W. Keim
Menschenrecht Informationszugang
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Allgem. Regeln
des Völkerrechts
Diese Regeln müssen auf einer allgemeinen,
gefestigten Übung der Staaten beruhen, der die Rechtsüberzeugung
zugrunde liegt, daß dieses Verhalten Rechtens
sei (vgl. BVerfGE 66, 39 [64 f.]; 68, 1
[83]).