Betreff: Einspruchs Az. 7000/3500/2004
Sehr geehrte Frau Siller,
ich danke Ihnen für Ihren ausführlichen Brief vom 18.1.05.
Ich habe nun mit vielen Haselbachern telefoniert, auch mit Herrn
Horn, 
von dem ich verstanden habe, dass der Abwasserverband unter dem
Datum 
18.3.98 von den Kosten des Anschlusses an die Mutlanger
Kläranlage 
unterrichtet wurde.
Am 28.1.05 wäre ich gerne auf Ihr Angebot für Rückfragen
zurückgekommen. 
Von IhremKollegen Kroneberger haben ich telefonisch verstanden,
dass die 
Verjährung 4 Jahre ist und das im Internet so gefunden:
KAB § 3 http://dejure.org/gesetze/KAG/3.html
weisst auf AO § 47
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/ao_1977/__47.html
und AO 169 hin 
mit 4 Jahren (AO § 169) 
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/ao_1977/__169.html
Verjährung.
Nun habe ich da noch die Frage, wann die Kläranlage
angeschlossen wurde, 
bisher habe ich 1999 gesagt bekommen. Außerdem bin ich immer
noch 
neugierig auf die Vereinbarung vom 9.10.2001 zwischen der
Gemeinde und 
dem Abwasserverband. Meine Fax nummer ist 0049-73 55 95 41
Ich rufe Sie am Montag den 31.1.05 wieder an und hoffe da alles
abklären 
zu können.
Mit freundlichen Grüßen
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Regards Walter Keim
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