Gemäß Zivilpakt
sind auch individueller Klagen an Menschenrechtskomitee
möglich.
Am 18.4.2002
wurden über zahlreiche Verweigerung der Akteneinsicht
geklagt. Es wurde darauf hingewiesen, dass das aufgrund fehlender Informationsfreiheitsgesetze geschah.
Die Antwort vom
25.4.2003 und 8.5.2003 lautete, dass „nicht
hinreichend dargelegt (wurde), dass alle innerstaatlichen Rechtsmittel benutzt wurden“. Außerdem kann das Fehlen von Informationsfreiheitsgesetzen nicht im Wege der individuellen Klage behandelt werden.
Am 20.11.2005
wurden Verfassungsbeschwerde 1 BvR
1057/02, Verwaltungsklage VG 2 A 85.04 und
Verfassungsbeschwerden 1 BvR 1981/05, BvR 2565/05
nachgereicht.
Diese Klage blieb
ohne Antwort.