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Walter Keim E-mail: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 9.5.01

An den Petitionsausschuss des
Landtages von Baden-Württemberg
Haus des Landtages
Konrad Adenauer Str. 3
D-70173 Stuttgart


Petition: Rechtlosigkeit der Patienten im vorgerichtlichen Bereich gegenüber Ärzten


Sehr geehrter Herr Haas,


Diese Petition betrifft folgende Rechte im Bereich Ärzten-Patientverhältnis:

1. Recht auf Akteneinsicht.

2. Recht zu klagen

3. Recht auf Rechtsbelehrungen und Information über eigene Rechte.

4. Recht auf Antworten auf Klagen.

Bitte überzeugen Sie sich selbst anhand des norwegische Verwaltungsgesetzes
(http://www.lovdata.no/all/nl-19670210-000.html), Norwegischen Heilberufsgesetz:
(http://www.lovdata.no/all/hl-19990702-064.html), Patientenrechtsgesetz dass dort diese Rechte
auch gegenüber Ärzten gewährt werden. Übersetzte Auszüge sind diesem Brief beigelegt.

Gegenüber der AOK sichert die Sozialgesetzgebung diese Rechte: Akteneinsicht nach § 25 Abs.
SGB X, Beratugspfilcht nach § 7 SGB XI, umfassende und schnelle Gewährung nach § 17 SGB I.

Ggenüber Ärzten gelten Rechte 3. und 4. nicht, 1. eingeschränkt und 2. nur auf dem Papier. Ärzte
stehen gewissermasen "über" diesen Pflichten.

Die skandalöse Entscheidung der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg vom 23.10.00 am .6.01
nur teilweise revidiert vom der Ärztekammer Baden-Württemberg zeigt dass die Patienten im
vorgerichtlichen Bereich in Deutschland (im Gegensatz zu Skandinavien und deutschen
Gerichtsverfahren) völlig rechtlos sind. Das Sozialministerium Baden-Württemberg hat nicht die
rechtlichen Instrumente daran zu rütteln. Eine unabhängige Beschwerdestelle fehlt, die Bescheide
der Landesärztekammer sind "unanfechtbar". Außerdem sind subjektive Urteile der Ärzte von der
Einsicht ausgenommen und das Berichtigungsrecht ist sehr eingeschränkt, verglichen mit Norwegen
und deutschen Gerichtsverfahren.

Der Landesgesetzgeber hat den Verfassungsauftrag der Neuordnung des Lebens nach
demokratischen Regeln, (was Akteneinsicht, Rechtsbelehrungen und Recht auf Antworten von
Patienten angeht) nicht ausgeführt und ich fordere ihn deshalb auf das nachzuholen.

Ich kritisiere also das völlige Versagen des/der Gesetzgeber im Bereich der Ärzte
selbstverständliche Patientenrechte gesetzlich zu sichern.

Mit freundlichen Grüßen

Walter Keim

Kopie: Rechtsausschuss des Bundestages

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