Charta
der Grundrechte der Europäischen Union gegenüber
der EU
lRecht
auf begründete Antworten innerhalb angemessener
Zeit in Artikel 41 (1),
lRecht
angehört zu werden, Akteneinsicht in Artikel 41
(2),
ldie
Informationsfreiheit in Artikel 42,
ldas
kostenlose Klagerecht in Artikel 43 (Ombudsmann) zur Kontrolle (D
hat Vorbehalte)
Empfohlenes
Menschenrecht des Europarat Empfehlung Rec(2007)7:
Deutschland folgt ihr nicht