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Vorschlag
Hessens in der Verfassungskommission von Bund und Ländern im Jahre 1993 im
Zuge der Diskussion um eine Änderung des Grundgesetzes im Rahmen der
Wiedervereinigung war dafür schon eine Mehrheit vorhanden, allerdings wurde
die notwendige zweidrittel Mehrheit damals noch nicht erreicht (BT Drucksache
12/6000, Kapitel 3.4).
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