W. Keim
Menschenrecht Informationszugangsfreiheit
29
lBVerfG 14.10.2004: "Die
Bindungswirkung einer Entscheidung des EGMR erstreckt sich auf alle
staatlichen Organe und verpflichtet diese
grundsätzlich, im Rahmen ihrer Zuständigkeit und ohne Verstoß gegen
die Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3
GG) einen fortdauernden Konventionsverstoß zu beenden und
einen konventionsgemäßen Zustand
herzustellen."