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Das
Strafgesetz wurde um die Bestimmung erweitert, das ein Angeklagter Kopien
verlangen kann. Akteneinsichtanträge werden weiterhin mit Hinweis auf
Rechtsanwalt abgelehnt, auf die Möglichkeit Kopien zu erlangen wird nicht
hingewiesen.
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Der
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte im Dezember 2002 das
Wirtschaftsministerium des Landes Schleswig-Holstein vergebens um Auskunft
über Beanstandungen bei Füllmengenkontrollen gebeten.
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Die
Bundesverwaltung versuchte mit dem Begriff Regierungshandeln die ohnehin
bescheidenen Einsichtrechte noch weiter zu beschneiden.
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