Subject: Re: IFG-Anfragen – bald nur mehr per ChatBot? |
From: Walter Keim <walter.keim@gmail.com> |
Date: 21.05.2026, 13:04 |
To: Erwin Ernst Steinhammer <erwin.ernst.steinhammer@informationsfreiheit.at> |
CC: Forum Informationsfreiheit <office@informationsfreiheit.at> |
Knowledge will forever govern
ignorance, and a people who mean to be their own
governors,must arm
themselves with the power knowledge gives.
A popular government
without popular information or the means of acquiring it, is
but a
prologue to a farce or a tragedy or perhaps both.
--
James
Madison –
Guten Tag Herr Erwin Ernst Steinhammer,
vielen Dank für Ihr Interesse meine Meinung zu hören.
Für mich ist es natürlich Norwegen als Ausgangpunkt zu wählen.
Ungefähr 105 Millionen Dokumente der gesamten norwegischen Staatsverwaltung sind im Internett in _einer_ Adresse verzeichnet: https://einnsyn.no/ suchbar zugänglich. Anonyme e-post Adressen sind erlaubt.
Die Einführung dieser sehr benutzerfreundlichen Lösung wurde viele Jahre lang von der norwegischen Bürokratie verzögert. Als der norwegische Staatsminister die Bevölkerung um Rat fragte, habe ich ihm empfohlen das endlich zu verwirklichen: http://wkeim.bplaced.net/files/100128adressa-en.htm
Da in Österreich für Auskunftsanträge (Datenauskunft nach Art. 15 DSGVO) keine Formvorschrift gilt, halte ich die Verweigerung von E-Post Anfragen für reine Schikane.
Ich habe versucht die ChatBots zu verstehen. Um die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern sollte ein Chatbot für die gesamte österreichische Staatsverwaltung mit suchbaren Verzeichnis sämtlichen Dokumenten angeboten werden. Das erleichtert Anfragen. Ein Identitätsnachweis ist nicht notwendig in Norwegen.
In Deutschland ist meine Petition aus dem Jahre 2001: Obrigkeitsstaat durch Einführung der Informationsfreiheit überwinden 5 Jahre lang vom "Aufstand der Amtsschimmel" blockiert und sabotiert worden. Nachdem ich die Abgeorneten als grösste Versager der freien domokratischen Welt bebranntmarkt habe, haben 2005 die Koalitionsparteien gegen den Widerstand der Regierung ein Informationsfreihetsgesetz verabschiedet. Das ist alles im Internatt publiziert und vor ein paar Wochen habe ich Google AI-modus (künstliche Intelligenz) gefragt: "Wie hat Keims Kritik die Gesetzgebung bei der Informationsfreiheit beeinflusst?" und gesehen, dass das gelesen wurde.
Allerding hat Bayern meine Petitionen abgelehnt und deshalb wurden Verweigerungen von Anfragen an den Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen eingeklagt. Aber da sind viele Klagen und ich warte auf eine Antwort.
Der Kampf für Informationsfreiheit ist also keine Sonntagsschule.
Für Ihren Einsatz für eine bürger- und benutzerfreundliche Praktizierung der Auskunftsanträge wünsche ich Ihnen Erfolg, aber seien Sie nicht überrascht, dass es da Widerstände gibt.
Mit Besten Grüssen
-- -- Walter Keim Netizen: http://walter.keim.googlepages.com Case Keim Against Germany: No Right to Information Law in Bavaria: https://t.co/krZaa1Jyok
Guten Tag Walter Keim,
vielen Dank für die vielen Hinweise und Querverweise! Da Sie sich mit dem Thema eingehend beschäftigt haben würde uns interessieren, wie Sie die verschiedenen angeführten Rechtsordnungen im Vergleich zur österreichischen einschätzen würden. In welchen Bereichen erkennen Sie hier Verbesserungen und in welchen Schlechterstellungen?
Beste Grüße
Erwin Ernst Steinhammerfür das Forum Informationsfreiheit
---
Das Forum Informationsfreiheit arbeitet großteils ehrenamtlich, unterstützt von einer bezahlten Teilzeitstelle. Wir versuchen, diese Stelle längerfristig zu finanzieren. Unterstützen Sie uns: https://fragdenstaat.at/spenden/
Am Mo., 18. Mai 2026 um 09:47 Uhr schrieb Walter Keim <walter.keim@gmail.com>:
Wie schafft die norwegische Staatsverwaltung die Behandlung von ca. 300 000 Anträgen auf Akteneinsicht pro Jahr?
In Bayern wurde das "Recht auf Auskunft" vor 6 Jahren eingeführt für "berechtigtes Interesse" „Die Regelung eines allgemeinen Auskunftsrechts stellt lediglich eine Kodifizierung des schon heute geltenden ... Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Entscheidung dar."
