span lang="-de-DE">Auch als Einschreiben gesendet

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span lang="-de-DE">Walter Keim

span lang="-de-DE">Torshaugv. 2 C

span lang="-de-DE">N-7020 Trondheim, 26.2.08

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span lang="-de-DE">Oberfinanzdirektion Chemnitz

span lang="-de-DE">Service-Center Süd-Ost

span lang="-de-DE">Beihilfestelle in Ludwigsdorf

span lang="-de-DE">P 18020-K68BW – 6165813 – sc312c

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span lang="-de-DE">Betreff: Widerspruch gegen Bescheid vom 28.1.08 Kennnummer 665/6165813

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span lang="-de-DE">Sehr geehrte Damen und Herren,

span lang="-de-DE"> 

span lang="-de-DE">ich beziehe mich auf den Beihilfebescheid vom 28.1.08 mit Poststempel 29.1.08 auf dem die «Beihilfefestsetzung unter Vorbehalt erfolgt».

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span lang="-de-DE">Gegen diesen Vorbehalt, der weder im Bescheid vom 30.11.07 noch in der Detailabrechnung zum Antrag vom 28.1.08 eindeutig erläutert ist, wird Widerspruch erhoben.

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span lang="-de-DE">Dabei verweise ich auch auf den am 6.12.07 (siehe Anhang) angekommen Begründung auf die Bezug genommen wird: «Diese Entscheidung (...) ist zunächst befristet bis zu einer abschließenden Entscheidung der zuständigen Bundesministerien». Der nun neu hinzugekommene Vorbehalt widerspricht der Fürsorgepflicht. 

span lang="-de-DE"> 

span lang="-de-DE">Im Übrigen möchte ich anregen das in Art. 41 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union gesicherte Recht auf eine gute Verwaltung auch in der Bundesverwaltung erwägen einzuführen. Dies wird im "Europäischen Kodex für gute Verwaltungspraxis" konkretisiert. Auch die Empfehlung Rec(2007)7 des Europarates beschreibt die gute Verwaltung.

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span lang="-de-DE">Mit freundlichen Grüßen

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span lang="-de-DE">gez. Walter Keim

span lang="-de-DE">Netizen:  http://sites.google.com/site/walterkeim/de

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span lang="-de-DE">Entwicklung:

  1. 06.12.07: Aus Fürsorgegründen wird einstweilen gezahlt, befristet einer abschließenden Entscheidung durch die zuständigen Bundesministerien.
  2. Antwort: 03.03.08: Ablehnung und Rechtsbelehrung 
  3. Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart

 

Antworten:

 

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