Die Neue Zeit
Wochenschrift
der
Deutschen Sozialdemokratie
Stuttgart 1921
Verlag und Druck von I. H. W. Diez Nachf. G.m.b. H.
Seite 409
Arbeitsgemeinschaften oder Sozialisierung ?
Von August Ellinger
Während des Krieges , als die Not des Vaterlandes hart an die Herzen
und Köpfe pochte und das Volk in der Abwehr dessen einte , was jetzt doch
gekommen ist - nämlich die Zerstückelung des deutschen Landes und die
Versklavung unseres Volkes -, schien auch das deutsche Unternehmertum
zur Vernunft gekommen zu sein. Man erinnert sich , wie bei Kriegsausbruch
die »Deutsche Arbeitgeberzeitung «, die seit ihrem Bestehen nur Scharf-
macherpolitik getrieben und die Gewerkschaften und den Sozialismus mit
den klobigsten Mitteln bekämpft hatte , plötzlich einigermaßen vernünftig
wurde ; wie sich die Leitungen der Arbeitgeberverbände trotz gewaltigster
Arbeitslosigkeit und trotzdem die Gewerkschaften die Einstellung der Lohn-
kämpfe ausgesprochen hatten - um die Einhaltung der tariflichen Lohn-
und Arbeitsbedingungen bemühten ; wie viele Unternehmer ihren zum
Kriegsdienst eingezogenen Arbeitern und Angestellten beziehungsweise deren
Familien Lohn und Gehalt fortzahlten oder ihnen doch eine laufende Unter-
stützung gewährten. Es hatte den Anschein , als ob die gewaltige Gefahr , in
der damals das ganze deutsche Volk schwebte , dem Unternehmertum die
Augen geöffnet und es für eine Politik des Zusammenarbeitens zwischen
Arbeit und Kapital reifer gemacht hätte. Unter diesem Eindruck sind die
ersten Arbeitsgemeinschaften entstanden.
Diese Arbeitsgemeinschaften waren noch höchst einfache Gebilde. Sie
hatten nicht den Zweck , durch das Zusammenwirken von Arbeitern und
Unternehmern die Voraussetzung für eine spätere Sozialisierung
zu schaffen ; ihre Aufgabe sollte vielmehr nur die Regelung von Industrie- beziehungs-
weise gewerbepolitischen Fragen sein , die einen reinen Gegenwartscharakter
trugen und an denen sowohl Arbeiter wie Unternehmer gleichermaßen inter-
essiert waren. Als Beispiel sei hier nur an ihre Bemühungen um die Be-
schaffung von Arbeit erinnert , die angesichts der gewaltigen Arbeitslosig-
keit zur Vermeidung weiterer Arbeiterentlassungen beziehungsweise zur
Wiedereinstellung bereits entlassener Arbeiter und zur Wiederingangsetzung
stillgelegter Betriebe führen sollten und tatsächlich auch geführt haben.
Als die Arbeitslosigkeit nachließ , weil immer mehr Arbeiter zum Kriegs-
dienst einberufen wurden und auch die Kriegsindustrie immer mehr Arbeiter
brauchte , ging die Bedeutung der Arbeitsgemeinschaften stark zurück. Zum
Teil hörte ihre Tätigkeit vollständig auf. Erst zu Ende des Krieges, nach
dem Zusammenbruch der Heere wurden im Gewirr der Revolution die Ar-
beitsgemeinschaften wieder zu neuem Leben erweckt ; und zwar versuchte
man sie nun zu etwas Neuem , Höherem zu machen , zu etwas , was den Ver-
hältnissen der damaligen Zeit entsprechen sollte. Man stand vor der Um-
1920-1921.
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stellung der Kriegs- auf die Friedenswirtschaft unter den denkbar schwierig-
sten Umständen , unter Umständen , die leicht zu einer Katastrophe , zur völ-
ligen Auflösung der Wirtschaft , zum wirtschaftlichen Chaos führen konnten .