Es hätte mich interessiert wieviel Anträge pro Jahr gestellt werden und wieviele abgelehnt werden als ich die Online-Podiumsdiskussion "Informationsfreiheit in Bayern: Mehr Transparenz wagen?" sah. Leider wird von der Staatsregierung keine Statistikk darüber geführt.
Die Statistik von FragDenStaat zählt 3696 Anfragen in Bayern. Der Anteil erfolgreicher Anfragen ist 20 %. Im Bund wurden seit 2011 128908 Anträge mit FragDenStaat gestellt.
Die Informationsfreiheit wurde vor mehr als 250 Jahren in Schweden erfunden. Dort spricht man von der Öfentlichkeit der Verwaltung. Norwegen hat 1970 ein solches Gesetz ("offentleglova": Act relating to the right of access to documents held by public authorities) bekommen und behandelt ca 300 000 Anträge pro Jahr ("Antall innsynskrav i eInnsyn"= Anzahl Einsichtsanträge).
Das geht so:
Im Internett sind ca. 58 Millioner Einträge (Dokumente) beschrieben: https://einnsyn.no/sok
Der Suchbegriff Bayern ergibt 575 Treffer: https://einnsyn.no/sok?f=f5685cb9-e53a-4ad1-b355-f321934b3f8e
Der Suchbegriff Bavaria ergibt 1433 Treffer: https://einnsyn.no/sok?f=165e1315-6814-4d6a-84c6-6f63d57d41df
Der Benutzer kann dann auf "Order" (Bestellung) drücken und in "Chart" seine e-post Adresse eingeben um die Betstellung auszuführen.
Bei einfachen Anfragen ist die Antwortfrist 1 bis 3 Tage. Eine einwöchige Verzögerung wird als Verweigerung angesehen und berechtigt zu einer Klage.
Das ist kostenfrei. Man sieht warum so viele Anträge kostenfrei behandelt werden können: Die Verwaltung bekommt die Dokumentnummer serviert. Dadurch wird die Bearbeitung erleichtert.
Sehr geehrte Frau Guttenberger: Sind Sie immer noch zufrieden mit dem Recht auf Auskunft in Bayern.
Norwegen hat ca. 5 Millioner Einwohner für Bayern sind das altso 600 000 Anträge um das gleiche Niveau zu kommen.
Ich habe Sie so verstanden, dass man sich an Sie wenden kann:
Das ist mein Beitrag: Um Bayern zu helfen respektabel zu werden habe ich an den Menschenrechtsausschuss der VN geklagt: https://web.archive.org/web/20250425182238/https://www.law-democracy.org/case-against-germany-no-right-to-information-law-in-bavaria-breaches-right-to-freedom-of-expression/
http://wkeim.bplaced.net/files/Akteneinsicht-Norwegen.html
On 18.05.2026 09:31, Forum Informationsfreiheit wrote:
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Liebe Unterstützerin, lieber Unterstützer,
liebe Freund*innen!
Seit unserem letzten Newsletter ist viel passiert. Die Regierung will Behörden erlauben, Verfahren per ChatBot anzubieten. Gleichzeitig schränken zwei Ministerien die Kommunikation via E-Mail weiter ein. Wir haben uns dazu geäußert, welche Bedenken wir hierzu sehen. Zusätzlich gingen wir in zwei unserer im letzten Newsletter vorgestellten Fälle vor das Höchstgericht. Außerdem erzählen wir aufgrund einer neuen Initiative des Bildungsministeriums die Geschichte eines Sonder-Amtsgeheimnisses im Bildungsbereich. All das und eine Übersicht über spannende Recherchen in den Medien mithilfe von Informationsbegehren findet sich in diesem Newsletter.
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Informationsbegehren per ChatBot statt per E-Mail?
Seit Monaten verweigern Justizministerium und Finanzministerium die Beantwortung von per E-Mail gestellten Informationsbegehren. Das haben wir bereits im September kurz nach Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes kritisiert. Dabei gilt die E-Mail-Kommunikation als der digitale Standard für Geschäftsbeziehungen und Kontakte mit Institutionen und Organisationen. Dieser Ausschluss wird mit einer Sonderregelung im Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz begründet.
Eben dieses Gesetz wird nun einer größeren Reform unterzogen. Dabei werden nicht etwa Anträge mittels formloser E-Mails ermöglicht, sondern es wird die gesetzliche Grundlage geschaffen, dass die Verwaltung ChatBots anbieten und diese auch automatisiert entscheiden können. In einer formellen Stellungnahme machten wir darauf aufmerksam, welche Bedenken wir bei KI-Entscheidungen in Bezug auf Informationsbegehren haben und welche Änderungen im Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz Verfahren tatsächlich erleichtern könnten.
