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Frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht. (Präambel der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft)

Verteidigung der Menschenrechte: Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Familienleben und faires Verfahren bei unabhängiger Justiz (Gewaltentrennung)

 

Die Vereinten Nationen haben 1948 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) proklamiert. Daraufhin wurden viele Verträge geschlossen um die Menschenrechte zu sichern. Die Bundesrepublik Deutschland ist unter anderem vertraglich verpflichtet die

«Internationale Menschenrechte sind die durch das internationale Recht garantierten Rechtsansprüche von Personen gegen den Staat oder staatsähnliche Gebilde, die dem Schutz grundlegender Aspekte der menschlichen Person und ihrer Würde in Friedenszeiten und im Krieg dienen.» (Walter Kälin, in: Das Bild der Menschenrechte. Herausgegeben von Lars Müller, Walter Kälin, Judith Wyttenbach. Baden 2004, S. 17) [www.humanrights.ch/home/de/Einsteigerinnen/Begriff/idcatart_7564-content.html]

Menschenrechte sind vorstaatliche Rechte, die jedem Menschen als Person gegenüber den organisierten Kollektiven (insbesondere den Staaten) zukommen.

In der Europäischen Union sind Menschenrechte in Artikel 6 (1) des VERTRAGS ÜBER DIE EUROPÄISCHE UNION und Artikel 53 der Charta der Grundrechte der EU aufgeführt. Die EU Kommission schreibt über den "Raums der Freiheit" (KOM (2002) 247) mit "Garantien für die Achtung (...) der Menschenrechte". Leider ist das bisher nicht in Direktiven umgesetzt.

Verletzungen der EMRK können beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingeklagt werden. Der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen behandelt individuelle Klagen bezüglich der Einhaltung des IPbürgR. Der Pakt über soziale Menschenrechte IPwskR wird durch Staatenberichte überwacht: Dabei hat Deutschland den am 30.6.2006 fälligen 5. Bericht E/C.12/DEU/Q/5 erst am 16.9.2008 erstellt. Die UN stellten Deutschland an den sozialen Pranger.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte wurde auf der Basis von Vorschlägen der Vereinten Nationen (UN Resolution 48/134 of  20. Dezember 1993) und des Europarats Empfehlung Recommendation No. R (97) 14 errichtet. In den Schlussbemerkungen des Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte: Deutschland. 31/08//2001.EC. 12/1/Add.68 mahnt der Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen diese Aufgabe an. Trotzdem wurde der erste Direktor Percy MacLean (nun wieder Richter am Verwaltungsgericht Berlin) zum Rücktritt gezwungen, da er auch Menschenrechte in Deutschland einbeziehen wollte, wie sowohl die VN und der Europarat empfohlen hatten. Die Gegner empfahlen Menschenrechte im Ausland zu behandeln. (Siehe: Das Deutsche Institut für Menschenrechte - Vision und Wirklichkeit: Wie soll es nach dem erzwungenen Rücktritt des ersten Direktors weitergehen?). 

Zur Durchsetzung von Rechten gegenüber der Verwaltung wird der Bürger wird auf den Rechtsweg (Art. 19 Abs. 4 GG) hingewiesen. Doch deutschen Gerichten fehlt die Unabhängigkeit von der Exekutive, ein Wesensmerkmal der Demokratie (Gewaltentrennung), um rechtsuchende Bürgern diese Menschenrechte gegen Behörden zu sichern.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 14.4.2009 im Urteil Nr. 37374/05 by TÁRSASÁG A SZABADSÁGJOGOKÉRT ./. Hungary den Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung (Informationsfreiheitsgesetze) als Menschenrecht anerkannt. Am peinligsten ist das Fehlen von Informationsfreiheitsgesetzen in den 5 Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Sachsen. 125 Staaten (https://www.rti-rating.org/country-data/) mit mehr als 5,9 Milliarden Einwohnern haben entweder Informationsfreiheitsgesetze oder entsprechende Verfassungsbestimmungen, d. h. besseren Aktenzugang als 5 Bundesländer.

Inzwischen haben ca. 100 Staaten mit mehr als 5,5 Milliarden Einwohnern Informationsfreiheitsgesetze. Info Europe und das Centre for Law and Democracy haben 89 Gesetzestexte analysiert. Dabei landet Deutschland ganz am Schluss (Right to Information Rating: http://www.rti-rating.org/country-data/), auch hinter den wirtschaftlich aufstrebenden BRIC-Staaten, d. h. ca. 5,5 Milliarden Bürger auf der Welt haben besseren allgemeinen Informationszugang als deutsche Bürger im Bund.

Deutschland möchte am 11.2.2010 das Menschenrecht des Zugangs auf Dokumente der öffentlichen Verwaltung und andere Menschenrechte in den Richtlinien zum IPbürgR streichen (Anlage 25). Am 24.3.2011 (Seite 17 des Sitzungsprotokolls) lehnt das Menschenrechtskomitee den Antrag Deutschlands das Menschenrecht des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung zu entfernen (Paragraph 18 bis 20 Draft General Comment No. 34 on Article 19) ab (Anlage 26).

