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Wie lange noch verschließt sich der Landtag in Hessen dem Gedanken des "Raums der Freiheit" (KOM (2002) 247) mit "Garantien für die Achtung (...) der Menschenrechte" in Europa gemäß der Fundamental Rights Agency (Grundrechtsagentur gemäß COM(2005)280) ?

English in English on same subject: http://wkeim.bplaced.net/files/ifg-result.htm

Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 17. 11. 2008

 

Hessischer Landtag
Petitionsausschuss
Schlossplatz 1-3
D-65183 Wiesbaden



Betreff: Sachstandsanfrage bezüglich Petition Vorschläge des Menschenrechtskommissars umsetzen Judikative unabhängig machen und dem Gesetz unterwerfen 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,  

ich beziehe mich auf meine Petition Vorschläge des Menschenrechtskommissars umsetzen Judikative unabhängig machen und dem Gesetz unterwerfen vom 26.12.2007.

Bis heute ist keine Bestätigung der Annahme bei mir eingegangen. Deshalb stelle ich hiermit eine Sachstandsanfrage.

Das Petitionsrecht ist ein Grundrecht nach Artikel 17 GG, das eine Behandlungspflicht mit Kenntnisnahme, sachlicher Prüfung und Bescheidung (BVerfGE 2, 225 <230> [= 1 BvR 162/51] vom 22. April 1953 und 1 BvR 1553/90 vom 15.5.92) beinhaltet. Die Respektierung des Petitionsrechts kann durch den Rechtsweg erzwungen werden..

Schon die Abweisung der Petition vom 5. November 2007 weil sie als "Offene Petition" angeblich nicht behandelt werden muss war eine Verletzung des Petitionsrechts.

Am 18. November 2003 (Anlage M) und 21. November 2006 (Anlage N) wurde der Menschenrechtskommissar des Europarates von mir über strukturelle Probleme in Deutschland unterrichtet. Der Menschenrechtskommissar hat Deutschland 2006 besucht und am 11.7.07 seinen Bericht mit konkreten Vorschlägen veröffentlicht (Anlage A). Ich schlage vor seine Vorschläge umzusetzen:  

Laut Artikel 1 (2) GG sind die "unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten (...) Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft".

Die Missachtung der Vorschläge des Menschenrechtskommissars des Europarates, der die Umsetzung der Sicherung von Menschenrechten behandelt macht die Verletzung des Petitionsrechts besonders verwerflich.

Das Menschenrecht der Informationsfreiheit (einschließlich des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung) ist in über 75 Staaten (Anlage 2) mit mehr als ca. 3,5 Milliarden Menschen in Europa, (Nord- und Mittel-)Amerika, Australien, und Asien (Japan, Indien, Indonesien, China) zugute (Anlage 2). In Europa fehlt die Verwaltungstransparenz im Wesentlichen nur in Weißrussland, Russland und 5 CDU/CSU regierten Bundesländern darunter Hessen. Hessen verletzt diese Menschenrecht (Anlage 1), obwohl es auch im Bundesgesetzblatt steht.

Obwohl die Wähler in der Wahl im Januar für eine Komfortable Mehrheit für ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gesorgt haben, wurde es versäumt ein Gesetz zu verabschieden. Zuletzt haben 4 Abweichler die Koalitionsvereinbarung mit IFG verhindert (Anlage 3). Wie lange noch wird Hessen damit der Schandfleck der zivilisierten Welt bleiben?

Im Artikel 20 GG steht: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" und die "vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an" (das von der gewählte Volksvertretung beschlossene) "Gesetz und Recht gebunden". Damit ist auch in Hessen eine Demokratie europäischen Typs möglich, wenn die Abgeordneten nur wollen und sich getrauen.

