Sehr geehrte(r) Her/Frau Ilawa,
 
ich danke Ihnen  f�r Ihre Antwort.
 
Ich begr�sse sehr, dass die Gr�nen, wir auch bei der Informationsfreiheit, da offen sind f�r das sich international bew�hrt hat. Noblesse oblige: Speerspitze bei der Informationsfreiheit http://wkeim.bplaced.net/files/061226bfg.htm
 
Nun hat ja auch der Bundestagspr�sident teilweise nachgegeben und ver�ffentlicht die Angaben, die beim Verfassungsgericht nicht strittig sind: http://www.focus.de/politik/deutschland/abgeordnete_aid_56754.html
 
Ich hatte dem Bundestagspr�sident http://wkeim.bplaced.net/files/0704btp.htm und eine Petition geschrieben: http://wkeim.bplaced.net/files/0705pbt.htm und mal dem Verfassungsgericht Bescheis gesagt wo's lang geht in die Zukunft: http://wkeim.bplaced.net/files/070410bvg.htm
 
Mit freundlichen Gr��en 
 
Walter Keim
Keim v. Germany: ECHR Appl. No. 41126/05: http://wkeim.bplaced.net/files/echr-061101.htm
8 German states violate the human right og freedom of information: http://wkeim.bplaced.net/files/ifg-result.htm
Promotion of Freedom of Information for Germany: http://wkeim.bplaced.net/files/coe-031128.htm, http://wkeim.bplaced.net/files/osce-050106.htm, http://wkeim.bplaced.net/files/ihf-060824.htm, http://wkeim.bplaced.net/files/pace-060213.html, http://wkeim.bplaced.net/files/echr-061101.htm, http://wkeim.bplaced.net/files/eu-hra-070329.htm
----- Original Message -----
From: Info@gruene-bundestag.de
To: walter.keim@gmail.com
Sent: Tuesday, May 15, 2007 10:04 AM
Subject: Bundestagsfraktion B�ndnis 90/Due Gr�nen zum Thema: Nebeneink�nfte von Bundestagsabgeordneten

Sehr geehrter Herr Keim,

Die gr�ne Fraktion war ma�gebliche Triebfeder f�r die neuen Verhaltensregelungen, die bei den Nebeneink�nften k�nftig mehr Transparenz schaffen werden.

Die Ver�ffentlichung wird derzeit vom Bundestagspr�sidenten  Lammert (CDU) bedauerlicherweise noch mit R�cksicht auf den Ende des Jahres zu erwartenden

Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts zu dem Thema blockiert. Wir haben ihn mehrfach dazu aufgefordert, geltendes Recht anzuwenden.

Die neuen Transparenzregelungen dienen der Sicherung der Unabh�ngigkeit des Mandats.

Sie dienen nicht der Befriedigung von Sozialneid und sollen auch nicht wirtschaftliche Bet�tigungen von Abgeordneten

diskreditieren oder unm�glich machen. Sie sollen lediglich verhindern, dass �ber die wirtschaftlichen Interessen der Abgeordneten

auf die Aus�bung ihres Mandats in illegitimer Weise Einfluss genommen wird.

 

Ab jetzt gilt,


- dass die Wahrnehmung des Amtes im Mittelpunkt der T�tigkeit eines Abgeordneten steht (T�tigkeiten beruflicher oder anderer Art neben dem Mandat aber m�glich sind),
- Abgeordnete au�er Spenden keine Zuwendungen ohne entsprechende Gegenleistung entgegennehmen d�rfen (insoweit unzul�ssig erhaltene Zuwendungen m�ssen an den Bund zugef�hrt werden),


- die Anzeigepflichten gegen�ber dem Bundestagspr�sidenten insofern erweitert werden, als fortan die bisherige Unterscheidung von mandatsbegleitender Berufst�tigkeit und Nebent�tigkeit aufgehoben wird,


- die Angaben in pauschalierter Form stufenweise ( 1.Stufe: monatliche Eink�nfte von 1000 bis 3500 Euro; 2.Stufe: Eink�nfte bis 7000 Euro; 3.Stufe: Eink�nfte �ber 7000 Euro) im Amtlichen Handbuch und auf den Internet-Seiten des Deutschen Bundestages ver�ffentlicht werden und


- ein Sanktionssystem in Form von Ordnungsgeldern vorgesehen wird. Konkret: Kommt der Abgeordnete in diesem Zusammenhang seinen Pflichten nicht nach, so kann der Bundestagspr�sident gegen ihn ein Ordnungsgeld bis zur H�he der H�lfte der j�hrlichen Abgeordnetenentsch�digung, also rund 48.000Euro, verh�ngen.

Fraglich ist, inwieweit eine zus�tzliche Ver�ffentlichung auf der Homepage eines jeden Abgeordneten au�erdem sinnvoll ist. Die Fraktion pr�ft derzeit,

ob eine doppelte Ver�ffentlichung unter unterschiedlichen Voraussetzungen tats�chlich im Sinne von mehr Transparenz und Klarheit angemessen ist oder ob nicht eher 

zus�tzliche Irritationen geschaffen w�rden.

 

 

Mit freundlichen Gr��en

C. Ilawa

B�ndnis 90/Die Gr�nen
Bundestagsfraktion
Info-Service

Weitere Informationen: www.gruene-bundestag.de