Betreff: Rücknahme des Einspruchs Az. 7000/3500/2004
Sehr geehrte Frau Siller,
ich beziehe mich auf unser Telefonat, dass die Abwasseranlage am
8.3.2000 in Betrieb genommen wurde und die Festsetzungsfrist nach
AO
§
170 erst mit Ablauf des Kalenderjahrs, d. h. 31.12.2000
beginnt.
Da hat ja diesmal die Gemeinde noch mal Glück gehabt (obwohl die
Haselbacher viel mehr zahlen mussten als die Alfdorfer) : Ich
nehme meinen Einspruch zurück.
Mit freundlichen Grüßen
--
Regards Walter Keim
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