Wir fordern, dass Informationsbegehren formlos per E-Mail gestellt werden können. Dazu sollen Behörden zumindest eine dafür vorgesehene E-Mail bekanntgeben müssen.
In Fällen wie IFG-Verfahren sind (mittels des harm- und public interest-Tests) komplexe Abwägungsfragen zu treffen, die sich oft nicht rein aus dem Antrag ergeben. In solchen Fällen sollten keine automatisierten Entscheidungen zur Anwendung kommen dürfen. Wir kritisieren außerdem, dass automatisiert erstellte Bescheide auch lange nachdem sie erstellt wurden abgeändert werden können.
Zur konkreten Kritik an automatisierten Entscheidungen und LLMs verweisen wir zudem auf die Stellungnahme von epicenter.works, in der die Probleme mit diesem Vorhaben detailliert aufarbeiten.
Unseren Vorschlag, dass Behörden zur Annahme von Anfragen per E-Mail verpflichtet werden sollten, haben wir außerdem bei der von Staatssekretär Josef »Sepp« Schellhorn eingerichteten „Servicestelle für Entbürokratisierungs- und Deregulierungsanliegen“ eingereicht. Das wäre mal eine leicht umsetzbare Entbürokratisierungsmaßnahme.
Neue Bildungstransparenz: Von einer Anfrage zum Sonder-Amtsgeheimnis
Seit gut 10 Jahren kämpfen wir auch im Bildungsbereich um mehr Transparenz. Nun kündigen die NEOS einen „fairen“ Schulvergleich ab Herbst an. Dabei hat gerade das Bildungsministerium unter Bildungsminister Wiederkehr ein Sonder-Amtsgeheimnis in die Ära der Informationsfreiheit gerettet, welche vom Verfassungsgerichtshof bereits für die Zeit vor dem Informationsfreiheitsgesetz als überschießend betrachtet wurde.
Unser Vorstandsmitglied Markus »fin« Hametner hat schon 2015 Daten aus der Zentralmatura angefragt und erzählt in einem Blogpost von der Geschichte dieses Sonder-Amtsgeheimnisses, das im zeitlichen Zusammenhang mit seiner Anfrage geschaffen wurde. Wie er kritisieren auch die renommierten Journalisten Moritz Moser (welcher das Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof führte) und Martin Thür diese Inszenierung des Bildungsministers als vermeintlicher Vorreiter der Transparenz.
Leonardo-Geheimhaltung vor dem VfGH
Wie angekündigt gehen wir gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht, die die vollständige Geheimhaltung unter anderem der Verträge zu den Beschaffungen von Leonardo-Hubschraubern und -Kampfflugzeugen für gesetzeskonform erklärt hat, vor. Im Namen von Obmann Mathias Huter wurde Anfang der Woche eine Beschwerde Richtung Verwaltungsgerichtshof eingebracht, mit dem Ziel, eine zumindest teilweise Informationserteilung zu erreichen. Wir sind gespannt.
Vor die Höchstgerichten kann man nur mit einem Anwalt ziehen, das kostet auch und ist besonders schmerzhaft, weil diese Kosten es schwieriger machen, die Teilzeitstelle von Erwin Ernst Steinhammer über den Sommer hinaus zu finanzieren. Deswegen:
Wir brauchen Unterstützung
Mit dem Inkrafttreten der Informationsfreiheit wird unsere Arbeit noch wichtiger, denn das neue Gesetz muss mit Leben gefüllt werden. Damit wir Bürgerinnen und Bürger bei der Nutzung des Gesetzes unterstützen können, brauchen wir Ihre Hilfe!
Als Spenden-Finanzierte Organisation sind wir weitgehend ehrenamtlich engagiert. Um unsere Teilzeitkraft weiter zu finanzieren und wichtige Rechtsstreite führen zu können brauchen wir aber finanzielle Unterstützung:
Ihre Spende oder Ihren Dauerauftrag!
Vielen Dank!
Interne Aufzeichnungen zu Gesetzesentwürfen vor dem VwGH
Auch in einem weiteren Fall, haben wir uns dazu entschieden vor das Höchstgericht zu ziehen. Hier allerdings vor den Verwaltungsgerichtshof (VwGH). Unser Projektkoordinator Erwin Ernst »eest9« Steinhammer wollte wissen, welche Dokumente bei der Ausarbeitung der Gesetzesentwürfe zur Messenger-Überwachung entstanden sind, darunter Weisungen, E-Mails, Meetingnotizen und Kalendereinträge.
Das Innenministerium verweigerte die Herausgabe mit der Begründung, es handle sich um noch nicht „approbierte“ (d.h. anerkannte) Aufzeichnungen und damit um keine (fertigen) Informationen. Zunächst legten wir eine Bescheidbeschwerde an das Bundesverwaltungsgericht ein. Nach einer Äußerung des Innenministeriums, die von der Akteneinsicht ausgenommen wurde, folgte das Bundesverwaltungsgericht großteils der Argumentation des Ministeriums.
