Sehr geehrter Herr Keim,
vielen Dank für Ihre Email vom 4. Mai an die SPD-Bundestagsfraktion, die
ich als Erster Parlamentarischer Geschäftsführer gerne beantworte.
Ich verstehe Ihr Anliegen für eine Veröffentlichung der Nebentätigkeiten
von Abgeordneten und der Höhe der Einkünfte aus diesen Tätigkeiten sehr
gut. Ich habe mich selbst in der letzten Legislaturperiode an der
Erarbeitung eines Antrages von SPD und Grünen beteiligt, der die
Offenlegung der Nebentätigkeiten und der Einkünfte ermöglicht. Viele
meiner Vorschläge wurden für das daraufhin beschlossene Gesetz
aufgegriffen.
Das Gesetz beinhaltet u.a. folgende Punkte:
Die Wahrnehmung des Mandats steht im Mittelpunkt der
Abgeordnetentätigkeit, andere berufliche Tätigkeiten sind möglich.
Nebeneinkünfte ohne Gegenleistung sind verboten.
Alle Nebentätigkeiten und die daraus erzielten Einnahmen sind dem
Bundestagspräsidenten zu melden.
Es wird eine Veröffentlichung der Nebentätigkeiten geben, die
Nebeneinkünfte werden innerhalb mehrerer Stufen veröffentlicht (von
1.000 Euro bis 3.500 Euro/monatlich, bis 7.000 Euro/monatlich und über
7.000 Euro/monatlich).
Erstmals führt der Bundestag für den Fall von Verstößen ein
Sanktionssystem ein, das bis zur Rückzahlung von unzulässig erhaltenen
Einkünften und zu hohen Ordnungsgeldern führen kann.
Leider haben einige Abgeordnete gegen diese seit Beginn der
Legislaturperiode endlich geltende Neuregelung geklagt. Deshalb hat der
Präsident des Bundestages die aktuellen Tätigkeiten der Abgeordneten und
ihre Nebeneinkünfte noch nicht veröffentlicht.
Er will damit bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über
die Klage warten.
Allerdings haben die meisten Abgeordneten – wie ich auch - ihre Angaben
gegenüber dem Präsidenten bereits gemacht. In der Bundestagsverwaltung
liegen also alle Daten vor. Der Bundestagspräsident wartet mit der
Veröffentlichung allerdings, bis das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts die Veröffentlichungspflicht bestätigt. (Davon
gehe ich übrigens aus.)
Sollte das Bundesverfassungsgericht die Veröffentlichungspflicht für
rechtswidrig erklären, dürften keine Daten über die Höhe der
Nebeneinkünfte veröffentlicht werden. Da eine Veröffentlichung der
Nebeneinkünfte, falls der Bundestagspräsident dies bereits getan hätte,
nicht rückgängig gemacht werden kann, weil alle Daten dann bereits
bekannt sind, hätte ein Urteil des höchsten deutschen Gerichts, des
Bundesverfassungsgerichtes, keine Auswirkung mehr auf die aktuelle
Veröffentlichungspflicht. Ich kann die Entscheidung des
Bundestagspräsidenten daher nachvollziehen und habe aus diesem Grund im
Ältestenrat des Deutschen Bundestages der Entscheidung von
Bundestagspräsident Lammert zugestimmt.
Bundestagspräsident Lammert hat in der Zwischenzeit angekündigt, dass er
noch vor der Sommerpause die Art der Nebentätigkeiten der Abgeordneten
veröffentlichen wird. Die daraus erzielten Einkünfte wird er sicherlich
umgehend nach einem Verfassungsgerichtsurteil veröffentlichen.
Im Übrigen ist es für die Wählerinnen und Wähler doch auch schon im
Moment sehr einfach, etwas über die Einstellung ihres Abgeordneten zu
dem Thema zu erfahren. Wie ich auch haben viele Abgeordnete Ihre
Nebeneinkünfte bereits heute auf Ihrer Homepage offen gelegt. Jeder
interessierte Wähler kann also auch heute schon nachlesen, ob seine
Abgeordnete oder sein Abgeordneter seine Nebeneinkünfte veröffentlicht
hat oder ob sie oder er erst auf eine Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichtes warten.
Mit freundlichen Grüßen
Olaf Scholz
--
Olaf Scholz
Mitglied des Deutschen Bundestages
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel. 030/227-73435
Fax. 030/227-70435
Ansprechpartner: Markus Müller
Büro: Jakob-Kaiser-Haus, Zimmer 4.311
Unseren Newsletter können Sie unter
www.olafscholz.de kostenlos abonnieren.