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Subject: Re: IFG-Anfragen – bald
nur mehr per ChatBot?
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From: Walter Keim
<walter.keim@gmail.com>
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Date: 21.05.2026, 13:04
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To: Erwin Ernst Steinhammer
<erwin.ernst.steinhammer@informationsfreiheit.at>
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CC: Forum Informationsfreiheit
<office@informationsfreiheit.at>
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Knowledge will forever govern
ignorance, and a people who mean to be their own governors,must arm
themselves with the power knowledge gives.
A popular government
without popular information or the means of acquiring it, is but a
prologue to a farce or a tragedy or perhaps both.
--
James
Madison –
Guten Tag Herr Erwin Ernst Steinhammer,
vielen Dank für Ihr Interesse meine Meinung zu
hören.
Für mich ist es natürlich Norwegen als Ausgangpunkt
zu wählen.
Mehr als ungefähr 105 Millionen Dokumente
(Mai 2026) der gesamten norwegischen Staatsverwaltung sind im
Internet in _einer_ Adresse suchbar verzeichnet: https://einnsyn.no/
zugänglich. Anonyme e-post Adressen sind erlaubt. 2025 wurden so 460
000 Anträge bearbeitet.
Die Einführung dieser sehr
benutzerfreundlichen Lösung wurde viele Jahre lang von der
norwegischen Bürokratie verzögert. Als der norwegische
Staatsminister die Bevölkerung um Rat fragte, habe ich ihm empfohlen
das endlich zu verwirklichen:
http://wkeim.bplaced.net/files/100128adressa-en.htm
Da in Österreich für Auskunftsanträge
(Datenauskunft nach Art. 15 DSGVO) keine Formvorschrift gilt, halte
ich die Verweigerung von E-Post Anfragen für reine Schikane.
Ich habe versucht die ChatBots zu
verstehen. Um die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern, sollte ein
Chatbot für die gesamte österreichische Staatsverwaltung mit
suchbaren Verzeichnis sämtlichen Dokumenten angeboten werden. Das
erleichtert Anfragen. Ein Identitätsnachweis ist nicht notwendig in
Norwegen.
In Deutschland ist meine Petition aus dem Jahre
2001:
Obrigkeitsstaat durch Einführung der Informationsfreiheit
überwinden 5 Jahre lang vom "Aufstand
der Amtsschimmel" blockiert und sabotiert worden. Nachdem
ich die Abgeordneten als die grössten Versager der freien
demokratischen Welt gebrandmarkt habe, haben 2005 die
Koalitionsparteien gegen den Widerstand
der Regierung ein Informationsfreiheitsgesetz verabschiedet. In
12 Bundesländern wurden entsprechende
Petitionen gestellt. Das ist alles im Internet publiziert und vor
ein paar Wochen habe ich Google AI-modus (künstliche Intelligenz)
gefragt: "Wie
hat Keims Kritik die Gesetzgebung bei der Informationsfreiheit
beeinflusst?" und gesehen, dass das gelesen wurde.
Allerding hat Bayern meine
Petitionen abgelehnt und deshalb wurden Verweigerungen von Anfragen
an den Menschenrechtsausschuss
der Vereinten Nationen eingeklagt. Aber da sind viele Klagen und
ich warte auf eine Antwort.
Der Kampf für Informationsfreiheit ist also keine
Sonntagsschule.
Für Ihren Einsatz für eine bürger- und
benutzerfreundliche Praktizierung der Auskunftsanträge wünsche ich
Ihnen Erfolg, aber seien Sie nicht überrascht, dass es da
Widerstände gibt.
Mit Besten Grüssen
--
--
Walter Keim
Netizen: http://walter.keim.googlepages.com
Case Keim Against Germany: No Right to Information Law in Bavaria:
https://t.co/krZaa1Jyok
On 20.05.2026 13:45, Erwin Ernst Steinhammer wrote:
Guten Tag Walter Keim,
vielen Dank für
die vielen Hinweise und Querverweise! Da Sie sich mit dem Thema
eingehend beschäftigt haben würde uns interessieren, wie Sie die
verschiedenen angeführten Rechtsordnungen im Vergleich zur
österreichischen einschätzen würden. In welchen Bereichen erkennen
Sie hier Verbesserungen und in welchen Schlechterstellungen?