Es entschied unter anderem, dass persönliche Notizen, Vorentwürfe und viele interne Dokumente nicht unter den Informationsbegriff des IFG fallen oder zum Schutz personenbezogener Daten der Sachbearbeiter*innen nicht herausgegeben werden müssen. Zugang gewährt wurde nur zu E-Mails aus zwei allgemeinen Funktionspostfächern. Diese Interpretation des Gesetzes widerspricht nicht nur einem von uns errungenen Erkenntnis des VwGH, es schränkt auch die Kontrollfunktion des IFG ein, da nach ihr selbst dienstliche Aufzeichnungen oder Entwürfe nicht mehr überprüfbar sind. Eine Klärung durch den Verwaltungsgerichtshof ist daher entscheidend, damit das Informationsfreiheitsgesetz sein Potenzial erfüllen kann.
Beide Fälle, die wir vor die Höchstgerichte bringen, wurden auch in der neuen Rechtsprechungsübersicht von Hans Peter Lehofer erwähnt, die auch den einen oder anderen weiteren interessanten Fall beinhaltet.
Sie sind Jurist*in oder Rechtsanwält*in und hätten Interesse, uns bei ähnlichen Fällen zu unterstützen? Wir freuen uns über eine Kontaktaufnahme unter office@informationsfreiheit.at
In den Medien
- Unternehmen, die zu mehr als 50% dem Staat gehören, zählen zu den sogenannten „privaten Informationspflichtigen“. Doch welche Unternehmen hierunter fallen, scheint nicht immer so klar zu sein. So stellte sich in einem Verfahren zu einem Informationsbegehren vor dem Bundesverwaltungsgericht heraus, dass niemand weiß, wem 50% des Flughafen Wiens gehören.
- Mit Hilfe von Informationsbegehren forschte die Wiener Zeitung nach, wem die Flächen in der Stadt Wien gehören und wie viele davon noch im Besitz der öffentlichen Hand stehen.
- Der Grüne Landtagsabgeordnete Rudolf Hemetsberger wollte mit einer IFG-Anfrage erfahren, warum Gmunden nicht gegen Zweitwohnsitze vorgehen darf. Das Landesverwaltungsgericht gibt ihm nun teilweise recht: Er darf Einsicht in das Gutachten nehmen, aber nur vor Ort und ohne Kopien oder Fotos. ORF.at und die OÖNachrichten berichteten darüber.
- Zahlen Staaten einen fairen Preis für das lebensrettende Krebsmedikament „Keytruda“? Dass wollte eine globale Investigative Recherche wissen, an der sich hierzulande die Zeitungen Profil und Der Standard beteiligten. Um das herauszufinden, versuchten sie auch Informationsbegehren an die Bundesländer zu stellen, leider ohne Erfolg.
- Ein Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz sollte die Hintergründe der Ehrenzeichen-Nominierung des griechisch-russischen Dirigenten Teodor Currentzis offenlegen. Hofburg und Kulturministerium verweigerten die Herausgabe der Unterlagen unter anderem mit Verweis auf eine unbeeinträchtigte Entscheidungsfindung, Datenschutz und mögliche Auswirkungen auf außenpolitische Beziehungen.
- Wie die Kronen Zeitung berichtet, brachte eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Wiener ÖVP-Klubobmanns Harald Zierfuß ans Licht, dass der Kinderbetreuungsverein Abendstern monatlich 188.905 Euro an Förderungen der Stadt Wien erhält. Drei externe Prüfberichte und Kritik des Stadtrechnungshof Wien werfen Fragen zur Kontrolle der Fördermittel und zum Umgang mit festgestellten Mängeln auf.
- Im Tiroler Brixental dürften gesetzlich eigentlich nur bis zu 8% der Wohnsitze sogenannte Freizeitwohnsitze sein, dennoch hat Brixental eine Quote von 15%. Ein politisch interessierter Bürger wollte nun mithilfe des Informationsfreiheitsgesetzes wissen, wo diese Freizeitwohnsitze liegen, um sie auf einer Karte öffentlich zu machen und zog dafür vor das Tiroler Landesverwaltungsgericht. Der ORF Tirol berichtete.
- Der Journalist Maximilian Werner wollte Einsicht in die Akten eines laufenden Verfahrens beim Verfassungsgerichtshof zur Parteienfinanzierung, insbesondere in die Stellungnahme der Bundesregierung. Er berief sich dabei auf frühere Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs, wonach Journalist*innen unter Umständen ein „rechtliches Interesse“ an Informationen geltend machen können. Der VfGH hat den Antrag abgewiesen.
Selbst mitmachen
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Mit besten Grüßen
Erwin Ernst Steinhammer
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