Die so lange auf die Bajonette der Soldaten gestützte alte politische Staats-
macht war zusammengebrochen . Auf sie konnten sich die Unternehmer beim
Um- und Aufbau der zerrütteten deutschen Wirtschaft nicht mehr stüßen ,
die Arbeiterklasse aber , die die politische Staatsmacht übernommen
hatte , war zur Übernahme und Führung der deutschen Wirtschaft unter
Ausschaltung der Unternehmer nicht vorbereitet. Unter diesen Umständen
kamen führende Männer in der Arbeiter- wie in der Unternehmerbewegung
zu der Auffassung, daß die deutsche Wirtschaft nur durch ein Zusammen-
wirken der Arbeiter- und der Arbeitgeberverbände vor den schwersten Er-
schütterungen bewahrt und wieder auf den Friedensstand umgestellt wer-
den könne.
Aus dieser Auffassung heraus wurden im November 1918 die Arbeits-
gemeinschaften aufs neue begründet und gleichzeitig von der Reichsregie-
rung - der Regierung der Volksbeauftragten - mit wichtigen Funktionen
betraut. Für die einzelnen Gewerbe- und Industriegruppen wurden aus den
Arbeitsgemeinschaften heraus Fachausschüsse gebildet. Diese Fachausschüsse ,
die später von der Reichsregierung als Richtlinien für die Bildung von Ar-
beitsausschüssen aufgestellt wurden , sollten nach einer Rede des Staats-
sekretärs Koeth (20. November 1918) als Helfer der Demobilmachungskom-
missare in allen Teilen des Reiches gelten. Jeder Fachausschuß sollte sofort
ein arbeitsfähiges Bureau bilden , an das sich sowohl die Industrie mit ihren
Wünschen und Anträgen wie auch der Staatssekretär wenden konnten.
Aufgabe der Fachausschüsse sollte unter anderem sein: Beschaffung von Ar-
beitsgelegenheit , Prüfung, wie weit Aufträge von staatlicher und privater
Seite vorliegen, Ausgleich zwischen notleidenden und bessergestellten In-
dustrien , Einwirkung auf Unternehmer , die gut verdient haben , ein größeres
Risiko zu übernehmen , zahlenmäßige Regelung, wieviel Arbeiter und Ar-
beiterinnen untergebracht werden könnten , Prüfung der Arbeiterverhältnisse
in den einzelnen Bezirken und nötigenfalls Ausgleich durch Verschiebung,
Unterbringung der Kriegsbeschädigten nach Maßgabe ihrer Verwendbar-
keit usw. Aus den Fachausschüssen sollte je ein Vertreter der Arbeiter und
Arbeitgeber als Mittelsperson und ständiger Mitarbeiter des Staats-
sekretärs bestimmt werden.
Als die Gewerkschaften der Neugründung und dem Ausbau der Ar-
beitsgemeinschaften zustimmten , waren sie wohl zum guten Teil der Auf-
fassung , daß aus diesen Körperschaften unter dem Drucke der proletarischen
Revolution mehr zu machen sei, als in den Richtlinien des Staatssekretärs
Koeth angedeutet war: daß die Arbeitsgemeinschaften bis zu einem gewissen
Grade ein Instrument zur Fortentwicklung und zum schrittweisen Umbau
unserer Wirtschaft in der Richtung zum Sozialismus werden könnten.
Im Reichswirtschaftsministerium scheint auch eine Zeitlang diese Auf-
fassung geherrscht zu haben ; denn in einer Sitzung der Reichsarbeitsgemein-
schaft für das Baugewerbe wurde berichtet: Das Reichswirtschaftsmini-
sterium beabsichtige, im Einvernehmen mit dem Reichsverband der deutschen
Industrie eine großzügige Organisation von Industrie und Gewerbe
in der Weise durchzuführen , daß Zweckverbände oder Wirtschaftskammern dem
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Ministerium als Selbstverwaltungskörper beigeordnet werden .
Jeder Zweckverband sollte eine Industrie oder ein Gewerbe vollständig um-
fassen und aus einem Produktions-, Finanz- , Inlands- , Auslands- und
sozialpolitischen Ausschuß bestehen . Den Ausschüssen würden außer Arbeit-
geber- und Arbeitnehmervertretern auch noch je ein Reichskommissar an-
gehören . Die Zweckverbände würden voraussichtlich Zwangsorganisationen
werden und öffentlich - rechtlichen Charakter haben . Die Errichtung von Ar-
beitskammern als Organisation des Reichsarbeitsministeriums werde hier-
durch nicht berührt .