Beste Grüße
Erwin Ernst
Steinhammer
für das
Forum Informationsfreiheit
---
Das Forum
Informationsfreiheit arbeitet großteils ehrenamtlich, unterstützt
von einer bezahlten Teilzeitstelle. Wir versuchen, diese Stelle
längerfristig zu finanzieren. Unterstützen Sie
uns: https://fragdenstaat.at/spenden/
Am Mo., 18. Mai 2026 um 09:47 Uhr schrieb Walter
Keim <walter.keim@gmail.com>:
Wie schafft die norwegische Staatsverwaltung die Behandlung von ca.
300 000 Anträgen auf Akteneinsicht pro Jahr?
In Bayern wurde das "Recht
auf Auskunft" vor 6 Jahren eingeführt für "berechtigtes
Interesse" „Die
Regelung eines allgemeinen Auskunftsrechts stellt lediglich eine
Kodifizierung des schon heute geltenden ... Anspruchs auf
ermessensfehlerfreie Entscheidung dar."
Es hätte mich interessiert wieviel Anträge pro
Jahr gestellt werden und wieviele abgelehnt werden als ich die
Online-Podiumsdiskussion "Informationsfreiheit
in Bayern: Mehr Transparenz wagen?" sah. Leider wird von der
Staatsregierung keine
Statistikk darüber geführt.
Die Statistik von FragDenStaat zählt 3696
Anfragen in Bayern. Der Anteil erfolgreicher Anfragen ist 20 %.
Im Bund wurden seit 2011 128908
Anträge mit FragDenStaat gestellt.
Die Informationsfreiheit wurde vor mehr als 250
Jahren in Schweden erfunden. Dort spricht man von der Öfentlichkeit
der Verwaltung. Norwegen hat 1970 ein solches Gesetz
("offentleglova":
Act relating to the right of access to documents held by public
authorities) bekommen und behandelt ca
300 000 Anträge pro Jahr ("Antall
innsynskrav i eInnsyn"= Anzahl Einsichtsanträge).
Das geht so:
Im Internett sind ca. 58 Millioner Einträge
(Dokumente) beschrieben: https://einnsyn.no/sok
Der Suchbegriff Bayern ergibt 575 Treffer:
https://einnsyn.no/sok?f=f5685cb9-e53a-4ad1-b355-f321934b3f8e
Der Suchbegriff Bavaria ergibt 1433 Treffer:
https://einnsyn.no/sok?f=165e1315-6814-4d6a-84c6-6f63d57d41df
Der Benutzer kann dann auf "Order" (Bestellung) drücken
und in "Chart" seine e-post Adresse eingeben um die
Betstellung auszuführen.
Bei einfachen Anfragen ist die Antwortfrist 1 bis 3 Tage. Eine
einwöchige Verzögerung wird als Verweigerung angesehen und
berechtigt zu einer Klage.
Das ist kostenfrei. Man sieht warum so viele Anträge kostenfrei
behandelt werden können: Die Verwaltung bekommt die Dokumentnummer
serviert. Dadurch wird die Bearbeitung erleichtert.
Sehr geehrte Frau Guttenberger: Sind Sie immer noch zufrieden mit dem
Recht auf Auskunft in Bayern.
Norwegen hat ca. 5 Millioner Einwohner für Bayern sind das altso 600
000 Anträge um das gleiche Niveau zu kommen.
Ich habe Sie so verstanden, dass man sich an Sie wenden kann:
Das ist mein Beitrag: Um Bayern zu helfen
respektabel zu werden habe ich an den Menschenrechtsausschuss der VN
geklagt:
https://web.archive.org/web/20250425182238/https://www.law-democracy.org/case-against-germany-no-right-to-information-law-in-bavaria-breaches-right-to-freedom-of-expression/
http://wkeim.bplaced.net/files/Akteneinsicht-Norwegen.html
On 18.05.2026 09:31, Forum Informationsfreiheit wrote:
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Liebe
Unterstützerin, lieber Unterstützer, liebe
Freund*innen!
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Seit
unserem letzten Newsletter ist viel passiert. Die
Regierung will Behörden erlauben, Verfahren per
ChatBot anzubieten. Gleichzeitig schränken zwei
Ministerien die Kommunikation via E-Mail weiter
ein. Wir haben uns dazu geäußert, welche Bedenken
wir hierzu sehen. Zusätzlich gingen wir in zwei
unserer
im letzten Newsletter vorgestellten Fälle
vor das
Höchstgericht. Außerdem erzählen wir aufgrund
einer neuen Initiative des Bildungsministeriums die
Geschichte eines Sonder-Amtsgeheimnisses im
Bildungsbereich. All das und eine Übersicht über
spannende Recherchen in den Medien mithilfe von
Informationsbegehren findet sich in diesem
Newsletter.
