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W. Keim
Menschenrecht Informationszugangsfreiheit
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Keim ./. Deutschland
lKeim-BRD: Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung: 1 BvR 1057/02, VG 2 A 85.04: IPbpR keine Anspruchs-grundlage, Streitwert € 12000.- 1 BvR 1981/05, 1 BvR 2565/05, EGMR Appl. No. 41126/05
lKeim-BRD: Nebentätigkeiten der Abgeordneten, VG 2 A 55.07, 1 BvR 238/09, EGMR 46953/09, Nebenintervention:  2 BvR 1033/07, EGMR 31583/07
Bezüglich der Veröffentlichung der Nebentätigkeiten der Abgeordneten des Bundestages wurden folgende Verfahren geführt, VG 2 A 55.07, 1 BvR 238/09, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) 46953/09, Nebenintervention:  2 BvR 1033/07, EGMR 31583/07. Das Verwaltungsgericht hat sich nicht damit auseinandergesetzt, dass der Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit das Anliegen unterstützte.
Deutsche Richter werden von der Exekutive angestellt, befördert und unterliegen ihrer Dienstaufsicht und mangeln deshalb die Unabhängigkeit, die nötig ist um ein faires Verfahren gegen die Exekutive zu garantieren.

Der EGMR „hat festgestellt, dass der innerstaatliche Rechtsweg nicht gemäß den Erfordernissen des Artikels 35 Abs. 1 der Konvention erschöpft worden ist.“