Da also das deutsche Institut für Menschenrechte daran gehindert wird Menschenrechte in Deutschland zu beobachten, habe ich meine eigenen Untersuchungen angestellt und im Internet veröffentlicht: Menschenrechtsverletzungen Deutschlands: Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Familienleben und faires Verfahren. (Anlage 1: http://wkeim.bplaced.net/files/de_egmr.htm)

Das Ergebnis dieser Untersuchung ist:

Die legislative, exekutive und judikative Gewalt bietet nicht die Gewähr dafür, sich jederzeit für die Menschenrechte einzusetzen und steht nicht auf dem Boden des VERTRAGS ÜBER DIE EUROPÄISCHE UNION, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, des IPbürgR, der europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und der Charta der Grundrechte der EU. Das Bekenntnis zu den "unverletzlichen und unveräußerlichen" Menschenrechten (Artikel 1 (2) GG) ist nur ein Lippenbekenntnis. Muss man wirklich nationale Souveränität so missbrauchen?

Zwar wurde das meine meisten gelesene Seite, aber keiner der angeschrieben ca. 20 staatlichen Stellen (Bundespräsident, Bundeskanzler usw.) hat je darauf geantwortet. Folgende Stellen haben nicht geantwortet:

Bundeskanzler, Bundespräsident, Bundestagspräsident, Verfassungsgericht, Menschenrechtsbeauftragter der Bundesregierung (26.10.2003), Bundesministerium der Justiz (27.10.2003), Kammeranwalt der Landesärztekammer Baden-Württemberg (28.10.2003), Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe (1.11.2003, 10.4.06), Klaus Stoltenberg (BMJ), Ltd. Regierungsdirektor Detlef Brandner (Regierungspräsidium Karlsruhe), hessischer Innenminister Volker Bouffier, hessische Kultusministerin Karin Wolff, Verwaltungsgericht Karlsruhe, Petitionsausschüsse von 12 Bundesländern, Bundesverwaltungsgericht, German Helsinki Committee for Human Rights, 8 Bundesländer, die weiterhin das Menschenrecht der Informationsfreiheit verletzen (2006), Polizeiinspektion Wilhelmshaven, Bundesjustizministerium (28.4.07), Rudolf Bindig (Deutsches Instituts für Menschenrechte), Botschafter Dr. Wilhelm Schönfelder (Vertreter Deutschlands bei der EU), Dr. Reinhard Wiesner (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend), Andreas Hilliger (Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg), BMJ 11.8.07.

Am 18. November 2003 (Anlage 3) und 21. November 2006 (Anlage 4) wurde deshalb der Menschenrechtskommissar des Europarates von mir über strukturelle Probleme in Deutschland unterrichtet. Der Menschenrechtskommissar hat Deutschland 2006 besucht und am 11.7.07 seinen Bericht mit konkreten Vorschlägen veröffentlicht (Anlage 2). Nun geht es um die Verwirklichung und Umsetzung seiner Vorschläge:

 

Deshalb wurde Petitionen an den Bundestag und die Länderparlamente und Briefe an andere Verantwortliche geschrieben um die Vorschläge des Menschenrechtskommissars des Europarates zu verwirklichen:

 

Außerdem habe ich auch an der Bamberger Erklärung mitgearbeitet:

Die "Bamberger Erklärung" vom 21. Oktober 2007 verabschiedet im Rahmen des internationalen Symposiums "Deutsche Jugendämter und Europäische Menschenrechtskonvention" unter der Leitung : Annelise Oeschger, Präsidentin der Konferenz der Internationalen Nichtregierungs-Organisationen des Europarates (Anlage: http://www.blauer-weihnachtsmann.de/uploads/media/2007-10-21-Bamberger-Erklaerung.pdf) stellt fest:      

"Im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes in Deutschland, namentlich von Seiten der Jugendämter, kommt es zu Verletzungen der Menschenrechte, insbesondere der von Art. 3 (Verbot der Folter), Art. 6 (Recht auf ein faires Verfahren vor unabhängigen Gerichten), Art. 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens), Art. 13 (Recht auf wirksame Beschwerde) und Art. 14 (Diskriminierungsverbot) der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte".

 

Folgende Menschenrechte werden untersucht und Menschenrechtsverletzungen festgestellt:

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 14.4.2009 im Urteil Nr. 37374/05 by TÁRSASÁG A SZABADSÁGJOGOKÉRT ./. Hungary den Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung als Menschenrecht anerkannt.  Die Entscheidung in der Rechtssache Nr. 37374/05 von TÁRSASÁG A SZABADSÁGJOGOKÉRT v. Ungarn hat  am 14.4.09 diese Rechtsprechung bestätigt.

Im Artikel 20 GG steht: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" und die "vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an" (das von der gewählten Volksvertretung beschlossene) "Gesetz und (das davon abgeleitete) Recht gebunden". Damit ist auch in Deutschland eine Demokratie europäischen Typs möglich, wenn die Abgeordneten deutscher Parlamente nur wollten und was taugten.

 

Sind weitere Verstöße bekannt? Bitte Schreiben Sie mir falls Sie zusätzliche Informationen haben.

