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W. Keim
Menschenrecht Informationszugang
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Recht auf eine gute Verwaltung
Charta der Grundrechte der Europäischen Union gegenüber der EU
lRecht auf begründete Antworten innerhalb angemessener Zeit in Artikel 41 (1),
lRecht angehört zu werden, Akteneinsicht in Artikel 41 (2),
ldie Informationsfreiheit in Artikel 42,
ldas kostenlose Klagerecht in Artikel 43 (Ombudsmann) zur Kontrolle (D hat Vorbehalte)
Empfohlenes Menschenrecht des Europarat Empfehlung Rec(2007)7: Deutschland folgt ihr nicht