lEuropäische Union
-Artikel 2 des Vertrages über die Europäische Union lautet:
"Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die
Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie,
Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung
der Menschenrechte ."
lEuroparat
-Europäische
Konvention für Menschenrechte (EMRK)
lUN: Internationaler Paktes über
bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt)