Bundes-)Gesetzen
und Gerichtsentscheidungen verstreut und für den Patienten
schwer zu handhaben. Deshalb unterstützen viele Beteiligte
Bestrebungen, die Rechte des Patienten einheitlich und übersichtlich
in einem Patientenschutzgesetz zu regeln. Dies würde zur
Rechtsicherheit aller Beteiligten im Gesundheitswesen beitragen.
(Natürlich kann dieser Text im Email Programm beliebig geändert
und ergänzt werden).
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