Die Arbeitsgemeinschaften waren demnach bei ihrer Gründung als zu-
künftige Selbstverwaltungskörper der Industrie und der Gewerbe gedacht.
Sie sollten durch gemeinschaftliche Arbeit zwischen den Organisationen
der Arbeiter und Arbeitgeber das wirtschaftliche Leben der einzelnen
Industrie- und Gewerbegruppen regeln und den Wiederaufbau und
die friedliche Umgestaltung des deutschen Wirtschaftslebens sicher-
stellen . Auf diesem Gedanken der Zusammenarbeit zwischen Arbeit
und Kapital beruht bekanntlich auch die Wissell - Möllendorfsche Plan-
wirtschaft . Wissell hält die zwischen den gewerblichen und industriellen
Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Deutschland bestehenden Arbeitsgemein-
schaften nicht nur für ein Provisorium , sondern für eine Vorstufe der kom-
menden sozialistischen Wirtschaftsverfassung« ( »Das Programm der Sozial-
demokratie , Vorschläge für seine Erneuerung « , S. 56). Da wir einerseits
dem Kapitalismus die Wirtschaft nicht überlassen könnten, weil das ge-
schehen würde auf Kosten der Arbeiterklasse, aber andererseits die Möglich-
keit zur unmittelbaren wirtschaftlichen und politischen Machtergreifung
durch das Proletariat nicht bestehe, so bleibe uns als Mittelweg nur die
Planwirtschaft . »Das deutsche Proletariat war und ist nicht in der Lage,
«sagt Wissell , » allein die Wirtschaft auszubauen . Ebenso war und ist
die Bourgeoisie nicht mehr in der Lage, ohne die freiwillige Mitarbeit des Pro-
letariats die neue Wirtschaftsordnung herzustellen .... So ist das Zusam-
menarbeiten zwischen Bourgeoisie und Proletariat ... nur das Symbol des
Zustandes , den die politisch- ökonomische Entwicklung im Augenblick erreicht
hat. « Wissell selbst ist sich allerdings im Zweifel , ob die historische
Periode dieser Arbeitsgemeinschaft zwischen Bourgeoisie und Proletariat
von längerer Dauer sein wird. » Nach den Erfahrungen der Vergangenheit«,
sagt er, » muß damit gerechnet werden , daß die Bourgeoisie bei Wieder-
kehr einer gewissen Stufe der Akkumulation von Produktionsmitteln den
Versuch machen wird , das Verhältnis der Parität wieder durch ein ein-
seitiges Machtverhältnis zu ersehen. <<Er hält es für die Aufgabe des Prole-
fariats , die Periode der Arbeitsgemeinschaft im Zeitpunkt des Waffenstill-
standes dazu zu benutzen , sich so viele politische und soziale Sicherungen
zu schaffen , daß der Zeitpunkt nicht wiederkehrt , wo ,zwei Arbeiter einem
Unternehmer nachlaufen , ohne daß die politische Macht der Arbeiterklasse
im Staate dieses ökonomische Mißverhältnis ausgleichen kann.
«Inwieweit haben sich nun die auf die Arbeitsgemeinschaften gesetzten
Hoffnungen bis jekt erfüllt? Besteht Aussicht , daß sie jemals zu einem In-
strument der Sozialisierung werden? Oder tragen sie, wie viele meinen , zur
Verhinderung einer energischen Wahrnehmung der Klasseninteressen des
Proletariats und damit zur Erschwerung der Sozialisierung bei?
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Wer die Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaften in den letzten Jahren mit
kritischem Blick verfolgt hat, der weiß , daß sie die auf sie gesenkten Hoff-
nungen nicht erfüllt haben. Sie haben nicht einmal die ihnen in den Richt-
linien des Staatssekretärs Koeth zugewiesenen Aufgaben erfüllt , geschweige
darüber hinaus zu einer Umbildung unserer Wirtschaft in der Richtung
zum Sozialismus beigetragen . Sie haben vielmehr in allen Fällen , wo es
sich um die Lösung von Interessenkonflikten zwischen Arbeit und Kapital,
um die Beschneidung des kapitalistischen Profits oder gar um die Förderung
gemeinwirtschaftlicher Bestrebungen gehandelt hat , vollständig versagt.
