Internationale wissenschaftliche
Korrespondenz zur Geschichte
der deutschen Arbeiterbewegung
36. JAHRGANG, JUNI 2000, HEFT 2
PETER RÜTTERS: Die Bauhütten im Konfliktfeld zwischen DAF-
Aufbau und NS-Mittelstandspolitik. Von der
Schwierigkeit der Deutschen Arbeitsfront, Gewerk
schaftsunternehmen erfolgreich zu übernehmen
August Ellinger, sah sich im April 1933 zu einer Stellung
nahme über „die Bauhütten im neuen Staat“ veranlaßt. (9) Nach der Wiedergabe in der
VsB-Zeitschrift „Bauen, Siedeln, Wohnen“ stellte Ellinger fest, „daß die Bauhütten
bewegung keine politischen, sondern nur wirtschaftliche Aufgaben“ habe und „selbst
verständlich“ auch „nach der Staatsumwälzung an der Lösung der wirtschaftlichen
Aufgaben des deutschen Volkes mitzuarbeiten“ wünsche. Nicht ohne Ironie meinte
Ellinger, „einen Grund gegen eine solche Mitarbeit“ nicht zu sehen, zumal die Bau
hüttenbewegung längst nach den Grundsätzen arbeite, die das vom Reichskanzler im
Reichstag verkündete Wirtschaftsprogramm der Regierung enthalte. „Dazu gehöre be
sonders der Grundsatz, daß das Kapital der Wirtschaft und die Wirtschaft dem Volk zu
dienen habe und nicht umgekehrt."10 Begleitet wurde diese Stellungnahme jedoch von
einer auf die NS-Mittelstandspolitik bezogenen Skepsis, „daß jene Teile des deutschen
Volkes, die in den gewerkschaftlichen Wirtschaftsbetrieben unliebsame Konkurrenten
sähen, die Mitarbeit der sozialen Baubetriebe nicht wollten"
Daß diese bedingte Kompromiß- und Anpassungsbereitschaft den Bauhütten und
dem VsB nicht Unabhängigkeit und Eigenständigkeit im Nationalsozialismus bewahren
konnte, zeigte sich spätestens am 2. Mai 1933, als die Gewerkschaftshäuser und -büros
von NSBO-, SA- und SS-Kommandos nunmehr systematisch besetzt wurden. Während
Gewerkschaftsfunktionäre in „Schutzhaft" genommen, mitunter ermordet wurden,
übernahm die Kontrolle über die freigewerkschaftlichen Organisationen das von
Robert Ley,'1 dem Stabsleiter der Parteiorganisation der NSDAP und zukünftigen Füh
rer der Deutschen Arbeitsfront, im April 1933 für diesen Zweck eingerichtete Aktions
komitee zum Schutz der deutschen Arbeit,12 dem sich in den folgenden Tagen die christ
lichen und die liberalen Gewerkschaften unterstellten. Mit der Gründung der Deut
schen Arbeitsfront am 10. Mai 193313 begann die Zusammenfassung und Umformung
der Gewerkschaften zu einer Einheitsorganisation, der jedoch bereits mit dem „Gesetz
über die Treuhänder der Arbeit“ vom 19. Mai 1933 die Tariffähigkeit und damit die
zentrale gewerkschaftliche Funktion für eine wirtschaftliche Interessenvertretung der
Arbeitnehmer entzogen wurde.14 Mit dieser Funktionsbeschränkung war die DAF dar
auf verwiesen, ihre Existenzberechtigung in allen möglichen sozialpolitischen Aktivitä-
ten zu suchen.
Die gewaltsame Besetzung der Häuser und Büros der freien Gewerkschaften am
2. Mai schloß die Übernahme der freigewerkschaftlichen Bank der Arbeiter, Angestell
ten und Beamten AG ausdrücklich ein, um gleichzeitig die finanziellen Ressourcen der
Gewerkschaften in die Hände zu bekommen. Sie richtete sich aber mit gleicher Intensi
tät gegen alle anderen Einrichtungen und Unternehmen im Besitz der Gewerkschaften.
Eine pseudolegale Grundlage für die Ausdehnung dieser Maßnahme auf das gesamte
Gewerkschaftsvermögen und auf sämtliche Gewerkschaftsunternehmungen schuf ein
am 9. Mai 1933 eröffnetes „Ermittlungsverfahren gegen Leipart und Genossen, betref
fend Korruption bei den freien Gewerkschaften“ durch den Generalstaatsanwalt beim
Landgericht Berlin.15 Im Zuge dieses Strafverfahrens, das, wie zu erwarten, ergebnis
los und ohne Mitteilung an die Betroffenen 1941 eingestellt wurde,16 verfügte der Gene
ralstaatsanwalt zunächst am 9. Mai, „das Vermögen der sozialdemokratischen Partei
Deutschlands, der sozialdemokratischen Zeitungen und des Reichsbanners Schwarz-
Rot-Gold“ zu beschlagnahmen,17 indem er die Fiktion aufbaute, mit dieser Maßnahme
Gewerkschaftsgelder sicherzustellen, die satzungswidrig für politische Zwecke der SPD
gegeben wurden. Drei Tage später, am 12. Mai, wurde diese Verfügung dahin ergänzt,
„daß auch das Vermögen der Freien Gewerkschaften, des Allgemeinen Deutschen
Gewerkschaftsbundes, des Allgemeinen freien Angestelltenbundes, aller ihnen ange-
schlossenen Gewerkschaften sowie aller ihnen angeschlossenen Vermögensverwaltun
gen beschlagnahmt wird“.18 Ziel dieser Erweiterung war es, die bereits erreichte fakti-
sche Verfügung über das Gewerkschaftsvermögen durch das Aktionskomitee bzw. die
NSBO-Kommissare für die inzwischen bestehende DAF zu legalisieren - oder, wie es in
dieser Anordnung heißt, „eine geordnete Verwendung des deutschen Arbeitervermö-
gens zu gewährleisten“. Denn „als verfügungsberechtigter Pfleger der beschlagnahmten
Vermögen wird der Führer der Deutschen Arbeitsfront, Dr. Ley, bestimmt, der auch
berechtigt ist, Bevollmächtigte zu ernennen“.19
Referenz:
9.Vgl. Bauen. Siedeln, Wohnen. Zeitschrift für soziale Bau- und Wohnungswirtschäft [künftig zitiert: ß.S’ll Jg. 13 ( 1933), Nr. 8 vom 15. April, S. 113 f.