Die parlamentarische Demokratie basiert auf dem Vertrauen des Volkes; Vertrauen ohne Transparenz, die erlaubt, zu verfolgen, was politisch geschieht, ist nicht möglich (BVerfGE 40, 296 <327>)

geplanter Entwurf

English   in English on same subject http://wkeim.bplaced.net/files/ifg-5-laender-en.htm

Einschreiben

Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den ca. 5. 12. 2010 (geplant)

Kopie: Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Invalidenstraße 44
D-10115 Berlin

Bezug; Ihre E-Mail vom 28.10.2010, Aktenzeichen: Z 14/2618.6.2-068 IFG (Anlage 1)

Betreff: Bisher keine Antwort auf Akteneinsicht in Gutachten "Neubewertung der Nutzen-Kosten-Analyse der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm" 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf das Ihre E-Mail vom 28.10.2010, Aktenzeichen: Z 14/2618.6.2-068 IFG in der Sie den Empfang meines Antrages auf das Gutachten "Neubewertung der Nutzen-Kosten-Analyse der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm" vom 25.10.2010 bestätigen. 

Bisher ist jedoch keine Antwort auf Akteneinsicht in Gutachten "Neubewertung der Nutzen-Kosten-Analyse der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm" bei mir angekommen.

Obwohl unverzüglicher Zugang Vorrang hat ist nun schon die Monatsfrist von § 7 (5) des Informationsfreiheitsgesetzes um mehr als 25% überschritten. § 7 (5) des Informationsfreiheitsgesetzes lautet: "Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen. Der Informationszugang soll innerhalb eines Monats erfolgen."

Dabei legte ich die Demokratieperspektive (Die parlamentarische Demokratie basiert auf dem Vertrauen des Volkes; Vertrauen ohne Transparenz, die erlaubt, zu verfolgen, was politisch geschieht, ist nicht möglich), Bürger- und Menschenrechtsperspektive (neueste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte) des Antrages zugrunde. Dazu kommt noch die Steuernezahlerperspektive:

Schon 1979 hat die Parlamentarischen Versammlung des Europarates in der Empfehlung Nr. 854 (1979) betr. den Zugang der Öffentlichkeit zu Regierungsunterlagen und die Informationsfreiheit (Anlage 2) die "Auffassung (vertreten), daß die Steuerzahler, d. h. die Öffentlichkeit im allgemeinen, die öffentlichen Mittel aufbringen und daß sie deshalb in der Lage sein müßten, herauszufinden, wie diese öffentlichen Mittel in den Regierungsbehörden und -stellen verwendet oder verschwendet werden."

Der Bundesrechnungshof ist der Ansicht, dass beide Vorhaben sowohl Stuttgart 21 als auch die Neubaustrecke Wendlingen Ulm, aufgrund der überwiegenden Finanzierung durch den Bund tatsächlich als dessen Projekte einzustufen sind (Anlage M). Trotzdem verweigert die Bundesregierung dem Bundestag Auskunft über die Neubaustrecke Wendlingen-Ulm mit Hinweis, dass es sich um ein Projekt der Bahn und Baden-Württemberg handle. In der Drucksache 17/3269 steht "Stuttgart 21 ist "ein eigenwirtschaftliches Projekt der DB Bahn AG" (Anlage N). Der Vorsitzende des Verkehrsausschusses des Bundestages sagt dazu: "Es ist eine Unverschämtheit, dass Parlamentarier über Steuergelder in Milliardenhöhe entscheiden, ohne entsprechende Daten zu haben“ (Anlage O). Da Baden-Württemberg seinen Bürgern und der Presse das Menschen- und Bürgerrecht des Informationszuganges zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung verwehrt, wird damit Intransparenz und Vertuschen möglich. Mit "Tricksen und täuschen" (Anlage P) wurde Stuttgart 21 beschlossen. Die Schlichtung sollte mit Offenheit und Transparenz das "Ende der Mogelei" sein (Anlage Q). Alle Fakten sollten "auf den Tisch kommen" (Anlage R) schienen allen Beteiligten einig zu sein. Allerdings ist es mehr als merkwürdig, dass ausgerechnet Volker Kauder, der Fraktionschef der CDU/CSU die Wähler dazu auffordert sich zu informieren (Anlage S): Die CDU/CSU verhindert Informationsfreiheitsgesetze in Bayern und Baden-Württemberg und ist dafür verantwortlich, dass die Opposition im Bund (und auch alle Abgeordnete der Regierung) im Bundestag nicht genügend informiert werden. Dabei sind Landtage durch mehrere Petitionen auf den Menschen- und Bürgerrechtscharakter der Informationsfreiheit aufmerksam gemacht worden (Anlage T).