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Seit
Monaten verweigern Justizministerium und
Finanzministerium die Beantwortung von per E-Mail
gestellten Informationsbegehren. Das haben wir
bereits im September kurz nach Inkrafttreten des
Informationsfreiheitsgesetzes kritisiert.
Dabei gilt die E-Mail-Kommunikation als der
digitale Standard für Geschäftsbeziehungen und
Kontakte mit Institutionen und Organisationen.
Dieser Ausschluss wird mit einer Sonderregelung im
Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz begründet.
Eben
dieses Gesetz wird nun einer größeren Reform
unterzogen. Dabei werden nicht etwa Anträge
mittels formloser E-Mails ermöglicht, sondern es
wird die gesetzliche Grundlage geschaffen, dass die
Verwaltung ChatBots anbieten und diese auch
automatisiert entscheiden können. In einer
formellen
Stellungnahme
machten
wir darauf aufmerksam, welche Bedenken wir bei
KI-Entscheidungen in Bezug auf Informationsbegehren
haben und welche Änderungen im Allgemeinen
Verwaltungsverfahrensgesetz Verfahren tatsächlich
erleichtern könnten.
Wir
fordern, dass Informationsbegehren formlos per
E-Mail gestellt werden können. Dazu sollen
Behörden zumindest eine dafür vorgesehene E-Mail
bekanntgeben müssen.
In
Fällen wie IFG-Verfahren sind (mittels des harm-
und public interest-Tests) komplexe Abwägungsfragen
zu treffen, die sich oft nicht rein aus dem Antrag
ergeben. In solchen Fällen sollten keine
automatisierten Entscheidungen zur Anwendung kommen
dürfen. Wir kritisieren außerdem, dass
automatisiert erstellte Bescheide auch lange
nachdem sie erstellt wurden abgeändert werden
können.
Zur
konkreten Kritik
an automatisierten Entscheidungen und LLMs
verweisen wir zudem auf die Stellungnahme von
epicenter.works,
in der die Probleme mit diesem Vorhaben detailliert
aufarbeiten.
Unseren
Vorschlag, dass Behörden zur Annahme von Anfragen
per E-Mail verpflichtet werden sollten, haben wir
außerdem bei der von Staatssekretär Josef »Sepp«
Schellhorn eingerichteten „Servicestelle für
Entbürokratisierungs- und Deregulierungsanliegen“
eingereicht. Das wäre mal eine leicht umsetzbare
Entbürokratisierungsmaßnahme.
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Neue
Bildungstransparenz: Von einer Anfrage zum
Sonder-Amtsgeheimnis
Seit
gut 10 Jahren kämpfen wir auch im Bildungsbereich
um mehr Transparenz. Nun kündigen
die NEOS einen „fairen“ Schulvergleich ab
Herbst an.
Dabei hat gerade das Bildungsministerium unter
Bildungsminister Wiederkehr ein
Sonder-Amtsgeheimnis in die Ära der
Informationsfreiheit gerettet, welche vom
Verfassungsgerichtshof bereits für die Zeit vor
dem Informationsfreiheitsgesetz als überschießend
betrachtet wurde.
Unser
Vorstandsmitglied Markus »fin« Hametner hat schon
2015 Daten aus der Zentralmatura angefragt und
erzählt in einem Blogpost
von der Geschichte dieses Sonder-Amtsgeheimnisses,
das im zeitlichen Zusammenhang mit seiner Anfrage
geschaffen wurde. Wie er kritisieren auch die
renommierten Journalisten Moritz
Moser
(welcher
das Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof
führte) und Martin
Thür
diese
Inszenierung des Bildungsministers als
vermeintlicher Vorreiter der Transparenz.
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Leonardo-Geheimhaltung
vor dem VfGH
Wie
angekündigt gehen wir gegen die Entscheidung des
Bundesverwaltungsgericht, die die vollständige
Geheimhaltung unter anderem der Verträge zu den
Beschaffungen von Leonardo-Hubschraubern und
-Kampfflugzeugen für gesetzeskonform erklärt hat,
vor. Im Namen von Obmann Mathias Huter wurde Anfang
der Woche eine Beschwerde Richtung
Verwaltungsgerichtshof eingebracht, mit dem Ziel,
eine zumindest teilweise Informationserteilung zu
erreichen. Wir sind gespannt.
