Walter Keim, E-Mail: walter.keim@gmail.com
      Torshaugv. 2C
      N-7020 Trondheim, den 18.6.01
      
      An das
      Sozialministerium Baden-Württemberg
      Postfach 103443
      D-70029 Stuttgart
      
      Aktenzeichen: 55-EF/Keim, Walter
        Betreff: Rechtsaufsicht über die Landesärztekammer Baden-Württemberg
        Ihr Schreiben vom 13.6.01
      
      
      Sehr geehrter Herr Kleinert,
      
      ich danke Ihnen für Ihr Schreiben vom 13.6.01.
      
      Ich stimme Ihnen zu, dass viele Patientenrechte in Deutschland
      gut wahrgenommen werden, z. B. ist die medizinische Vorsorgung
      möglicherweise
      sehr gut* (wenn auch sehr teuer im internationalen Vergleich).
      
      Ich bin auch völlig einig, dass die Information über
      Patientenrechte sehr wichtig ist. Wie Sie aus der beiliegenden
      Dokumentation ersehen können, wissen selbst
      Patientenorganisationen viel zu wenig und sind teilweise sehr
      schlecht informiert. Viele Organisationen haben zwar die von
      Professor Hart ausgearbeitete Patientenrechtscharta
      unterschrieben aber offensichtlich nicht gelesen. Die BÄK hat
      sicher gute Fachleute, aber antwortet entweder nicht oder mauert
      (29.5.01).
      
      Die Bundesregierung hatte durchaus ein überzeugendes Programm (Schreiben
      an mich vom 28.8.00) das ich nur voll unterstützen kann.
      Allerdings hat die Ärztelobby bekanntlich die
      Bundesgesundheitsministerin gestürzt, beim Kampf ums liebe Geld
      und ob da noch was übrig ist von den Plänen weiß ich nicht.
      Ich werde auf jeden Fall  eine Petition zum
      Anlass nehmen auf
      energischen  Handlungsbedarf bezüglich
        Gesetzesinitiativen
      hinzuweisen.
      
      Ich habe bei "gesetzlichen Patientenrechten" (obwohl
      das vielleicht falsch ausgedrückt war) eben an die Frage gedacht:
      Rechte haben ist eine Sache, das Recht, das zu erfahren eine
      andere und Klagerechte (wenn man diese Rechte nicht bekommt)
      zur Durchsetzung wieder was anderes. Dazu schreibe ich z. 
        Zeit eine
        Petition. Wie
      Sie sehen hat der  Petitionsausschuss für mich
        alle norwegischen
        Rechte im Bereich der Sozialgesetzgebung gefunden, die ich nicht
      so gut wie die norwegischen finde aber doch befriedigend. Dadurch
      wird deutlich, dass die Patientenrechte gegenüber Ärzten ein
      Defizit aufweisen.
      
      Ich werde bald die Entscheidung der Ärztekammer prüfen und
      eventuell klagen und bin gespannt wie sich die von Ihnen
      angesprochenen privat- straf und berufsrechtlichen Vorschriften
      auf Ihre Rechtsaufsichtsentscheidung auswirken. 
      
      Mit freundlichen Grüßen 
      
      Walter Keim
      
      *das stimmt nicht. Die Qualität der medizinische Versorgung ist in
      Deutschland
      unterm Durchschnitt, trotz höchster Kosten in der EU, siehe
      auch das Jahresgutachten des Sachverständigenrates 2000/2001: http://dip.bundestag.de/btd/14/068/1406871.pdf,
      siehe auch World
Health
        Report 2000: Platz
        25.
    
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