Die Befürworter und Gegner von Stuttgart 21 sind sich nun einig, dass Offenheit und Transparenz notwendig sind um verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen. Die Bahn versprach, künftig bei großen Vorhaben stärker den Austausch mit den Bürgern suchen. «Wir glauben, dass ein gesellschaftlicher Grundkonsens für Großprojekte nötig ist. Wir werden uns stärker öffnen und wollen deutlich mehr Transparenz», sagte Bahnvorstand Volker Kefer.

Aber wurden daraus auch alle notwendigen Konseqenzen gezogen? Aus der Sicht des Aktionsbündnisses wurde bei der Schlichtung das Ziel "Alle Fakten auf den Tisch" nicht erreicht. "Viele Unterlagen zum Projekt wurden gar nicht oder nur zu unannehmbarenKonditionen zur Verfügung gestellt" ( Anlage X).

Die Stuttgarter Nachrichten berichten am 07.11.2010:, dass die Grünen kündigen an die Herausgabe der Angaben über Wirtschaftlichkeit notfalls über eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zu erzwingen „Es ist eine Unverschämtheit, dass Parlamentarier über Steuergelder in Milliardenhöhe entscheiden, ohne entsprechende Daten zu haben“ (Anlage 3). Am 10.11.2010 sagte MdB Hofreiter im Verkehrsausschuss des Bundestages, dass kein Abgeordneter die Wirtschaftlichkeitsberechnung sehen konnte (Anlage 4).

Mit der kleinen Anfrage Bundestag Drucksache 17/3766 datiert 11.11.2010 erstrebt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass die Bundesregierung – angesichts der klaren verfassungsrechtlichen Ausgangslage – das Informationsverlangen bezüglich Stuttgart 21 nunmehr unter Aufgabe ihrer bisherigen Haltung befriedigt (Anlage 5).

Am 18.11.2010 berichten die Grünen: "Bahn hält Unterlagen zu 'Stuttgart 21' zurück" (Anlage 6).

Eine Voraussetzung für die Schlichtung war, dass "alle Fakten auf den Tisch" kommen.  Am 20.10.2010 zietieren die Stuttgarter Nachrichten den Schlichter Geißler so: "Sie müssen Abschied nehmen von Ihrer Geheimkammer." (Anlage 7).

Am 21.11.2010 tittelt die Frankfurter Rundschau: Geheimniskrämerei erbost Geißler (Anlage 8). Die Projektgegner warfen der Deutschen Bahn am Freitag beim fünften Treffen vor, wichtige Unterlagen für den „Faktencheck“ nicht zugänglich zu machen. Die Vertreter des Unternehmens wiesen das zurück, zogen sich aber trotzdem den Unmut von Schlichter Heiner Geißler zu. Wenn nicht alles auf den Tisch komme, „dann können wir die Schlichtung auch gleich beenden“, polterte er

Am 30.11.2010 teilt MdB Herrmann in der Schlichtung mit, dass die Grünen eine Verfassungsklage vorbereiten um Informationsrechte für den Bundestag zu erhalten.

Die dargestellten Belange legen eine unverzügliche Behandlung nahe.

Der Vorschlag eines Bürgerinformationsgesetzes der Zivilgesellschaft ist ein "Akt zivilgesellschaftlicher Notwehr" (Anlage U) um die bescheidenen Einsichtsmöglichkeiten des bestehenden Informationsfreiheitsgesetzes im Bund zu überwinden. Wähler werden also daran gehindert, über Stuttgart 21 das zu wissen, was die Behörden wissen, sogar den gewählten Volksvertretern Auskünfte verweigert, die zuständigen Verwaltungsgerichte sind von der Exekutive angestellt, befördert und der Dienstaufsicht (Anlage V) unterworfen. Damit ist der Bürger und Wähler ohnmächtig. Davon, dass "alle Macht vom Volke ausgeht" (Artikel 20 GG) kann keine Rede sein. Wo bleibt Demokratie und Rechtsstaaat, wie sie sonst in Europa und der zivilisierten Welt selbstverständlich sind? Anträge auf Informationszugang sind also eine Notwehr um wenigstens ein bischen Demokratie zu erlangen. Deshalb müssen die bescheidenen Möglichkeiten des IFG auch ausgenützt werden. 

