Internationale wissenschaftliche

Korrespondenz zur Geschichte

der deutschen Arbeiterbewegung

36. JAHRGANG, JUNI 2000, HEFT 2


PETER RÜTTERS: Die Bauhütten im Konfliktfeld zwischen DAF-

Aufbau und NS-Mittelstandspolitik. Von der

Schwierigkeit der Deutschen Arbeitsfront, Gewerk

schaftsunternehmen erfolgreich zu übernehmen


August Ellinger, sah sich im April 1933 zu einer Stellung

nahme über „die Bauhütten im neuen Staat“ veranlaßt. (9) Nach der Wiedergabe in der

VsB-Zeitschrift „Bauen, Siedeln, Wohnen“ stellte Ellinger fest, „daß die Bauhütten

bewegung keine politischen, sondern nur wirtschaftliche Aufgaben“ habe und „selbst

verständlich“ auch „nach der Staatsumwälzung an der Lösung der wirtschaftlichen

Aufgaben des deutschen Volkes mitzuarbeiten“ wünsche. Nicht ohne Ironie meinte

Ellinger, „einen Grund gegen eine solche Mitarbeit“ nicht zu sehen, zumal die Bau

hüttenbewegung längst nach den Grundsätzen arbeite, die das vom Reichskanzler im

Reichstag verkündete Wirtschaftsprogramm der Regierung enthalte. „Dazu gehöre be

sonders der Grundsatz, daß das Kapital der Wirtschaft und die Wirtschaft dem Volk zu

dienen habe und nicht umgekehrt."10 Begleitet wurde diese Stellungnahme jedoch von

einer auf die NS-Mittelstandspolitik bezogenen Skepsis, „daß jene Teile des deutschen

Volkes, die in den gewerkschaftlichen Wirtschaftsbetrieben unliebsame Konkurrenten

sähen, die Mitarbeit der sozialen Baubetriebe nicht wollten"

Daß diese bedingte Kompromiß- und Anpassungsbereitschaft den Bauhütten und

dem VsB nicht Unabhängigkeit und Eigenständigkeit im Nationalsozialismus bewahren

konnte, zeigte sich spätestens am 2. Mai 1933, als die Gewerkschaftshäuser und -büros

von NSBO-, SA- und SS-Kommandos nunmehr systematisch besetzt wurden. Während

Gewerkschaftsfunktionäre in „Schutzhaft" genommen, mitunter ermordet wurden,

übernahm die Kontrolle über die freigewerkschaftlichen Organisationen das von

Robert Ley,'1 dem Stabsleiter der Parteiorganisation der NSDAP und zukünftigen Füh

rer der Deutschen Arbeitsfront, im April 1933 für diesen Zweck eingerichtete Aktions

komitee zum Schutz der deutschen Arbeit,12 dem sich in den folgenden Tagen die christ

lichen und die liberalen Gewerkschaften unterstellten. Mit der Gründung der Deut

schen Arbeitsfront am 10. Mai 193313 begann die Zusammenfassung und Umformung

der Gewerkschaften zu einer Einheitsorganisation, der jedoch bereits mit dem „Gesetz

über die Treuhänder der Arbeit“ vom 19. Mai 1933 die Tariffähigkeit und damit die

zentrale gewerkschaftliche Funktion für eine wirtschaftliche Interessenvertretung der

Arbeitnehmer entzogen wurde.14 Mit dieser Funktionsbeschränkung war die DAF dar

auf verwiesen, ihre Existenzberechtigung in allen möglichen sozialpolitischen Aktivitä-

ten zu suchen.

Die gewaltsame Besetzung der Häuser und Büros der freien Gewerkschaften am

2. Mai schloß die Übernahme der freigewerkschaftlichen Bank der Arbeiter, Angestell

ten und Beamten AG ausdrücklich ein, um gleichzeitig die finanziellen Ressourcen der

Gewerkschaften in die Hände zu bekommen. Sie richtete sich aber mit gleicher Intensi

tät gegen alle anderen Einrichtungen und Unternehmen im Besitz der Gewerkschaften.

Eine pseudolegale Grundlage für die Ausdehnung dieser Maßnahme auf das gesamte

Gewerkschaftsvermögen und auf sämtliche Gewerkschaftsunternehmungen schuf ein

am 9. Mai 1933 eröffnetes „Ermittlungsverfahren gegen Leipart und Genossen, betref

fend Korruption bei den freien Gewerkschaften“ durch den Generalstaatsanwalt beim

Landgericht Berlin.15 Im Zuge dieses Strafverfahrens, das, wie zu erwarten, ergebnis

los und ohne Mitteilung an die Betroffenen 1941 eingestellt wurde,16 verfügte der Gene

ralstaatsanwalt zunächst am 9. Mai, „das Vermögen der sozialdemokratischen Partei

Deutschlands, der sozialdemokratischen Zeitungen und des Reichsbanners Schwarz-

Rot-Gold“ zu beschlagnahmen,17 indem er die Fiktion aufbaute, mit dieser Maßnahme

Gewerkschaftsgelder sicherzustellen, die satzungswidrig für politische Zwecke der SPD

gegeben wurden. Drei Tage später, am 12. Mai, wurde diese Verfügung dahin ergänzt,

„daß auch das Vermögen der Freien Gewerkschaften, des Allgemeinen Deutschen

Gewerkschaftsbundes, des Allgemeinen freien Angestelltenbundes, aller ihnen ange-

schlossenen Gewerkschaften sowie aller ihnen angeschlossenen Vermögensverwaltun

gen beschlagnahmt wird“.18 Ziel dieser Erweiterung war es, die bereits erreichte fakti-

sche Verfügung über das Gewerkschaftsvermögen durch das Aktionskomitee bzw. die

NSBO-Kommissare für die inzwischen bestehende DAF zu legalisieren - oder, wie es in

dieser Anordnung heißt, „eine geordnete Verwendung des deutschen Arbeitervermö-

gens zu gewährleisten“. Denn „als verfügungsberechtigter Pfleger der beschlagnahmten

Vermögen wird der Führer der Deutschen Arbeitsfront, Dr. Ley, bestimmt, der auch

berechtigt ist, Bevollmächtigte zu ernennen“.19

Referenz:

9.Vgl. Bauen. Siedeln, Wohnen. Zeitschrift für soziale Bau- und Wohnungswirtschäft [künftig zitiert: ß.S’ll Jg. 13 ( 1933), Nr. 8 vom 15. April, S. 113 f.