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Walter Keim E-mail: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 27.6.2001
An den Petitionsausschuss des
Landtages von Baden-Württemberg
Haus des Landtages
Konrad Adenauer Str. 3
D-70173 Stuttgart
Petition: Rechtlosigkeit der Patienten gegenüber Ärzten im
vorgerichtlichen (aussergerichtlichen) Bereich
Sehr geehrter Herr Haas,
mit Bezug auf Artikel 17 GG (Beschwerderecht) und meine Klagen beim Sozialministerium vom 9.5.01 und Innenministerium 19.7.00, 20.7.00 und 4.10.00 betreffend Einsicht in Patientenunterlagen, Löschung falscher Angaben
und Berufsaufsicht der Ärzte richte ich folgende Petition Patientenrechte gegenüber Ärzten betreffend.
Diese Petition betrifft folgende Rechte (im Folgenden: "diese Rechte"
genannt) im Bereich Arzt-Patientverhältnis:
1. Recht auf Akteneinsicht.
2. Recht auf Rechtsbelehrungen/Klagebehelfsbelehrungen und Information über eigene
Rechte.
3. Recht an eine übergeordnete oder unabhängige Stelle zu
klagen.
4. Recht auf Antworten auf Klagen.
5. Berichtigung von Fehlern in Krankenakten
Bitte überzeugen Sie sich selbst anhand des norwegische
Verwaltungsgesetzes
(http://www.lovdata.no/all/nl-19670210-000.html),
Norwegischen Heilberufsgesetz:
(http://www.lovdata.no/all/hl-19990702-064.html),
Patientenrechtsgesetz
(http://www.lovdata.no/all/hl-19990702-063.html),
dass in einem zivilisierten Staat diese Rechte auch gegenüber
Ärzten gewährt werden. Übersetzte Auszüge sind
diesem Brief beigelegt.
Gegenüber der AOK sichert die Sozialgesetzgebung diese Rechte:
Akteneinsicht nach § 25 Abs. SGB X, Beratungspflicht nach § 7 SGB XI und § 14 SGB I, umfassende und schnelle
Gewährung nach § 17 SGB I und Berichtigung nach § 84 SBG X. Weiter gibt es Klagemöglichkeiten im AOK System und
kostenlose Sozialgerichtsverfahren.
Gegenüber Ärzten gelten Rechte 2. und 4. nicht, 1. eingeschränkt und 3. und 5. nur auf dem Papier.
Ärzte stehen gewissermasen "über" diesen Pflichten,
ein unzeitgemäßer Anachronismus, sowohl im nationalen Vergleich mit anderen
Berufsgruppen als auch im internationalen Vergleich.
Die skandalöse Entscheidung der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg
vom 23.10.00 am
16.6.01 nur teilweise revidiert (Der Arzt wird gebeten Einsicht in die
Krankenakten zu gewähren) vom der Ärztekammer Baden-Württemberg
zeigt, dass die
Patienten im vorgerichtlichen Bereich in Deutschland (im
Gegensatz zu Skandinavien und
deutschen Gerichtsverfahren) völlig rechtlos sind.(Der Arzt wird nun von mir gebeten Einsicht in die
vollständigen Krankenakten zu gewähren, Berichtigung zu überdenken) Hier wird
dokumentiert, dass der Volksmund
Recht hat, dass einen Krähe der anderen kein Auge aushackt.
Nicht nur, dass man nicht Recht und keine Unterstützung von der Ärztekammer bekommt, zusätzlich werden Übergriffe
gemacht indem Angehörigen ihr Wort und Briefe auf den Kopf gestellt werden um Ärzten aus der Patsche zu helfen.
Das Sozialministerium Baden-Württemberg hat nicht die
rechtlichen Instrumente daran zu rütteln. Zwar haben sowohl das
Sozialministerium (22.5.01 und 13.6.01) als auch das
Innenministerium (16.8.00 und 12.12.00) sich sehr bemüht, sind
aber leider beide machtlos. Das Innenministerium als Aufsichtsbehörde des
Datenschutzes im nichtöffentlichen Bereich schreibt: "Der Arzt ist ...
verpflichtet, die Behandlung zu dokumentieren. Diese Dokumentation, ein
personenbezogenes Datum des Patienten im Eigentum des Arztes, ... ist eine Akte.
... Da das BDSG für Akten nicht gilt, kann auch keine Einsichtnahme oder
Berichtigung auf der Rechtsgrundlage dieses Gesetzes verlangt
werden... Die Aufsichtsbehörde ... trifft gutachterliche
Feststellungen."
Es mag "Rechtens" sein,
aber ist es zweckmäßig einer Aufsichtsbehörde zu bezahlen aber
keinerlei Macht zu geben? Eine unabhängige Beschwerdestelle
fehlt, die Bescheide der Landesärztekammer sind "unanfechtbar".
Damit können in Deutschland nur die ca. 1 %,
die ein Gerichtsverfahren anstrengen in den Genuss dieser Recht
kommen, die in Norwegen allen zustehen. Das Berichtigungsrecht ist sehr eingeschränkt,
verglichen mit Norwegen.
Außerdem sind subjektive Urteile der Ärzte von der Einsicht
ausgenommen sogar in Gerichtsverfahren.
Der Landesgesetzgeber hat den Verfassungsauftrag der Neuordnung
des Lebens nach
demokratischen Regeln, (was Akteneinsicht, Rechtsbelehrungen und
Recht auf Antworten von
Patienten angeht) nicht ausgeführt und ich fordere ihn deshalb
auf das nachzuholen.
Die
Gesetzgeber in Nationalstaten ist souverän und frei. Genauso wie der norwegische
Gesetzgeber bestimmen konnte dass 100 % seiner Bürger diese Rechte bekommen, können
deshalb natürlich deutsche Gesetzgeber 99% ihrer Bürger (diejenigen die nicht
vor Gericht ziehen) davon ausschließen. Aber bei der völligen Rechtlosigkeit
im vorgerichtlichen Bereich gegenüber Ärzten, sich selber als vorbildlichen
Rechtsstaat zu feiern ist vor diesem Hintergrund ein schlechter Witz
Ich kritisiere also das völlige Versagen des/der Gesetzgeber im
Bereich der Ärzte
selbstverständliche Patientenrechte gesetzlich zu sichern.
Diese
Petition ist im Internet unter der Adresse: http://wkeim.bplaced.net/petition3.htm
publiziert, wo auch die Antwort hinkommt.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Keim
Kopie: Rechtsausschuß des Bundestages
Diese Internetpublikation ist ein "Hearing". Gerne nehme ich Ihre Kommentare entgegen:
walter.keim@gmail.com
Anhang: Heilberufsgesetz: http://wkeim.bplaced.net/heilberufsgesetz.htm
Verwaltungsgesetz: http://wkeim.bplaced.net/verwaltungsgesetz.htm (gilt auch
für Klagen im Gesundheitsbereich)
Patientenrechtsgesetz: http://wkeim.bplaced.net/patientenrechtsgesetz.htm
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