Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 12.01.03
 

Justizministerium Baden-Württemberg, z. Hd. von Herrn Pohl
Schillerplatz 4,
D-70173 Stuttgart.
 

Betreff: Antwort auf Einschreiben 14.11.2002


Sehr geehrter Herr Pohl,  

ich beziehe ich auf meine Schreiben vom 14.11.2002.

Ich kann nicht sehen eine Antwort bekommen zu haben.  

Bei meiner Bitte auf eine Antwort lege ich auch zugrunde, dass die Charta der Grundrechte der Europäischen Union die Informationsfreiheit in Artikel 42, Akteneinsicht in Artikel 41 (2), das kostenlose Klagerecht in Artikel 43 (Ombudsmann) und das Recht auf begründete Antworten innerhalb angemessener Zeit in Artikel 41 (1) enthält. Im "Europäischen Kodex für gute Verwaltungspraxis" ist das Recht auf Antwort innerhalb angemessener Zeit in Artikel 17 auf spätestens 2 Monate festgelegt.

Als Europäer bin ich der Meinung, dass die europäischen Grundrechte von Ihnen und vom Justizministerium respektiert werden sollten.  

Mit freundlichen Grüßen  

Walter Keim
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