Vor
die Höchstgerichten kann man nur mit einem Anwalt
ziehen, das kostet auch und ist besonders
schmerzhaft, weil diese Kosten es schwieriger
machen, die Teilzeitstelle von Erwin Ernst
Steinhammer über den Sommer hinaus zu finanzieren.
Deswegen:
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Wir
brauchen Unterstützung
Mit
dem Inkrafttreten der Informationsfreiheit wird
unsere Arbeit noch wichtiger, denn das neue Gesetz
muss mit Leben gefüllt werden. Damit wir
Bürgerinnen und Bürger bei der Nutzung des
Gesetzes unterstützen können, brauchen wir Ihre
Hilfe!
Als
Spenden-Finanzierte Organisation sind wir
weitgehend ehrenamtlich engagiert. Um unsere
Teilzeitkraft weiter zu finanzieren und wichtige
Rechtsstreite führen zu können brauchen wir aber
finanzielle Unterstützung:
Ihre
Spende oder Ihren Dauerauftrag!
Vielen
Dank!
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Interne
Aufzeichnungen zu Gesetzesentwürfen vor dem VwGH
Auch
in einem weiteren Fall, haben wir uns dazu
entschieden vor das Höchstgericht zu ziehen. Hier
allerdings vor den Verwaltungsgerichtshof (VwGH).
Unser
Projektkoordinator Erwin Ernst »eest9«
Steinhammer wollte wissen, welche Dokumente bei der
Ausarbeitung der Gesetzesentwürfe zur
Messenger-Überwachung entstanden sind, darunter
Weisungen, E-Mails, Meetingnotizen und
Kalendereinträge.
Das
Innenministerium verweigerte die Herausgabe mit der
Begründung, es handle sich um noch nicht
„approbierte“ (d.h. anerkannte) Aufzeichnungen
und damit um keine (fertigen) Informationen.
Zunächst legten wir eine Bescheidbeschwerde an das
Bundesverwaltungsgericht ein. Nach einer Äußerung
des Innenministeriums, die von der Akteneinsicht
ausgenommen wurde, folgte das
Bundesverwaltungsgericht großteils der
Argumentation des Ministeriums.
Es
entschied unter anderem, dass persönliche Notizen,
Vorentwürfe und viele interne Dokumente nicht
unter den Informationsbegriff des IFG fallen oder
zum Schutz personenbezogener Daten der
Sachbearbeiter*innen nicht herausgegeben werden
müssen. Zugang gewährt wurde nur zu E-Mails aus
zwei allgemeinen Funktionspostfächern. Diese
Interpretation des Gesetzes widerspricht nicht nur
einem
von uns errungenen Erkenntnis des VwGH,
es schränkt auch die Kontrollfunktion des IFG ein,
da nach ihr selbst dienstliche Aufzeichnungen oder
Entwürfe nicht mehr überprüfbar sind. Eine
Klärung durch den Verwaltungsgerichtshof ist daher
entscheidend, damit das Informationsfreiheitsgesetz
sein Potenzial erfüllen kann.
Beide
Fälle, die wir vor die Höchstgerichte bringen,
wurden auch in der neuen Rechtsprechungsübersicht
von Hans Peter Lehofer
erwähnt,
die auch den einen oder anderen weiteren
interessanten Fall beinhaltet.
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Sie
sind Jurist*in oder Rechtsanwält*in und hätten
Interesse, uns bei ähnlichen Fällen zu
unterstützen? Wir freuen uns über eine
Kontaktaufnahme unter
office@informationsfreiheit.at
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In
den Medien
Unternehmen,
die zu mehr als 50% dem Staat gehören, zählen zu
den sogenannten „privaten
Informationspflichtigen“. Doch welche
Unternehmen hierunter fallen, scheint nicht immer
so klar zu sein. So stellte sich in einem
Verfahren zu einem Informationsbegehren vor dem
Bundesverwaltungsgericht heraus, dass niemand
weiß, wem 50% des Flughafen Wiens gehören.
Mit
Hilfe von Informationsbegehren forschte die Wiener
Zeitung nach,
wem
die Flächen in der Stadt Wien gehören
und
wie viele davon noch im Besitz der öffentlichen
Hand stehen.
Der
Grüne Landtagsabgeordnete Rudolf Hemetsberger
wollte mit einer IFG-Anfrage erfahren, warum
Gmunden nicht gegen Zweitwohnsitze vorgehen darf.
Das Landesverwaltungsgericht gibt ihm nun
teilweise recht: Er darf Einsicht in das Gutachten
nehmen, aber nur vor Ort und ohne Kopien oder
Fotos. ORF.at
und
die OÖNachrichten berichteten
darüber.