Ich will hier nur zwei Beispiele anführen , die mir als Vertreter der deutschen
Bauarbeiter besonders nahe liegen und die mich zu der Überzeugung gebracht
haben , daß die Arbeitsgemeinschaften scheitern müssen an dem unüberbrück-
baren Gegensatz zwischen Arbeit und Kapital.
Am 5. November 1919 regte der seinerzeitige Wiederaufbauminister
Dr. Geßler bei der Zentralarbeitsgemeinschaft die Einsehung einer Kommis-
sion aus Arbeiter- und Arbeitgebervertretern an , die ihm bis zum 20. No-
vember Vorschläge über bestimmte Fragen zum Wiederaufbau
Nordfrankreichs machen sollte , die der Minister als Grundlage
zu seinen Verhandlungen mit der französischen Regierung brauchte. Die Kom-
mission wurde gebildet. Gleich in der ersten Sitzung legten die Arbeiterver-
treter Vorschläge vor , die die Übernahme eines Teiles der Wiederaufbau-
arbeiten in Nordfrankreich durch das Deutsche Reich und die Ausführung
der Arbeiten durch das Deutsche Reich selbst beziehungsweise durch soziale
Treuhänderbetriebe vorsahen. Soweit das Reich zur Ausführung der Ar-
beiten kapitalistische Privatbetriebe nicht entbehren könnte , sollten diese
der Kontrolle des Reiches unterstellt und ihre Gewinne beschränkt werden.
Schon in dieser Sitzung kamen die Gegensäße zwischen Arbeitern und Unter-
nehmern zum Ausdruck. In der zweiten Sitzung stellte sich heraus , daß
der Gegensatz zwischen Arbeitern und Unternehmern
unüberbrückbar und daß die Einreichung gemeinschaftlicher Vorschläge
durch Arbeiter und Unternehmer nicht möglich sei, weil die Vertreter
der Arbeiter von ihrem Vorschlag, den Wiederaufbau Nordfrankreichs auf ge-
meinwirtschaftlicher Grundlage zu betreiben , nicht abgingen, wäh-
rend die Unternehmer einen stark privatkapitalistischen Stand-
punkt vertraten. Auf Ersuchen des Ministers kam man troßdem noch
zu einer dritten Sitzung zusammen. Das Ergebnis war nur , daß sich Arbeiter und
Arbeitgeber zur Einreichung gesonderter Vorschläge entschlossen. Bevor
die Gewerkschaften zur Einreichung ihrer Vorschläge kamen , ging vom Minister
abermals ein Ersuchen zur Fortführung der Verhandlungen ein ,
da es ihm nicht um getrennte Vorschläge der Arbeiter und Arbeitgeber, sondern
um einen Vorschlag des von der Regierung anerkannten »Selbstverwaltungs-
körpers«, der Arbeitsgemeinschaft,zu tun war. Aber auch bei der vierten
Verhandlung war keine Einigung zu erreichen , so daß schließlich die Ge-
werkschaften ihre Vorschläge doch gesondert einreichten.
Der zweite Fall spielte sich im vorigen Jahre bei der Zentral-
arbeitsgemeinschaft für den Kohlenbergbau ab.