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat in seinem Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit für die Jahre 2006 und 2007 Kapitel 2,2,7 ausgeführt, bei Verzögerungen beizustehen, Deshalb sende ich eine Kopie zur Information an den den Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Ich gebe auch meine Zustimmung, dass gegenüber der Behörde mein Name genannt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Walter Keim


Kopie: Deutscher Presserat (Ist der Handlungsbedarf zu übersehen?), Bundeskanzleramt, Fraktionen im Bundestag, Schlichter Heiner Geißler, MdB Anton Hofreiter, MdB Winfried Hermann, Landtag Baden-Württemberg und Kopfbahnhof 21


Entwicklung:

 

Anlagen:

  1. 28.10.2010: Empfangsbestätigung BMVBS: http://wkeim.bplaced.net/files/101028bmv-Empfangsbest%E4tigung.pdf
  2. Empfehlung Nr. 854 (1979) betr. den Zugang der Öffentlichkeit zu Regierungsunterlagen und die Informationsfreiheit:  http://wkeim.bplaced.net/files/empf_854_1979.htm
  3. 07.11.2010: Stuttgarter Nachrichten: Die Grünen kündigen an die Herausgabe der Angaben über Wirtschaftlichkeit notfalls über eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zu erzwingen „Es ist eine Unverschämtheit, dass Parlamentarier über Steuergelder in Milliardenhöhe entscheiden, ohne entsprechende Daten zu haben“
  4. 10.11.2010: Verkehrsausschuss des Bundestages: MdB Hofreiter: Kein Abgeordneter hat die Wirtschaftlichkeitsberechnung sehen können: http://stuttgart21.wikiwam.de/index.php/Verkehrsausschuss/Sitzung_10.11.2010
  5. 11.11.2010: Mit der kleinen Anfrage Bundestag Drucksache 17/3766 erstrebt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass die Wirtschaftlichkeitsberechnung für Stuttgart 21 offengelegt wird - unter Aufgabe ihrer bisherigen Haltung befriedigt: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/037/1703766.pdf
  6. 18.11.2010: Grüne: Bahn hält Unterlagen zu 'Stuttgart 21' zurück: http://www.ad-hoc-news.de/gruene-bahn-haelt-unterlagen-zu-stuttgart-21-zurueck--/de/News/21733816
  7. 20.10.2010: Stuttgarter Nachrichten: Geißler: "Sie müssen Abschied nehmen von Ihrer Geheimkammer."
  8. 21.11.2010: Frankfurter Rundschau: Geheimniskrämerei erbost Geißler: http://www.fr-online.de/politik/geheimniskraemerei-erbost-geissler/-/1472596/4853648/-/index.html
  9. 30.11.2010: Schlichtung Stuttgart 21 mit Wortprotokollen und Videos: 7. Schlichtung: Die Grünen bereiten eine Verfassungsklage vor um Informationsrechte für den Bundestag zu erhalten.  http://stuttgart21.wikiwam.de/index.php/Schlichtung
  10. 10.11.2010: Herr Volker Kauder kommen Sie Ihrer in einer Demokratie selbstverständlichen Informationspflicht nach: http://wkeim.bplaced.net/files/101110vk.htm

Im Internet publiziert:

  1. Tabellarische Übersichten: Menschenrecht Informationszugang im Bundesgesetzblatt (BGBl.): http://wkeim.bplaced.net/IFG.htm#Europarat 
  2. Bundestagspräsident sendet am 22.12.04 meine Petition über Informationsfreiheit an den Bundeskanzler: http://wkeim.bplaced.net/files/041222btp.pdf
  3. Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zugunsten des Menschenrechts des Zugangs zu Informationen der öffentlichen Verwaltung: http://www.right2info.org/cases#european-court-of-human
  4. 80 Staaten weltweit haben Informationsfreiheitsgesetze erlassen: http://www.right2info.org/access-to-information-laws
  5. 10. July 2006: Sdruženi Jihoceské Matky v. Czech Republic, Application no. 19101/03 , Decision of  ECHR Admissibility of Access to information: http://merlin.obs.coe.int/iris/2006/9/article1
  6. 11. April 2006: GERAGUYN KHORHURD PATGAMAVORAKAN AKUMB v. ARMENIA: Application no. 11721/04.  ECHR decision to communicate freedom to receive information case to Armenia. http://wkeim.bplaced.net/files/echr-11721-04.htm
  7.  Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, 14.4.2009EGMR Beschwerde Nr. 37374/05 TÁRSASÁG A SZABADSÁGJOGOKÉRT ./. Ungarn: http://merlin.obs.coe.int/iris/2009/7/article1
  8. In ca. 50 Staaten ist der Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung in der Verfassung verankert: https://web.archive.org/web/20130723135354/http://www.right2info.org/constitutional-protections-of-the-right-to
  9. 02.11.2010: Bundeskanzleramt weisst auf BMVBS hin.
  10. 17.11.2010: Die Zeit: Bundesamt stoppt Bau von S-21-Schnellbahnstrecke: http://www.zeit.de/wirtschaft/2010-11/bahn-stuttgart-eba
  11. 21.11.2010: Akteneinsicht beim Eisenbahn-Bundesamt: http://wkeim.bplaced.net/files/101121eba.html
  12. Petitionen zur Förderung der Informationsfreiheit 2001-2009: http://wkeim.bplaced.net/petitionen-if.htm
  13. 30.10.08: Bundesrechnungshof an Bundestag: http://stuttgart21.wikiwam.de/index.php/Bundesrechnungshof_2008
  14. Bundestag Drucksache 17/3269: http://www.winnehermann.de/2010/wp-content/uploads/2010/10/101025_AW_Sachstand-S21_und_NBS-Wendlingen-Ulm.pdf 
  15. 07.11.10: Stuttgarter Zeitung: Stuttgart 21 erneut Thema im Bundestag:   http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.verkehrsausschuss-stuttgart-21-erneut-thema-im-bundestag.2e1599b1-a001-437d-8047-12d08b7a00e7.html
  16. 19.08.10: Frankfurter Rundschau: Stuttgart 21: Tricksen und täuschen. http://www.fr-online.de/politik/tricksen-und-taeuschen/-/1472596/4573076/-/index.html
  17. 11.10.2010: Stuttgart 21: Ende der Mogelei: http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,722375,00.html
  18. 15.10.10: Deutschlandfunk: Alle Fakten müssen auf den Tisch: http://www.dradio.de/dlf/sendungen/interview_dlf/1296939/
  19. 10.11.2010: Herr Volker Kauder kommen Sie Ihrer in einer Demokratie selbstverständlichen Informationspflicht nach: http://wkeim.bplaced.net/files/101110vk.htm
  20. Petitione Menschenrecht Informationszugang: http://wkeim.bplaced.net/petitionen-if.htm
  21. 15.12.2010: Greenpeace e.V.: Bürgerinformationsgesetz: Wissen, was die Behörden wissen: http://www.presseportal.de/pm/6343/1735054/greenpeace_e_v
  22. Gewaltentrennung in Deutschland und Europa: http://wkeim.bplaced.net/files/gewaltentrennung.htm
  23. Ergebnisse des Schlichtungsprozesses aus Sicht der Aktionsbündnisses: http://www.gruene-bundestag.de/cms/verkehr/dokbin/363/363413.ergebnisse_des_schlichtungsprozesses_aus.pdf

Anlage A: Tabellarische Übersichten: Menschenrecht Informationszugang im Bundesgesetzblatt (BGBl.)

