in English on same subject: http://wkeim.bplaced.net/files/ifg-5-laender-en.htm
 

Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 1.5.2008
 
 
 
An die Regierungen und Parlamentsfraktionen der Bundesländer
Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Kopie: Bundespräsident
 

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Betreff: 40 Mio. Bürger von Verbraucherinformationen ausgeschlossen
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,  
 
40 Millionen Deutsche, die Bürger in acht Bundesländern, können das ab 1. Mai 2008
geltende Verbraucherinformationsgesetz (BGBl. I S. 2558 vom 05. November 2007) bei
ihren kommunalen Behörden vor Ort nicht in Anspruch nehmen. Das hat eine umfangreiche
Analyse der Verbraucherrechtsorganisation foodwatch aller 16 Bundesländer ergeben.
Grund dafür ist, dass diese Länder nicht rechtzeitig die Rechtsgrundlage für
die Behörden in den Gemeinden erlassen haben. In der Übergangszeit sei es
völlig ungewiss, ob die Bürger dort Auskünfte über amtliche
Fleischkontrollen, Messungen von Pestiziden in Gemüse oder gentechnische
Verunreinigungen in Lebensmitteln erhalten, so foodwatch. (Anlage 5: http://www.umweltruf.de/news/111/news0.php3?nummer=12295)
 
Zusätzlich wird der Gebührenknüppel benutzt um die Information der Bürger zu erschweren. Das zeigt der Vergleich mit dem durch EU-Recht abgesicherten Umweltinformationsgesetz.
 
Seit dem Jahr 2002 gibt es Versuche ein Verbraucherinformationsgesetz zu beschließen. Allerdings sabotierte die CDU/CSU Mehrheit im Bundesrat das erste vom Bundestag beschlossene Gesetz. Durch Überschreiten seiner Kompetenz verhinderte der Bundespräsident am 8.12.2006 das von Bundesrat/Bundestag schon beschlossenen Verbraucherinformationsgesetz.
 
Weltweit kommt die Verwaltungstransparenz bisher in mehr als 75 Staaten mit mehr als ca. 3,5 Milliarden Menschen in Europa, (Nord- und Mittel-)Amerika, Australien, und Asien (Japan, Indien, Indonesien, China) zugute. In Europa fehlt die Verwaltungstransparenz im Wesentlichen nur in Weißrussland und Russland und 7 Bundesländern.

In Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen verweigern die regeirenden CDU/CSU Betonköpfe sowohl Zugang zu Informationen der öffentlichen Verwaltung (Informationsfreiheitsgesetze) als auch die Umsetzung des Verbraucherinformationsgesetzes. Die SPD regierten Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz (Im Laufe von 2008) haben jedenfalls Informationsfreiheitsgesetze.

 
Während in den USA und Norwegen jährlich ca. 900 Anträge per Jahr und 100 000 Einwohner gestellt werden sind es im Bund (2006) weniger als 2 Anträge pro 100 000 Einwohner. In NRW sind es etwa ca. 2000 Anträge und kleinen Bundesländern (z. B. Mecklenburg-Vorpommern) einige Hundert. Im Jahre 2007 waren es 1265 Anträge im Bund.
 
Die Informationsfreiheit (einschließlich des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung) ist Teil der Meinungsfreiheit und auch durch international anerkannte Menschenrechte speziell des Artikel 19 des Internationaler Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPbürgR, BGBl. 1973 II S. 1534) geschützt. Diesem Pakt ist Deutschland beigetreten, verletzt ihn aber bisher in 7 Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen.
 
In ca. 70 Staaten ist der Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung in der Verfassung verankert. Weitere ca. 30 Staaten haben dieses Menschenrecht gesetzlich verankert. Damit haben ist diese Menschenrecht in mehr als die Hälfte der Staaten in der Welt realisiert das gemäß Art. 59 Abs. 2 GG Bestandteil des Bundesrechts ist.
 
Ich fordere die 8 Bundesländer ohne Umsetzung des Verbraucherinformationsgesetzes auf, umgehend ihr Versäumnis nachzuholen.

Im Artikel 20 GG steht: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" und die "vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an" (das von der gewählte Volksvertretung beschlossene) "Gesetz und Recht gebunden". Damit ist auch in Deutschland eine Demokratie europäischen Typs möglich, wenn die Abgeordneten nur wollen und sich getrauen.

 
Mit freundlichen Grüßen
 
Walter Keim
Netizen: http://sites.google.com/site/walterkeim/
 
  1. Tabellarische Übersichten: Menschenrecht Informationsfreiheit im Bundesgesetzblatt (BGBl.): http://wkeim.bplaced.net/IFG.htm#Europarat 
  2. Empfehlung Rec (2002) 2 des Ministerausschusses des Europarates an die Mitgliedstaaten zum Zugang zu amtlichen Dokumenten: http://www.fr.ch/ofl/de/cst2004/empf_2002_2.pdf
  3. Access Info Europe: Bindende Konvention für den Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung (Development of a Binding Treaty on the Right of Access to Official Documents): http://www.access-info.org/?id=12
  4. C. Löser: Amtsgeheimnis und Informationsfreiheit im Wandel. Seminararbeit zum Seminar Gegenwartsfragen des Staats- und Verwaltungsrechts bei Prof. Dr. Maximilian Wallerath. Sommersemester 2006. http://www.cloeser.org/pub/Amtsgeheimnis_und_Informationsfreiheit.pdf
  5. foodwatch Praxistest: http://foodwatch.de/kampagnen__themen/informationsgesetz/foodwatch_praxistest/umsetzung_laender/index_ger.html http://www.umweltruf.de/news/111/news0.php3?nummer=12295
  6. 10. July 2006: Sdruženi Jihoceské Matky v. Czech Republic, Application no. 19101/03, Decision of  ECHR (Admissibility). Access to information. http://wkeim.bplaced.net/files/echr-19101-03.htm
  7. 11. April 2006: GERAGUYN KHORHURD PATGAMAVORAKAN AKUMB v. ARMENIA: Application no. 11721/04.  ECHR decision to communicate freedom to receive information case to Armenia.
  8. Empfehlung Nr. 854 (1979) der Parlamentarischen Versammlung des Europarates betr. den Zugang der Öffentlichkeit zu Regierungsunterlagen und die Informationsfreiheit: http://wkeim.bplaced.net/files/empf_854_1979.htm
  9. 2007: CDDH: Project 2004/DG2/74 “Guaranteeing the right of the public to have access to official documents”: http://wkeim.bplaced.net/files/project_2004dg274.htm

 

 

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Anlage: Süddeutschland der Schandfleck bezüglich der Informationsfreiheit in Europa. Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. Access to Information Law = Informationsfreiheitsgesetz.

Das Verbraucherinformationsgesetz ist in 8 Bundesländern für Gemeinden (gelb) nicht umgesetzt. Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen haben zusätzlich kein Informationsfreiheitsgesetz.

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