Der Deutsche Bauarbeiterverband hatte bei der Reichsregierung angeregt,
zur Verbilligung der Bauausführung bei Errichtung der Bergarbeiterheim-
stätten im rheinisch- westfälischen Industriegebiet einen großen sozialen Bau-
A. Ellinger : Arbeitsgemeinschaft oder Sozialisierung ? Seite 413
I betrieb aus den Mitteln des Kohlenfonds zu errichten . Dem stand eine Ver-
ordnung der Reichsregierung entgegen , nach der die aus der Kohlenabgabe
aufgebrachten Mittel nur zur Erbauung von Bergarbeiterheimstätten be-
stimmt waren , nicht aber auch zur Errichtung von Baubetrieben , die eine
Verbilligung des Bauens zum Ziel haben , also auf eine sparsame Verwen-
dung der Mittel aus dem Kohlenfonds hinauslaufen . Durch Kabinetts-
beschluß - wir hatten damals noch ein in seiner Mehrheit sozialistisches
Kabinett wurde eine Änderung der betreffenden Verordnung er-
reicht . Die Treuhandstelle zur Erbauung von Bergarbeiterheimstätten im
cheinisch -westfälischen Kohlenbezirk , die im Auftrag der Zentralarbeits-
gemeinschaft für den Kohlenbergbau beziehungsweise im Auftrag des Reiches
die Mittel aus dem Kohlenfonds verwaltet , lehnte jedoch die Her-
gabe der Mittel zur Einrichtung eines sozialen Treu-
handbetriebs ab. Während die christlichen und die sozialistischen Ver-
treter der Bergarbeiter in der Treuhandstelle einmütig für die Hergabe der
Mittel stimmten , weil es ihnen um eine Verbilligung des Bauens und um
eine Ersparnis an Geldern der Allgemeinheit zu tun war , wiesen die Ver-
treter der Bergherren, die aufs stärkste von den Verbänden der Bauunter-
nehmer beeinflußt waren , die Geldhergabe für diesen Zweck ebenso ein-
stimmig ab. In der Zentralarbeitsgemeinschaft für den Kohlenbergbau, die
darauf als übergeordnete Instanz zu entscheiden hatte , wiederholte sich genau
das gleiche Spiel, so daß schließlich der Reichsarbeitsminister eingreifen
und durch seine Entscheidung die Interessen der Allgemeinheit wahrnehmen
mußte , zu deren Wahrnehmung sich die paritätisch zu-
sammengesezte Arbeitsgemeinschaft und ihre Organe unfähig gezeigt hatten.
Diese beiden Beispiele zeigen mit aller Deutlichkeit , daß die Arbeits-
gemeinschaften zu einem wenn auch nur schrittweisen Umbau der kapitalisti-
schen Privatwirtschaft in der Richtung zum Sozialismus , ja auch nur zur
Zügelung der kapitalistischen Profitsucht und zum Schuße der Allgemein-
heit vor kapitalistischer Ausbeutung nicht geeignet sind. Das wird
übrigens auch durch die gesamte kapitalistische Entwicklung in den lezten
Jahren bewiesen. Noch nie ist die deutsche Arbeiterklasse und das ganze
schaffende Volk von den Kapitalisten so schamlos ausgebeutet worden , noch
nie waren die Gewinne der Unternehmer , die Dividenden der Aktionäre so
hoch , noch nie aber auch die Lage der Arbeiter - abgesehen von der Kriegs-
zeit- so schlecht wie in den lezten beiden Jahren.
Die Tätigkeit der Arbeitervertreter in den Arbeitsgemeinschaften , den
Außenhandelsstellen , im Kohlenrat usw. hat diese Entwicklung nicht zu hin-
dern vermocht. Man darf auch füglich bezweifeln , ob die Arbeitervertreter
in allen diesen Körperschaften übermäßig viel gelernt haben. Denn hätten
sie es, wären sie den Unternehmern in diesen Körperschaften auch nur im
entferntesten gewachsen, dann hätten sie jedenfalls die Interessen des schaf-
fenden Volkes mit mehr Erfolg, als dies tatsächlich geschehen ist, vertreten.
Ich bin deshalb der Meinung, daß die Zeit der Arbeits-
gemeinschaften vorbei sein sollte. Die Unternehmer haben in
den zweieinhalb Jahren seit Bestehen der Arbeitsgemeinschaften bewiesen ,
daß es ihnen mit der Überbrückung des Gegensatzes zwischen Arbeit und Ka-
pital, mit einer ehrlichen Zusammenarbeit zwischen Arbeitern und Unter-
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1920-1921 2. Bd. 36 Die Neue Zeit
nehmern nicht Ernst ist. Sie wollen zwar eine Zusammenarbeit , aber nur
auf Kosten der Arbeiter. Allenfalls sind sie für eine Politik , die den Ar-
beitern einer Industrie auf Kosten der Allgemeinheit gewisse Vorteile bringt,
vorausgeseht , daß sie dabei selbst den größten Rebbach machen. (Die Vor-
kommnisse in gewissen Körperschaften, wo die Arbeitervertreter geringe
Lohnerhöhungen dadurch einhandelten , dass sie einer erheblichen Verteue-
rung der Produkte zustimmten , also mit zur Abwälzung der Lohnerhöhungen
auf die Verbraucher beitrugen, ist dafür ein guter Beweis.) Sobald die Ar-
beiter sich anschicken , eine Politik der Gemeinwirtschaft , des Sozialismus
zu vertreten , haben die Unternehmer das Interesse an den Arbeitsgemein-
schaften verloren
..