Mit freundlichen Grüßen 

Walter Keim

Kopie: Deutscher Presserat (Ist der Handlungsbedarf zu übersehen?), Kopien an 5 Bundesländer ohne Informationsfreiheitsgesetze

Anlage:

  1. Tabellarische Übersichten: Menschenrecht Informationszugangsfreiheit im Bundesgesetzblatt (BGBl.): http://wkeim.bplaced.net/IFG.htm#Europarat 
  2. http://www.right2info.org : 76 Staten weltweit mit Informationsfreiheitsgesetzen (IFG) und 51 Staaten mit verfassungsrechtlicher Regelung des Zugangs zu Dokumenten (Informationen) der öffentlichen Verwaltung.
  3. 03.11.08: Gelingt der Aufstieg Hessens vom Schlusslicht zur Spitze? http://wkeim.bplaced.net/files/Hessen-vom_Schlusslicht_zur_Spitze.html

 

Antworten:

 

Tabellarische Übersichten: Menschenrecht Informationszugangsfreiheit zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung im Bundesgesetzblatt (BGBl.)

Europarat zur Informationsfreiheit:

Organisation Name mit Link Über-
setzung
Europarat, 4.11.1950 Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte (BGBl. 1952 Teil II S. 685): Artikel 10: Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit English
Parlamentarische Versammlung, 1979 Empfehlung Nr. 854 (1979) der Parlamentarischen Versammlung des Europarates betr. den Zugang der Öffentlichkeit zu Regierungsunterlagen und die Informationsfreiheit: http://wkeim.bplaced.net/files/empf_854_1979.htm English
Europarat, 1981 "Recommendation No. R (81) 19" on the access to information held by public authorities.  
Parlamentarische Versammlung, 1986 Recommendation 1037 (1986). On Data Protection and Freedom of Information  
Europarat, 2002 Empfehlung Rec (2002) 2 des Ministerausschusses an die Mitgliedstaaten
zum Zugang zu amtlichen Dokumenten
: http://www.fr.ch/ofl/de/cst2004/empf_2002_2.pdf
English
Europarat, 2004 Empfehlung Rec(2004)6 über die Verbesserung der innerstaatlichen Rechtsbehelfe: http://egmr.org/minkom/ch/rec2004-6.pdf English
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, 2006 Rechtssache Sdruženi Jihoceské Matky gegen Tschechische Republik, Antrag Nr. 19101/03 vom 10. Juli 2006 English
Europarat, 2006 Arbeit an bindender Konvention. CDDH: Project 2004/DG2/74 “Guaranteeing the right of the public to have access to official documents”: http://wkeim.bplaced.net/files/project_2004dg274.htm  

 

Vereinte Nationen (UN) und UNECE zur Informationsfreiheit:

Organisation Name mit Link Über-
setzung
Generalversammlung, 10.12. 1948 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte: Artikel 19: ...Freiheit ... "Informationen (...) zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten." English
Vereinte Nationen, 1966 Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. (BGBl. 1973 II S. 1534) Artikel 19: Freiheit ... "Informationen (...) sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben." English
Europa UNECE, 1998 United Nations Economic Commission for Europe: Umweltschutz: Die Aarhus Konvention: http://www.unece.org/env/pp/acig.htm English
COMMISSION ON HUMAN RIGHTS, 1998 E/CN.4/1998/40, 28 January 1998: Promotion and protection of the right to freedom of opinion and expression Report of the Special Rapporteur, Mr. Abid Hussain, submitted pursuant to Commission on Human Rights resolution 1997/26: III A  
COMMISSION ON HUMAN RIGHTS, 2000 E/CN.4/2000/63, 18 January 2000: Report of the Special Rapporteur on the promotion and protection of the right to freedom of opinion and expression, Mr. Abid Hussain, submitted in accordance with Commission resolution 1999/36: III B  
UN Special Rapporteur, 2004 JOINT DECLARATION by the UN Special Rapporteur on Freedom of Opinion and Expression, the OSCE Representative on Freedom of the Media and the OAS Special Rapporteur on Freedom of Expression: http://merlin.obs.coe.int/iris/2005/2/article1: "The right to access information held by public authorities is a fundamental human right"  

 

 

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Anlage: Süddeutschland und Niedersachsen sind der Schandfleck bezüglich der Informationsfreiheit in Europa. Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. Access to Information Law = Informationsfreiheitsgesetz.

Informationsfreiheitgesetze in Europa

 

Informationsfreiheit in Europa