Zahlen
Staaten einen fairen Preis für das lebensrettende
Krebsmedikament „Keytruda“? Dass wollte eine
globale Investigative Recherche wissen, an der
sich hierzulande die Zeitungen Profil
und
Der
Standard
beteiligten.
Um das herauszufinden, versuchten sie auch
Informationsbegehren an die Bundesländer zu
stellen, leider ohne Erfolg.
Ein
Antrag
nach dem Informationsfreiheitsgesetz sollte die
Hintergründe der Ehrenzeichen-Nominierung des
griechisch-russischen Dirigenten Teodor Currentzis
offenlegen.
Hofburg und Kulturministerium verweigerten die
Herausgabe der Unterlagen unter anderem mit
Verweis auf eine unbeeinträchtigte
Entscheidungsfindung, Datenschutz und mögliche
Auswirkungen auf außenpolitische Beziehungen.
Wie
die Kronen
Zeitung berichtet,
brachte eine Anfrage nach dem
Informationsfreiheitsgesetz des Wiener
ÖVP-Klubobmanns Harald Zierfuß ans Licht, dass
der Kinderbetreuungsverein Abendstern monatlich
188.905 Euro an Förderungen der Stadt Wien
erhält. Drei externe Prüfberichte und Kritik des
Stadtrechnungshof Wien werfen Fragen zur Kontrolle
der Fördermittel und zum Umgang mit
festgestellten Mängeln auf.
Im
Tiroler Brixental dürften gesetzlich eigentlich
nur bis zu 8% der Wohnsitze sogenannte
Freizeitwohnsitze sein, dennoch hat Brixental eine
Quote von 15%. Ein politisch interessierter Bürger
wollte nun mithilfe des
Informationsfreiheitsgesetzes wissen, wo diese
Freizeitwohnsitze liegen, um sie auf einer Karte
öffentlich zu machen und zog dafür vor das
Tiroler Landesverwaltungsgericht. Der
ORF Tirol berichtete.
Der
Journalist
Maximilian Werner wollte Einsicht in die Akten
eines laufenden Verfahrens beim
Verfassungsgerichtshof zur Parteienfinanzierung,
insbesondere in die Stellungnahme der
Bundesregierung. Er berief sich dabei auf frühere
Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs, wonach
Journalist*innen unter Umständen ein „rechtliches
Interesse“ an Informationen geltend machen
können. Der VfGH hat den Antrag abgewiesen.
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Danke
für Ihr Interesse!
Mit
besten Grüßen
Erwin
Ernst Steinhammer für das Team des Forum
Informationsfreiheit
PS:
Unsere
Fördermitglieder unterstützen einen nachhaltigen
Einsatz für staatliche
Transparenz: https://fragdenstaat.at/spenden/!
Jenen
von Ihnen, die uns schon bisher immer wieder
unterstützten – sei es durch finanzielle Spenden
oder sachliche Unterstützung: Danke für die
Unterstützung!
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Sie dieses E-Mail gern an Freunde weiter! Wir
freuen uns über jedes neue Fördermitglied! :)
PPS:
Jede Zuwendung über EUR 1.000 legen wir namentlich
offen. Die
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erhalten dieses Email, weil Sie Transparenzgesetz.at unterstützt
haben oder darum gebeten haben, vom Forum Informationsfreiheit
am Laufenden gehalten zu werden.
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über den europäischen Anbieter mailerlite.com
versandt.
Aus
dem Email-Verteiler austragen
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Walter Keim
Netizen: http://walter.keim.googlepages.com
KEIM, Walter. Paradigm Shift to Promote a Revolution of Treatment of Schizophrenia to Achieve Recovery.
Medical Research Archives https://esmed.org/MRA/mra/article/view/4866
Case Keim Against Germany: No Right to Information Law in Bavaria:
https://t.co/krZaa1Jyok
http://wkeim.bplaced.net/files/enforce_access_to_information.html
Paradigm shift: Can Open dialogue achieve multiplied recovery rate,
reduce schizophrenia per year and halve disability allowance/sickness?
http://wkeim.bplaced.net/files/recovery-en.html
Urgent Appeal to Norway by UN Working Group on Arbitrary Detention:
‘Discontinue forced treatment/hospitalization immediately’
https://spcommreports.ohchr.org/TMResultsBase/DownLoadPublicCommunicationFile?gId=22955
Call to Abolish Forced Psychiatry in Europe:
http://wkeim.bplaced.net/files/stop-torture-europe.html