Europarat zur Informationsfreiheit:

Organisation Name mit Link Über-
setzung
Europarat, 4.11.1950 Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte (BGBl. 1952 Teil II S. 685). Artikel 10: Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit English
Parlamentarische Versammlung, 1979 Empfehlung Nr. 854 (1979) der Parlamentarischen Versammlung des Europarates betr. den Zugang der Öffentlichkeit zu Regierungsunterlagen und die Informationsfreiheit: http://wkeim.bplaced.net/files/empf_854_1979.htm English
Europarat, 1981 "Recommendation No. R (81) 19" on the access to information held by public authorities. English
Parlamentarische Versammlung, 1986 Recommendation 1037 (1986). On Data Protection and Freedom of Information English
Europarat, 2002 Empfehlung Rec (2002) 2 des Ministerausschusses an die Mitgliedstaaten
zum Zugang zu amtlichen Dokumenten
: http://www.fr.ch/ofl/de/cst2004/empf_2002_2.pdf
English
Europarat, 2004 Empfehlung Rec(2004)6 über die Verbesserung der innerstaatlichen Rechtsbehelfe: http://egmr.org/minkom/ch/rec2004-6.pdf English
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte,11.4. 2006 11. April 2006: GERAGUYN KHORHURD PATGAMAVORAKAN AKUMB v. ARMENIA (dec.): Application no. 11721/04. ECHR decision to communicate freedom to receive information case to Armenia: http://wkeim.bplaced.net/files/echr-11721-04.htm English
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, 10.6.2006 Rechtssache Sdruženi Jihoceské Matky gegen Tschechische Republik (dec.), Antrag Nr. 19101/03 vom 10. Juli 2006: http://merlin.obs.coe.int/iris/2006/9/article1 English
Europarat, 2006 Arbeit an bindender Konvention. CDDH: Project 2004/DG2/74 “Guaranteeing the right of the public to have access to official documents”: http://wkeim.bplaced.net/files/project_2004dg274.htm  
Parlamentarische Versammlung, 3 Oktober 2008 Opinion No. 270 (2008)1 Draft Council of Europe convention on access to official documents  
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, 2008 TÁRSASÁG A SZABADSÁGJOGOKÉRT v. Hungary (dec.), ECHR Application no. 37374/05: (admissible 2008) English
Ministerkomitee Europarat, 27.11.08 Konvention des Europarats über den Zugang zu amtlichen Dokumenten (verabschiedet vom Ministerkomitee am 27. November 2008) English
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, 14.4.2009 EGMR Beschwerde Nr. 37374/05 TÁRSASÁG A SZABADSÁGJOGOKÉRT ./. Ungarn: http://merlin.obs.coe.int/iris/2009/7/article1 English

 

Vereinte Nationen (UN) und UNECE zur Informationsfreiheit:

Organisation Name mit Link Über-
setzung
Generalversammlung, 10.12. 1948 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte: Artikel 19: ...Freiheit ... "Informationen (...) zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten." English
Vereinte Nationen, 1966 Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. (BGBl. 1973 II S. 1534) Artikel 19: Freiheit ... "Informationen (...) sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben." English
Europa UNECE, 1998 United Nations Economic Commission for Europe: Umweltschutz: Die Aarhus Konvention: http://www.unece.org/env/pp/acig.htm English
COMMISSION ON HUMAN RIGHTS, 1998 E/CN.4/1998/40, 28 January 1998: Promotion and protection of the right to freedom of opinion and expression Report of the Special Rapporteur, Mr. Abid Hussain, submitted pursuant to Commission on Human Rights resolution 1997/26: III A  
COMMISSION ON HUMAN RIGHTS, 2000 E/CN.4/2000/63, 18 January 2000: Report of the Special Rapporteur on the promotion and protection of the right to freedom of opinion and expression, Mr. Abid Hussain, submitted in accordance with Commission resolution 1999/36: III B  
UN Special Rapporteur, 2004 6. Dezember 2004: Gemeinsame Erklärung der drei Sonderbeauftragten für den Schutz der Meinungsfreiheit ­ der UN-Sonderberichterstatter für freie Meinungsäußerung, der OSZE-Vertreter für Medienfreiheit und der OAS-Sonderberichterstatter für freie Meinungsäußerung: Zugang zu Informationen der Behörden ist ein fundamentales Menschenrecht English

 

 

 

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Anlage: Süddeutschland der Schandfleck bezüglich der Informationsfreiheit in Europa. Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. Access to Information Law = Informationsfreiheitsgesetz.

Informationsfreiheitgesetze in Europa

 

Informationsfreiheit in Europa