PS:

 

Anlagen:

  1.  Menschenrechtsverletzungen Deutschlands: Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Familienleben und faires Verfahren: http://wkeim.bplaced.net/files/de_emgr.htm

  2.  Pressemitteilung des Europarates 11.7.07: Bericht des Menschenrechtskommissars Thomas Hammarberg über seinen Besuch in Deutschland 9. – 11. und 15. – 20. Oktober 2006: http://wkeim.bplaced.net/files/Bericht-des-Menschenrechtskommissars.html, https://wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?Ref=CommDH(2007)14&Language=lanGerman  Deutsche Institut für Menschenrechte mit der Beobachtung der Menschenrechte in Deutschland beauftragen, nationalen "Aktionsplan Menschenrechte" entwickeln.

  3.  Visit of the Commissioner of Human Rights (CoE) in Germany: http://wkeim.bplaced.net/files/coe-031128.htm

  4.  November 2006: What will the Commissioner for Human Rights report on Germany? http://wkeim.bplaced.net/files/coe-0611.htm

  5.  Informationsfreiheit ist ein Menschenrecht: http://www.heise.de/tp/deutsch/special/frei/12314/1.html, http://www.obs.coe.int/oea_publ/iris/iris_plus/iplus2_2005.pdf.de und http://www.article19.org/pdfs/publications/south-asia-foi-survey.pdf

  6.  Jahrbuch Menschenrechte: http://www.jahrbuch-menschenrechte.de/ 

  7.  CEED - Conseil Européen des Enfants du Divorce. Eltern, Kinder und Grosseltern, Opfer von internationalen und amtlichen Kindesentführungen

  8.   Fundstellenverzeichnis: Urteile und Entscheidungen des EGMR in deutscher Sprache: http://www.egmr.org/

  9.  http://www.justizskandale.de/

  10.  Familienrecht: http://wkeim.bplaced.net/files/familienrecht.htm

  11.  Informationsfreiheit weltweit: http://wkeim.bplaced.net/if.htm

  12.  Wer ist für Mängel bei Patientenrechten verantwortlich: http://wkeim.bplaced.net/anklage.htm

  13.  Deutsche Gerichte dürfen nicht EGMR Urteile umsetzen: http://wkeim.bplaced.net/files/lg_mainz.htm

  14.  http://hudoc.echr.coe.int/hudoc/default.asp?Language=en&Advanced=1 ; http://sim.law.uu.nl/SIM/CaseLaw/hof.nsf/

  15.  Wer ist dafür verantwortlich, dass Deutschland bei der Informationsfreiheit zurück liegt?: http://wkeim.bplaced.net/j'accuse.htm

  16.  Urteile des EGMR auf Deutsch: http://www.coe.int/T/D/Menschenrechtsgerichtshof/Dokumente_auf_Deutsch/Volltext/Urteile/ http://www.egmr.org/

  17.  http://www.crc-watchdog.org/content/europe/violate.html, http://www.michael-hickman.org/eng/eng_docs/030604_to_ob_menzel.html http://www.systemkritik.de/bmuhl/justizverbrechen/brd_familienrecht.html

  18.  Verwaltungsgerichtssache Walter Keim gegen Bundesrepublik Deutschland VG 2 A 85.04: http://wkeim.bplaced.net/files/verwaltungsgericht.htm und http://wkeim.bplaced.net/files/verfassungsbeschwerde.htm

  19.  EUCARS ( European Corruption Analysis and Reduction Service ): http://www.eucars.de/

  20.  Toby Mendel: Freedom of Information as an Internationally Protected Human Right, http://www.juridicas.unam.mx/publica/rev/comlawj/cont/1/cts/cts3.htm und  http://wkeim.bplaced.net/files/Mendel-627.htm

  21.  Der Menschenrechtsbeauftragte des Europarates sagt am 28.11.2003 zu, das Material zu sichten im Zusammenhang mit einem zukünftigen Besuch: http://wkeim.bplaced.net/files/coe-031128.htm.

  22.  Keim ./. Deutschland: Antrag Nr. 41126/05: http://wkeim.bplaced.net/files/echr-061101.htm

  23.  Keim (II) ./. Deutschland Antrag Nr. 31583/07: http://wkeim.bplaced.net/files/egmr-klage.htm

  24.  Gewaltentrennung in Deutschland und Europa: http://wkeim.bplaced.net/files/gewaltentrennung.htm

  25. 11.02.2011: Deutschland möchte das Menschenrecht des Zugangs auf Dokumente der öffentlichen Verwaltung und andere Menschenrechte streichen:  http://wkeim.bplaced.net/files/German_comments_on_Draft_General_Comment_No.34.pdf

  26. HUMAN RIGHTS COMMITTEE. DISCUSSIONS ON DRAFT GENERAL COMMENT NO. 34- MEETING NOTES (18 MARCH – 24 MARCH 2011): http://freedominfo.org/documents/HRCnotesMarch2011.pdf

Ich danke allen, die mir Informationen gegeben haben. Diese Internetpublikation ist auch ein "Hearing": Gerne nehme ich weitere Kommentare entgegen: walter.keim@gmail.com

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