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Gemäß
Zivilpakt sind auch individueller Klagen an Menschenrechtskomitee möglich.
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Am
18.4.2002 wurden über zahlreiche Verweigerung der Akteneinsicht geklagt. Es
wurde darauf hingewiesen, dass das aufgrund fehlender
Informationsfreiheitsgesetze geschah.
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Die
Antwort vom 25.4.2003 und 8.5.2003 lautete, dass „nicht hinreichend dargelegt (wurde), dass alle innerstaatlichen Rechtsmittel benutzt
wurden“. Außerdem kann das Fehlen von Informationsfreiheitsgesetzen nicht im
Wege der individuellen Klage behandelt werden.
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Am
20.11.2005 wurden Verfassungsbeschwerde
1 BvR 1057/02, Verwaltungsklage VG 2 A 85.04 und
Verfassungsbeschwerden 1 BvR 1981/05, BvR 2565/05 nachgereicht.
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Diese
Klage blieb ohne Antwort.
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