Wenn die deutsche Arbeiterschaft in Zukunft gegenüber dem mächtig er-
starkten Unternehmertum ihre Interessen und die Interessen der Allgemein-
heit vertreten will , muß sie sich neuer , sozialistischer Mittel bedienen ,
muß sie selbst zur praktischen Verwirklichung des Sozialismus schreiten.
Bis jekt haben nur die Kopf- und Handarbeiter des Baugewerbes nach
solchen Mitteln gesucht. Das deutsche Unternehmertum holt zurzeit
zu gewaltigen Schlägen gegen die organisierten Arbeiter aus. Immer unverhüllter kehrt
es wieder den
alten Scharfmacherstandpunkt der Vorkriegszeit heraus. Seht sich diese Ent-
wicklung weiter fort , so ist zu erwarten , daß die Arbeitsgemeinschaften an
den immer stärker werdenden Gegensäßen zwischen Arbeit und Kapital in
nicht allzu ferner Zeit selbst zugrunde gehen. Wir haben dann zwar immer
noch die gesehlichen Arbeitsgemeinschaften, die organisiert sind
im >>Vorläufigen Reichswirtschaftsrat<«. Diese Arbeitsgemeinschaften sind
in der Reichsverfassung festgelegt und werden voraussichtlich
in absehbarer Zeit nicht zu beseitigen sein. Die Hoffnungen, die viele auf
sie sehen , werden aber
auch sie nicht erfüllen ; denn dem beugt schon die Zusammensetzung dieser
Körperschaft vor. Nicht mit Unrecht nannte kürzlich ein hervorragender
Führer einer großen deutschen Gewerkschaft den Vorläufigen Reichswirt-
schaftsrat »das reaktionärste Parlament der Welt«.
In der Tat: während die politischen Parlamente heute in allen modernen Staaten der Welt
aus Grund des allgemeinen Stimmrechts gewählt werden , so daß wenigstens
die Möglichkeit besteht , daß die arbeitenden Klassen als die ungeheure Mehr-
heit der Völker auch in den Parlamenten in absehbarer Zeit eine Mehrheil
bekommen und die Geschicke der Völker im Sinne des Sozialismus beein-
flussen können ist von den zu gleichen Teilen aus Arbeitern und Unter-
nehmern zusammengesehten Wirtschaftsparlamenten ein Fortschritt auf wirt-
schaftlichem Gebiet kaum zu erwarten. Der Gegensatz zwischen Arbeit und
Kapital wird ihre Arbeit unfruchtbar machen , zumal die Vertreter der Ar-
beiter in diesen Parlamenten keine geschlossene Masse darstellen und die
Sozialisten darin infolge der Zersplitterung der Arbeiterschaft niemals eine
Mehrheit erhalten werden. Nicht umsonst sehen sich die reaktionären Par-
teien selbst in Gliedstaaten wie Hamburg für die Schaffung solcher Wirt-
schaftsparlamente ein. Sie wissen , daß hier die Interessen der Besitzenden
immer noch besser aufgehoben sind als im politischen Parlament. Gerade das
sollte aber für die Arbeiterklasse ein Beweis dafür sein , daß sie im Zeichen
der Arbeitsgemeinschaften den Sieg des Sozialismus nicht zu erkämpfen
vermag
Quelle: https://www.bannedthought.net/Germany/DieNeueZeit/DieNeueZeit-V39-part2-1921-Apr-Sep-OCR-sm.pdf